Das Referendum über die Unabhängigkeit Sloweniens fand am 23. Dezember 1990 statt. Ausgelöst wurde die Abstimmung durch einen entsprechenden Beschluss des , des damaligen slowenischen Parlaments. Dem Beschluss vorausgegangen war eine tiefgreifende Staatskrise Jugoslawiens, dem Slowenien zum Zeitpunkt des Referendums noch als Teilrepublik angehörte.

Beim Plebiszit sprachen sich 88,9 % der Stimmberechtigten für die vom Parlament vorgeschlagene Unabhängigkeit aus. Das geforderte 50-%-Zustimmungsquorum wurde somit weit überschritten.

Slowenien erklärte am 26. Juni 1991 seine Unabhängigkeit, was unmittelbar zum 10-Tage-Krieg führte. Während die meisten jugoslawischen Teilrepubliken in den folgenden Jahren durch die Jugoslawienkriege erschüttert wurden, blieb Slowenien jedoch von weiteren Kampfhandlungen weitgehend verschont. Mit der diplomatischen Anerkennung durch die Mitgliedsstaaten der Europäischen Gemeinschaften am 15. Januar 1992 und die Aufnahme Sloweniens in die Vereinten Nationen am 22. Mai 1992, wurde Slowenien zu einem international anerkannten souveränen Staat.

Hintergrund Die wirtschaftliche Situation in Jugoslawien verschlechterte sich im Laufe der 1980er Jahre. Mit dem Tod des jugoslawischen Präsidenten Josip Broz Tito verlor Jugoslawien die prägende Führungsfigur, die die nationalistischen Spannungen zuvor zu überspielen vermocht hatte. Mit dem SANU-Memorandum von 1986 brach sich auch in Serbien zunehmend ein aggressiver Nationalismus bahn, der sich zunehmend nicht mehr für einen Interessenausgleich zwischen den Teilrepubliken interessierte, sondern in scharfen Worten eine vermeintliche Unterdrückung der serbischen Bevölkerung im Kosovo und in Kroatien anprangerte.

Dieser Lesart folgend, inszenierte der serbische Vorsitzende des Bundes der Kommunisten Serbiens, Slobodan Milošević, die sogenannte Antibürokratische Revolution. Diese ethno-nationalistische Bewegung zielte auf eine Stärkung der Stellung Serbiens innerhalb Jugoslawiens ab, und gipfelte Anfang 1989 in der weitgehenden Aushöhlung der Autonomierechte der Vojvodina und des Kosovo. Insbesondere im Kosovo kam es in den folgenden Monaten zu gewaltsamen Auseinandersetzung zwischen Demonstranten und Sicherheitskräften.

Das Vorgehen erfuhr harsche Kritik seitens der Bünde der Kommunisten aus den anderen Teilrepubliken. Beim außerordentlichen 14. Kongress des Bundes der Kommunisten Jugoslawiens im Januar 1990 trafen die verschiedenen Ansichten aufeinander. Vor allem der Slowenische Bund der Kommunisten, unterstützt vom Kroatischen Bund brachte eine Reihe von Reformvorschlägen ein, die auf eine Stärkung der Teilrepubliken, Demokratisierung und eine wirtschaftliche Öffnung Jugoslawiens abzielten. Dem gegenüber stand ein „serbischer Block“, der stattdessen eine stärkere Zentralisierung Jugoslawiens anstrebte und aus dem demographischen Übergewicht Serbiens einen politischen Führungsanspruch ableitete. Letztlich verfügte dieser Block (die Teilrepublik Serbien, sowie die allesamt von Milošević-Getreuen kontrollierten autonomen Provinzen Vojvodina und Kosovo, die Teilrepublik Montenegro sowie die Jugoslawische Armee), über eine eigene Stimmenmehrheit auf dem Kongress. Anstatt einen Ausgleich zu suchen, lehnte der serbische Block alle Vorschläge Sloweniens ab und setzte die eigenen Vorschläge durch.

Der Weg zum Referendum Bereits im September 1989, also noch bevor im April 1989 die ersten Mehrparteienwahlen in Slowenien abgehalten wurden, überarbeitete das Slowenische Parlament die Verfassung der Teilrepublik umfassend. Zu den insgesamt 81 Verfassungszusätzen gehörte mit dem 10. Zusatz auch eine Änderung von Artikel 1, der ab dann neu lautete:

Am 6. Dezember 1990 beschloss das Slowenische Parlament mit 203 Stimmen, ohne Gegenstimmen bei vier Enthaltungen, ein Gesetz über die Abhaltung eines Referendums über die Unabhängigkeit Sloweniens. Für die Annahme ist die Mehrheit der Stimmberechtigten notwendig, es gilt damit ein 50-%-Zustimmungsquorum. Soldaten und Ortsabwesende sind für die Teilnahme „entschuldigt“ und finden für das Quorum keine Berücksichtigung. Die zur Abstimmung gestellte Vorlage bestimmt, dass im Falle einer Annahme im Referendum die Unabhängigkeit vom Parlament binnen sechs Monaten verkündet werden muss.Datenbank und Suchmaschine für direkte Demokratie: Slowenien, 23. Dezember 1990 : Unabhängigkeit.

