Eine Laufzeitverlängerung deutscher Kernkraftwerke wurde gefordert, nachdem im Jahr 2000 erstmals ein „Atomausstieg“ vereinbart worden war. Im Herbst 2010 wurden die Reststrommenge verlängert, aber angesichts der Nuklearkatastrophe von Fukushima wurden im Sommer einige ältere Kernkraftwerke stillgelegt, die Abschaltung der modernen Reaktoren wurde bis Ende 2022 festgeschrieben. Infolge des russischen Überfalls auf die Ukraine wurden die letzten drei deutschen Kernreaktoren allerdings bis zum 15. April 2023 weiterbetrieben.
Der Ausstieg aus der Kernenergie wurde erstmals im Jahr 2000 in dem Atomkonsens genannten Vertrag der Bundesrepublik mit den Betreibergesellschaften der KKW geregelt.Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie: (PDF; 1,4 MB) Auf Grundlage des Vertrags wurde das Atomgesetz 2002 mit den Stimmen der damaligen rot-grünen Bundestagsmehrheit novelliert.Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie: (PDF; 707 kB)
Der Bundestag beschloss am 28. Oktober 2010 eine weitere Novelle des Atomgesetzes (Bundestagsmehrheit durch CDU/CSU und FDP) für eine Laufzeitverlängerung in der Form, dass die vor 1980 in Betrieb gegangenen sieben Anlagen Strommengen für zusätzliche acht Betriebsjahre erhielten und die übrigen zehn Kernreaktoren Strommengen für zusätzliche 14 Jahre erhielten. Dort Links zu den beiden Änderungen des Atomgesetzes (17/3051, 17/3052), die Errichtung eines Energie- und Klimafonds (17/3053) sowie das Kernbrennstoffsteuergesetz (17/3054) Durch das Dreizehnte Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes wurde die Laufzeitverlängerung aufgrund des öffentlichen Widerstands nur kurz darauf wieder zurückgenommen, das Gesetz trat am 6. August 2011 in Kraft. mini|300px|Deutsche Kernkraftwerke
Verlauf der politischen Debatte Die Parteien CDU, CSU und FDP kündigten im Wahlkampf 2009 an, das Atomgesetz im Fall eines Wahlsiegs zu ändern und die Laufzeiten von deutschen Kernkraftwerken zu verlängern. Diese Absicht bekundeten sie auch im Koalitionsvertrag, den sie nach der Bundestagswahl Ende Oktober 2009 schlossen.
Der Koalitionsvertrag enthält folgende Formulierungen zur Energiepolitik.
Aus dem Koalitionsvertrag (S. 29):
Norbert Röttgen, damals Bundesumweltminister signalisierte Anfang 2010, dass er eine Laufzeitverlängerung von maximal zehn Jahren für ausreichend hält. Wirtschaftsminister Rainer Brüderle (FDP) forderte später eine Laufzeitverlängerung von mindestens 15 Jahren.Frankfurter Rundschau: „Brüderle für Laufzeitverlängerung“, 20. Juni 2010
Im Sommer 2010 dachte die Bundesregierung 'laut darüber nach', längere Laufzeiten für Kernkraftwerke meistbietend an die KKW-betreibenden Energiekonzerne zu versteigern (analog zur Versteigerung der Mobilfunklizenzen etwa 10 Jahre zuvor). Sie äußerte Hoffnung auf Wettbewerb, Milliardengewinne und Transparenz. Opposition und Umweltverbände äußerten sich scharf ablehnend.spiegel.de 13. Juli 2010: Laufzeit zu verkaufen, meistbietend
Die vier KKW-betreibenden Energiekonzerne wollten nicht einer Regelung zustimmen, die die nächste Bundesregierung wieder rückgängig machen könnte. Deshalb strebten sie an, neue Regeln mit der Regierung vertraglich zu vereinbaren und dabei (prohibitiv) hohe Konventionalstrafen zu vereinbaren für den Fall, dass eine spätere Bundesregierung den Vertrag ändern möchte.Rheinische Post: , 10. August 2010 Im August 2010 initiieren die Energieversorger öffentlich den Energiepolitischen Appell.
Energiekonzerne drohen mit Atomausstieg Im August 2010 drohten die Energiekonzerne damit, sofort alle Reaktoren abzuschalten, sollte die Bundesregierung bei ihren Plänen für eine Brennelementesteuer bleiben., „Opposition verurteilt Drohung der Konzerne“ vom 16. August 2010, zuletzt abgerufen am 16. März 2011 Zuvor hatten die Stromversorger Versorgungslücken prognostiziert, sollten ihre Kernkraftwerke wie im Atomkonsens geplant vom Netz gehen.Die Welt: „Die Energieriesen wollen die Regierung erpressen“, 15. August 2010
Externe Gutachten Drei von der Bundesregierung (Koalition aus CDU, CSU und FDP) bei externen Instituten bestellte Gutachten wurden der Bundesregierung am 27. August 2010 für die Studie „Energieszenarien für das Energiekonzept der Bundesregierung“ übergeben.Die Zeit: „Spiel gegen die Zeit. – Mit einem neuen Gutachten lässt die Regierung längere Reaktorlaufzeiten schön rechnen“, Nr. 38 vom 19. August 2010
Die drei Institute sind: das Energiewirtschaftliche Institut an der Universität zu Köln (EWI) das Prognos-Institut in Basel (Schweiz) und die Gesellschaft für Wirtschaftliche Strukturforschung (gws) in Münster.
