Digitaler Verwaltungsakt (DIVA) ist ein Verfahren, mit dem die deutsche Finanzverwaltung seit 2017 Einkommensteuerbescheide elektronisch bekanntgeben kann. Rechtsgrundlage ist der Abgabenordnung.Catrin Stockhausen: Digitalisierung des Besteuerungsverfahrens ‒ Rechtsgrundlagen, Status Quo und Ausblick. IWW, 15. Februar 2019.

Name DIVA ist ein Mischkurzwort aus den beiden ersten Buchstaben der Wörter digitaler Verwaltungsakt.Teresa Stiens: Elster und Co.: Die Vögel beim Finanzamt – Von den Hobbys kreativer Steuerbeamter. Handelsblatt, 29. Dezember 2022.

Bedeutung Bund und Länder wirken nach Abs. 4a des Grundgesetzes (GG) beim einheitlichen Einsatz von IT-Verfahren und Software sowie ihrer einheitlichen Entwicklung zusammen, um die von den Ländern im Auftrag des Bundes verwalteten Steuern gleichmäßig zu vollziehen (, Nr. 1 KONSENS-Gesetz).Gesetz über die Koordinierung der Entwicklung und des Einsatzes neuer Software der Steuerverwaltung (KONSENS-Gesetz - KONSENS-G) vom 14. August 2017 (BGBl. I S. 3122, 3129). Die Digitalisierung der Prozesse innerhalb der Steuerverwaltung soll das Besteuerungsverfahren vereinfachen.Sachstand zur Digitalisierung der Steuerverwaltung. Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage. BT-Drs. 19/19733 vom 3. Juni 2020.

Literatur Michael Jahn: DIVA, RaBe, NACHDIGAL – wie digital wird das Besteuerungsverfahren? Ohne Jahr.

Einzelnachweise

Kategorie:E-Government (Deutschland) Kategorie:Finanzverwaltung (Deutschland) Kategorie:Steuerrecht (Deutschland) Kategorie:Digitale Transformation