mini|rechts|alternativtext=Die Engelsgrube 28 im Jahr 2019|Die Engelsgrube 28 im Jahr 2019
In der Lübecker Engelsgrube 28, einem typischen Dielenhaus, sind Eigentümer und Bewohner teilweise seit dem Jahr 1299 dokumentiert. Ein Blick in die Lage und Geschichte des unter Denkmalschutz stehenden historischen Gebäudes in der Innenstadt.
Die Lage in der Innenstadt Das Haus Engelsgrube 28 befindet sich im nordwestlichen Teil der Lübecker Altstadt an der Nordseite der Engelsgrube, die vom Stadthügel in die ehemals sumpfige Niederung zum Traveufer hin abfällt. Diese war im Laufe des 13. Jahrhunderts besiedelt worden. Das Gebäude ist Teil des Seefahrer- bzw. Maria-Magdalenen-Quartiers. 1709 wurden in der Engelsgrube 58 Häuser, 13 Buden und sieben Gänge, 1885 67 Häuser und 10 Gänge mit 127 Bunden sowie 1.238 Bewohner gezählt. Der Ursprung der Quartiereinteilung lässt sich nicht präzise bestimmen: Vermutlich wurde das Stadtgebiet – die heutige Innenstadt – im 14. Jahrhundert aus verwaltungstechnischen Gründen in vier Bezirke eingeteilt, die jeweils nach dem Schutzpatron einer im Quartier liegenden Kirche benannt wurden. Das nach der Schutzheiligen des Burgklosters benannte Marien-Magdalenen Quartier im Nordwesten der Stadtinsel (auf historischen Straßenschildern, die noch heute in etlichen Straßen zu finden sind, liest man nach dem Straßennamen „MMQ“ oder „M. Mgd. Qu.“) ist durch die Mengstraße, die Breite Straße, die Kleine Burgstraße, die Kleine Altefähre sowie durch die heutige Straße An der Untertrave begrenzt. Es handelte sich damals um ein Seefahrer- und Reisendenviertel, geprägt durch Gasthäuser, Hotels und Unterkünfte.
Die Nummer des Hauses Nr. 28, das bis 1796 wie alle Häuser einen Eigennamen trug, wandelte sich mehrfach: 1796 nach Kemper: 469 1812 nach Kemper: 11 1820 nach Kemper: 545 heute: 28 mini|Straßenschild, das als Zusatz die Nennung des Quartiers angibt Da der Seeverkehr mit England damals erfolgreich verlief, wurde die Engelsgrube als Straße angelegt, die zur Trave führte, und der Hafen für die Handelsschiffe entsprechend vergrößert. Erstmals wird die heutige Engelsgrube 1259 mit den lateinischen Bezeichnungen „Fossa Angelica“ und „Platea Anglica“ in Urkunden erwähnt:
1259: platea anglica / fossa angelica 1361: Fossa Anglicorum 1369: Engelsche Grove 1388: der obere Teil heißt jetzt noch im Volksmund der „Amberg“ 1419: fossa anglicana 1601: Engelische Grouwe 1852: Engelsgrube Bei der amtlichen Festlegung des bis heute gültigen hochdeutschen Namens „Engelsgrube“ kam es, wie beim Engelswisch, 1852 zu einer fälschlichen Übersetzung von „Englisch“ zu „Engel“.
Im Seefahrerviertel, in der sich auch die Engelsgrube mit kleinen, engen Gängen befindet, lebten früher vor allem Seeleute, Werftarbeiter, Salzpacker, Fuhrleute, Kisten- und Balkenträger oder Weinschröter. Viele unter ihnen, die in der Straße siedelten, konnten ihren harten Beruf nicht mehr ausüben und wollten unter sich bleiben, ein gutes Nachbarschaftsverhältnis pflegen, Erfahrungen und Informationen austauschen und sich gegenseitig helfen. Etliche Häuser, unter ihnen die Engels-, Becker- und Fischergrube, hatten im Mittelalter Braugerechtigkeit: In der Engelsgrube waren dies die Gebäude 42 und 47 (bis 1815), 49 (bis 1846), 51 (bis 1831), 53, 58 und 60 (bis 1809), 62, 64, 66 und 68 (bis 1856) sowie 70.
