Die Bezeichnung illegaler Nationalsozialist bezieht sich auf Personen in Österreich, die zwischen 1933 und 1938 im „Ständestaat“ Aktivitäten für die Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei (NSDAP-Hitlerbewegung) ausführten oder ihr beitraten, obwohl die Partei durch einen Erlass des Bundeskanzlers Engelbert Dollfuß am 19. Juni 1933 verboten worden war. Dieses Verbot blieb bis zum „Anschluss Österreichs“ an das Deutsche Reich am 12. März 1938 in Kraft („Verbotszeit“). Diejenigen, die sich in dieser Zeit dennoch für die NSDAP engagierten oder ihr über Untergrundzellen beitraten, galten als „Illegale“.Hans Schafranek: Österreichische Nationalsozialisten in der Illegalität 1933–1938. Ein Forschungsbericht. In: Florian Wenninger, Lucile Dreidemy (Hrsg.): Das Dollfuß/Schuschnigg-Regime 1933–1938. Vermessung eines Forschungsfeldes. Böhlau, Wien 2013, ISBN 978-3-205-78770-9, S. 105–137, doi:10.7767/boehlau.9783205789581.105 (vr-elibrary.de – eingeschränkte Vorschau).Verfassungsgesetz vom 8. Mai 1945 über das Verbot der NSDAP (Verbotsgesetz), Abschnitt III. In: ns-quellen.at, abgerufen am 18. Februar 2024. Jene, die diese Kategorisierung in der Nachkriegszeit vermeiden konnten, wie der Anführer der Österreichischen Legion in Bayern, Herrmann Reschny, wurden oft vorzeitig aus der Haft entlassen oder konnten Haftzeit gar gänzlich vermeiden, z. B. der Germanist Otto Höfler.Butterweck, Hellmuth. Der Ungeist der Stunde Null. Wie Österreich säte, was es heute hat. Verlag Bibliothek der Provinz, Weitra 2025, ISBN 978-3-99126-331-9.
Historischer Kontext Die NSDAP, die in Deutschland bereits seit 31. Jänner 1933 an der Macht war, wurde in Österreich einige Monate nach der Ausschaltung des Nationalrates am 4. März 1933 durch Bundeskanzler Engelbert Dollfuß per Erlass verboten. Das Verbot markierte den Beginn einer Phase, in der Unterstützer der Partei in Österreich ihre Aktivitäten im Geheimen fortsetzten. Ein wesentlicher Teil der Aktivitäten waren der "NS-Terror" durch Bomben- und Sabotagehandlungen, um den österreichischen Ständestaat zu schwächen. Bei diesen Anschlägen, zu denen auch der Juli-Putsch zählt, waren Angehörige der Exekutive (Gendarmerie, Zollwache), des Freiwilligen Schutzkorps oder eines anderen "Assistenzkörpers" laut DÖW die "typischen Opfer". Strafen für Illegale waren im Ständestaat zum Teil beträchtlich, da die eigens geschaffenen „Anhaltegesetze“ und Anhaltelager für alle Gegner des austrofaschistischen Ständestaates, inklusive der Illegalen, erlassen bzw. geschaffen wurden.Die österreichischen Anhaltelager 1933–1938. (PDF; 3,4 MB) S. 25. In: kurt-bauer-geschichte.at, 2010, abgerufen am 10. August 2025. In der 2. Republik waren nach 1945 die weitaus schärfsten Strafen und Sühnefolgen für ehemalige Illegale vorgesehen, wodurch viele großen Aufwand betrieben, um diese Klassifizierung in Entnazifizierungsverfahren, oft mit Erfolg, zu vermeiden. Phaseneinteilung und Status als Illegaler Laut dem Historiker Gerhard Botz lassen sich drei Phasen von NSDAP-Beitritten in Österreich vor 1939 unterscheiden: „Alte Kämpfer“: Personen, die der NSDAP, SA, SS oder anderen Nazi-Gruppen vor dem Verbot am 19. Juni 1933 beitraten Illegale Nationalsozialisten: Jene, die zwischen dem 19. Juni 1933 und dem 11. März 1938 der NSDAP beitraten und als „Illegale Nationalsozialisten“ im engeren Sinne Nach dem Anschluss: Personen, die nach dem 12. März 1938 offiziell der NSDAP oder anderen NS-Vereinigungen beitraten
Historiker stellten fest, dass in der Praxis jeder Aktive vor dem 12. März 1938 als „Illegaler“ bezeichnet wird, auch weil alle Parteimitglieder in Österreich vor dem Anschluss nachträglich mit dem symbolischen Datum „1. Mai 1938“ in die NSDAP neu aufgenommen wurden.
Die Illegalen waren bis in die frühen 2000er wenig erforscht.
