Die Razzia von Marseille () vom 22. bis 24. Januar 1943 war eine Erfassung von Menschen in Marseille, die unter Verdacht standen, der Résistance anzugehören, illegal im Lande lebten oder Juden waren. Französische Polizeikräfte und deutsche Ordnungspolizei sowie Wehrmachttruppen nahmen 6.000 französische und ausländische Juden sowie Flüchtlinge und Nordafrikaner fest. 1.642 wurden in das KZ Royallieu bei Compiègne transportiert. Die 782 (Paxton)/781 (Joly) jüdischen Männer, Frauen und Kinder zu 80 % mit französischer Staatsbürgerschaft unter ihnen wurden Ende Mai 1943 mit zwei Transporten in das Vernichtungslager Sobibor deportiert. Nur fünf Menschen kehrten zurück. Im Zuge dieser Razzia sprengten deutsche Pioniere das Altstadtquartier Saint-Jean; die 20.000 Bewohner evakuierte französische Polizei nach Fréjus. In einer zweiten Razzia wurden in Fréjus aus den Evakuierten heraus weitere 600 Personen festgenommen und von dort ebenfalls auf den Transport nach Compiègne gebracht. Mit Ausnahme der Juden kamen die meisten Personen wieder frei oder wurden dem Arbeitsdienst in Deutschland zugewiesen.

Vorgeschichte Marseille war nach dem Waffenstillstand vom 22. Juni 1940 zu einem Zufluchtsort für aus politischen Gründen Verfolgte, für Spanienkämpfer der Retirada und für ausländische wie französische Juden geworden. Die Stadt lag im unbesetzten Teil Frankreichs und eröffnete als Fährhafen den Fluchtweg ohne Passzwang nach Französisch-Nordafrika, für Pass- oder Visuminhaber war die Ausreise nach Übersee möglich. Für die Juden erwiesen sich die beiden Judenstatute vom 3. Oktober 1940 und 2. Juni 1941 der Vichy-Regierung als verhängnisvoll. Das Erstere definierte analog zu den Nürnberger Rassegesetzen von 1935 die Zugehörigkeit zum Judentum und schloss die Juden von öffentlichen Ämtern aus. Es wurde durch das Zweite Statut ersetzt, das den Juden weitere Berufsgruppen versperrte und den Präfekten die Möglichkeit zusprach, Internierungen auszusprechen. Damit war die Rechtsgrundlage für Internierungslager in Marseille geschaffen.

Es gab in Marseille 7 Internierungsstätten mit einer Kapazität von etwa 800 Menschen bei wechselnder Belegung. Viele von ihnen fielen den Razzien vom Sommer 1942 zum Opfer, wurden ins Internierungslager Camp des Milles in Aix en Provence überführt, von dort ins Sammellager Drancy transportiert zur weiteren Deportation in die Vernichtungslager.

Wehrmacht und SS in Marseille mini|hochkant=1.5|Am Abend des 23. Januar 1943, letzte Lagebesprechung im ehrwürdigen Hotel de Ville: Von links nach rechts:General Felber (Armeegruppe Felber), SS-Standartenführer Walter Griese, Präfekt des Département Bouche du Rhone Antoine Lemoine, SS-Obersturmbannführer Rolf Mühle, Generalsekretär der französischen Polizei René Bousquet, Marseille verwaltender Präfekt Pierre Barraud; die beiden Präfekten tragen zivile Kleidungmini|hochkant=1.5|24. Januar 1943, Marseille, Gare d’Arenc. Von links: General Felber (Armeegruppe Felber), SS-Standartenführer Walter Griese, SS-Gruppenführer Carl Oberg (in Zivil) mini|hochkant=1.5|24. Januar 1943, Gare d’Arenc: Generalmajor Joachim von Tresckow (Bildmitte) erteilt Befehle an zwei höhere Offiziere; General der Infanterie und Chef der Armeegruppe „Felber“ (später „G“), Hans-Gustav Felber, beobachtet den Vorgang Am 11. November 1942 überschritten Wehrmachtstruppen die Demarkationslinie. Am Morgen des 12. Novembers rollten Panzer der 10. Panzerdivision über die Canebière, „die Fluchtburg und Transitstadt Marseille war zur Falle geworden“. Ende Dezember traf die 328. Infanteriedivision unter Führung von Generalmajor Joachim von Tresckow ein. Zugleich entstand in Marseille der Hauptverbindungsstab 894 unter Generalmajor Walter Mylo, der für militärisch-zivile Belange zuständig war. Diese auch in den anderen Generalpräfekturen Südfrankreichs eingerichteten Hauptverbindungsstäbe entsprachen der Aufgabenstellung nach den Feldkommandanturen im nördlichen Frankreich. Sie unterstanden nicht wie jene dem Militärbefehlshaber in Frankreich, sondern dem neugeschaffenen „Kommandanten des Heeresgebietes Südfrankreich“ in Lyon, denn Südfrankreich „galt als Operationsgebiet, in dem eine deutsche Militärverwaltung nicht eingerichtet werden sollte“.

