Heinrich „Heinz“ Boldt (* 22. Juli 1909 in Hamburg; † nicht ermittelt) war ein deutscher nationalsozialistischer Jugendführer.

Leben Boldt war Referent, er trat zum 1. Mai 1933 der NSDAP bei (Mitgliedsnummer 3.027.282)Bundesarchiv R 9361-IX KARTEI/3750927 und wurde 1935 Bannführer bei der Reichsjugendführung. Hier übernahm er 1938 die Leitung der Rechtsdienststelle im Sozialen Amt. 1939 wurde er zum Oberbannführer und 1942 zum Hauptbannführer befördert. Daneben war er Adjutant des Reichsjugendführers Artur Axmann.André Postert: Die Hitlerjugend. 2021, S. 367 1941/42 musste er ein Disziplinarverfahren über sich ergehen lassen.Eintrag im Archivportal-D Im Oktober 1944 wurde er zur Parteikanzlei der NSDAP abkommandiert.

Er gab ab 1941 im Auftrag des Sozialen Amtes der Reichsjugendführung die Schriftenreihe Das Recht der Jugend im Verlag Die Heimbücherei heraus.

Schriften (Auswahl) Das Recht der Jugend, hrsg. im Auftrag des Sozialen Amtes der Reichsjugendführung. 1941 ff. Jedem Jugendlichen eine Berufserziehung. In: Das Junge Deutschland 1936, Heft 5. Erläuterungen zum „Gesetz über Kinderarbeit und die Arbeitszeit der Jugendlichen (Jugendschutzgesetz) vom 30. April 1938“. In: Das Junge Deutschland 1938, Heft 6, S. 264 ff. Erziehung und Strafe im Jugendalter. In: Das Junge Deutschland 1943, Heft 12, S. 286–293.

Literatur Boldt, Heinrich (Heinz). In: ´Michael Buddrus: Totale Erziehung für den totalen Krieg. Hitlerjugend und nationalsozialistische Jugendpolitik, K.G. Saur, München 2003, Teil 2, S. 1125 f., ISBN 3-598-11615-2.

Einzelnachweise

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