Probleme bei der Abwägung, ob jemand Illegaler war oder nicht, sind der fließende Übergang zwischen den in vielen Gesellschaftsbereichen vor 1938 weit verbreiteten deutsch-national und völkischen Einstellungen, die unvollständige Aktenlage und die Nachkriegsversuche der Beteiligten, ihre NS-Affiliierung abzuschütteln.
So zum Beispiel gilt Hans Asperger derzeit nicht eindeutig als Illegaler, obwohl er in der NS-Zeit unter dem Illegalen Franz Hamburger Karriere gemacht hat und von NS-Stellen mehrmals politische und gesinnungsmäßige Linientreue attestiert wurde. Franz Chvostek junior ist ebenfalls nach derzeitigem Stand der Forschung nie in die Partei eingetreten, war jedoch ideologischer Vorreiter und Leiter einer im Volksmund bekannten „Hakenkreuzlerklinik“, die nur Nazi-Ärzte einstellte und jüdische Ärzte entließ, was ihm zu einem Illegalen im Kernsinn als Kämpfer für die NSDAP macht. Andere wiederum verwendeten Aktenlauffehler und mehrmalige Ansuchen auf Parteimitgliedschaft und zwischenzeitliche Rückstellungen von Ansuchen nach dem Krieg als Beweis, keine Illegalen gewesen zu sein, anfangs oft erfolgreich, (z. B. Eberhard Kranzmayer, Otto Höfler). Anderen wieder gelang es, ihre frühen Parteimitgliedschaften zeitlebens gänzlich zu verbergen (z. B. Franz Antel, Heinrich Gross, Konrad Lorenz).
Zahlen und soziale Zusammensetzung Von Österreichs 700.000 Parteimitgliedern der NSDAP wurden nach Kriegsende 540.000 registriert. Zirka 100.000 davon galten als Illegale. Es wird derzeit angenommen, dass der Anteil der Mitglieder, die erst nachträglich als „illegal“ eingestuft wurden, bei etwa 30.000 bzw. 40 % der zum 1. Mai 1938 Aufgenommenen liegen könnte. Mit einer Gesamtzahl von 167.300 NSDAP-Beitritten in Österreich bis März 1938 gab es zwischen 30.000 und 43.000 Mitglieder, die nachträglich das Attribut „illegal“ erhielten.Die „Illegalen“ von Niederösterreich. Interview von Ulrike Schmitzer mit Hans Schafranek. In: ScienceORF.at, 16. November 2020, abgerufen am 18. Februar 2024. Oft wird in Historikerkreisen daher von der Zahl von 100.000 Illegalen vor 1938 gesprochen. Eine Untersuchung der sozialen Komposition dieser Gruppe zeigt eine diverse Zusammensetzung, mit einem signifikanten Anstieg des Frauenanteils von 12 Prozent im Jahr 1933 auf 28 Prozent bis Mai 1938. Das Erkennungszeichen der Illegalen war (neben langen, weißen Stutzen in der Zwischenkriegszeit) vor allem die blaue Kornblume, die an den Revers gesteckt wurde und auch in der Zweiten Republik zu mehreren Skandalen geführt hat.
Die Mitgliedsnummern können als erstes Indiz gelten. Jene im Bereich der 6 Millionen, oft aber nicht immer mit dem normierten Beitrittsdatum für Österreichs Illegale von 1. Mai 1938, sind in der Regel die von ideologisch motivierten Überzeugungstätern. Als Beispiele können die Universitätslehrer Otto Höfler, Eberhard Kranzmayer oder Viktor Christian angeführt werden. Auch besonders niedrige Nummern, im Bereich einer Million, bezeichnen Fanatiker, da sie vor der illegalen Zeit beitraten, z. B. Herbert von Karajan, Herbert Koller, Richard Wolfram oder Fritz Zweigelt.
Nachkriegszeit In der Nachkriegszeit in Österreich waren für die Gruppe der Illegalen die schwersten Sühne-Strafen vorgesehen. Von den 536.000 in Österreich 1946 registrierten „Ehemaligen“ wurden 164.300 als illegal eingestuft. Diese Zahlen unterstreichen die Bedeutung der Illegalen als zentralen Kern der nationalsozialistischen Bewegung in Österreich.
Bekannte ehemalige Illegale Einige Illegale konnten nach dem abgeschwächten Verbotsgesetz von 1947 in der Zweiten Republik wieder Fuß fassen und das geistige Leben Österreichs zumindest bis zur Waldheim-Affäre wesentlich beeinflussen. Einige Illegale wurden mit hohen Ehrungen bedacht, wie aus der nachfolgenden Liste ersichtlich ist (Eberhard Clar, Herbert von Karajan, Eberhard Kranzmayer, Robert Haider (Jörg Haiders Vater)). Wichtig für die Betrachtung der ehemaligen Illegalen nach 1945 ist die Tatsache, dass auch in der Zweiten Republik ein Beitritt oder die Zugehörigkeit zu einer der Organisationen des NS-Staates zwischen dem 19. Juni 1933 und dem 12. März 1938 „auch nach der Befreiung vom Nationalsozialismus 1945 als ‚Hochverrat‘ galt“, vor dem nur eine Einstufung als „Minderbelasteter“ retten konnte (eine unrechtmäßige Einstufung, da Illegale von dieser geringsten Stufe der NS-Kollaboration ausgeschlossen waren, zit. n. Stefan Dollinger: Eberhard Kranzmayer’s dovetailing with Nazism: His fascist years and the ‘One Standard German Axiom (OSGA)’. In: Discourse & Society. Band 36 (2025), Nr. 2 (März), , S. 147–179, doi:10.1177/09579265241259094 (Erstveröffentlichung online am 7. August 2024).). Das erklärt den Aufwand einiger bekannter Belasteter (z. B. Erich Frauwallner, Otto Höfler, Herbert von Karajan, Eberhard Kranzmayer, Richard Wolfram), ihre „Unschuld“ durch Falschaussagen und Gefälligkeitsgutachten vor den österreichischen Behörden zu erreichen. Anderen hingegen gelang es, ihre Rolle im NS-Staat fast gänzlich geheim zu halten (z. B. Franz Antel, Heinrich Gross, Heinrich Harrer, Herbert Koller). Zu beachten ist auch, dass es für den Status als „Illegaler“ in der Regel unerheblich ist, ob jemand zur Verbotszeit ausgetreten ist, dann aber nach 1938 wieder für die NSDAP aktiv war (wie z. B. Rudolf Gunz). Nicht politisch sehr Exponierte konnten deren Entregistrierung dagegen leicht erreichen, wie der spätere Gymnasiallehrer am Bundesgymnasium Krems Richard Nadler. Nur in äußerst seltenen Fällen wandten sich Illegale von deren deutschnationalen Gesinnung vor 1945 ab (ein Beispiel ist der Priester Roman Karl Scholz).
Kleine Liste der Illegalen A–Z Der Zusatz „Verdachtsfall“ benennt jene Persönlichkeiten in der Liste, bei denen es zwar starke Indizien für illegale nationalsozialistische Aktivitäten gibt, aber bisher keinen eindeutigen Hinweis auf illegale NSDAP-Mitgliedschaft (z. B. Hans Asperger, Karl Pohlheim).
Literatur
Thomas Dostal: Das „braune Netzwerk“ in Linz. Die illegale nationalsozialistischen Aktivitäten zwischen 1933 und 1938. In: Fritz Mayrhofer, Walter Schuster (Hrsg.): Nationalsozialismus in Linz. Band 1. Archiv der Stadt Linz, Linz 2001, ISBN 3-900388-81-4, S. 21–136. Margit Reiter: Die Ehemaligen. Der Nationalsozialismus und die Anfänge der FPÖ. Wallstein, Göttingen 2019, ISBN 978-3-8353-3515-8. Hans Schafranek, Herbert Blatnik (Hrsg.): Vom NS-Verbot zum »Anschluss«. Steirische Nationalsozialisten 1933 bis 1938. Czernin, Wien 2016, ISBN 978-3-7076-0554-9. Hans Schafranek: Österreichische Nationalsozialisten in der Illegalität 1933–1938. Ein Forschungsbericht. In: Florian Wenninger, Lucile Dreidemy (Hrsg.): Das Dollfuß/Schuschnigg-Regime 1933–1938. Vermessung eines Forschungsfeldes. Böhlau, Wien 2013, ISBN 978-3-205-78770-9, S. 105–137, doi:10.7767/boehlau.9783205789581.105 (vr-elibrary.de – eingeschränkte Vorschau).
Weblinks Kurt Bauer: Die österreichischen Anhaltelager 1933–1938. (PDF; 3,4 MB) In: kurt-bauer-geschichte.at, 2010 Michael Wladika: Zur Repräsentanz von Politikern und Mandaten mit NS-Vergangenheit in der Österreichischen Volkspartei, 1945–1980. Eine gruppenbiographische Untersuchung. Forschungsprojekt im Auftrag des Karl von Vogelsang-Instituts. (PDF; 1,9 MB) In: vogelsanginstitut.at, Vogelsang-Institut, Wien April 2018
Einzelnachweise
Kategorie:Nationalsozialismus Kategorie:NSDAP Kategorie:Austrofaschismus Kategorie:Österreichische Geschichte (Zwischenkriegszeit)