mini|Das 1914 zerstörte Rathaus von Namur Kriegsverbrechen im Ersten Weltkrieg bezeichnen Verstöße gegen das zur Zeit des Ersten Weltkriegs geltende humanitäre Völkerrecht. Dazu gehören Massaker, Folter, sexualisierte Gewalt, Deportationen, Todesmärsche, der Einsatz von chemischen Waffen und der Angriff auf medizinische Einrichtungen.
Begriff der Kriegsverbrechen im Ersten Weltkrieg und ihre Ahndung mini|hochkant|Erklärung der Triple Entente zu crimes against humanity and civilization der türkischen Regierung Seit der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts hatte man versucht, ein schriftlich fixiertes und allgemein anerkanntes Kriegsrecht zu schaffen. Erste Erfolge zeigten sich in den Jahren um die Jahrhundertwende mit dem zweiten Haager Abkommen von 1899. Das allgemein anerkannte Kriegsrecht zur Zeit des Ersten Weltkriegs bildeten die Genfer Konvention von 1906 und die Haager Landkriegsordnung von 1907.Jakob Zenzmaier: Der Erste Weltkrieg und das geltende Kriegsrecht. Schloß Schönbrunn Kultur- und Betriebsgesellschaft, abgerufen am 6. Mai 2025. ISBN 9783506763754.
Am 24. Mai 1915 hatte die Triple Entente – Russland, Frankreich und das Vereinigte Königreich – auf Initiative Russlands eine Erklärung herausgegeben, in der sie die Osmanen für die Begehung von crimes against humanity and civilization verurteilten und drohten, die türkische Regierung für Massaker an der armenischen Bevölkerung zur Rechenschaft zu ziehen. Obwohl bereits zuvor der Ausdruck „Verbrechen gegen die Menschheit“ bekannt war, war es das erste Mal, dass der Ausdruck im Kontext der internationalen Diplomatie verwendet wurde.Ronald Grigor Suny: „They Can Live in the Desert but Nowhere Else“: A History of the Armenian Genocide. Princeton University Press 2015, ISBN 978-1-4008-6558-1, S. 308. Ein osmanisches Kriegsgericht in Istanbul verurteilte Großwesir Talât Pascha am 5. Juli 1919 in Abwesenheit zum Tode, unter anderem wegen seiner herausragenden Rolle bei den armenischen Massakern 1915/16.Rolf Hosfeld, Gurgen Petrossian: Der Prozess gegen Soghomon Tehlirjan. Deutschland 1919–1921. Lexikon der politischen Strafprozesse, abgerufen am 6. Mai 2025.
Die Bezeichnung Kriegsverbrechen etablierte sich erst nach dem Zweiten Weltkrieg im Zusammenhang mit dem deutschen Vernichtungskrieg im Osten. Bis dahin war in der historischen Forschung die Bezeichnung Kriegsgräuel gebräuchlich.vgl. Daniel Hohrath, Sönke Neitzel (Hrsg.): Kriegsgräuel. Die Entgrenzung der Gewalt in kriegerischen Konflikten vom Mittelalter bis ins 20. Jahrhundert. Paderborn 2008.Alan Kramer: Kriegsrecht und Kriegsverbrechen, in: Gerhard Hirschfeld, Gerd Krumeich, Irina Renz (Hrsg.): Enzyklopädie Erster Weltkrieg, 3. Auflage, Paderborn/München/Wien/et al. 2009, S. 281–292.
Deutsche Kriegsverbrechen Bombardierung der englischen Küstenstädte
Am 16. Dezember 1914 griff die Kaiserliche Marine die britischen Hafenstädte Scarborough, Hartlepool, West Hartlepool und Whitby an. Der Angriff forderte 137 Todesopfer und 592 Verletzte. Der Angriff verstieß gegen den neunten Abschnitt der Haager Konvention von 1907, der die Bombardierung unverteidigter Städte ohne Vorwarnung durch die Marine verbietet, weil nur Hartlepool durch Küstenbatterien geschützt war. Deutschland war Unterzeichner des Haager Abkommens von 1907.
Willkürliche Angriffe in den von Deutschland besetzten Gebieten Als Reaktion auf Aktionen von russischen Gefangenen (von denen viele versuchten, deutsche Pläne zu sabotieren und deutsche Soldaten zu töten), griff Deutschland zu harten Befriedungsmaßnahmen und Terroraktionen, einschließlich brutaler Repressalien gegen die Zivilbevölkerung. Schon bald wurden ähnliche Praktiken in allen östlichen und westlichen Gebieten der deutschen Besatzungszone eingeführt.Blood: Hitler's Bandit Hunters: The SS and the Nazi Occupation of Europe. 2006 S. 22 ff.