Die Neutralität des EWI wurde angezweifelt; sein Direktor Marc Oliver Bettzüge hatte eine Stiftungsprofessur an der Kölner Universität inne, die bis 2012 vom Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft finanziert wurde.Der Spiegel: „Regierungsgutachter steht Stromkonzernen nahe“, 27. August 2010
Das Gutachten wurde am 30. August 2010 veröffentlicht. Die Bundesregierung verpflichtete alle drei Institute, ihren Überlegungen bestimmte Hypothesen (Annahmen) zu Grunde zu legen: Sie mussten die Folgen verschiedener Laufzeitverlängerungen mit einem sogenannten Basisszenario, dem bislang geplanten Atomausstieg, vergleichen.
Dazu kommentierte Die Zeit:
„Atomgipfel“; Einigung in der CDU-FDP-Koalition mini|Protest am 18. September 2010 in Berlin vor dem Reichstag Bundesumweltminister Norbert Röttgen (CDU) und Bundeswirtschaftsminister Rainer Brüderle (FDP) verkündeten am 5. September 2010, dass die deutschen Kernkraftwerke zusätzliche Stromerzeugungskapazitäten (auch „Reststrommengen“ genannt) in Höhe von 1.804,278 TWhBundestag: „Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und FDP: Entwurf eines Elften Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes“ (PDF; 134 kB) bekommen sollten. Dies entspricht – legt man die durchschnittliche Erzeugung der Jahre 2000 bis 2008 zu Grunde – einer Verlängerung um durchschnittlich zwölf Jahre. Verschiedene Institute sowie die Prognosen der Bundesregierung kamen zum Ergebnis, die tatsächliche Verlängerung sei länger.Der Spiegel: „Regierung trickst bei AKW-Jahreszahlen“, 6. September 2010
Nach dem in der Folgenacht am 6. September um 04:30 Uhr unterzeichneten Förderfondvertrag der Bundesregierung mit den großen vier Energiekonzernen bekamen die bis 1980 gebauten KKW zusätzliche „Reststrommengen“, mit denen sie acht Jahre länger hätten laufen können; neuere AKW bekamen zusätzliche Strommengen für 14 Jahre, mit der Referenzerzeugung 2000–2008. Im Gegenzug sollen die Energiekonzerne von 2011 bis 2016 eine neue Brennelementesteuer bezahlen; nach deren Auslaufen am 31. Dezember 2016 sollen sie ab 2017 neun Euro pro zusätzlich eingespeister MWh in einen Fonds zur „Finanzierung der Förderungsmaßnahmen zur Umsetzung des Energiekonzeptes“ einzahlen.Bundesregierung: vom 6. September 2010 Ob und in welcher Höhe die zukünftigen Fondsbeiträge erhoben werden, war auf Grund zahlreicher Ausnahmeklauseln nicht abzusehen. Zum Vergleich: 1 MWh = 1.000 kWh kosten den Endverbraucher über 200 Euro.
Beispiele für einige KKW mit rein rechnerisch verlängerten Laufzeiten: Isar 1 statt 2012 bis 2020 Unterweser statt 2013 bis 2021 Grafenrheinfeld statt 2015 bis 2029 Grohnde statt 2019 bis 2033 Isar 2 statt 2021 bis 2035 Brokdorf statt 2022 bis 2036
Die deutschen Stadtwerke (oft auch „kommunale Versorger“ genannt) befürchteten massive Einbußen: Die Koalitionsvereinbarung werde sie mit 4,5 Milliarden Euro belasten. Sie forderten eine finanzielle Entschädigung – unter Berufung auf Vertrauensschutz: . Die Auslastung ihrer Kraftwerksparks sinke durch die längeren Laufzeiten deutlich. Die Entscheidung entziehe auch allen zukünftigen Investitionen in Kraftwerke die Grundlage. Bis 2030 sei so viel Erzeugungskapazität vorhanden, dass es keine neuen Bauvorhaben geben werde. Die Zeit: „AKW sollen zwölf Jahre länger laufen“, 6. September 2010 Auch der Deutsche Städtetag forderte Ausgleichszahlungen für die Stadtwerke. Längere Laufzeiten für Kernkraftwerke dürften die Investitionen in umweltfreundliche Energieerzeugung nicht gefährden, forderte Städtetags-Präsidentin Petra Roth.
Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) kritisierte den Atomvertrag ebenfalls.Verband kommunaler Unternehmen: , Pressemitteilung 46/10, 9. September 2010Verband kommunaler Unternehmen: , Pressemitteilung 47/10, 10. September 2010
Die Regierung plante zunächst, den Atomvertrag geheim zu halten,Die Zeit: „Revolution mit geheimen Absprachen“, 9. September 2010 veröffentlichte ihn jedoch überraschend am 9. September 2010. In einer Sondersitzung des Bundestags-Umweltausschusses am 15. September 2010 sagte Bundesumweltminister Norbert Röttgen, dass weder er noch ein Vertreter seines Ministeriums am Atomgipfel mitgewirkt haben.Süddeutsche Zeitung: „Ich habe an dem Vertrag nicht mitgewirkt“, 15. September 2010
Am 18. September demonstrierten im Berliner Regierungsviertel zehntausende Kernkraftgegner gegen die beim Atomgipfel vereinbarten Laufzeitverlängerungen."Der Widerstand gegen die Atompolitik der Regierung Merkel wächst: Zehntausende haben in Berlin gegen eine Verlängerung der Laufzeiten protestiert - darunter viele Menschen, die sonst nie demonstrieren." Artikel von Fabian Reinbold in Spiegel Online am 18. September 2010
Am 28. September billigte das Bundeskabinett mehrere Gesetzentwürfe und brachte sie damit auf den gesetzgeberischen Weg. Danach wurde das Maßnahmen- und Gesetzespaket, das die Bundesregierung zusammenfassend „Energiekonzept“ nennt, von der Kanzlerin und fünf involvierten Ministern vorgestellt: Wirtschaftsminister Rainer Brüderle (FDP), Verkehrsminister Peter Ramsauer (CSU), Forschungsministerin Annette Schavan (CDU), Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) und Umweltminister Norbert Röttgen (CDU). Röttgen sprach von einem „Meilenstein in der Wirtschaftsgeschichte unseres Landes“.Süddeutsche Zeitung: „Fünf Minister und das Pentagramm des Grauens“, 28. September 2010
Abstimmung im Bundestag Am 1. Oktober 2010 wurden die dazugehörenden Gesetze im Bundestag diskutiert.bundestag.de Plenarprotokoll 17/63 (PDF; 745 kB) Die abschließende Gesetzeslesung am 28. Oktober 2010 ergab in namentlicher Abstimmung 309 Ja-Stimmen und 280 Nein-Stimmen, bei 2 Enthaltungen und 30 nicht abgegebenen Stimmen, für die elfte Änderung des Atomgesetzes. Danach wurde die Laufzeit der 17 Kernreaktoren in Deutschland um durchschnittlich 12 Jahre verlängert. Bei Kernkraftwerken mit Beginn des Leistungsbetriebs bis einschließlich 1980 wurde die Laufzeit um 8 Jahre verlängert, bei den jüngeren Kernkraftwerken um 14 Jahre.Bundestag.de (PDF; 134 kB)
Die Rolle des Bundesrates und der Bundesländer Nach Auffassung der CDU/CSU-FDP-Koalition bedarf es bei der Neufassung des Atomgesetzes keiner Zustimmung des Bundesrates. Da Atompolitik ausschließlich in die Gesetzgebungskompetenz des Bundes fällt, sei dies kein „Zustimmungsbedürftiges Gesetz“. Auch die Änderung des Atomgesetzes 2002, die zum Atomausstieg führen sollte, war ohne Zustimmung des Bundesrates verabschiedet worden. Diese Überlegungen gewannen an Gewicht, als sich abzeichnete, dass die in NRW regierende CDU-FDP-Koalition unter Jürgen Rüttgers die Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen 2010 verlieren würde und CDU, CSU und FDP dadurch ihre Mehrheit im Bundesrat verlieren würden. Zahlreiche politische Akteure bekundeten, dass sie die Umgehung des Bundesrates für verfassungswidrig halten bzw. dass sie bei einem solchen Versuch vor dem Bundesverfassungsgericht klagen würden.
Im Sommer 2010 drohten neun der 16 Länder (Stand: August 2010) mit einer Verfassungsklage, sollte die CDU/CSU-FDP-Koalition die Laufzeitverlängerungs-Pläne ohne Mitwirkung des Bundesrats umsetzen wollen: die sechs SPD-regierten Bundesländer sowie das Saarland (Kabinett Müller III (Jamaica-Koalition))=, Thüringen (Kabinett Lieberknecht (schwarz-rot)) und Hamburg (Senat von Beust III und/oder Senat Ahlhaus, schwarz-grün).Senat von Beust III = 7. Mai 2008 bis 25. August 2010; Senat Ahlhaus bis 7. März 2011