Der Bezirksrat war ein Verwaltungs- und Gerichtsorgan in den drei Bezirken Oberelsaß, Unterelsaß und Lothringen des Reichslandes Elsaß-Lothringen im Deutschen Reich.Gesetzblatt für Elsaß-Lothringen. Straßburg 1872, Nr. 2, S. 49 ff.; – Bayerischen Staatsbibliothek.
Der Bezirksrat war ein aus dem Bezirkspräsidenten und seinen Räten bestehendes Kollegium, das nicht nur dem Bezirkspräsidenten beratend zur Seite stand, sondern auch als Verwaltungsgericht und als Verwaltungsinstanz selbständig entschied. Der Kaiserliche Rat entschied über Beschwerden gegen Entscheidungen der Bezirksräte in streitigen Sachen und in einigen anderen Fällen.
Literatur Ernst Bruck: Das Verfassungs- und Verwaltungsrecht von Elsaß-Lothringen. 3 Bände. Trübner, Straßburg 1908–1910. Sophie Charlotte Preibusch: Verfassungsentwicklungen im Reichsland Elsaß-Lothringen 1871–1918. Integration durch Verfassungsrecht? Berliner Wissenschaftsverlag, Berlin 2010, ISBN 3-8305-1112-4 (= Berliner Juristische Universitätsschriften – Grundlagen des Rechts, Band 18). Max Rehm: Reichsland Elsass-Lothringen: Regierung und Verwaltung 1871 bis 1918. Pfaehler-Verlag, Bad Neustadt 1991, ISBN 3-922923-77-1.
Einzelnachweise
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