mini Der Gesamtverband der Personaldienstleister (GVP) ist ein deutscher Arbeitgeber- und Wirtschaftsverband der Personaldienstleistungsbranche. Er entstand im Jahr 2023 durch die Verschmelzung des Bundesarbeitgeberverbands der Personaldienstleister (BAP) und des Interessenverbands Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ). Mit rund 5.000 Mitgliedsunternehmen zählt er zu den großen Arbeitgeberverbänden in Deutschland.

Der Verband fungiert als Tarifpartner der Gewerkschaften des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) und gestaltet die tariflichen Arbeits- und Sozialbedingungen für rund 550.000 Beschäftigte in der Zeitarbeit.

Geschichte Die Vorgängerverbände BAP und iGZ vertraten über Jahrzehnte getrennt die Interessen der Zeitarbeitsbranche. Nach mehrjährigen Gesprächen beschlossen die Mitglieder beider Organisationen 2023 den Zusammenschluss zu einem einheitlichen Branchenverband. Die Verschmelzung wurde zum 1. Dezember 2023 wirksam; beide Verbände gingen als Gesamtrechtsnachfolger im GVP auf.

Mit der Fusion soll die Interessenvertretung der Personaldienstleister gebündelt und die tarif- und wirtschaftspolitische Schlagkraft gegenüber Politik, Sozialpartnern und Öffentlichkeit gestärkt werden.

Aufgaben und Tätigkeitsfelder Der GVP vertritt die Personaldienstleistungsbranche in ihrer gesamten Breite. Dazu zählen insbesondere:

Arbeitnehmerüberlassung (Zeitarbeit) Personalvermittlung Personalentwicklung

Satzungsgemäßer Zweck ist die Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen der Branche sowie die Wahrung der gemeinsamen Interessen der Mitgliedsunternehmen gegenüber Politik, Sozialpartnern, Wissenschaft und Öffentlichkeit.

Zu den zentralen Aufgaben gehören insbesondere:

Abschluss und Weiterentwicklung von Tarifverträgen Arbeits- und tarifrechtliche Beratung der Mitglieder Politische Interessenvertretung auf Bundes- und EU-Ebene Entwicklung von Qualitätsstandards und Verhaltenskodizes Förderung von Bildung und Digitalisierung im Bereich Personaldienstleistungen Öffentlichkeitsarbeit zur Rolle der Branche am Arbeitsmarkt

Tarifpolitik Der GVP ist Tarifpartner der DGB-Gewerkschaften in der Zeitarbeitsbranche. Am 1. Januar 2026 trat das neue GVP-Tarifwerk in Kraft. Die Tarifverträge Zeitarbeit DGB/GVP ersetzen damit die bisherigen iGZ- und BAP-Tarifverträge vollständig und schaffen ein einheitliches tarifliches Fundament für die Branche.

Die Tarifverträge regeln unter anderem Entgelte, Branchenzuschläge, Arbeitszeit- und Urlaubsbestimmungen sowie weitere Arbeitsbedingungen für Beschäftigte in der Arbeitnehmerüberlassung.

Struktur und Organisation Organe des Verbandes sind:

die Mitgliederversammlung der Vorstand das Präsidium die Geschäftsstelle die Tarifkommission die Tarifverhandlungskommission

Präsident des GVP ist der Unternehmer Christian Baumann. Die Hauptgeschäftsführung wird auf Vorschlag des Präsidenten vom Vorstand berufen. Hauptgeschäftsführer ist Florian Swyter.

Mitgliedschaften In Deutschland ist der GVP in der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) und im Bundesverband Großhandel, Außenhandel und Dienstleistungen (BGA) organisiert. International vertritt der Verband die Branche in der World Employment Confederation (WEC) sowie auf europäischer Ebene in der World Employment Confederation – Europe (WEC-Europe).

Sitz und Geschäftsstellen Der Verband hat seinen Sitz in Berlin und unterhält Geschäftsstellen in Berlin und Münster.

Weblinks https://personaldienstleister.de/

Einzelnachweise

Kategorie:Arbeitgeberverband (Deutschland) Kategorie:Arbeitnehmerüberlassung Kategorie:Verbandsgründung 2023