Die Kriminologie im Nationalsozialismus war durch eine massive Überbetonung des Anlageaspektes aus der herkömmlichen kriminologischen Anlage-Umwelt-Formel gekennzeichnet. Persönliche Eigenschaften wurden für die Erklärung von Delinquenz den Einflüssen der sozialen Umgebung deutlich vorgezogen. Solche Kriminalbiologie war gegenüber der rassistisch/erbbiologischen nationalsozialistischen Ideologie anschlussfähig und wurde zu einer Legitimationswissenschaft der Strafrechtspraxis in der Zeit des Nationalsozialismus. Manche akademische Kriminologen waren institutionell eng mit NS-Gesundheitspolitikern und Rassehygienikern verbunden. Nach Kriegsende konnten führende NS-Kriminalbiologen als Professoren an Universitäten zurückkehren und verfassten Lehrbücher der Kriminologie.

Anschlussfähigkeit mini|Robert Ritter (rechts), Direktor der „Rassenhygienischen und bevölkerungsbiologischen Forschungsstelle“ bei einer seinen „Erhebungen“. Das nationalsozialistische Regime nahm die Kriminologie anfangs zwiespältig wahr. Einerseits passten erbbiologische Verbrechenserklärungen zur NS-Ideologie, andererseits wirkten kriminologische Analysen von Verbrechenszusammenhängen wie ein Verständnis der Verbrecherpersönlichkeit zu Lasten des gebotenen Gesellschaftsschutzes.Richard Wetzell, Inventing the criminal. A history of German criminology, 1880-1945. University of North Carolina Press, Chapel Hill 2000, S. 179. Die Psychowissenschaften als Erklärungsrahmen galten als jüdisch dominiert und verweichlicht. Doch schon 1933 bekannte sich der Psychologe und Kriminologe Gustav Aschaffenburg, Herausgeber der Monatsschrift für Kriminalpsychologie und Strafrechtsreform, zum dauernden Ausschluss unbehandelbarer Täter aus der Gesellschaft und nannte 1935 als Ziel der Kriminalpolitik, die Volksgemeinschaft von Schädlingen zu befreien.Karl-Ludwig Kunz, Historische Grundlagen der Kriminologie in Deutschland und ihre Entwicklung zu einer selbstständigen wissenschaftlichen Disziplin. In: Monatsschrift für Kriminologie und Strafrechtsreform 96 (2-3), 2013, S. 81–114, hier S. 92 f. Wegen seiner jüdischen Vorfahren verlor Aschaffenburg 1934 seine Professur und emigrierte 1939 in die USA.Catalogus Professorum Halensis: Gustav Aschaffenburg

Laut Dieter Dölling hätten manche Kriminologen mit der nationalsozialistischen Machtübernahme die Chance verbunden, ihre Vorstellungen von zweckmäßiger Verbrechensbekämpfung damit ungehindert durch die langwierigen Entscheidungsprozesse eines parlamentarischen Systems durchsetzen zu können.Dieter Dölling: Kriminologie im »Dritten Reich«, In: Ralf Dreier und Wolfgang Sellert (Hrsg.), Recht und Justiz im »Dritten Reich«, Suhrkamp, Frankfurt a. M. 1989, ISBN 978-3-518-28361-5, S. 194–225. hier. S. 197. Seit 1933 begrüßten Kriminalbiologen, wie Theodor Viernstein den Anschluss ihres Forschungsthemas an die neue eugenische Rassenpolitik; 1937 wurde ein reichsweiter kriminalbiologischer Dienst eingerichtet, zu dessen Aufgaben unter anderem die Zuführung genetisch kranker Gefangener zur Sterilisation gehörte. Dieser Dienst lieferte zudem dem Reichsgesundheitsamt die Daten zur erbbiologischen Bestandsaufnahme des deutschen Volkes. Die erbbiologische Forschung an Strafgefangenen weitete sich auf Untersuchungen von Sinti, Roma, Jenische und Behinderten aus.Karl-Ludwig Kunz, Historische Grundlagen der Kriminologie in Deutschland und ihre Entwicklung zu einer selbstständigen wissenschaftlichen Disziplin. In: Monatsschrift für Kriminologie und Strafrechtsreform 96 (2-3), 2013, S. 81–114, hier S. 93.

Um Verbrecher aus Anlage besser erkennen zu können, wurde nach 1933 der Erbfaktor besonders erforscht und die Kriminalbiologie konzentrierte sich auf Zwillings- und Sippenforschung.Imanuel Baumann: Dem Verbrechen auf der Spur. Eine Geschichte der Kriminologie und Kriminalpolitik in Deutschland, 1880 bis 1980. Wallstein, Göttingen 2006, ISBN 3-8353-0008-3, S. 93. Der Psychiater Friedrich Stumpfl ermittelte, rückfällige Schwerkriminalität sei genetisch angelegt, werde aber auch durch soziale Bedingungen begünstigt. Letzteres ließ er bei seinen kriminalpolitischen Implikationen unberücksichtigt und forderte die Sterilisation aller notorisch rückfälligen Straftäter.

