mini|Gedenkstein „Toter Mann“
Der Gedenkstein „Zum toten Mann“, nach seiner Inschrift auch „Malhaufen zum Todten Mann“, ist ein Flurdenkmal nahe Groß Schacksdorf im Landkreis Spree-Neiße in Brandenburg. Er erinnert an einen sächsischen Soldaten, der der Überlieferung zufolge im Jahr 1730 auf dem Rückweg vom Zeithainer Lustlager durch einen Blitzschlag ums Leben kam. Der heutige Stein wurde am 18. Oktober 1930 aufgestellt und trat an die Stelle einer älteren Holzsäule, die ihrerseits einen Steinhaufen (Malhaufen) abgelöst hatte. Der Gedenkstein steht unter Denkmalschutz.
Lage
Der Gedenkstein steht in der Feldmark von Groß Schacksdorf am ehemaligen Gosdaer Weg, einer alten Wegeverbindung in Richtung Forst, abseits der heutigen Straßen. Nach der Beschreibung von 1930 befindet er sich reichlich einen Kilometer südlich des Ortes unmittelbar am Weg von Groß Schacksdorf nach Gosda und damit genau an der Stelle des hölzernen Vorgängers. Eine Darstellung von 1929 verortet ihn am Kaschenteich.
Beschreibung
Der Gedenkstein ist eine aufrecht stehende, pfeilerartige Säule von 174 cm Höhe, 43,5 cm Breite und 30,5 cm Tiefe. Das Kopfstück ist breiter und tiefer ausgeführt als der Schaft und nach allen Seiten dachartig abgeschrägt. Alle vier Seiten tragen eingemeißelte, farbig nachgezogene Inschriften. Auf der Rückseite weist der Kopf eine Beschädigung auf, die möglicherweise von einem Einschuss herrührt. In seiner Gestalt folgt der Stein weitgehend der zuvor an dieser Stelle stehenden Holzsäule.
Nach dem Bericht über die Aufstellung von 1930 wurde der Stein nicht aus einem Werkstein gehauen, sondern aus Muschelkalk und Zement hergestellt, um den Witterungseinflüssen besser zu widerstehen; Form und Inschrift entsprechen genau dem hölzernen Vorgänger. Die Ausführung lag beim Forster Bildhauer Karl Schulze, die Vor- und Hilfsarbeiten übernahm der Groß-Tzschacksdorfer Bauunternehmer Adolf Müllrick.
Inschriften
linke Seite Vorderseite rechte Seite Rückseite Malhaufenzum TodtenMann 1730 An derSeite sei-nes er-haltenenKamera-den ward hier einSächs. Soldatvom Blitz ge-getödtet. Beÿdekamen aus demMühlberger Lagerund such-ten fürheftigerRegenSchutz 1812–––1901–––1980
Die auf der rechten Seite genannte Bezeichnung Mühlberger Lager entspricht der zeitgenössischen Benennung des Zeithainer Lagers als „Campement bei Mühlberg“. Die Inschrift der Holzsäule war 1929/1930 bereits stark verwittert und nicht mehr vollständig lesbar, weshalb die zeitgenössischen Wiedergaben voneinander abweichen: Während Aschen 1930 „Malhaufen zum Todten Mann. 1730“ und „Mühlberger Lager“ las, gibt Stock 1929 „Mahlhaufen zum Toden Mann 173.“ mit unvollständiger Jahreszahl und „Mühlberger Land“ wieder.
Die Bedeutung der Jahreszahlen auf der Rückseite ist nicht abschließend geklärt. Bereits die 1930 ersetzte Holzsäule trug dort die Zahlen 1812 und 1901. Helmut Aschen deutete sie 1930 als Hinweis darauf, dass das Denkmal in diesen beiden Jahren erneuert worden sei; für 1901 setzte er eine solche Erneuerung voraus. Zugleich hielt er es für möglich, dass 1812 das Jahr der erstmaligen Errichtung der Holzsäule bezeichne: Die Säule könne nicht unmittelbar nach 1730 entstanden sein, da ihre Kopfinschrift den Malhaufen nenne und damit einen älteren Zustand der Gedenkstätte voraussetze; vermutlich sei sie erst in dem Jahr aufgerichtet worden, in dem man die Eiche fällte und einen Teil ihres Holzes dafür verwendete. Ob die Zahl 1812 darauf hinweise, sei nicht mehr festzustellen. Urkundliche Belege für Arbeiten in den Jahren 1812 und 1901 sind bislang nicht bekannt. Gegen eine durchgängige Praxis, Erneuerungen auf dem Denkmal zu vermerken, spricht, dass die dokumentierten Maßnahmen von 1916, 1930 und 1974 dort nicht erscheinen. Da die Aufstellung von 1930 die Inschrift des hölzernen Vorgängers unverändert übernahm, muss die Jahreszahl 1980 nachträglich ergänzt worden sein.
