mini|350px|Antike Fälscherwerkstatt (Dominikanermuseum Rottweil)Falschgeld ist kein Geld im Rechtssinne, sondern eine Fälschung, durch die ein echtes Zahlungsmittel (Banknoten oder Münzen) vorgetäuscht und im Zahlungsverkehr als solches verwendet werden soll. Falschgeld ist daher unechtes Geld, das den Zahlungsempfänger betrügt und die Volkswirtschaft, vor allem das Vertrauen in den Wert des Bargelds, schädigt.
Geschichte mini|hochkant|Falschmünzerförmchen aus Contiomagus mini|hochkant|Zeitgenössische Gussfälschung eines Quadrans der Römischen Republik mini|hochkant|Rückseite des gegossenen Quadrans der Römischen Republik mit Prora
Antike Die Geschichte des Falschgelds ist fast so alt wie die des Geldes selbst.Alexander Elster/Heinrich Lingemann/Rudolf Sieverts: Aberglaube: Kriminalbiologie, Band 1, 1966, S. 254. Erstmals zu Zeiten Solons (640–560 v. Chr.) wurde Falschmünzern die Todesstrafe angedroht. Im Römischen Reich wurde von Kaiser Konstantin gesetzlich verfügt, dass der Münzfälscher, neben der Einziehung seines gesamten Vermögens, mit dem Feuertod zu bestrafen ist.Codex Theodosianus 9.24.2 Im Jahr 271 n. Chr. führten die Münzfälschungen des kaiserlichen Finanzministers Felicissimus zu einer blutigen Revolte in Rom. Um 220 n. Chr. wurden in Rißtissen, heute ein Stadtteil von Ehingen in Baden-Württemberg, das damals zur römischen Provinz Rätien gehörte, falsche römische Denare mit Hilfe von Tongussformen in großem Stil hergestellt; Falschmünzen und Gussformen können im Rißtisser Römermuseum besichtigt werden.
Gussmünzen sind im Allgemeinen untergewichtig, da der Kern natürlich aus einem günstigeren Metall gegossen wurde. Die Fälschungen sind an den häufigen Gussfehlern, verschwommenen Konturen und eventuellen Gussnähten an den Rändern zu erkennen. Da die Tongussformen nach Verwendung im Abfall vor Ort entsorgt wurden, sind allein in Trier drei verschiedene Produktionsstätten belegt. Neben Gussformen für hochwertige Denar sind auch solche für niederwertigere Münzen wie Sesterzen und Asse vorzufinden. Entsprechend kann es sein, dass es sich auch um eine frühe Form von Notgeld handelte, das auf Grund von Metallmangel ausgegeben wurde.Karl-Josef Gilles: Der Trierer Goldschatz, Theis, Rheinisches Landesmuseum Trier, ISBN 978-3-8062-0003-4.
Auch aus der römischen Stadt Arae Flaviae, dem heutigen Rottweil, ist ein ähnlicher Fund von ungefähr 100 n. Chr. bekannt. Der Biss in eine Goldmünze wurde beispielsweise genutzt, um unechte Münzen (meist aus härterem Material) von echten zu unterscheiden.
Mittelalter und Neuzeit mini|350px|Teil einer Handprägemaschine zur Fälschung von Bluzgermünzen des Bistums Chur mit dem Jahr 1766In der frühen Neuzeit drohten Falschmünzern drakonische Strafen, in der Halsgerichtsordnung Karls V (Constitutio Criminalis Carolina) wurde Falschmünzerei durch Verbrennen bei lebendigem Leib bestraft. Ebenso gibt es einen nachgewiesenen Fall aus der Neuzeit, in der ein Falschmünzer zum Tode durch das Tauchen in siedendes Öl verurteilt wurde (Siehe dazu auch Hustaler#Medailleure).
Einen ganz anderen Grund für das Herstellen von falschem Geld hatte die Prägung der Philippstaler. Die Herstellung der Münzen wurden nicht vom Landgraf in Auftrag gegeben, obwohl die Ausführung der Taler genau das aussagt, sondern von seinen Anhängern veranlasst.Aus Jacob Hoffmeisters historisch-kritischer Beschreibung aller bis jetzt bekannt gewordenen hessischen Münzen, (1857–1880), S. 106–108 Der Taler ist somit falsch, obwohl er umlauffähig war. Ziel war hier das Verbreiten einer falschen Botschaft.
mini|Bekanntmachung über das internationale Abkommen zur Bekämpfung der Falschmünzerei vom 10. November 1933 im Deutschen Reichsgesetzblatt Ab Februar 1925 sorgte der portugiesische Betrüger Artur Virgílio Alves dos Reis im Bankwesen mit 200 Millionen Escudo fast für den Ruin der portugiesischen Wirtschaft. Mit Raffinesse schaffte er es, beim Geldscheindrucker der Banco de Portugal einen geheimen Auftrag zu platzieren und damit Banknoten zu erhalten, die von den echten nur als Duplikate der Seriennummer unterscheidbar waren. Nach Verbüßung seiner Gefängnisstrafe starb er 1955 verarmt.
