Dieser Artikel bietet eine Übersicht der Volksabstimmungen in der Schweiz im Jahr 2024.
In der Schweiz fanden auf Bundesebene zwölf Volksabstimmungen statt, im Rahmen von vier Urnengängen am 3. März, 9. Juni, 22. September und 24. November. Dabei handelte es sich um je sechs Volksinitiativen und fakultative Referenden.
Abstimmungen am 3. März 2024
Ergebnisse Nr. Vorlage Art Stimm-berechtigte Abgegebene Stimmen Beteiligung Gültige Stimmen Ja Nein Stände Ergebnis 665 Eidgenössische Volksinitiative «Für ein besseres Leben im Alter (Initiative für eine 13. AHV-Rente)» VI 5'591'446 3'263'179 58,36 % 3'234'621 1'884'096 1'350'525 58,25 % 41,75 % 15:8 666 Eidgenössische Volksinitiative «Für eine sichere und nachhaltige Altersvorsorge (Renteninitiative)» VI 5'591'446 3'250'055 58,13 % 3'202'508 808'578 2'393'930 25,25 % 74,75 % 0:23
Initiative für eine 13. AHV-Rente
mini|hochkant=0.8|Button der Volksinitiative für eine 13. AHV-Rente Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) war der Ansicht, dass die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) für viele Rentner – entgegen dem Verfassungsauftrag – nicht mehr für den Lebensunterhalt reiche. Dies gelte insbesondere für Frauen, da deren Pensionskassenrenten durchschnittlich nur halb so hoch seien wie jene der Männer. Um dies auszugleichen, reichte der SGB im Mai 2021 eine Volksinitiative ein. Sie verlangte, dass die monatliche AHV-Rente nicht nur 12 Mal, sondern 13 Mal pro Jahr ausbezahlt wird (in Anlehnung an den verbreiteten 13. Monatslohn), was einer Erhöhung um 8,33 Prozent entsprechen würde. Ausserdem durfte diese Massnahme keine Senkung der Ergänzungsleistungen nach sich ziehen. Der Bundesrat und das Parlament lehnten die Initiative ab. Die Mehrkosten von vier Milliarden Franken jährlich würden die AHV-Rechnung rasch aus dem Gleichgewicht bringen, eine Mehrheit der Pensionierten sei auf die Erhöhung gar nicht angewiesen und die langfristige Sicherung der AHV habe höhere Priorität. EVP, FDP, GLP, Die Mitte, SVP und Wirtschaftsverbände teilten diese Ansicht. Für die Verfassungsänderung waren SP, Lega, MCG, Grüne und zwei abweichende SVP-Kantonalparteien. Sie waren der Meinung, dass die AHV-Renten nicht mehr mit der Inflation mithalten würden. Die Reserven seien so hoch wie nie zuvor und die AHV habe im Vergleich zu den Pensionskassen deutlich niedrigere Verwaltungskosten. Zudem seien mit den jährlich erzielten AHV-Überschüssen von über 3,5 Milliarden Franken die Mehrkosten zum grössten Teil bereits gedeckt. Die Initiative wurde mit fast drei Fünfteln der Stimmen überraschend deutlich angenommen und schaffte auch das Ständemehr.
Renteninitiative
Aus Sorge darüber, dass die AHV-Renten mit der bestehenden Ordnung ab etwa 2030 nicht mehr finanzierbar seien und aufgrund der ständig steigenden Lebenserwartung die Rentner über eine immer längere Zeit unterstützt werden müssten, reichten die Jungfreisinnigen im Juli 2021 eine Volksinitiative ein. Sie verlangte, dass das Rentenalter für Männer und Frauen zwischen 2028 und 2033 zunächst schrittweise auf 66 Jahre erhöht wird. Danach sollte es bei zunehmender Lebenserwartung automatisch weiter steigen. Die Anpassung sollte jedoch nicht gleichmässig verlaufen, sondern mit einem Faktor 0,8. Dieser hätte garantieren sollen, dass man auch in Zukunft etwa 20 Prozent seines Lebens in der Rente verbringen kann. Von den grossen Parteien unterstützten nur FDP und SVP die Initiative. Ihnen gegenüber standen der Bundesrat und mit deutlicher Mehrheit auch beide Kammern des Parlaments, insbesondere die Parteien EVP, GLP, Grüne, MCG, Die Mitte und SP. Die Gegner der Initiative hielten den vorgeschlagenen Automatismus für zu starr, da die Entwicklung der Wirtschaft, des Arbeitsmarktes und des Gesundheitszustands der Bevölkerung nicht beachtet werde. Ebenso sei es nicht angebracht, das Rentenalter wieder zu erhöhen, noch bevor die im September 2022 beschlossene Rentenaltererhöhung bei den Frauen überhaupt umgesetzt sei. Zudem führe der Automatismus dazu, dass die Frage des angemessenen Rentenalters der politischen Diskussion praktisch entzogen würde, was nicht der politischen Tradition der Schweiz entspreche. Die Initiative erhielt nur knapp ein Viertel aller Stimmen und wurde somit abgelehnt.
