Justizdienst bezeichnet in Deutschland eine Gruppe von Laufbahnen für Beamte, die verwandte Vor- und Ausbildungen voraussetzen (Fachrichtung/Laufbahnrichtung). Das das Laufbahnrecht in die Gesetzgebungskompetenz der Länder fällt ( Abs. 1 i. V. m. Abs. 1 Nr. 27 GG), variiert die Ausgestaltung Justizdienste zwischen diesen.
Bund Der Bund hat keine Laufbahnen des Justizdienstes eingerichtet ( Abs. 2 BLV), da die meisten Justizbehörden Länderbehörden sind. Die für den Justizdienst typischen Aus- und Vorbildungen sowie Tätigkeiten ordnet der Bund der Laufbahngruppe des nichttechnischen Verwaltungsdienstes zu.
Länder Nordrhein-Westfalen Das größte Bundesland Nordrhein-Westfalen hat beispielsweise folgende Laufbahnen des Justizdienstes eingerichtet:
Laufbahn des allgemeinen Vollzugsdienstes im Justizvollzug Laufbahn des Werkdienstes im Justizvollzug Laufbahn des gehobenen Vollzugs- und Verwaltungsdienstes bei Justizvollzugsanstalten Laufbahn des Dienstes der Justizwachtmeister Laufbahn der Gerichtsvollzieher Laufbahn des Amtsanwaltsdienstes Laufbahn des staatsanwaltschaftlichen Dienstes
Berlin Im Land Berlin besteht gemäß Laufbahngesetz (LfbG) die Laufbahnfachrichtung Justiz und Justizvollzugsdienst. Die ehemals eigenständigen Laufbahnen wurden zu Laufbahnzweigen der Laufbahnfachrichtung. Es sind folgende alte Laufbahnen zugeordnet:
Amtsanwaltsdienst allgemeiner Justizdienst allgemeiner Justizvollzugsdienst Gerichtsvollzieherdienst Justizwachtmeisterdienst Krankenpflegedienst an Justizvollzugsanstalten Rechtspfleger Werkdienst an Justizvollzugsanstalten
Literatur
Einzelnachweise
Kategorie:Laufbahn (Beamte)