Zerstörung von Kalisz, Polen
Die Stadt Kalisz in Russisch-Polen wurde in der Anfangsphase des Ersten Weltkriegs im August 1914 von deutschen Truppen zuerst besetzt, dann aus heute nicht mehr aufzuklärenden Gründen angegriffen und teilweise zerstört. Etwa 100 Einwohner der Stadt wurden von den Deutschen erschossen.
Kriegsverbrechen in Belgien und Frankreich
mini|Opfer von Massenerschießungen beim Massaker von Dinant
Die Kaiserliche Deutsche Armee missachtete viele der allgemein anerkannten europäischen Kriegskonventionen, als zwischen August und Oktober 1914 etwa 6.500 Franzosen und Belgier ermordet wurden.Philip W. Blood: Hitler's Bandit Hunters: The SS and the Nazi Occupation of Europe. Potomac Books 2006, ISBN 978-1-59797-021-1, S. 20. Am 4. August begingen deutsche Soldaten in den belgischen Dörfern Visé, Berneau und Battice bei Lüttich erste gewaltsame Übergriffe auf die Zivilbevölkerung.John Horne, Alan Kramer: Deutsche Kriegsgreuel 1914. Die umstrittene Wahrheit. Hamburger Edition, Hamburg 2004, ISBN 3-930908-94-8, S. 24 f. In den kommenden Wochen verübten deutsche Truppen zahlreiche Gräueltaten an der Zivilbevölkerung in Belgien und Frankreich, die mit Angriffen von Francs-tireurs begründet wurden. Die ersten Massenerschießungen von belgischen Zivilisten erfolgten am 5. August, besonders schwere Kriegsverbrechen verübten deutsche Truppen in Dinant, Tamines, Andenne und Aarschot.John Horne, Alan Kramer: Deutsche Kriegsgreuel 1914. Die umstrittene Wahrheit. Hamburger Edition, Hamburg 2004, ISBN 3-930908-94-8, S. 23 ff, S. 120 ff, S. 137 ff. Ulrich Keller: Schuldfragen: Belgischer Untergrundkrieg und deutsche Vergeltung im August 1914. Mit einem Vorwort von Gerd Krumeich. Schöningh, Paderborn 2017, ISBN 978-3-506-78744-6, S. 106, 131 ff., 169 ff. Den Repressalien fielen zwischen August und Oktober 1914 rund 6500 Zivilisten zum Opfer,Spencer Tucker (Hrsg.): The Encyclopedia of World War I. A Political, Social and Military History. Verlag ABC-Clio, Santa Barbara 2005, ISBN 1-85109-420-2, S. 192. G. Hirschfeld u. a. (Hrsg.): Enzyklopädie Erster Weltkrieg. 2014, S. 46 f. weltweit besonders beachtet und verurteilt wurden die Brandschatzungen in Löwen.John Horne, Alan Kramer: Deutsche Kriegsgreuel 1914. Die umstrittene Wahrheit. Hamburger Edition, Hamburg 2004, ISBN 3-930908-94-8, S. 21 ff.Ulrich Keller: Schuldfragen: Belgischer Untergrundkrieg und deutsche Vergeltung im August 1914. Mit einem Vorwort von Gerd Krumeich. Schöningh, Paderborn 2017, ISBN 978-3-506-78744-6, S. 43 ff. Die Rezeption von tatsächlichen und erfundenen Übergriffen ging in den noch heute gängigen englischen Propagandabegriff Rape of Belgium (wörtlich übersetzt: Schändung von Belgien) ein.
Die deutschen Truppen waren erbarmungslos, trotz der internationalen Bemühungen, die auf die Einhaltung der Haager Konventionen von 1899 und 1907 drangen. Diese enthielten Anordnungen, die „sowohl die Führung eines irregulären Krieges als auch die Maßnahmen, die einer Besatzungsmacht zu dessen Bekämpfung zustehen sollten“, kodifizierten und einschränkten. Oftmals kam es zu fast willkürlichen, groß angelegten Erschießungen, die von untergeordneten deutschen Offizieren angeordnet wurden. In einigen Fällen wurden Angriffe auf deutsche Infanteriestellungen und Patrouillen, die möglicherweise tatsächlich auf friendly fire zurückzuführen waren, den Francs-tireurs (Guerilla) angelastet, die als Banditen und außerhalb der Kriegsregeln stehend angesehen wurden, was rücksichtslose Maßnahmen der deutschen Streitkräfte gegen die Zivilbevölkerung und Dörfer, in denen sie vermutet wurden, zur Folge hatte. Außerdem neigten sie dazu, die meisten Zivilisten als potenzielle francs-tireurs zu verdächtigen, wobei deutsche Soldaten Geiseln aus der Zivilbevölkerung nahmen und manchmal auch töteten.Leonhard, Jörn (2018). Pandora's Box: A History of the First World War. London and Cambridge, MA: The Belknap Press of Harvard University Press. ISBN 978-0-7864-3935-5, S. 151.Horne, Kramer: German Atrocities, 1914: A History of Denial. 2001, Kapitel 1-2, insb. S. 76.