Die „Operation Bernhard“ sollte ab September 1943 die britische Wirtschaft durch Falschgeld destabilisieren. Jüdische Zwangsarbeiter im KZ Sachsenhausen stellten dabei Britisches Pfund im Nennwert von etwa 130–140 MillionenRichard Wires: The Cicero Spy Affair, 1999, S. 95. im Gegenwert von heute 570 Millionen Euro her. Es war damit die bisher größte bekannte Geldfälschungsaktion der Geschichte.David Churchman: Why We Fight, 2013, S. 213.
Im Jahre 1973 flog der als „Blütenrembrandt“ bekannte Grafiker Günter Hopfinger auf. Er hatte mehr als 100 Tausenderbanknoten sowie Hundert-DM-Scheine mit Zeichentusche per Hand nachgemacht.
Museal rezipiert es in Saillon im Wallis (Schweiz). Dort beschäftigt sich das Falschgeld-Museum mit Joseph-Samuel Farinet und seinen Zwanzigräpplern.Falschgeld-Museum Saillon, abgerufen am 28. Januar 2022
Seit 1994 wird Nordkorea verdächtigt, eine als Superdollar bezeichnete, nahezu perfekte Fälschung des US-Dollars anzufertigen. Bisher gibt es dazu keinerlei Beweise.
Dem Deutschen Hans-Jürgen Kuhl gelang im April 2007 die Herstellung von rd. 16,75 Millionen US-Dollar in „exzellenter“ Qualität, einer der weltweit qualitativ bedeutendsten Falschgeldfunde der Kriminalgeschichte. Den größten Falschgeld-Fund in Großbritannien gab es mit 5,1 Millionen Euro im Mai 2012.
Im März 2008 wurde – nach Aufzeichnungen des Bundeskriminalamts erstmals in Österreichs Geschichte – eine Münzfälscherwerkstätte aufgedeckt. Bereits 2006 war eine Stanzmaschine besorgt worden, seit 2007 wurden falsche 50-Eurocent-Münzen mit der Hand gepresst, die jedoch noch nicht in Umlauf kamen.Hochgenommen: Münzfälscherwerkstatt bei Graz ausgehoben. In: oe24.at, 12. März 2008, abgerufen am 15. April 2017.
Rechtsfragen (Deutschland)
Geld Die Gelddefinition des BGHBGH, Urteil vom 17. März 1970, Az.: 1 StR 491/69 = , 231 beinhaltet verschiedene Merkmale, die erfüllt sein müssen, soll es sich um Geld im Rechtssinne handeln. Aussteller muss der Staat oder dessen Zentralbank sein, es muss sich um einen Wertträger mit Beglaubigung handeln. Diese erfolgt bei Euro-Banknoten durch die Unterschrift des EZB-Präsidenten unter der Europaflagge, eine Voraussetzung für die rechtliche Umlauffähigkeit von EU-Banknoten. Schließlich muss es für den Umlauf im öffentlichen Verkehr bestimmt sein, und zwar ohne Rücksicht auf einen allgemeinen Annahmezwang. In der Eurozone ist nur der Euro gesetzliches Zahlungsmittel, echte Fremdwährungen aus anderen Staaten oder Geldersatzmittel unterliegen keinem gesetzlichen Annahmezwang.
Sammlermünzen, die offiziell in ihren Herkunftsländern als Zahlungsmittel gelten, denen aber objektiv keine praktische Zahlungsmittelfunktion zukommt (etwa Krugerrand in Südafrika, Goldvreneli in der Schweiz, American Gold Eagle in den USA), sind nicht als Geld im Sinne von Abs. 2 BGB anzusehen.BGH, Beschluss vom 8. Dezember 1983, Az.: 1 StR 274/83, 1 StR 275/83 = , 200 Im zitierten Urteil ging es um den südafrikanischen Krügerrand, der zwar in seinem Heimatland offiziell als Zahlungsmittel gilt, aber nicht dafür verwendet wird.Das liegt daran, dass die ohne eingeprägten Nennwert umlaufende Goldmünze einen weit über dem vermeintlichen Nennwert liegenden Kurswert aufweist. Dem Urteil zufolge gilt er in Deutschland straf- und zivilrechtlich nicht als Geld. Das hat strafrechtlich enorme Folgen: Wer Goldmünzen nachmacht, kann nicht wegen Geldfälschung bestraft werden.
