Das Amtsgericht Büren war von 1879 bis 1976 ein Amtsgericht mit Sitz in Büren.

Geschichte In Büren bestand von 1849 bis 1879 die Gerichtsdeputation Büren des Kreisgerichts Paderborn. Im Rahmen der Reichsjustizgesetze wurden 1879 reichsweit einheitlich Oberlandes-, Land- und Amtsgerichte gebildet. Das königlich preußische Amtsgericht Büren wurde mit Wirkung zum 1. Oktober 1879 als eines von 17 Amtsgerichten im Bezirk des Landgerichtes Paderborn im Bezirk des Oberlandesgericht Hamm gebildet. Der Sitz des Gerichts war die Stadt Büren. Sein Gerichtsbezirk umfasste den Kreis Büren ohne die Teile, die den Amtsgerichten Fürstenberg, Lichtenau und Salzkotten zugeordnet waren.Verordnung, betreffend die Bildung der Amtsgerichtsbezirke vom 5. Juli 1879, GS Nr. 30, S. 532, Digitalisat Am Gericht bestand 1880 eine Richterstelle. Das Amtsgericht war damit ein kleines Amtsgericht im Landgerichtsbezirk.Carl Pfafferoth: Jahrbuch der deutschen Gerichtsverfassung. 1880, S. 431 online

Mit dem Zweiten Gesetz zur Änderung der Organisation der ordentlichen Gerichtsbarkeit vom 6. Juli 1976 wurde das Amtsgericht Büren zum 31. Dezember 1976 aufgehoben.Zweites Gesetz zur Änderung der Organisation der ordentlichen Gerichtsbarkeit vom 6. Juli 1976 (GV. NW. S. 257)

Einzelnachweise

Buren Kategorie:Ehemaliges Amtsgericht (Nordrhein-Westfalen) Kategorie:Organisation (Büren, Westfalen) Kategorie:Gerichtsgründung 1879 Kategorie:Aufgelöst 1976