mini|Amtsgericht Allstedt Das Amtsgericht Allstedt war ein deutsches Amtsgericht mit Sitz in Allstedt.
Geschichte Im Zuge der 1850 im Großherzogtum Sachsen-Weimar-Eisenach erfolgten Trennung der Rechtsprechung von der VerwaltungGesetz über die Neugestaltung der Staatsbehörden vom 5. März 1850 () und der zeitgleichen Aufhebung der PatrimonialgerichtsbarkeitGesetz, die Aufhebung der Patrimonialgerichtsbarkeit betreffend vom 9. März 1850 () wurden Justizämter und Stadtgerichte als Eingangsgerichte geschaffen.Ministerial-Bekanntmachung vom 21. Juni 1850 () Damit löste das Justizamt Allstedt das Amt Allstedt als Eingangsgericht ab.
Mit Inkrafttreten des Gerichtsverfassungsgesetzes am 1. Oktober 1879 wurde die Justizämter in Amtsgerichte umgewandelt und diese gleichzeitig dem neu errichteten Landgericht Eisenach, Landgericht Weimar und dem gemeinsamen Landgericht Gera zugeordnet.Gesetz, betreffend die nach Maßgabe des Deutschen Gerichtsverfassungs-Gesetzes vom 27. Januar 1877 im Großherzogthume zu errichtenden ordentlichen Landesgerichte vom 8. März 1879 (Reg.Bl. S. 65 ff.) Dabei wurden die Gerichtsbezirke per Ministerial-Bekanntmachung festgelegt.Ministerial-Bekanntmachung, die Abgrenzung der geographischen Bezirke der vom 1. Oktober 1879 ab im Großherzogthum bestehenden Amtsgerichte betreffend vom 24. April 1879 (Reg.Bl. S. 251 ff.)Plan für die Organisation der Landesgerichte im Großherzogthume Sachsen-Weimar-Eisenach auf dem Grunde des Deutschen Gerichtsverfassungs-Gesetzes vom 27. Januar 1877. In: Landtags-Verhandlungen vom Jahre 1877. Erste Abtheilung. Schriftenwechsel zwischen der Großherzoglichen Staatsregierung und dem ein und zwanzigsten ordentlichen Landtage. Weimar 1878, S. 751–753 (online). Das so entstandene Amtsgericht Allstedt war eines von acht Amtsgerichten beim Landgericht Weimar.
Nachdem im Jahr 1920 der Freistaat Sachsen-Altenburg im Land Thüringen aufgegangen war, wurde der Gerichtssprengel mit dem Thüringer Gerichtsstandortgesetz angepasst. Das Amtsgericht Allstedt kam damit zum Landgericht Erfurt. Sein Sprengel umfasste damit Allstedt, Einsdorf, Einzingen, Hengendorf, Kalbsrieth, Landgrafroda, Mittelhausen, Mönchpfiffel, Niederröblingen, Schaafsdorf, Winkel, Wolferstedt sowie einige gemeindefreien Gebiete.Gesetz über die Sitze und Bezirke der ordentlichen Gerichte im Lande Thüringen vom 15. Juni 1923 (Ges.-S. S. 449)
Mit der Abtretung des Amtsgerichtsbezirks Allstedt an das Land Sachsen-Anhalt am 1. Oktober 1945 wurde das Amtsgericht zu einem Sachsen-Anhaltinischen Amtsgericht.
In der DDR wurden 1952 die Amtsgerichte aufgehoben und einheitlich Kreisgerichte gebildet. Allstedt kam zum Kreis Sangerhausen, entsprechend entstand das Kreisgericht Sangerhausen im Bezirk des Bezirksgerichtes Halle. Heute ist das Amtsgericht Sangerhausen für Allstedt zuständig.
Gebäude
Weblinks
Einzelnachweise
Allstedt Allstedt Allstedt Kategorie:Allstedt Kategorie:Gerichtsgründung 1879 Kategorie:Aufgelöst 1952