Ergebnis Das Referendum über die Unabhängigkeit Slowenien wurde am Sonntag, den 23. Dezember 1990 abgehalten. Es unterlag einem 50-%-Zustimmungsquorum. Die Abstimmungsfrage lautete:

Es waren grundsätzlich 1.499.294 Personen stimmberechtigt, von denen jedoch 42.274 Personen aus verschiedenen Gründen nicht am Referendum teilnehmen konnten, weswegen sie für das 50-%-Zustimmungsquorum nicht gerechnet wurden. Von den verbleibenden gut 1,45 Millionen Stimmberechtigten nahmen 1.361.738 (= 93,5 %) an dem Plebiszit teil. Von den gültig Abstimmenden sprach sich eine überwältigende Mehrheit von 1.289.369 (= 95,7 % der gütlig Abstimmenden, beziehungsweise 88,5 % der berücksichtigten Stimmberechtigen) für die Unabhängigkeit Sloweniens aus. Mit „Nein“ stimmten hingegen nur 57.800 (= 4,3 %) Personen.

Der Anteil an ungültigen Stimmen lag mit 1,1 % im üblichen Bereich.

Endergebnis des Referendums über die Unabhängigkeit Sloweniens vom 23. Dezember 1990Datenbank und Suchmaschine für direkte Demokratie: Slowenien, 23. Dezember 1990 : Unabhängigkeit Stimmkreis Stimm­berechtigte(a) Abstimmende(b) gültigeStimmen (c) ungültigeStimmen Ja Nein Anzahl Anzahl Anteil(an a) Anzahl Anteil(an b) Anzahl Anteil(an b) Anzahl Anteil(an c) Anteil(an a) Anzahl Anteil(an c) 1.499.294 1.361.738 90,82 % 1.347.169 98,93 % 14.569 1,08 % 1.289.369 95,71 % 88,49 %Nach Abzug der 42.274 entschuldigten Stimmberechtigten betrug die Hürde des Zustimmungsquorums noch 728.411 Stimmen (= Hälfte +1 der verbleibenden 1.457.020 Stimmberechtigten). 57.800 4,29 %

Folgen Auf dem Weg zur Unabhängigkeit Das Ergebnis des Referendums verpflichtete die slowenischen Behörden, innerhalb von sechs Monaten, also bis zum 27. Juni 1991, die Unabhängigkeit Sloweniens zu erklären. Die folgenden Monate nutzte die slowenische Regierung intensiv, um gesetzlich, wirtschaftlich und militärisch auf die tatsächliche Ausrufung der Unabhängigkeit vorbereitet zu sein. So wurden vom Parlament in hohem Tempo Gesetze verabschiedet, die ein Funktionieren des slowenischen Staates ohne Rückgriff auf jugoslawische Gesetze oder Institutionen ermöglichten. Zugleich wurden Vorbereitungen für die Einführung einer eigenen Währung, des Tolar, sowie die Übernahme der Zollkontrollen an den bisherigen Außengrenzen Jugoslawiens getroffen. Zuletzt baute Slowenien eine eigene Territorialverteidigung () auf. Auf internationaler Ebene nahm die slowenische Regierung Kontakt mit anderen Staaten auf, um die Möglichkeit einer diplomatischen Anerkennung auszuloten. Zeitgleich verfolgte die slowenische Regierung, zusammen mit der kroatischen, innerhalb Jugoslawiens das Ziel, die Loslösung diplomatisch zu verhandeln.

Allerdings gelang es im März und April 1991 nicht, sich in den Verhandlungen der sechs Präsidenten der Teilrepubliken auf eine Umwandlung Jugoslawiens in eine Konföderation souveräner Staaten zu verständigen. Nachdem am 19. Mai 1991 in Kroatien das Referendum über die Unabhängigkeit erfolgreich abgehalten worden war, mehrten sich die Anzeichen, dass die tatsächliche Loslösung der Teilrepubliken von der jugoslawischen Armee wohl nicht tatenlos hingenommen werden würde.

Unabhängigkeit und Anerkennung Am 25. Juni 1991 wurde im Parlament die (Grundgesetz über die Selbstständigkeit und Unabhängigkeit der Republik Slowenien) verabschiedet und am folgenden Tag wurde die Unabhängigkeit erklärt. Noch am gleichen Tag begann die Jugoslawische Armee mit Waffengewalt gegen die slowenischen Territorialverteidigungskräfte vorzugehen. Im sogenannten 10-Tage-Krieg gelangen ihr jedoch keine durchgreifenden militärischen Erfolge. Letztlich bot die Regierung Jugoslawiens nach zehn Tagen einen Waffenstillstand an, den Slowenien akzeptierte.

Die vollständige internationale Anerkennung Sloweniens als souveräner Staat gelang jedoch erst im Mai 1992 mit der Aufnahme Sloweniens in die Vereinten Nationen. Von Sommer bis Dezember 1991 standen vor allem die Mitgliedsstaaten der Europäischen Gemeinschaften (EGen) einem Auseinanderbrechen Jugoslawiens ablehnend gegenüber, was im Brioni-Abkommen deutlich wurde. Angesichts der zunehmend eskalierenden Gewalt im Kroatienkrieg änderte sich diese Position jedoch im Dezember 1991 schrittweise.

Einen Tag nach der Unabhängigkeit, die am gleichen Tag auch in Kroatien verkündet wurde, erkannten sich beide Staaten gegenseitig an. Im Herbst folgten die Baltischen Staaten und die Ukraine, im Dezember erkannten Island und der Vatikanstaat Slowenien an. Am 15. Januar 1992 vollzogen alle damals 15 Mitglieder der EGen diesen Schritt, und im April 1992 folgten die Vereinigten Staaten. Während es in anderen Teilen Jugoslawiens in den folgenden Jahren zu den Jugoslawienkriegen kam, blieb Slowenien von weiteren Kampfhandlungen verschont.

Literatur

Weblinks

Einzelnachweise

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