Die Reichsstadt Gelnhausen war eine staufische Gründung und existierte formal bis zum Reichsdeputationshauptschluss.
Gründung mini|hochkant|Stadtgründer Kaiser Friedrich (Barbarossa)
Gelnhausen lag verkehrsgünstig an der Via Regia, der Handelsstraße von Frankfurt am Main nach Leipzig, und war auch militärstrategisch günstig am Austritt der Kinzig aus der Enge zwischen Spessart und Vogelsberg zum Rhein-Main-Gebiet gelegen, so dass dieser Durchgang hier leicht gesperrt werden konnte. Gelnhausen war einer der vier städtischen Stützpunkte kaiserlicher Macht im Bereich der Wetterau neben Frankfurt am Main, Wetzlar und Friedberg.
Die Stadt wurde am 25. Juli 1170 durch Kaiser Friedrich I. (Barbarossa) gegründet und ihr damit ein Stadtrecht gegeben. Errichtet wurde sie als geplante Stadtanlage. Drei Dörfer am Hang nördlich der Kinzig wurden einbezogen, eines davon war „Gelnhausen“. Die Stadt wurde mit Zoll- und Rechtsprivilegien ausgestattet. Die Gerichtsbarkeit behielt sich der Kaiser vor.Decker / Gräf, S. 623 f. Rechtlich von der Stadt völlig getrennt war die Kaiserpfalz Gelnhausen und die sie unmittelbar umgebende Siedlung. Sie gehörten nicht zur Stadt.Decker / Gräf, S. 646–648.
Schon bald – noch vor 1180 – nahm in der Stadt eine eigene Münze ihre Arbeit auf.Decker / Gräf, S. 625; Walter Hävernick: Das ältere Münzwesen der Wetterau bis zum Ausgang des 13. Jahrhunderts. = Veröffentlichung der Historischen Kommission für Hessen und Waldeck 18,1. Marburg 1936; 2. Auflage. 2009. ISBN 978-3-86354-136-1 Die Stadt war – gemessen am Steueraufkommen – nach Frankfurt am Main die zweitreichste Stadt im Heiligen Römischen ReichDecker / Gräf, S. 628. und wurde zum Oberhof für mehr als 20 Kleinstädte.Decker / Gräf, S. 633.
Am 8. September 1257 bestätigte der neu gewählte König Richard die Privilegien der Stadt und erweiterte sie, was die Autonomie Gelnhausens stärkte.Decker / Gräf, S. 630.
Innere Verwaltung Schultheiß mini|Turm Fratzenstein und Rest der Stadtmauer mini|Rathaus am Obermarkt
Vertreter des Königs in der Stadt war ein Schultheiß. Dieser ist nicht zu verwechseln mit dem städtischen Schultheiß, den der städtische Rat wählte, einem vor 1500 neu geschaffenen Amt.Ackermann: Gelnhausen. Die verpfändete Reichsstadt, S. 36; Ackermann: Immediat oder exemt?, S. 4. Königliche Schultheiße waren:
Nennung Name 1241 Dietrich von BardenhausenDecker / Gräf, S. 629. 1247 Dietrich von PartensteinMöller: Siegel, S. 121. 1261 Hermann (I.) Fürzchen 1336 Hermann (II.) Fürzchen
Der Schultheiß überwachte die – zunächst königlichen, später verpfändeten – Rechte, Markt, Zoll und Münze. Außerdem war er Vorsitzender des Gerichts, das neben ihm weitere 12 Schöffen bildeten.
Mit Übergang der Stadtherrschaft an die Pfandherren setzten diese den Schultheißen ein. Seit 1440 trug er die Bezeichnung „Amtmann“Decker / Gräf, S. 636; eine Liste der Amtmänner findet sich in Ackermann: Gelnhausen. Die verpfändete Reichsstadt, S. 167f., eine Angleichung an die territorialen Strukturen der Pfandherren, die auch die schleichende Mediatisierung der Stadt anzeigt.
Selbstverwaltung Im 14. Jahrhundert bildeten sich die Organe der städtischen Selbstverwaltung heraus. Dazu gehörtenDecker / Gräf, S. 635.: die beiden Bürgermeister, ein Stadtrat aus 12 Personen, eine Reihe von Ehrenämtern – immer doppelt besetzt – die Aufgaben in einzelnen Sachbereichen wahrnahmen: Rentmeister, GeschosserDer Geschosser war zuständig für die Einziehung des „Geschosses“, einer Vermögenssteuer (Decker / Gräf, S. 635)., Kastenmeister, Baumeister, Fleischschätzer, Stadtschreiber.Ackermann: Gelnhausen. Die verpfändete Reichsstadt, S. 64. Ab 1500 tritt ein städtischer Schultheiß hinzu, den der Rat der Stadt wählt.Ackermann: Gelnhausen. Die verpfändete Reichsstadt, S. 36.
