Das Informationssystem Verkehrszulassung ist das zentrale Informationssystem der schweizerischen Strassenverkehrsämter über Fahrzeuge und Fahrer. Ab dem 1. Januar 2019 wurden die beiden Register (FABER und ADMAS) im Informationssystem Verkehrszulassung (abgekürzt IVZ-Register) zusammengefasst. Die rechtliche Grundlage für das Register ist die Verordnung über das Informationssystem Verkehrszulassung (IVZV).

Inhalte des Registers

Subsystem IVZ-Personen Das Subsystem IVZ-Personen umfasst die Fahrberechtigungen, welche durch schweizerische Behörden oder ausländische Behörden an Personen mit Wohnsitz in der Schweiz erteilt wurden.

Identifikationsmerkmal persönliche Identifikationsnummer (PIN IVZ-Personen), früher FABER-PIN

Inhaberdaten Vor- und Nachname Geburtsdatum und Heimatort (bzw. Geburtsort) Nationalität Geschlecht Passfoto sowie das Erfassungsdatum Unterschrift des Inhabers sowie das Erfassungsdatum Datum des Besuchs der Weiterausbildung Datum der letzten medizinischen Kontrolluntersuchungen (letzte med. Kontrolluntersuchung, nächste med. Kontrolluntersuchung, Intervall) Wohnadresse Zuständiger Kanton (i. d. R. der Wohnkanton)

Befugnisse zur Abfrage

Kantonspolizeien Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit als Grenzorgane

Subsystem IVZ-Massnahmen Das Subsystem IVZ-Massnahmen umfasst rechtskräftige Administrativmassnahmen (Art. 89c Buchst. d) Strassenverkehrsgesetz).

Identifikationsmerkmal persönliche Identifikationsnummer (PIN IVZ-Personen)

Führerausweisdaten Art des Führerausweises Führerausweiskategorien

Massnahmendaten Art der Administrativmassnahme sowie die Dauer im Monaten inkl. Beginn und Ende Gründe für die Administrativmassnahme Auslandstat, ja oder nein? Widerhandlung Verkehrsunfall, ja oder nein? Fahrzeugart Tatdatum Verfügungsbehörde und Datum

Verjährung

Verweigerungen, Entzüge und Aberkennungen von Lernfahr-, Führer- oder Fahrlehrerausweisen (inkl. Fahrverbote): 10 Jahre nach Ablauf bzw. Aufhebung andere als oben genannte Massnahmen: 5 Jahre nach Eintreten der Rechtskraft Annullierung des Führerausweises auf Probe: 10 Jahre nach Wiedererteilung eines Führerausweises Unbefristete Entzüge wegen Nichteignung: keine Verjährung für die gesamte Dauer der Massnahme Die Entfernung von Massnahmen werden verzögert, wenn eine neue Massnahme eingetragen wird. Bei Tod des Betroffenen werden alle Daten sofort gelöscht.

Subsystem IVZ-Fahrzeuge Das Subsystem IVZ-Fahrzeuge umfasst folgende Daten von Fahrzeugen, welche von den schweizerischen Behörden zugelassen wurden.

Identifikationsdaten

Stammnummer Fahrgestellnummer (FIN bzw. VIN)

Administrative Daten

Datum der Inverkehrssetzung (Erstzulassung) und der Ausserverkehrssetzung (Ausserbetriebssetzung) Daten des zugehörigen Fahrzeugausweises Standortadresse Lenkeradresse Daten der periodischen Fahrzeugprüfung (MFK) Angaben zum Ersatzfahrzeug

Fahrzeugtypendaten/Technische Daten

Nummer der Gesamtgenehmigung oder der Typengenehmigung (in der Regel inzwischen die EG-Typengenehmigung) Markendaten Modelldaten

Halterdaten

Identifikation des Halters Personenart Name oder Firma Adresse Geburtsdatum Heimatort (oder Geburtsort) Nationalität Geschlecht Sprache Auskunftsstatus

Daten zum Kontrollschild

Identifikation des Kontrollschilds Inverkehrssetzung und ggf. Ausserverkehrssetzung Sperrdaten gem. Art. 89b SVG

Einzelnachweise

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