Die SS war mit dem „Polizeiregiment Griese“ (3. Bataillon des 4. SS-Polizeiregiments), benannt nach seinem Kommandeur, dem SS-Standartenführer und Oberst der Schutzpolizei Bernhard Griese, seit Anfang Dezember in Marseille vertreten. Zu den zunächst 570 Mann kamen am 1. Februar 1943 weitere 2.000 Mann mit Panzern und schweren Waffen hinzu. Das Regiment war eigens für den Einsatz in der südfranzösischen Hafenstadt gebildet worden. Keine andere französische Stadt war derart massiv von der SS besetzt. Griese und sein Verband unterstanden dem Höheren SS- und Polizeiführer in Frankreich, dem SS-Obergruppenführer und General der Polizei Carl Oberg mit Sitz in Paris.

Darüber hinaus hatte der Befehlshaber der Sicherheitspolizei und des SD (BdS) in Frankreich, SS-Standartenführer Helmut Knochen die Kommandeursstelle der SiPo-SD, (KdS) Marseille eingerichtet: Ihr Leiter, SS-Obersturmbannführer Rolf Mühler, befehligte etwa 60 SS-Agenten; Dienstsitz war eine Villa in der repräsentativen Rue Paradis. In Aix-en-Provence, Avignon, Nîmes und Alès befanden sich Außenstellen mit jeweils um 8 SS-Agenten. Die Abteilung IVe (SS-Hauptsturmführer Willi Bauer, Stellvertretender Amtsleiter) befasste sich mit der Unterdrückung der Résistance. Ihr aktivster und verbrecherischster Agent war der SS-Oberscharführer Ernst Dunker, der allein 70 französische Spitzel und Zuträger beschäftigte, darunter Mitglieder der korsischen Mafia.

Vorbereitungen, Intervention Himmlers Am 30. Dezember 1942 hatte der Reichsführer SS, Heinrich Himmler von Oberg „umgehend Bericht über Marseille“ verlangt über „bisherige Maßnahmen, Erfassung und Verhaftung des Verbrechertums“. Am 4. Januar 1943 präzisierte Himmler seine Forderung in Reaktion auf zwei Bombenattentate vor dem Hotel Splendide und einem Bordell in der Rue Lémaire, bei dem eine Deutsche und ein Franzose ums Leben kamen: „Erwarte Ihr Fernschreiben über getroffene Maßnahmen Marseille. Verlange schärfstes und radikales Durchgreifen. Selbstverständlich sind Sie auch für das bisher unbesetzte Frankreich zuständig, jedoch muß die Form der französischen Regierung und ihre ausgesprochene Unabhängigkeit gewahrt bleiben.“ Am selben Tag verhängte General Mylo vom Hauptverbindungsstab den Ausnahmezustand über die Stadt. Da offenbar Unklarheit über die Zuständigkeit bestand, bat Divisionskommandeur von Tresckow den Chef der Armeegruppe Felber, später Armeegruppe G in Avignon, den General Hans-Gustav Felber, um Klärung. Dieser stellte klar, dass der Oberbefehlshaber West, Generalfeldmarschall Gerd von Rundstedt, ihn mit der Durchführung des Ausnahmezustandes beordert habe. Das SS-Polizeiregiment Griese sei nur mit der Durchführung polizeilicher Sondermaßnahmen betraut.

Himmler berief sich sogleich auf einen Führerbefehl, nach dem „Marseille SS-Standort wird, Standortkommandant der von mir (Himmler) persönlich vorgeschlagene Oberst Griese“. Da Oberg dieser Intention offenbar nicht nachgekommen war, erhielt dieser am 6. Januar 1943 ein weiteres Fernschreiben Himmlers: „Die Angelegenheit Marseille ist eine rein polizeiliche Angelegenheit gegen einen dortigen Untermenschen- und Sabotageaufstand, und kein Angriff militärischer Kräfte von außen her. Sie haben mit Ihrer Stellungnahme den Führerbefehl von sich aus abzuändern versucht, und mit der Tatsache, daß Sie nicht selbst nach Marseille flogen, sondern sich im Zeitpunkt der größten dortigen Gefahr den Oberst Griese an Ihren Schreibtisch nach Paris bestellten, unverständlich gehandelt. Ich habe als neuen Befehlshaber der Ordnungspolizei den SS-Brigadeführer und Generalmajor Schimana bestellt. Dieser wird morgen zusammen mit SS-Oberstgruppenführer Daluege in Marseille eintreffen. Dort haben Sie sich ebenfalls einzufinden.“