Edmund Mezger, den Klaus Rehbein als „hervorragendsten Vertreter eines nationalsozialistischen Strafrechts und Begründer einer explizit nationalsozialistischen Kriminologie“ bezeichnet,Klaus Rehbein: Zur Funktion von Strafrecht und Kriminologie im nationalsozialistischen Rechtssystem. Eine Wissenschaft begründet die Barbarei, In: Monatsschrift für Kriminologie und Strafrechtsreform, 70 (4), 1987, S. 193–210, hier S. 198. wertete soziale Kriminalitätserklärungen als Ende individueller Verantwortlichkeit und aller Kultur ab. Die biologische Verbrechenserklärung lobte er dagegen als unverzichtbar zur Bestimmung rasse- und blutsmäßiger Eigenschaften des Individuums und dessen angemessener Behandlung. Dagegen dokumentierte Franz Exner in seinem 1939 erschienenen Lehrbuch Kriminalbiologie in ihren GrundzügenFranz Exner: Kriminalbiologie in ihren Grundzügen. Hanseatische Verlagsanstalt, Hamburg 1939. den damaligen Forschungsstand der Kriminologie unter Einbezug kriminalsoziologischer, -anthropologischer und -psychologischer Forschung, betitelt sein Buch jedoch, laut Karl-Ludwig Kunz missverständlich, den Zeitströmungen entsprechend, was eine Annäherung Exners an das nationalsozialistische Gedankengut andeute.

mini|Franz Exner mini|Robert Ritter (rechts) nimmt einer Frau im Freien Blut ab. Während der NS-Herrschaft beschäftigte sich Exner neben der Kriminalsoziologie, als deren Begründer er für den deutschen Sprachraum gilt,Richard F. Wetzell: Inventing the criminal. A history of German criminology, 1880-1945. University of North Carolina Press, Chapel Hill 2000, ISBN 0-8078-2535-2, S. 116. verstärkt mit genetischen und anthropologischen Verbrechensursachen. Sein Lehrbuch enthält auch in späteren Auflagen antisemitische Behauptungen: Juden hätten eine höhere Kriminalitätsbelastung bei Betrug und Veruntreuung und eine geringere bei Gewaltdelikten und Diebstahl, was mit dem allgemeinen jüdischen Erwerbsdrang und der materiellen Orientierung zu erklären sei. Andererseits warnte er vor dem unbedarften Gebrauch des Konzepts der verbrecherischen Anlage und der Vernachlässigung von Umwelteinflüssen.Karl-Ludwig Kunz, Historische Grundlagen der Kriminologie in Deutschland und ihre Entwicklung zu einer selbstständigen wissenschaftlichen Disziplin. In: Monatsschrift für Kriminologie und Strafrechtsreform 96 (2-3), 2013, S. 81–114, hier S. 93 f.

Neben Täterstudien betrieben Kriminalbiologen im Dritten Reich auch erbbiologische und rassistische Forschungen an „Asozialen“. Robert Ritter, Direktor der „Rassenhygienischen und bevölkerungsbiologischen Forschungsstelle“ im Reichsgesundheitsamt, begutachtete in den berüchtigten Zigeunerstudien knapp 24.000 Menschen. Seine Ergebnisse (gutachtlichen Äußerungen) waren entscheidend für das weitere Schicksal der Betroffenen: Freistellung von weiterer Verfolgung, Sterilisation oder Deportation in ein Vernichtungslager. Ab 1941 war Ritter zugleich Direktor des Kriminalbiologischen Instituts der Sicherheitspolizei, verantwortete kriminalbiologische Untersuchungen an jugendlichen Straftätern und entschied darüber, ob sie in ein Jugendschutzlager oder ein Jugendkonzentrationslager eingewiesen wurden.Karl-Ludwig Kunz, Historische Grundlagen der Kriminologie in Deutschland und ihre Entwicklung zu einer selbstständigen wissenschaftlichen Disziplin. In: Monatsschrift für Kriminologie und Strafrechtsreform 96 (2–3), 2013, S. 81–114, hier S. 94.

Institutionalisierung Während bedeutende Kriminologen wie Gustav Aschaffenburg, Curt Bondy, Max Grünhut, Hermann Mannheim und Hans von Hentig nach der NS-Machtübernahme ihre Professuren verloren, zum Teil inhaftiert wurden und emigrierten, ließen sich ihre im Lande gebliebenen Fachkollegen gemeinsam mit Vertretern von Gesundheitsbehörden und Ministerien in die führende Fachorganisation Kriminalbiologische Gesellschaft einbinden.Imanuel Baumann: Dem Verbrechen auf der Spur. Eine Geschichte der Kriminologie und Kriminalpolitik in Deutschland, 1880 bis 1980. Wallstein, Göttingen 2006, ISBN 3-8353-0008-3, S. 96.