Die Straßenhöherlegung mini|Beispiel eines gestauchten Hauses durch Höherlegung der Straße Die drei steinernen Schwibbögen auf Höhe der Schiffergesellschaft stützten und stützen die Dachgeschosse der Häuser in der Engelsgrube, die aufgrund des Stadtreglements nur in Steinbauweise erstellt werden durften. Grund waren die Stadtbrände von 1251 und 1276 mit massiven Auswirkungen auf die damaligen Fachwerkbauten. Die tieferliegenden, „gestauchten“ Hauseingänge zeigen auf, dass die Engelgrube früher niedriger angelegt war. 1907 wurde die Straße um bis zu einem halben Meter höher gelegt: Durch diese Maßnahme der Neubepflasterung, für die die Kosten auf die Hausbesitzer umgelegt wurden, erhielt die Engelsgrube aufgrund der besseren Befahrbarkeit eine Wertsteigerung. Es zeigte sich jedoch schnell, dass die Höherlegung auch massive Probleme mit sich brachte, die bis heute anhalten – die Feuchtigkeit. In den Verhandlungen der Lübecker Bürgerschaft am 23. Mai 1910 wurde darauf hingewiesen, dass für die Engelsgrube zwei Kommissionen eingesetzt worden seien, einmal zur Prüfung der Entschädigungsansprüche der Hausbesitzer und andererseits zur Prüfung der Frage, ob der Staat eine Entschädigung zu zahlen habe: Die Hausbesitzer hätten zusätzlich zu den Schädigungen, die ihnen durch die Baumaßnahme zugefügt worden seien, darüber hinaus auch noch die Straßenbauabgabe zu entrichten. Das Erdreich sei von der Baubehörde direkt an die Häuser geschüttet worden. Hätte man jedoch an den Gebäuden einen Zwischenraum belassen, wäre die Feuchtigkeit nicht durch die Wände gedrungen. Die Höherlegung sei erfolgt, ohne die Mauern zu isolieren – das sei ein gröbliches Versehen. Wenn es dazu gekommen sei, dass das Wasser in die Häuser laufe, müsse man dafür sorgen, dass Regenkästen angelegt werden, damit das Wasser wieder ablaufen könne.
Der Krusenhof mini|Platte am Eingang zum Stiftungshof Krusenhof mit Angaben zur Historie Im Mittelalter wurde das alltägliche Leben durch den Glauben geprägt. Vermögende Bürger, Ratsherren und Kaufleute sowie geistlicher Adel gründeten Stiftungen. Sie spendeten für arme und alte Menschen, damit ihre Seelen durch deren Gebete ihren Frieden finden mögen. 1540 als „Albert-Klever-Gang“ erstmals erwähnt, wurde er 1545 durch den Hans Kruse als Armengang mit Wohnungen gestiftet. Der Armengang „Krusenhof“, dessen schmaler Durchgang direkt durch das Haus Nr. 28 und später nur durch eine Bretterwand von der großen Diele im Erdgeschoss getrennt verlief, muss wohl sehr eng gewesen sein: Zur Verbreiterung des Zugangs zum Krusenhof wurden für eine Gegenleistung von 300 Mark zwei Quadratmeter aus dem Grundstück Engelsgrube 28 erworben. In seinem Testament verfügte Hans Kruse, eine Stiftung einzurichten, um zwölf Armen, die ein ehrliches Leben führen, Unterkunft zu geben. Es wurden bis 1597 dafür neue Buden unter einem Dach errichtet.
Die Bewohner, ausschließlich Frauen, erhielten alle vier Wochen und zu den Festtagen Beträge zwischen 0,60 Mark und 1,20 Mark. Im August bekam jede Frau ein Kohlengeld von 1,80 Mark und im November 7,20 Mark für Lebensmittel. Außerdem erhielt jede Bewohnerin „für jede 2 Meter Raummeter kleingemachtes Buchenholz sowie anstatt eines dritten Meters je 9 Mark ausgezahlt. Die Meisterin, die die Aufsicht in dem Stift führte, erhielt zu den regelmäßigen Geldleistungen 0,60 Mark zusätzlich, außerdem einen Raummeter Holz mehr und ein Lesegeld von jährlich 4,60 Mark. Bei der Aufnahmen war für das Begräbnis ein Betrag von 60 Markt zu hinterlegen sowie die Meisterin und dem Monitor je 3,60 Mark zu zahlen. Die von den Frauen eingebrachten Sachen verfielen an die Stiftung“, so das Lübecker SozialamtSchreiben des Lübecker Sozialamtes vom 4.7.1973 mit dem Aktenzeichen 400/69/20.
