Das Oberlandesgericht Königsberg war von 1808 bis 1849 ein preußisches Oberlandesgericht mit Sitz in Königsberg.

Geschichte In Königsberg bestand bis 1808 die Ostpreußische Regierung. Die Gerichte im Königreich Preußen hatten Ende des 18. Jahrhunderts historisch gewachsene Aufgaben, Zuschnitte und Bezeichnungen. Im Rahmen der Preußischen Reformen versuchte man, eine einheitliche Systematik einzurichten und begann damit bei den Mittelgerichten. Die Verordnung wegen verbesserter Einrichtung der Provinzial-Polizei- u. Finanz-Behörden vom 26. Dezember 1808PrGS 1808 S. 464 (§ 53) bestimmte, dass die unter verschiedenen Bezeichnungen wie Oberamtsregierung oder Hofgericht firmierenden obersten Gerichte jedes Landesteils künftig Ober-Landesgericht heißen sollten. Damit wurde die Ostpreußische Regierung in das Oberlandesgericht Königsberg umgewandelt.

Nach der Restrukturierung des Staatsterritoriums 1815 sollte jeder Regierungsbezirk zugleich das Departement (= Zuständigkeitsbereich) eines Oberlandesgerichts bilden.Verordnung wegen verbesserter Einrichtung der Provinzialbehörden vom 30. April 1815 (PrGS S. 85, 98) Entsprechend war das Oberlandesgericht Königsberg für den Regierungsbezirk Königsberg zuständig.

Nach der Märzrevolution wurden die Patrimonialgerichte abgeschafft und die Oberlandesgerichte durch Appellationsgerichte ersetzt. In Königsberg entstand 1849 so das Ostpreußische Tribunal zu Königsberg.

Untergerichte Dem Oberlandesgericht Königsberg waren folgende Gerichte nachgeordnet: