Als Staatstheater werden Theaterhäuser bezeichnet, die unter staatlicher Verwaltung der Bundesländer stehen. Die Länder sind der im Namen gemeinte „Staat“, oft als Nachfolger von Königreichen und anderen historischen Gebietskörperschaften. Bei den Staatstheatern handelt es sich um Sprechtheater und Musiktheater, meist jedoch Mehrspartentheater.
Deutschland In Deutschland existieren folgende Staatstheater:
Baden-Württemberg Karlsruhe: Badisches Staatstheater Stuttgart: Württembergische Staatstheater
Bayern München: Bayerische Staatsoper München: Bayerisches Staatsschauspiel am Residenztheater München: Staatstheater am Gärtnerplatz Augsburg: Staatstheater Augsburg Nürnberg: Staatstheater Nürnberg Regensburg: Staatstheater Regensburg
Berlin Berlin: Deutsche Oper Berlin: Deutsches Theater Berlin: Friedrichstadt-Palast Berlin: Komische Oper Berlin: Maxim Gorki Theater Berlin: Staatsoper Unter den Linden Berlin: Theater an der Parkaue – Junges Staatstheater Berlin: Volksbühne am Rosa-Luxemburg-Platz
Brandenburg Cottbus: Staatstheater Cottbus
Hamburg Deutsches Schauspielhaus Hamburgische Staatsoper Kampnagel Thalia Theater
Hessen Darmstadt: Staatstheater Darmstadt Kassel: Staatstheater Kassel Wiesbaden: Hessisches Staatstheater Wiesbaden
Mecklenburg-Vorpommern Schwerin: Mecklenburgisches Staatstheater Schwerin
Niedersachsen Braunschweig: Staatstheater Braunschweig Hannover: Niedersächsisches Staatstheater Hannover Oldenburg: Oldenburgisches Staatstheater
Nordrhein-Westfalen Düsseldorf: Düsseldorfer Schauspielhaus
Rheinland-Pfalz Mainz: Staatstheater Mainz
Saarland Saarbrücken: Saarländisches Staatstheater
Sachsen Dresden: Sächsische Staatstheater
Thüringen Meiningen: Staatstheater Meiningen Weimar: Deutsches Nationaltheater
Bayern hat die Schaffung eines weiteren Staatstheaters in Würzburg angestoßen, diesen Prozess bisher jedoch noch nicht abgeschlossen. Die Bundesländer Bremen, Schleswig-Holstein, Sachsen-Anhalt und Nordrhein-Westfalen verfügen über keine Staatstheater. Das Schauspielhaus Düsseldorf wird paritätisch von Stadt und Land getragen.
Theater in öffentlich rechtlicher Verfassung (KdöR) oder als GmbH werden in Deutschland dann nicht als Staatstheater bezeichnet, wenn es sich um kommunale Einrichtungen handelt, wie bei Stadttheatern. Auch die Landesbühnen fallen in eine eigene Kategorie. Die Verfassung hat lediglich Bedeutung für die Verträge und Vergütung fest oder befristet angestellter Mitarbeiter des technischen oder künstlerischen Hauspersonals.
Einen historischen Sonderfall stellt das Nationaltheater Mannheim dar. Gegründet wurde es vom Kurfürsten als „stehende Bühne“ mit festem Ensemble in der Nachfolge des höfischen Theaters, lag also in staatlicher Hand. Doch bereits 1839 wurde es vollständig der städtischen Verantwortung unterstellt und ist damit heute das älteste kommunale Theater der Welt. Zu den frühesten kommunalen Theatern gehört auch jenes von Freiberg (Sachsen). Bis 1945 existierten die Staatstheater von Breslau und Danzig.
Rumänien In Rumänien bestehen: Deutsches Staatstheater Hermannstadt Deutsches Staatstheater Temeswar
Siehe auch Stadttheater Landesbühne Staatsoper
Weblinks Öffentlich finanzierte Musiktheater in Deutschland (Kartografische Darstellung des Deutschen Musikinformationszentrums) (PDF; 172 kB)
Einzelnachweise
Staatstheater