Diese innere Verfassung hielt bis zum Anfang des 17. Jahrhunderts. Ausgelöst nicht zuletzt von einer sich wirtschaftlich verschlechternden Situation kam es ab 1612 zu schweren Auseinandersetzungen zwischen dem Patriziat auf der einen und Handwerkern und Bürgern auf der anderen Seite. Auch verstärkte die um sich greifende Angst vor Schadenzauber (Hexenwahn) die Situation.Ackermann: Gelnhausen. Die verpfändete Reichsstadt, S. 63–72. Unter Vermittlung der Pfandherrschaft, die das nutzte, um ihren Einfluss auf die inneren Angelegenheiten der Stadt zu stärken, wurde Ende 1616 ein prekärer Ausgleich erzielt.Ackermann: Gelnhausen. Die verpfändete Reichsstadt, S. 70. Aber er löste die grundlegenden Probleme nicht.Decker / Gräf, S. 643.
Außenbeziehung Stadtherr
Stadtherr war mit der und durch die Gründung zunächst der deutsche König. Durch die Verpfändungen der Stadt, die in den nächsten Jahrhunderten folgten, wurden die jeweiligen Pfandnehmer zu Stadtherren.
Erste Verpfändungen Bereits König Wilhelm von Holland verpfändete die Stadt, löste das Pfand aber 1254 wieder ein.Ackermann: Gelnhausen. Die verpfändete Reichsstadt, S. 11.
Die Reichspfandschaft bedeutete, dass die Stadt und aus ihr zu ziehende Einkünfte als dingliche Sicherheit für einen Kredit dienten, den ein Pfandherr (Pfandgläubiger) dem Kaiser gewährte. Die Kreditzinsen wurden durch einen entsprechenden Anteil an den sonst dem Reich zustehenden Steuern aus dem Aufkommen der Stadt bedient. Die innere Struktur und die Reichsstandschaft der Reichsstadt blieb davon zunächst unberührt. In der Praxis aber schuf diese Situation Eingriffsrechte für die Pfandherrschaft, die im Laufe der Zeit im Fall von Gelnhausen de facto eine weitgehende Mediatisierung bewirkten.Decker / Gräf, S. 634.
1282 bis 1323 wurde die Reichsstadt durch König Rudolf I. von Habsburg für 100 Mark Silber an seinen königlichen Landvogt in der Wetterau, Gerlach von Breuberg, verpfändet. Nach Aussterben seines Geschlechts im Rahmen der Erbteilung unter den Töchtern wurde das Pfand wieder ausgelöst.
Gelnhausen wurde ab 1326 ein weiteres Mal, diesmal durch König Ludwig IV. verpfändet. Die Pfandsumme betrug diesmal 8000 Pfund Heller.Ackermann: Gelnhausen. Die verpfändete Reichsstadt, S. 11. Pfandnehmer war diesmal Ulrich II. von Hanau. 1330 wurden die Bürger von ihrem Treueeid gegenüber dem Kaiser entbunden und diesbezüglich auf Hanau verwiesen. Kurz darauf aber wurde, vermutlich gegen einen Rheinzoll, Gelnhausen vom Reich zurückgetauscht.
1347 beglich Kaiser Karl IV. Verpflichtungen in Höhe von 15.000 Gulden, die er gegenüber Kraft III. von Hohenlohe-Weikersheim eingegangen war, indem er ihm die Reichsstädte Gelnhausen und Friedberg verpfändete. Am 26. Mai 1349 verpfändete König Karl IV. Gelnhausen erneut, diesmal an Graf Günther von Schwarzburg und die Grafen von Hohnstein als Gegenleistung für den Thronverzicht Günthers für 5000 Mark Silber.Das entspricht etwa 1170 kg Silber. Dies wurde am 12. Juni 1349 veröffentlicht. Am 15. Juni 1349 stellte Karl IV. eine Huldigungsanweisung über Gelnhausen zugunsten von Graf Günther aus, und schon am 26. Juni 1349 huldigte die Stadt ihrem neuen Herren.Decker / Gräf, S. 634; Ackermann: Gelnhausen. Die verpfändete Reichsstadt, S. 15.
Am 22. Juli 1431/32 verkauften die Grafen von Hohnstein ihre Anteile an der Pfandschaft an die Grafen von Schwarzburg.
Verpfändung an Hanau und die Pfalz Am 26. Mai 1435 wiederum verkaufte Heinrich IX. von Schwarzburg – zunächst mit dem Vorbehalt der Wiedereinlösung – die Pfandschaft an Reinhard II. von Hanau und Kurfürst Ludwig III. von der Pfalz für 8000 Gulden. Hanau und die Pfalz nahmen nun die Pfandherrschaft über die Stadt gemeinsam, als Kondominium, wahr.Decker / Gräf, S. 635. Allerdings bestand zwischen den beiden Pfandnehmern ein kompliziertes Innenverhältnis: Weil Hanau von der Summe 7000 Gulden, die Pfalz aber nur 1000 Gulden aufgebracht hatte, bestand zwischen beiden Parteien die Abmachung, dass Hanau so lange Nutznießer der Einkünfte aus Gelnhausen sein solle, bis die Pfalz 3000 Gulden nachgezahlt und so auf den hälftigen Anteil aufgestockt habe – das aber geschah nie.Ackermann: Gelnhausen. Die verpfändete Reichsstadt, S. 31.