Geschichte
Historischer Hintergrund
Vom 31. Mai bis zum 28. Juni 1730 ließ Kurfürst Friedrich August I. zwischen Zeithain, Glaubitz und Streumen unweit von Riesa und Großenhain ein großes Feldlager abhalten, das als „Campement bei Mühlberg“ oder Zeithainer Lustlager bekannt wurde. Es diente der Vorführung der nach dem Großen Nordischen Krieg reorganisierten sächsischen Armee vor zahlreichen europäischen Fürsten; versammelt waren mehrere zehntausend Soldaten. Nach dem Ende der Truppenschau marschierten die Regimenter Ende Juni 1730 in ihre Standorte ab.
Die Niederlausitz mit Forst und Groß Schacksdorf gehörte seit dem Prager Frieden von 1635 als Markgraftum zu Kursachsen und fiel erst durch die Beschlüsse des Wiener Kongresses 1815 an Preußen. Der überlieferte Weg der beiden Soldaten vom Lager in Richtung Forst führte damit innerhalb des sächsischen Herrschaftsgebietes.
Das Unglück von 1730
Der Überlieferung zufolge waren zwei sächsische Soldaten aus dem Lager kommend auf dem Gosdaer Weg in Richtung Forst unterwegs, als sie ein Gewitter überraschte. Sie suchten Schutz unter einer Eiche, wo einer der beiden vom Blitz erschlagen wurde. Nach der bei Alfred Beckstaedt mitgeteilten Überlieferung wurde dem Getöteten ein kirchliches Begräbnis verweigert, sodass er an der Unglücksstelle bestattet wurde. Ein archivalischer Nachweis des Vorgangs ist bislang nicht bekannt; die Angaben beruhen auf der örtlichen Überlieferung und der heimatkundlichen Literatur des frühen 20. Jahrhunderts. Die ältere Deutung, das Denkmal gehe auf ein Geschehen im Dreißigjährigen Krieg zurück, wies Aschen 1930 unter Hinweis auf das Zeithainer Lager ausdrücklich zurück.
Malhaufen und Holzsäule
Als erstes Zeichen entstand an der Stelle ein Malhaufen, zu dem Vorübergehende nach örtlicher Überlieferung grüne Zweige oder andere Gegenstände niederlegten. Das Bestimmungswort geht auf Mal im Sinne von ‚Zeichen, Denkmal‘ zurück; im Deutschen Wörterbuch der Brüder Grimm ist Malhaufen allerdings speziell als Steinhaufen um einen Grenzstein verzeichnet. In der heimatkundlichen Literatur der Zeit wurde der Brauch des Daraufwerfens mit der Vorstellung erklärt, der Geist eines gewaltsam Umgekommenen finde im Grabe keine Ruhe und laure an der Unglücksstelle; die Ehrbezeigung habe ihn fernhalten und dem Werfenden Glück bringen sollen. Begünstigt worden sei die Anhäufung dadurch, dass in unmittelbarer Nähe die Grundmoräne frei liegt und Lesesteine reichlich verfügbar waren. Vergleichbare Flurdenkmale mit Namen wie „Toter Mann“ oder „Totes Weib“ waren in der Niederlausitz mehrfach anzutreffen.
Der Malhaufen wurde später durch eine hölzerne Säule ersetzt, die grob aus einem Eichenstamm gehauen war und in ihrer Form an die Marterl katholischer Landstriche erinnerte; nach der Sage wurde sie aus dem Holz jener Eiche gefertigt, unter der der Soldat erschlagen worden war. Sie war nach Beckstaedt 185 cm hoch, 40 cm breit und 25 cm tief. Aschen vermaß sie 1930 mit 1,54 m Höhe; das obere Drittel war als Kopfstück mit 44 cm Breite und 31 cm Tiefe kräftiger gehalten als der Schaft mit 37 cm Breite und 24 cm Tiefe, nach beiden Seiten abgeschrägt und zum Schutz gegen die Witterung mit schmalen Brettern belegt. Die Säule trug bereits dieselben Inschriften wie der heutige Stein, hatte sich um 1930 deutlich nach vorn geneigt und war so stark verwittert, dass die eingeschnittene Inschrift nicht mehr vollständig lesbar war.
In den ersten Jahren des Ersten Weltkriegs stürzte die Säule um und blieb zunächst unbeachtet liegen; 1916 ließ Hermann d’Heureuse, der damalige Besitzer des Groß-Tzschacksdorfer Gutes, sie neu aufstellen. Nach Beckstaedt wurde sie dabei auf einen vor Ort vorhandenen Baumstumpf aufgezapft. 1929 wies B. Stock auf den drohenden vollständigen Verfall hin und rief die staatliche Stelle für Naturschutz und Denkmalpflege zur Sicherung an.
Der Gedenkstein von 1930
Die Erneuerung ging auf eine Anregung Helmut Aschens aus Groß-Tzschacksdorf zurück, der sie mit der 200. Wiederkehr des auf dem Denkmal verzeichneten Geschehens begründete und Spenden dafür einwarb. Getragen wurde das Vorhaben von der Einwohnerschaft Groß-Tzschacksdorfs sowie vom Grafen von Brühl auf Pförten, vom Verein für Heimatkunde zu Forst, vom Fabrikbesitzer Walter Bergami aus Forst und vom Verlag des Forster Tageblatts. Am 18. Oktober 1930 wurde das neue Denkmal an derselben Stelle aufgestellt. Abweichend davon nennt eine Darstellung von 2005 das Jahr 1937 als Aufstellungsjahr.