Es folgte vom 6. bis 8. Januar 1943 eine Besprechung, vermutlich unter Leitung des Stellvertreters Heinrich Himmlers als Chef des Hauptamts der Ordnungspolizei, zugleich faktischer Reichsprotektor im Protektorat Böhmen und Mähren, SS-Oberstgruppenführer Kurt Daluege. Auf Seiten der SS waren zugegen der SS-Brigadeführer Walter Schimana, der HSSPF Carl Oberg, dessen Stellvertreter SS-Sturmbannführer Herbert Hagen und der Marseiller KdS SS-Obersturmbannführer Mühler, wobei „konkrete Aktionen“ beschlossen worden seien. Am 13. und 14. Januar sollten diese Aktionen in einer Villa im strandnahen Stadtteil Roucas Blanc mit den französischen Offiziellen abgestimmt werden. Neben Oberg und Bouquet nahmen teil: Herbert Hagen, SiPo-SD-Chef Mühler, SS-Gruppenführer Griese, der Leiter der Kripo-Abteilung beim Pariser BdS, SS-Sturmbannführer Walter Odewald (ab 1952 als Freier Mitarbeiter Leiter der Bundesnachrichtenstelle in Hannover), der Marseiller Präfekt Barraud, der Regionalpräfekt Lemoine und der Marseiller Polizeiintendant und Leiter des Camp de Milles, Maurice de Rodellec du Porzic; vermutlich war auch General Felber anwesend. Am 16. Januar bestätigte Berlin (Oberstgruppenführer Daluege) die Vorhaben: Eine das gesamte Stadtgebiet und deren eine Million Einwohner umfassende Razzia zur Aufgreifung von Juden, Personen mit illegalem Aufenthaltsstatus und Résistance-Leuten. Zudem sollte das nördlich an den Hafen angrenzende Altstadtquartier Saint-Jean mit 1.500 Wohnungen gesprengt werden (Operation Sultan).

Um keine Zweifel an seiner Absicht zu lassen, folgte am 18. Januar ein erneutes Fernschreiben Himmlers an den HSSPF Oberg: . Die Ungeheuerlichkeit dieses Befehls besteht darin, dass bei den vorgesehenen Sprengungen des Altstadtviertels Saint-Jean „allein schon durch den Explosionsdruck die darin Wohnenden zugrunde gehen“ sollten.

Razzia vom 22.–24. Januar 1943 mini|hochkant=1.5|Straßenszene während der Razzia, im Vordergrund 4 Männer der Milice française mini|hochkant=1.5|Jüdische Bewohner von Marseille erreichen mit Bussen den Gare maritime d’Arenc am Neuen Hafen und werden von SS-Polizei und Wehrmacht gezwungen, in Güterwaggons einzusteigen Am 22. Januar riegelten die 328. Infanteriedivision und das SS-Polizeiregiment Griese mit 3.000 Mann die Stadt auf Grundlage des Ausnahmezustandes nach außen hin ab und besetzten strategische Schlüsselpositionen. Die französischen Kräfte aus Police nationale und der von Bousquet eingerichteten, paramilitärischen Groupe mobile de réserve (GMR) sowie Mitglieder der am 5. Januar 1943 gegründeten Milice française führten mit 9.000 Mann vom 22. bis zum 24. Januar 1943 Hausdurchsuchungen und Straßensperren durch. Sie evakuierten die 20.000 Bewohner des Saint-Jean Viertels und brachten 12.000 von ihnen nach Fréjus, wo man sie in Bauten des Militärflughafens unterbrachte. Die Polizei- und Milizkräfte durchkämmten das Viertel „Opéra“, nahmen die dort angetroffenen Juden fest und brachten sie zum Gare d’Arenc. Der Bericht des Regionalpräfekten vom 30. Januar 1943 nennt 400.000 Personen (40 % der Einwohner Marseilles) als überprüft, 5.956 Personen als festgenommen, 3.977 nach Identitätsprüfung als freigelassen. 30 Personen wurden inhaftiert, 307 interniert und 1.642 nach Compiègne geschickt. Eine Überprüfungskommission in Fréjus nahm weitere 600 Personen fest.

Die Razzien der französischen Polizei vom 22. bis 24. Januar hatten noch kleinere Razzien bis zum 29. Januar zur Folge. Es gab Nachtrazzien von Freitag, 22. auf Samstag, 23. Januar und von Samstag auf Sonntag, 24. Januar. Die Evakuierung des Saint-Jean Viertels begann am Sonntag, 24. Januar um 6.00 Uhr morgens auch unter Beteiligung der deutschen SS-Ordnungspolizei. Die nach Fréjus Verbrachten durften, soweit nicht interniert, am 28. Januar in die Stadt zurückkehren.

Gare d’Arenc: Verladung zur Deportation