1937 wurde Theodor Viernstein zum Ersten Vorsitzenden der seit der Gründung 1927 von Adolf Lenz geleiteten Gesellschaft. Viernstein war Leiter der Kriminalbiologischen Sammelstelle in München und Ministerialrat im Bayerischen Staatsministerium. Außerdem gehörten dem Vorstand 1937 akademische Kriminologen wie Edmund Mezger (2. Vorsitzender), Franz Exner (3. Vorsitzender) und Ernst Seelig (2. Schriftführer) an. Die rassenhygienisch und kriminalbiologisch orientierten Psychiater Johannes Lange und Ernst Rüdin waren Beiratsmitglieder, ebenso wie der direkt in die NS-Euthanasie involvierte Ministerialrat Herbert Linden. Der Präsident des Reichsgesundheitsamtes, Hans Reiter, fungierte als Schatzmeister. Ferdinand von Neureiter, Medizinalbeamter im Reichsgesundheitsamt und Hochschullehrer, war erster Schriftführer.Imanuel Baumann: Dem Verbrechen auf der Spur. Eine Geschichte der Kriminologie und Kriminalpolitik in Deutschland, 1880 bis 1980. Wallstein, Göttingen 2006, ISBN 3-8353-0008-3, S. 96 f. Der zum „ständigen Ehrenvorsitzenden“ ernannte Adolf Lenz konstatierte 1937, dass die „Kriminalbiologie zur autoritären Staatsführung ihr Scherflein beizutragen“ habe.Zitiert nach Franz Streng: Der Beitrag der Kriminologie zu Entstehung und Rechtfertigung staatlichen Unrechts im »Dritten Reich«. In: Monatsschrift für Kriminologie und Strafrechtsreform, 76 (3), 1993, S. 141–168, hier S. 143.

Ebenfalls 1937 wurde die Monatsschrift für Kriminalpsychologie und Strafrechtsreform in Monatsschrift für Kriminalbiologie und Strafrechtsreform umbenannt.Franz Streng: Der Beitrag der Kriminologie zu Entstehung und Rechtfertigung staatlichen Unrechts im »Dritten Reich«. In: Monatsschrift für Kriminologie und Strafrechtsreform, 76 (3), 1993, S. 141–168, hier S. 141. Die Herausgeberschaft übernahmen schon ein Jahr vor der Umbenennung Exner, Lange und Rudolf Sieverts, nachdem Gustav Aschaffenburg 1935 die Herausgeberschaft der Zeitschrift, die er 1905 gegründet, auf politischen Druck hin aufgegeben hatte. Sein Mitherausgeber Hans von Hentig hatte schon 1934 aufgegeben. Die drei neuen Herausgeber hielten engen Kontakt mit Aschaffenburg, bis Lange deshalb bei der Gestapo denunziert wurde.Richard F. Wetzell: Inventing the criminal. A history of German criminology, 1880-1945. University of North Carolina Press, Chapel Hill 2000, ISBN 0-8078-2535-2, S. 186.

Mezger und Exner waren maßgeblich an den Entwürfen für ein Gesetz über die Behandlung Gemeinschaftsfremder beteiligt, das wegen der Kriegsereignisse 1945 nicht mehr in Kraft trat.Gerhard Werle: Justiz-Strafrecht und polizeiliche Verbrechensbekämpfung im Dritten Reich. de Gruyter, Berlin/New York, 1989, ISBN 978-3-11-011964-0, S. 635 ff. Mit dem geplanten Gesetz sollte ein Täterstrafrecht geschaffen werden, bei dem nicht die Straftat, sondern der Tätertyp im Mittelpunkt der Verurteilung steht.Gerhard Werle: Justiz-Strafrecht und polizeiliche Verbrechensbekämpfung im Dritten Reich. de Gruyter, Berlin/New York, 1989, ISBN 978-3-11-011964-0, S. 613 ff. In seiner ersten Stellungnahme zum Entwurf betonte Mezger 1942 dessen grundlegende kriminalpolitische Bedeutung, er sei eine geeignete und höchst erfreuliche Grundlage für eine großzügige und zielbewusste Kriminalpolitik. Der Entwurf enthielt eine Dreiteilung der Verbrecher:

Die Gestrauchelten (Konflikts- und Gelegenheitsverbrecher) – Strafziel für diese Gruppe sei Abschreckung und Sühne sowie das Verhindern eines weiteren Absinkens in die Kriminalität, Leute mit einer verbrecherischen Dauerhaltung, die jedoch vermutlich noch zu beheben sei (besserungsfähige Dispositionsverbrecher) – Strafziel für diese Gruppe sei Wiedereingliederung durch Freiheitsstrafe von unbestimmter Dauer und Sühne,