Am 18. April 1974 wurde der Gedenkstein erneuert. Im August 2005 wurde er entwendet und etwa zehn Kilometer entfernt in einem Waldstück wieder aufgefunden.
Sagenüberlieferung
Mit dem Denkmal ist eine Sage verbunden, die dem verbreiteten Erzähltyp vom bestraften Frevler beziehungsweise Gottesspötter folgt. Sie wurde 1862 in einer erbaulichen Erzählsammlung unter dem Titel Der bestrafte Spötter gedruckt und 1924 in der Heimatbeilage des Forster Tageblatts erneut veröffentlicht.
Danach waren zwei Musketiere namens Gräbe und Zimmermann in der Niederlausitz nahe Forst auf Urlaub unterwegs, als sie ein heftiges Gewitter überraschte. Sie trafen auf einen Hirtenjungen, der mit dem Hut in der Hand kniend betete. Gräbe verspottete ihn und riet ihm, den Hut aufzusetzen, damit ihn der Donner nicht zerschlage. Kurz darauf traf ein Blitz den Spötter, der auf der Stelle tot niederfiel, während sein Hut fortgeschleudert wurde.
Der Abdruck von 1924 datiert den Vorfall auf den 18. Juni 1733 und weist Gräbe die Rolle des Spötters zu; der Einsender erwog einen Zusammenhang mit dem Polnischen Thronfolgekrieg von 1733 bis 1735 beziehungsweise 1738. Die Verbindung der Erzählung mit dem Flurdenkmal stellte er lediglich als Vermutung her: Anlass war eine etwa zwei Jahre zuvor im Forster Tageblatt erschienene Nachricht, Wandervögel aus Forst hätten am Weg Domsdorf–Tzschacksdorf einen Baum mit der entzifferbaren Jahreszahl 1730 gefunden, an dem ein Mensch vom Blitz erschlagen worden sei. Die Namen der Beteiligten werden unterschiedlich zugeordnet: Eine Darstellung der Lausitzer Rundschau von 2020 nennt Zimmermann als den vom Blitz Getöteten.
Eine 1929 aus Jocksdorf und mit geringen Abweichungen aus Groß-Tzschacksdorf mitgeteilte Fassung lässt die beiden Krieger nach langer Abwesenheit aus dem Krieg – angeblich dem Dreißigjährigen – heimkehren. Auch hier kniet ein Hirtenknabe betend nieder; einer der Soldaten faltet die Hände, der andere spottet und wird vom Blitz erschlagen. Er sei an Ort und Stelle begraben und aus dem Holz des Baumes, unter dem sich das Unglück ereignete, das Erinnerungszeichen gefertigt worden – als Mahnung im Sinne von Gal 6,7 „Irret euch nicht, Gott läßt sich nicht spotten“.
Denkmalschutz
Der Gedenkstein ist als Baudenkmal in der Denkmaldatenbank des Landes Brandenburg verzeichnet.
Literatur
Alfred Beckstaedt: Der tote Mann bei Tzschacksdorf. In: Der märkische Wanderer. Jahrgang 1921. Der bestrafte Spötter. In: Aus der Heimat – Beilage zum Forster Tageblatt. Nr. 2/1924. B. Stock: Ein Lausitzer Marterl. In: Aus der Heimat – Beilage zum Forster Tageblatt. Nr. 1/1929. Helmut Aschen: Unser „Toter Mann“. Ein Erinnerungsmal an das große Lustlager Augusts des Starken vor 200 Jahren. In: Aus der Heimat – Beilage zum Forster Tageblatt. Nr. 8/1930. Helmut Aschen: Die Erneuerung des „Toten Mann“-Denkmals. In: Aus der Heimat – Beilage zum Forster Tageblatt. Nr. 12/1930. Max Balde: Denkmalpflege im Kreis Forst (Lausitz). Hrsg. vom Rat des Kreises Forst (Lausitz), Abt. Kultur. Forst (Lausitz) 1978, S. 33. Hans Beschorner: Das Zeithainer Lager von 1730. In: Neues Archiv für sächsische Geschichte und Altertumskunde. Band 28, 1907, S. 50–113 und S. 200–252. Wolfgang Huth: Das Lustlager bei Zeithain. In: 250 Jahre Floßkanal Grödel-Elsterwerda 1748–1998. Lampertswalde 1997, S. 94–97. Rudolf Lehmann: Geschichte der Niederlausitz. Erster Band: Von der ältesten Zeit bis zum Übergang an Preußen 1815. Berlin 1963.
Weblinks
Eintrag in der Denkmaldatenbank des Landes Brandenburg Groß Schacksdorf auf suehnekreuz.de
Einzelnachweise