Abstimmungen am 9. Juni 2024
Ergebnisse Nr. Vorlage Art Stimm-berechtigte Abgegebene Stimmen Beteiligung Gültige Stimmen Ja Nein Stände Ergebnis 667 Eidgenössische Volksinitiative «Maximal 10 % des Einkommens für die Krankenkassenprämien (Prämien-Entlastungs-Initiative)» VI 5'599'464 2'545'155 45,45 % 2'508'740 1'117'095 1'391'645 44,53 % 55,47 % 7½:15½ 668 Eidgenössische Volksinitiative «Für tiefere Prämien – Kostenbremse im Gesundheitswesen (Kostenbremse-Initiative)» VI 5'599'464 2'542'428 45,40 % 2'491'155 927'386 1'563'769 37,23 % 62,77 % 5:18 669 Eidgenössische Volksinitiative «Für Freiheit und körperliche Unversehrtheit» VI 5'599'464 2'540'688 45,37 % 2'493'846 655'106 1'838'740 26,27 % 73,73 % 0:23 670 Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien (Änderung des Energiegesetzes und des Stromversorgungsgesetzes) FR 5'599'464 2'543'426 45,42 % 2'499'418 1'717'607 781'811 68,72 % 31,28 % –
Prämienentlastungsinitiative
In den letzten Jahrzehnten nahmen die Kosten der obligatorischen Krankenversicherung stark zu. Zu ihrer Deckung mussten die Prämien erhöht werden, die jedoch im Verhältnis zur Lohnentwicklung deutlich stärker anstiegen. Zudem kann der Mittelstand nicht von Prämienverbilligungen profitieren, was zunehmend zu einer starken finanziellen Belastung führt. Im Januar 2020 brachte die SP eine Volksinitiative zustande. Sie fordert, dass alle Versicherten höchstens zehn Prozent ihres verfügbaren Einkommens für die Prämien aufwenden müssen und dass sie für den Betrag darüber ebenfalls eine Prämienverbilligung erhalten. Diese sei zu zwei Dritteln vom Bund und zu einem Drittel von den Kantonen zu finanzieren. Die von den Grünen, dem MCG und dem Gewerkschaftsbund unterstützten Initianten argumentierten, bei einer Annahme der Initiative würde der Druck der ständig steigenden Gesundheitskosten weg von den Prämienzahlenden hin zur Politik verschoben, die dadurch einen Anreiz hätte, wirkungsvolle Massnahmen durchzusetzen. Zusammen mit dem Bundesrat war die bürgerliche Parlamentsmehrheit jedoch der Ansicht, dass die Initiative keine Anreize zur Kostendämpfung schaffe und Mehrkosten von bis zu fünf Milliarden Franken jährlich verursache. Sie beschloss deshalb einen indirekten Gegenvorschlag auf Gesetzesstufe: Bisher erhöhte nur der Bund die Beiträge an die Prämienverbilligung bei steigenden Kosten automatisch, neu müssten dies auch die Kantone tun. Dadurch wären die Kantone verpflichtet, die Prämien zusätzlich um mindestens 360 Millionen Franken pro Jahr zu verbilligen. Die Mehrheit von Volk und Ständen lehnte die Initiative ab. Einmal mehr zeigte sich ein deutlicher Unterschied zwischen den Sprachregionen: Alle sechs Westschweizer Kantone sowie das Tessin nahmen die Initiative mit einem Ja-Stimmenanteil von gesamthaft 59,4 Prozent an, die deutschschweizer Kantone mit Ausnahme von Basel-Stadt lehnten sie mit einer Nein-Stimmenmehrheit von 61,4 Prozent ab.
Kostenbremse im Gesundheitswesen Einen anderen Ansatz zur Eindämmung der Gesundheitskosten verfolgte die Kostenbremse-Initiative, die im März 2020 von der CVP (heute Die Mitte) eingereicht wurde. Basierend auf dem Prinzip der Schuldenbremse sollte der Bund dazu verpflichtet werden, in der obligatorischen Krankenversicherung eine Kostenbremse einzuführen. Zusammen mit den Kantonen, den Krankenkassen und den medizinischen Leistungserbringern sollte er mit verbindlichen Massnahmen dafür sorgen, dass die Kosten nicht mehr als ein Fünftel stärker steigen als das Wachstum der Löhne und der Gesamtwirtschaft. Zu den Befürwortern gehörten auch EVP, EDU und der Krankenkassenverband Santésuisse. Sie waren der Ansicht, dass durch den Wegfall von Fehlanreizen jährlich sechs Milliarden Franken im Gesundheitswesen eingespart werden könnten, ohne Qualitätsverluste zu erleiden. Alle Akteure würden dazu gezwungen, sich auf verbindliche Massnahmen zu einigen. Der Bundesrat und die übrigen Parteien waren hingegen der Meinung, dass die Initiative zu starr sei. Sie binde das erlaubte Kostenwachstum einseitig an die Lohn- und Wirtschaftsentwicklung und blende andere Gründe wie den medizinischen Fortschritt oder die Alterung der Bevölkerung aus. Die Parlamentsmehrheit beschloss einen indirekten Gegenvorschlag. Dieser sieht vor, dass der Bundesrat festlegen müsste, wie stark die Kosten der obligatorischen Krankenversicherung maximal steigen dürften. Die Leistungserbringer müssten begründen, weshalb und wie stark die Kosten pro Bereich steigen werden, was mehr Transparenz schaffe. Falls die Kosten stärker steigen als vereinbart, müssten Bund und Kantone Korrekturmassnahmen prüfen. Über drei Fünftel der Abstimmenden lehnten die Initiative ab, ebenso die Mehrheit der Kantone.
Freiheit und körperliche Unversehrtheit
Als Reaktion auf die als einschränkend empfundenen staatlichen Massnahmen zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie, von denen die Impfung ein wesentlicher Teil der Strategie zur Pandemiebekämpfung war, reichte die Freiheitliche Bewegung Schweiz im Dezember 2021 eine Volksinitiative ein. Sie verlangte, dass für staatliche Eingriffe in die körperliche und geistige Unversehrtheit eines Menschen die Zustimmung der betroffenen Person vorliegen müsse. Zudem dürfe eine Person, die ihre Zustimmung verweigere, weder bestraft werden noch deswegen soziale oder berufliche Nachteile erfahren. Von den grossen Parteien unterstützte einzig die SVP die Initianten. Sie stammten aus den Reihen der radikalen Massnahmengegner oder waren Anhänger von Verschwörungsmythen; ihrer Ansicht dürften «weder Politik, Pharmaindustrie noch internationale Organisationen entscheiden, ob ein implantierbarer Mikrochip, Nanopartikel, eine Gen-Manipulation, eine Impfung oder etwas anderes in unseren Körper kommt.» Der Bundesrat und fast alle anderen Parteien hielten dem entgegen, dass das Recht auf körperliche Unversehrtheit bereits in der Bundesverfassung verankert ist und schon heute niemand ohne Zustimmung geimpft werden darf. In Ausnahmesituationen würden jedoch vorübergehende Einschränkungen für Ungeimpfte dazu beitragen, das Gesundheitswesen vor Überlastung zu schützen und strengere Massnahmen für alle zu verhindern. Zudem sei die Initiative derart allgemein und unbestimmt formuliert, dass unklar sei, welche Eingriffe noch möglich wären. Dies hätte unabsehbare Folgen in verschiedenen Bereichen, beispielsweise bei der Polizeiarbeit, im Strafvollzug oder im Asylwesen. Fast drei Viertel der Abstimmenden und sämtliche Kantone lehnten die Initiative ab.
Sichere Stromversorgung