Die Bischofsweihen für die Priesterbruderschaft St. Pius X. begründeten im Jahr 1988 die endgültige kirchenrechtliche Trennung der bereits 1976 kirchenrechtlich aufgehobenen, ihr Wirken aber fortsetzenden Priesterbruderschaft St. Pius X. von der römisch-katholischen Kirche. Durch die Weihe von vier Bischöfen gegen den ausdrücklichen Willen des Papstes zogen sich die Weihespender ebenso wie die Weihekandidaten die Exkommunikation latae sententiae zu, die der Vatikan erst 2009 für die zu diesem Zeitpunkt noch lebenden Akteure aufheben sollte. Auch nach dieser Aufhebung blieb der kirchenrechtliche Status der Priesterbruderschaft indes irregulär; die Piusbruderschaft wird von Rom nicht als Teil der katholischen Kirche anerkannt. Gespräche über eine Verständigung sind bislang nicht erfolgreich.
Am 1. Juli 2026 wurden erneut vier Bischofsweihen ohne päpstliche Erlaubnis durchgeführt, was zu einer erneuten Exkommunikation führte.
Vorgeschichte mini|Pater Franz Schmidberger, hier in Lourdes 2008, war zum Zeitpunkt der Bischofsweihen Generaloberer der Piusbruderschaft
Erzbischof Marcel Lefebvre (1905–1991) gründete 1970 die Priesterbruderschaft St. Pius X. in Reaktion auf von ihm abgelehnte vermeintliche modernistische Tendenzen in der Römisch-Katholischen Kirche, vor allem durch das Zweite Vatikanische Konzil (1962–1965) und die Liturgiereform Papst Pauls VI. Da er sich weigerte, die Heilige Messe (auch) im neuen Ritus zu zelebrieren und ohne die Erlaubnis des Vatikans Priesterweihen spendete, wurde er am 22. Juli 1976 von Paul VI. wegen Ungehorsams suspendiert. Durch diese Sanktion war es dem Erzbischof verboten, von seiner Weihegewalt Gebrauch zu machen, insbesondere die Eucharistie zu feiern oder die Beichte oder irgendein anderes Sakrament zu spenden.Ludger Müller: Der Fall Lefebvre. Chronik eines Schismas. In: Reinhild Ahlers, Peter Krämer (Hrsg.): Das Bleibende im Wandel. Theologische Beiträge zum Schisma von Marcel Lefebvre. Bonifatius-Verlag, Paderborn 1990, S. 24. Als Gründe für die Maßnahme wurden die Ablehnung der Beschlüsse des Zweiten Vatikanischen Konzils, die Missachtung des Leitungsamts des Papstes und der Verstoß gegen die Einheit der Kirche angegeben. Bei der Suspendierung handelte es sich um eine Beugestrafe, die den Betroffenen zu einer Aufgabe des Verhaltens veranlassen soll, welches die Suspendierung erforderlich machte. Eine solche Verhaltensänderung war bei Lefebvre jedoch nicht zu beobachten, weswegen die Suspendierung nicht aufgehoben wurde, sondern bis zu den Bischofsweihen im Jahr 1988 bestehen blieb.
Die Priesterbruderschaft selbst wurde durch den Ortsbischof, Pierre Mamie, am 6. Mai 1975 aufgehoben. Lefebvre schöpfte die gegen diese Maßnahme zulässigen Rechtsmittel aus, es blieb aber bei der Entscheidung, die, wie Lefebvre mitgeteilt wurde, mit der „vollen Billigung“ des Papstes ergangen sei. Der damalige Kardinalstaatssekretär, Kardinal Villot teilte in einem Schreiben an die Bischofskonferenzen mit: Trotz der juristischen Niederlagen hielt Lefebvre indes auch hier an seiner Haltung fest und die Priesterbruderschaft St. Pius X. setzte ohne kirchenrechtlichen Status ihre Arbeit fort.
Spätestens ab dem Frühjahr 1987 ist belegt, dass Lefebvre daran dachte, eigenmächtig Bischofsweihen vorzunehmen. Hintergrund war die Frage des Fortbestands der Bruderschaft nach seinem Tod. Lefebvre ging davon aus, dass sich kein Bischof fände, der bereit wäre, neue Priester für die Bruderschaft zu weihen. Eine entsprechende Ankündigung machte Lefebvre etwa am 29. Juni 1987 anlässlich einer von ihm durchgeführten Priesterweihe in Econe.Ludger Müller: Der Fall Lefebvre. Chronik eines Schismas. In: Reinhild Ahlers, Peter Krämer (Hrsg.): Das Bleibende im Wandel. Theologische Beiträge zum Schisma von Marcel Lefebvre. Bonifatius-Verlag, Paderborn 1990, S. 25.