Die Deutschen behandelten jeden Widerstand in Belgien – wie z. B. die Sabotage von Eisenbahnlinien – als illegal und unmoralisch und erschossen die Täter und brannten zur Vergeltung Gebäude nieder. Die deutsche Armee zerstörte 15.000 bis 20.000 Gebäude – am bekanntesten ist die Universitätsbibliothek in Leuven – und löste eine Flüchtlingswelle aus, die über eine Million Menschen zählte. Mehr als die Hälfte der deutschen Regimenter in Belgien waren in größere Zwischenfälle verwickelt.Horne, Kramer: German Atrocities, 1914: A History of Denial. 2001, Kapitel 1-2, insb. S. 76. Mit der Zerstörung der Leuvener Bibliothek verletzte Deutschland seine Verpflichtung als Unterzeichner der Haager Konvention von 1907, dass „bei Belagerungen und Bombardierungen alle notwendigen Maßnahmen getroffen werden müssen, um Gebäude, die der Religion, der Kunst, der Wissenschaft oder wohltätigen Zwecken gewidmet sind, so weit wie möglich zu verschonen“; der Versailler Vertrag, einer der Verträge, die den Krieg beendeten, enthielt eine Klausel zur Stärkung des Schutzes von Kulturgut.Ovenden: Burning the Books: A History of the Deliberate Destruction of Knowledge. 2020, S. 110.
Die britische Propaganda, die die Vorgänge in Belgien propagandistisch ausschlachtete, erregte in den Vereinigten Staaten große Aufmerksamkeit; während Berlin erklärte, dass die Maßnahmen sowohl rechtmäßig als auch notwendig gewesen sei, da die Bedrohung durch Franc-Tireurs wie in Frankreich 1870 bestand.Die Behauptung von Franc-Tireurs in Belgien wurde zurückgewiesen: Horne, Kramer: German Atrocities, 1914: A History of Denial. 2001, Kapitel 3-4. Die Briten und Franzosen vergröberten die Berichte und verbreiteten sie bei sich und in den Vereinigten Staaten, wo sie eine wichtige Rolle bei der Schwächung von durchaus vorhandenen deutschlandfreundlichen Tendenzen spielten.Horne, Kramer: German Atrocities, 1914: A History of Denial. 2001, Kapitel 5-8.Keegan: The First World War. 1998, S. 82–83.
Deutsche Mitschuld am Völkermord an den Armeniern
Der Völkermord an den Armeniern war ein systematischer Genozid unter Verantwortung der jungtürkischen, vom Komitee für Einheit und Fortschritt gebildeten Regierung des Osmanischen Reichs. Bei Massakern und Todesmärschen, die im Wesentlichen in den Jahren 1915 und 1916 stattfanden, kamen je nach Schätzung zwischen 300.000 und mehr als 1,5 Millionen Menschen zu Tode (s. u.). Dies war der deutschen Reichsregierung bekannt.
Unbeschränkter U-Boot-Krieg
Die uneingeschränkte U-Boot-Kriegsführung wurde 1915 als Reaktion auf die Britische Seeblockade gegen Deutschland eingeführt. Deutschland wollte auch Großbritannien aushungern, aber das im Haager Übereinkommen von 1907 kodifizierte Prisenrecht – wie z. B. die Vorschrift, dass man der Besatzung Zeit geben musste, in die Rettungsboote zu steigen – wurde nicht beachtet. Handelsschiffe wurden unabhängig von Nationalität, Ladung oder Zielort versenkt. Nach dem Untergang der RMS Lusitania am 7. Mai 1915 und dem anschließenden öffentlichen Aufschrei in verschiedenen neutralen Ländern, darunter auch den Vereinigten Staaten, wurde diese Praxis eingestellt. Am 1. Februar 1917 nahm Deutschland diese Praxis jedoch wieder auf und erklärte, dass alle Handelsschiffe, unabhängig von ihrer Nationalität, ohne Vorwarnung versenkt würden. Dies empörte die amerikanische Öffentlichkeit und veranlasste die USA, zwei Tage später die diplomatischen Beziehungen zu Deutschland abzubrechen. Zusammen mit dem Zimmermann-Telegramm führte dies zwei Monate später zum Eintritt der USA in den Ersten Weltkrieg auf der Seite der Alliierten Mächte. Rund 15.000 britische Zivilmatrosen kamen bei der U-Boot-Kampagne ums Leben, eine kleinere Zahl aus anderen Staaten.
Während der deutsche Versuch einer Blockade in Bezug auf das Leid der Zivilbevölkerung wenig erfolgreich war, wurde das deutsche Vorgehen während des Krieges und vor dem Zweiten Weltkrieg weithin als ein größeres Kriegsverbrechen angesehen, und gilt bis heute als illegal eingeschätzt.
Versenkung von Lazarettschiffen