Das Informationssystem Verkehrszulassung ist das zentrale Informationssystem der schweizerischen Strassenverkehrsämter über Fahrzeuge und Fahrer. Ab dem 1. Januar 2019 wurden die beiden Register (FABER und ADMAS) im Informationssystem Verkehrszulassung (abgekürzt IVZ-Register) zusammengefasst. Die rechtliche Grundlage für das Register ist die Verordnung über das Informationssystem Verkehrszulassung (IVZV).
Inhalte des Registers
Subsystem IVZ-Personen Das Subsystem IVZ-Personen umfasst die Fahrberechtigungen, welche durch schweizerische Behörden oder ausländische Behörden an Personen mit Wohnsitz in der Schweiz erteilt wurden.
Identifikationsmerkmal persönliche Identifikationsnummer (PIN IVZ-Personen), früher FABER-PIN
Inhaberdaten Vor- und Nachname Geburtsdatum und Heimatort (bzw. Geburtsort) Nationalität Geschlecht Passfoto sowie das Erfassungsdatum Unterschrift des Inhabers sowie das Erfassungsdatum Datum des Besuchs der Weiterausbildung Datum der letzten medizinischen Kontrolluntersuchungen (letzte med. Kontrolluntersuchung, nächste med. Kontrolluntersuchung, Intervall) Wohnadresse Zuständiger Kanton (i. d. R. der Wohnkanton)
Befugnisse zur Abfrage
Kantonspolizeien Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit als Grenzorgane
Subsystem IVZ-Massnahmen Das Subsystem IVZ-Massnahmen umfasst rechtskräftige Administrativmassnahmen (Art. 89c Buchst. d) Strassenverkehrsgesetz).
Identifikationsmerkmal persönliche Identifikationsnummer (PIN IVZ-Personen)
Führerausweisdaten Art des Führerausweises Führerausweiskategorien
Massnahmendaten Art der Administrativmassnahme sowie die Dauer im Monaten inkl. Beginn und Ende Gründe für die Administrativmassnahme Auslandstat, ja oder nein? Widerhandlung Verkehrsunfall, ja oder nein? Fahrzeugart Tatdatum Verfügungsbehörde und Datum
Verjährung
Verweigerungen, Entzüge und Aberkennungen von Lernfahr-, Führer- oder Fahrlehrerausweisen (inkl. Fahrverbote): 10 Jahre nach Ablauf bzw. Aufhebung andere als oben genannte Massnahmen: 5 Jahre nach Eintreten der Rechtskraft Annullierung des Führerausweises auf Probe: 10 Jahre nach Wiedererteilung eines Führerausweises Unbefristete Entzüge wegen Nichteignung: keine Verjährung für die gesamte Dauer der Massnahme Die Entfernung von Massnahmen werden verzögert, wenn eine neue Massnahme eingetragen wird. Bei Tod des Betroffenen werden alle Daten sofort gelöscht.
Subsystem IVZ-Fahrzeuge Das Subsystem IVZ-Fahrzeuge umfasst folgende Daten von Fahrzeugen, welche von den schweizerischen Behörden zugelassen wurden.
Identifikationsdaten
Stammnummer Fahrgestellnummer (FIN bzw. VIN)
Administrative Daten
Datum der Inverkehrssetzung (Erstzulassung) und der Ausserverkehrssetzung (Ausserbetriebssetzung) Daten des zugehörigen Fahrzeugausweises Standortadresse Lenkeradresse Daten der periodischen Fahrzeugprüfung (MFK) Angaben zum Ersatzfahrzeug
Fahrzeugtypendaten/Technische Daten
Nummer der Gesamtgenehmigung oder der Typengenehmigung (in der Regel inzwischen die EG-Typengenehmigung) Markendaten Modelldaten
Halterdaten
Identifikation des Halters Personenart Name oder Firma Adresse Geburtsdatum Heimatort (oder Geburtsort) Nationalität Geschlecht Sprache Auskunftsstatus
Daten zum Kontrollschild
Identifikation des Kontrollschilds Inverkehrssetzung und ggf. Ausserverkehrssetzung Sperrdaten gem. Art. 89b SVG
Einzelnachweise
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