Diese Bestrebungen wurden in Rom mit Sorge beobachtet; denn nach katholischem Verständnis darf ein Bischof zwar keine Bischöfe ohne päpstlichen Auftrag weihen, wenn er es jedoch gleichwohl tut, ist die Weihe in der Regel gültig. Der unerlaubt geweihte Bischof ist zwar ein Schismatiker, steht aber dennoch in der Apostolischen Sukzession und kann, wenn auch weiterhin unerlaubt, die Weihegewalt selbst ausüben. Die unerlaubte Weihe eines Bischofs kann somit der Grundstein für den Aufbau einer Gegenkirche sein.Lucia Scherzberg: Der Papst und der „Fall Williamson“. Chronologie und Analyse des Konflikts. In: Zeitschrift für Theologie und Kulturgeschichte. 4. Jg. 2009.
Vermittlungsbemühungen Nach dem Tod von Papst Paul VI. und dem Amtsantritt seines Nachfolgers Johannes Paul II. versuchte auch dieser, die Möglichkeiten einer Verständigung auszuloten, ohne dass es zu einer Einigung gekommen wäre. Nach der deutlichen Ablehnung des von Johannes Paul II. initiierten Weltgebetstreffens in Assisi im Jahr 1986 durch die Piusbruderschaft verschlechterte sich das Verhältnis zwischen beiden Seiten weiter. Nachdem die Gespräche seitens der Kurie ursprünglich vor allem von dem späteren Kardinal Henri Schwery geführt worden waren, vertraute Johannes Paul II. das Problem der Piusbruderschaft nunmehr dem Präfekten der Glaubenskongregation, Joseph Kardinal Ratzinger an. In einem Schreiben des Papstes vom 8. April 1988 an Kardinal Ratzinger wurde die Vermeidung eines Schismas ausdrücklich zur Maxime der Handlungen des Apostolischen Stuhls erklärt.Ludger Müller: Der Fall Lefebvre. Chronik eines Schismas. In: Reinhild Ahlers, Peter Krämer (Hrsg.): Das Bleibende im Wandel. Theologische Beiträge zum Schisma von Marcel Lefebvre. Bonifatius-Verlag, Paderborn 1990, S. 26.
Visitation Nach der erwähnten Ankündigung Lefebvres kam es im Sommer 1987 zu Gesprächen zwischen dem Erzbischof und Kardinal Ratzinger, infolge derer eine Apostolische Visitation der Bruderschaft angeordnet wurde, um die diese selbst in den Jahren zuvor mehrfach gebeten hatte. Am 17. Oktober 1987 wurde der Präsident des Päpstlichen Rates für die Familie, Édouard Kardinal Gagnon, zum Visitator bestimmt. Lefebvre, der bereits den 27. Dezember 1987 als Termin für die Bischofsweihen in Aussicht genommen hatte, wollte sich dieser Einigungsoption nicht entziehen. Am 3. Oktober 1987, anlässlich einer Messe zur Feier seines 40. Bischofsjubiläums, erklärte er vor den Gläubigen: „Das ist ein Hoffnungsschimmer … Wenn Rom uns eine wahrhafte Unabhängigkeit geben will, diejenige, die wir jetzt haben, aber mit der Unterwerfung – wir wollen sie, wir haben es immer gewünscht, dem Heiligen Vater unterworfen zu sein – … wenn Rom damit einverstanden ist, dass wir das Experiment der Tradition machen, dann sind die Schwierigkeiten beseitigt.“Zeitschrift Fideliter. Nr. 60, Nov.–Dez. 1987, S. 18 f., zit. n. Bernard Tissier des Mallerais: Marcel Lefebvre. Eine Biographie. Sarto-Verlag, Stuttgart 2009, S. 584.
In der Predigt zur Weihe der von ihm ernannten Bischöfe sollte Lefebvre erneut darauf hinweisen, dass es ein Erfolg der Bruderschaft sei, nach ihrer Aufhebung durch die Römische Kirche und vierzehn Jahre nach der letzten Visitation erneut Gelegenheit zu haben, Rom die tatsächlichen Verhältnisse vor Augen zu führen.
Die Visitation dauerte vom 11. November bis zum 8. Dezember 1987. In dieser Zeit besuchte Gagnon die wichtigsten Einrichtungen der Bruderschaft in Frankreich, der Schweiz und Deutschland, meist begleitet von dem Luxemburger Camille Perl, dessen Wirken später eng mit dem Phänomen des Traditionalismus verbunden sein sollte. Nach dem Eindruck der Priesterbruderschaft war Gagnon mit allem, was er vorfand sehr zufrieden, insbesondere auch im Hinblick auf die Priesterausbildung. In das Goldene Buch des Priesterseminars von Econe trug er ein: Zum Ende der Visitation nahm Gagnon öffentlich an dem Pontifikalamt des eigentlich suspendierten Erzbischofs Lefebvre teil.Bernard Tissier de Mallerais: Marcel Lefebvre. Eine Biographie. Sarto-Verlag, Stuttgart 2009, S. 584 f.