Im 18. Jahrhundert wurde der Krusenhof mit zwei weiteren Stiftungen zusammengeschlossen. 1941 wurde aus dieser und weiteren ähnlichen Privatstiftungen die von der Hansestadt Lübeck verwalteten Sammelstiftung Lübecker Wohnstifte gegründet.
mini|alternativtext=Witwen bewohnten den Krusenhof.|Bewohnerinnen des Krusenhofes (1908) Bis 1969 verbrachten in den zunehmend verfallenden Fachwerkhäusern Witwen ihren Lebensabend. Danach wurden die Frauen ausgesiedelt. Die Unterkünfte entsprachen nicht mehr den Anforderungen, eine Sanierung der baufälligen Gebäude wurde ausgeschlossen. Die 1969 von der Bauverwaltung / Planungsamt vorgeschlagene Idee, hinter dem Grundstück Engelsgrube 26 ein Parkhaus zu errichten, wurde nicht realisiert. Der Senat stimmte am 4.2.1970 dem Verkauf des Krusenhofes an die Firma STOREbest-Ladeneinrichtungen GmbH zu. Das 1971 verabschiedete Städtebauförderungsgesetz verpflichtete Bund und Länder, sich mit jeweils einem Drittel an den Altbau-Sanierungskosten zu beteiligen. In den Jahren 1971 bis 1973 wurden die Gebäude in einer ersten Sanierung grundlegend wiederhergestellt, die zweite Sanierung wurde 1994 realisiert. Im Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“ wurde im Artikel vom 16.6.1974: „Eine Zukunft für die Vergangenheit“Eine Zukunft für die Vergangenheit, in der Der Spiegel. Abgerufen am 9. August 2024 im Rahmen der Erhaltung oder Erneuerung der Wohnanlage Krusenhof und seiner künftigen Nutzung die Frage diskutiert, ob es darum gehe, Touristen das Ambiente einer zeitlich befristeten Urlaubsromantik zu geben und entsprechend „photogene Kulissen“ zu renovieren. Es könne nicht Ziel einer aufwendigen Rettungsaktion sein, Altstädte wie Lübeck zu „mumifizieren“ und kommenden Generationen „ein Museum zu hinterlassen“.
Die Geschichte des Hauses Bei dem Gebäude Engelsgrube 28 handelt es sich um ein typisches Lübecker Dielenhaus, giebelständig und besteht aus einem Vorderhaus, einem Seitenflügel und einem Querhaus. In der Denkmalliste der Hansestadt Lübeck ist es aufgeführt als „Bürgerhaus mit geschweiftem Giebel aus dem späten 18. Jahrhundert“, „Kulturlandschaft prägend, geschichtlich, städtebaulich, wissenschaftlich“ und ist seit 1979 ein Denkmal. In dessen Mauern und Zimmern haben sich über die Jahrhunderte vor allem Handwerker, Musiker oder Witwen die Klinke in die Hand gegeben. Das Haus ist im damaligen Seefahrerviertel erbaut worden, zeitweise wurde auch der Keller bewohnt.
Das Haus geht auf das 14. Jahrhundert zurück und wurde ab 1568 in Verbindung mit der Anlegung des dahinter liegenden Krusenhofes umgebaut. Im 18. und 19. Jahrhundert wurde es mit Mietwohnungen ausgestattet und der Dreieckgiebel bis auf die Dachbalkenlage durch einen Schweifgiebel ersetzt, der 1950 wegen eines Überhangs neu aufgemauert wurde. Das Haus hat ein hohes Dielengeschoss mit einem Mittelportal. Der Durchgang zum Krusenhof erfolgte durch eine Bretterwand, die an der rechten Seite durch das Haus führte. Ins Haus gelangt man durch eine spätbarocke Haustür mit einem Oberlicht. Die Rückfassade ist verputzt. Ein zweigeschossiger Flügel schließt an die Budenreihe des Krusenhofes an. Im bis 1832 bewohnten Wohnkeller gab es eine Herdstelle aus dem späten 18. Jahrhundert. Die Diele weist einen verglasten Kücheneinbau um die ehemalige Herdstelle hinter der Dornse auf. Auf die Galerie führt eine Treppe mit klassizistischem Stabwerkgeländer.
Das Haus wurde zeitweise als Geldanlage gehandelt, renoviert und mit Bemalungen ergänzt. In den 1970er Jahren war es dann – meist ohne relevante Investitionen – abgewohnt und in zig kleine Wohneinheiten zergliedert. Es wurde nach Angaben von Matthias Rasch, Leiter der Sanierungsträger-Abteilung der Trave mbH in der „Lübecker Altstadtzeitung“ vom Dezember 2004, unzumutbar, in den sechs bis sieben Kleinstwohnungen zu leben. Die existentielle Entscheidung stand an: Abriss oder Aufarbeitung. Diesem schlechten Zustand ist zu verdanken, dass eine komplette Dokumentation erstellt wurde: Danach steht das Haus Engelsgrube 28 im nordwestlichen Teil der Lübecker Altstadt an der Nordseite der Engelsgrube, die vom Stadthügel in die ehemals sumpfige Niederung zum Traveufer hin abfällt. Diese war im Laufe des 13. Jahrhunderts besiedelt worden. In einem Baualtersplan haben die Trave mbH und die Denkmalpflege der Hansestadt die baulichen Veränderungen ab dem 13. Jahrhundert wissenschaftlich dokumentiert und farblich markiert.
14. Jahrhundert