Geldfälschung mini|Ernst te Peerdt: Der Banknotenfälscher, 1876, Museum Kunstpalast Der aus Abs. 1 StGB hervorgehende Tatbestand der Geldfälschung umfasst das Nachmachen von Geld in der Absicht, dass es als echt in Verkehr gebracht oder das Ermöglichen des Inverkehrbringens oder die Verfälschung von Geld in dieser Absicht, dass der Anschein eines höheren Wertes hervorgerufen wird, das Verschaffen oder Feilhalten von falschem Geld in dieser Absicht oder falsches Geld, das unter diesen Voraussetzungen nachgemacht, verfälscht oder verschafft wurde, als echt in Verkehr gebracht wird. Nachmachen ist eine derartige körperliche Behandlung einer Sache, dass sie mit einer anderen Sache, die sie in Wirklichkeit nicht ist, verwechselt werden kann.RGSt 65, 203, 204 Geld ist dann nachgemacht, wenn es den Anschein gültigen echten Geldes erregt und im Geldverkehr den Arglosen zu täuschen vermag.BGH, Urteil vom 10. Juli 1953, Az.: 2 StR 142/53
Unter Inverkehrbringen ist nach ständiger Rechtsprechung jeder Vorgang zu verstehen, durch den der Täter das Falschgeld in der Weise aus seinem Gewahrsam entlässt, dass ein anderer tatsächlich in die Lage versetzt wird, sich des falschen Geldes zu bemächtigen und mit ihm nach seinem Belieben umzugehen, es insbesondere weiterzugeben.RGSt 67, 167;
Falschgeld Falschgeld ist ein Rechtsbegriff, unter welchem Abs. 1 BBankG „nachgemachte oder verfälschte Banknoten oder Münzen“ versteht. Falschgeld ist eine Geldfälschung, die durch Geldfälscher vorgenommen wird.
Strafrecht Geldfälschung ( StGB) ist in Deutschland ein Verbrechen, das mit einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr bestraft wird. Schon auf den deutschen Reichsbanknoten wurde mit Zuchthausstrafen gedroht: Wer Banknoten nachmacht oder verfälscht, oder nachgemachte oder verfälschte sich verschafft und in Verkehr bringt, wird mit Zuchthaus nicht unter zwei Jahren bestraft. Auf den deutschen DM-Scheinen ab 1974 wurde dann der Begriff Zuchthaus durch Freiheitsstrafe ersetzt. Die Erwähnung der Strafandrohung entfiel mit der vierten Serie der Deutschen Mark ab 1990.
mini|Strafandrohung auf einem DM-Schein
Das Geldausgaberecht der Deutschen Bundesbank ist verfassungsrechtlich gesichert ( GG). Wegen der internationalen Bedeutung des Geldwesens gilt strafrechtlich in Deutschland das Weltrechtsprinzip ( Nr. 7 StGB), wonach der inländische Staat jedes Geldverbrechen, auch wenn es ausländische Banknoten betrifft, seiner Gerichtsbarkeit unterstellt. Geldfälschung ist in Deutschland ein Unterfall der Urkundenfälschung. Das Strafgesetzbuch verwendet den Oberbegriff „Geldzeichen“, damit außer dem gesetzlichen Zahlungsmittel auch Wertträger erfasst sind, die darüber hinaus im Zahlungsverkehr anstelle des Geldes verwendet werden.
Zentrale Strafnorm ist StGB, der zunächst zwischen „nachmachen“ und „verfälschen“ unterscheidet. „Nachmachen“ heißt, eine Sache derart körperlich zu behandeln, dass sie mit einer anderen verwechselt werden kann.BGH, Urteil vom 7. Februar 1995, Az. 1 StR 681/94, . Falschgeld entsteht auch dann, wenn in einer offiziellen Münzprägeanstalt Münzen nachgeprägt werden, ohne dass der Bund einen Auftrag erteilt hat.BGH, Urteil vom 27. September 1977, Az. 1 StR 374/77, = BGHSt 27, 255 Ein „Verfälschen“ liegt vor, wenn dem Geld durch Veränderung der Anschein eines höheren Wertes gegeben wird. „Sich verschaffen“ bedeutet, dass sich der Täter in den Besitz oder seine Verfügungsgewalt bringtBGHSt 3, 156 und dem Willen zu eigenständiger Verfügung annimmt.BGH, Urteil vom 24. März 1998, Az. 1 StR 558/97, = BGHSt 44, 62 „Inverkehrbringen“ ist ein tatsächliches Annehmen durch Dritte im Rahmen des Zahlungsverkehrs. Geld muss so aus dem Gewahrsam entlassen werden, dass ein anderer tatsächlich in die Lage versetzt wird, darüber Verfügungsgewalt zu erlangen.BGH, Urteil vom 4. Oktober 1951, Az. 3 StR 640/51, NJW 1952, 311, 312 „Als echt“ ist Falschgeld im Verkehr, sobald es in die Hände eines Arglosen gelangt ist. Beim Inverkehrbringen erfüllt nach der Rechtsprechung entgegen dem Wortlaut „als echt“ auch die Weitergabe an eine eingeweihte Mittelsperson zum Zwecke des Einschleusens in den Zahlungsverkehr den Tatbestand. Da es sich um ein Verbrechen handelt, ist auch der Versuch strafbar.