Das Abkommen vom 5. Mai 1988 Als die Gerüchte um eine mögliche Bischofskonsekration Rom erreichten, traf sich Papst Johannes Paul II. dort mit Joseph Kardinal Ratzinger, Kardinal Edouard Gagnon und Henri Schwery. Im Ergebnis wurde die Bildung einer Kommission unter Führung Ratzingers beschlossen, die versuchen sollte, einen endgültigen Bruch mit der Piusbruderschaft zu verhindern.Peter Seewald: Benedikt XVI. Ein Leben. München 2020, S. 681. In der Folge fanden Gespräche zwischen Ratzinger und Lefebvre in Ratzingers Wohnung in Rom statt.Peter Seewald: Benedikt XVI. Ein Leben. München 2020, S. 682.
Am 5. Mai 1988 unterzeichneten Lefebvre und Ratzinger als Präfekt der Glaubenskongregation ein Abkommen, das der Priesterbruderschaft einen kirchenrechtlichen Status als Gesellschaft des Apostolischen Lebens und nicht mehr nur, wie vor ihrer Aufhebung als Frommer Vereinigung verschaffen sollte und die Weihe von Bischöfen insoweit in Aussicht stellte, als die Übereinkunft die an den Papst gerichtete Bitte um die Weihe eines Bischofs aus der Bruderschaft vorlegte. Im Gegenzug hatte Lefebvre die Gültigkeit der Messe und der Sakramente, wie in den Bestimmungen Pauls VI. niedergelegt, akzeptiert und die allgemeine Disziplin der Kirche, vor allem der Bestimmungen des Corpus Iuris Canonici von 1983, anerkannt.Ludger Müller: Der Fall Lefebvre. Chronik eines Schismas. In: Reinhild Ahlers, Peter Krämer (Hrsg.): Das Bleibende im Wandel. Theologische Beiträge zum Schisma von Marcel Lefebvre. Bonifatius-Verlag, Paderborn 1990, S. 28.
Tatsächlich sollte das Abkommen keinen Bestand haben, wobei die einzelnen Umstände seiner Erfolglosigkeit in Rom und Econe unterschiedlich gesehen wurden. In seiner Biographie über Benedikt XVI. berichtet Peter Seewald, Bischof Schwery habe gleich, als er von dem Abkommen erfuhr, davor gewarnt, dass es keinen Bestand haben könne:
Am nächsten Tag soll Ratzinger dann Schwery erklärt haben, Lefebvre habe angerufen, um zu sagen, dass er seine Unterschrift zurückziehe.Peter Seewald: Benedikt XVI. Ein Leben. München 2020, S. 683.
Umgekehrt berichtet Franz Schmidberger in seinen Erinnerungen, Lefebvre habe nach intensivem Nachdenken erkannt, dass die Rahmenbedingungen des Protokolls keinen hinreichenden Schutz des Fortbestands der Priesterbruderschaft darstellten. Lefebvre solle deswegen in einem Brief vom 6. Mai 1988 auf die Unzulänglichkeit des Protokolls, insbesondere im Hinblick auf das Datum der Bischofsweihe, hingewiesen habe. In der Darstellung Schmidbergers sei dies aber kein Widerruf der Unterschrift gewesen:
Trotz weiterer Gespräche zwischen Ratzinger und Lefebvre kam es zu keiner erneuten Einigung. Weder über die Zahl der zu ernennenden Bischöfe noch über die in Betracht kommenden Personen noch über den Zeitpunkt der Bischofsernennungen konnte ein Konsens erzielt werden. Der Kardinal erklärte, es werde mehr Zeit benötigt, die Personalakte über die Weihekandidaten zu prüfen; umgekehrt argwöhnte Erzbischof Lefebvre, der zu diesem Zeitpunkt immerhin schon 84 Jahre alt war, Rom versuche, die Weihe eines Bischofs bis nach seinem Tod hinauszuzögern.
Im Vorfeld der Weihezeremonie Nachdem er sein Vertrauen in eine konsensuale Lösung aufgegeben hatte, entschied sich Lefebvre, wissend, dass das den Bruch mit Rom bedeutet, zur Weihe der Bischöfe zu dem von ihm geplanten Termin am 30. Juni 1988 in Econe. Jetzt wurden die Weihekandidaten auch der Presse vorgestellt.
Die Weihekandidaten Die Weihe empfingen schließlich Bernard Fellay, Alfonso de Galarreta, Bernard Tissier de Mallerais und der 2012 wegen Ungehorsams aus der Bruderschaft ausgeschlossene Richard Williamson. Die Auswahl soll auf einer Verständigung zwischen Erzbischof Lefebvre und dem Generaloberen der Bruderschaft, Franz Schmidberger, beruhen. Am 15. Juni 1988 wurden die Kandidaten der Öffentlichkeit im Rahmen einer Pressekonferenz vorgestellt.
Bernard Fellay mini|Bernard Fellay (2012)