Das Schwarzburger Recht zur Wiedereinlösung der Pfandschaft wurde im Rahmen der Mitgift anlässlich der Heirat des Grafen Reinhard IV. von Hanau-Münzenberg mit Katharina von Schwarzburg-Blankenburg 1496 von Schwarzburger Seite aufgegeben.Ackermann: Gelnhausen. Die verpfändete Reichsstadt, S. 17.
1604 versuchte Graf Philipp Ludwig II. von Hanau-Münzenberg den pfälzischen Anteil am Pfand zu kaufen. Der Kurfürst lehnte aber ab.Ackermann: Gelnhausen. Die verpfändete Reichsstadt, S. 35.
1617 gab es einen Versuch der Stadt, den Hanauer Anteil an der Pfandschaft selbst abzulösen. Die Hanauer RegentschaftDer 1605 geborene Graf Philipp Moritz von Hanau-Münzenberg stand 1613 unter der Vormundschaft seiner Mutter, Fürstin Katharina Belgica von Oranien-Nassau, verheiratete Gräfin von Hanau-Münzenberg. war daran aber nicht interessiert und zögerte den Vorgang hinaus. Der ein Jahr später ausbrechende Dreißigjährige Krieg ließ das Projekt scheitern.Ackermann: Gelnhausen. Die verpfändete Reichsstadt, S. 15, 71. Aber auch die Pfandherrschaft scheiterte mit dem Versuch, Gelnhausen zu mediatisieren. Das Reichskammergericht untersagte entsprechende Handlungen seitens des Hanauer Grafen mit einer endgültigen Entscheidung vom 8. Mai 1629Ackermann: Gelnhausen. Die verpfändete Reichsstadt, S. 72., die 1734 noch einmal bekräftigt wurde – allerdings mit dem Hinweis, dass die Stadt auch die entsprechenden Beiträge an das Reich abzuführen habe.Ackermann: Immediat oder exemt?, S. 7.
Übernahme durch Hessen-Kassel Mit dem Tod des letzten Hanauer Grafen, Johann Reinhard III., 1736 fiel der Hanauer Anteil an der Pfandschaft zusammen mit der Grafschaft Hanau-Münzenberg an die Landgrafschaft Hessen-Kassel. Deren Regierung war sehr daran interessiert, den kurpfälzischen Anteil an der Pfandschaft zu übernehmen. 1744 bis 1746 wurde darüber verhandelt. Hauptproblem war, wie die 1435 gezahlten 1000 Rheinischen Gulden in die geltende Währung umzurechnen seien. Letztendlich wurde der politische Preis von 12.000 Gulden vereinbart. 8750 Gulden sollten bar bezahlt, der restliche Betrag gegen Schulden verrechnet werden, die die Pfalz gegenüber Hessen hatte. Und der pfälzische Verhandlungsführer, Fleck von Roseneck, erhielt eine Provision von 500 Gulden.Ackermann: Gelnhausen. Die verpfändete Reichsstadt, S. 119f. Faktisch war Gelnhausen nun eine hessische Landstadt, wenn auch mit einigen Sonderrechten.Decker / Gräf, S. 644.
Übersicht: Phasen der Pfandherrschaft
Zeitraum Pfandherrschaft Bemerkungen vor 1282 - pfandschaftsfrei 1282 – nach 1320 Breuberg 1282 von Rudolf I. (HRR) an Gerlach von Breuberg verpfändet. 1326 – nach 1330 Hanau 1326 erneut verpfändet, nach 1330 wieder ausgelöst. ca. 1331 bis 1347 - pfandschaftsfrei 1347 Kraft III. von Hohenlohe 15.000 fl von König Karl IV. an Kraft III. von Hohenlohe, verpfändet auf die Reichsstädte Gelnhausen und Friedberg 1349 bis 1431 Hälfte Schwarzburg Hälfte Hohnstein Verpfändung zu je 50 % an Schwarzburg und Hohnstein. 1431 bis 1435Schwarzburg Schwarzburg hat den Hohnsteiner Anteil übernommen. 1435 bis 1496 Hälfte Hanau (vorbehaltlich Wiedereinlösung durch Schwarzburg) Hälfte Kurpfalz Schwarzburg verkauft die Pfandschaft je zur Hälfte an Hanau und Kurpfalz. Auf den Hanauer Anteil behielt sich Schwarzburg die Wiedereinlösung vor 1496 bis 1736 Hälfte Hanau Hälfte Kurpfalz Bei der Heirat von Graf Reinhard IV. von Hanau-Münzenberg und Katharina von Schwarzburg-Blankenburg ging 1496 der Schwarzburger Anteil endgültig an Hanau über. 1736 bis 1746 Hälfte Hessen-Kassel Hälfte Kurpfalz Der Hanauische Besitz ging als Erbe an Hessen-Kassel. 1746–1803 Hessen-Kassel Hessen Kassel hat den Anteil der Kurpfalz gekauft und ist damit alleiniger Pfandherr. 1803 Mediatisierung Gelnhausens an Hessen-Kassel. Das Pfandschaftsverhältnis wurde gegenstandslos und aufgelöst.
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