Die (ACC) (: ; deutsch: Unfallentschädigungsgesellschaft) ist eine staatliche neuseeländische Versicherungsgesellschaft, die finanzielle Entschädigung und Unterstützung für alle Bürger und vorübergehende Besucher des Landes bietet, die Personenschäden erlitten haben. Grundlage für die ACC Stand 2023 ist der in seiner Version vom 6. September 2023.
Gründung Die Versicherungsgesellschaft wurde im April 1974 von der Regierung Neuseelands auf Basis des gegründet. Die gesetzliche Basis der Gesellschaft, die als eine ausgeführt ist, stellt heute der dar.
Die Gesellschaft heute Die Gesellschaft wird heute von einem Vorstand geleitet, für den der , aktuell , verantwortlich ist und an diesen berichtet werden muss. Die Vorsitzende des ist , die ihr Amt am 1. Dezember 2023 antrat. In dem betreffenden Jahr arbeiteten 3987 Personen permanent oder temporär in dem Unternehmen.
Geschichte Im Jahr 1900 verabschiedete die Neuseeländische Regierung unter dem Premierminister mit dem ein Gesetz, das die Arbeitgeber verpflichtete, - zur Deckung von Kosten, die durch Verletzungen von Arbeitnehmer bei ihrer Arbeit entstanden, eine Versicherung abzuschließen, - den verletzten Arbeitnehmern wöchentliche Entschädigungszahlungen zu gewährte und - Familien zu entschädigen, wenn Angehörige bei der Arbeit tödlich verletzt wurden. Die Zahlungen waren gering und galten nur für einen maximale Dauer von sechs Jahren ab dem Eintritt des Schadensfall. 1928 kam noch die hinzu, die Personen entschädigte, die durch Kraftfahrzeugunfällen verletzt wurden. Der kann somit als Vorläufer des betrachtet werden.
Doch die betroffenen Personen, die Entschädigung erhielten, waren frustriert, da das gezahlte Geld nicht zur Unterstützung ausreichte. Die Regierung bildete daraufhin eine , die Vorschläge zur Überarbeitung des Gesetzes machen sollte. 1967 wurde daraufhin von der Kommission der , der nach dem Vorsitzenden benannt wurde, dem Parlament vorgelegt.
In dem Report wurde ein neues Programm zur Entschädigung bei Unfällen ohne Verschulden empfohlen, das: – alle Kraftfahrzeugunfälle abdecken sollte. Kraftfahrzeughalter sollten eine Abgabe zur Finanzierung dieses Programms leisten, – alle Verletzungen von Arbeitnehmern abdecken sollte, unabhängig davon, ob sie bei der Arbeit entstanden waren oder nicht, – ein pauschaler Abgabensatz eingeführt werden sollte, den die Arbeitgeber zur Finanzierung der Kosten für alle Verletzungen ihrer Arbeitnehmer zahlen sollten, – eine Abgabe für Selbstständige eingeführt werden sollte, die zur Deckung der Kosten für Verletzungen bei der Arbeit und außerhalb der Arbeit dienen sollte, – das Recht abgeschafft werden sollte, für jede Art von Verletzung zu klagen.
1972 passierte der darauf basierende ohne Widerstand das Parlament. 1973 erweiterte die damalige Regierung das Gesetz und schloss nun Studenten, nicht arbeitende Personen und Besucher Neuseelands in das Gesetz mit ein. Unter dem Namen trat das neue Gesetz ab April 1974 in Kraft und wurde weithin unter der Abkürzung bekannt. Doch weitere Kritik an dem Gesetz kam in den Jahren auf. So wurde u. a. mit dem eine staatseigene Firma gegründet, die für die Einnahmen der Versicherungsbeiträge und die Bearbeitung der Schadensfälle sowie der Unterstützungs und Entschädigungszahlungen an die betroffenen Personen zuständig ist.
Im Jahr 2001 wurde das Gesetz abermals überarbeitet und ging als durchs Parlament und trat am 1. April 2002 in Kraft. Seine letzte Überarbeitung erfuhr das Gesetz mit dem .
Zweck des Gesetzes Der Zweck des Gesetzes lautet entsprechend der Version vom 6. September 2023 wie unten stehend folgt:
Im Original (englisch) —
(a) :
(b) :
(ba) :
(c) :
(d) :
(e) :
(f) .
In der Übersetzung (deutsch) Der Zweck dieses Gesetzes ist es, das öffentliche Wohl zu verbessern und den Gesellschaftsvertrag zu stärken, der durch das erste Unfallentschädigungssystem repräsentiert wird, indem ein gerechtes und nachhaltiges System für den Umgang mit Personenschäden geschaffen wird, das als übergeordnetes Ziel sowohl die Gesamthäufigkeit von Verletzungen in der Gemeinschaft als auch die Auswirkungen von Verletzungen auf die Gemeinschaft (einschließlich wirtschaftlicher, sozialer und persönlicher Kosten) minimiert, indem
(a) Festlegung der Förderung von Maßnahmen zur Verringerung der Häufigkeit und Schwere von Personenschäden als eine der Hauptaufgaben der Gesellschaft:
(b) Schaffung eines Rahmens für die Sammlung, Koordinierung und Analyse von verletzungsbezogenen Informationen:
(ba) Sicherstellung, dass die Körperschaft den Zugang der Māori und bestimmter Bevölkerungsgruppen zum Unfallentschädigungssystem überwacht, um die Dienstleistungen im Rahmen dieses Gesetzes in einer Weise zu erbringen, die den Zugang verletzter Māori und verletzter Personen in diesen Bevölkerungsgruppen zum System unterstützt:
(c) Sicherstellung, dass im Falle von Verletzungen das Hauptaugenmerk der Gesellschaft auf der Rehabilitation liegt, mit dem Ziel, eine angemessene Lebensqualität durch die Gewährung von Ansprüchen zu erreichen, die die Gesundheit, Unabhängigkeit und Teilhabe des Antragstellers so weit wie möglich wiederherstellt:
(d) Sicherstellung, dass die Antragsteller während ihrer Rehabilitation eine angemessene Entschädigung für den durch die Verletzung entstandenen Schaden erhalten, einschließlich einer angemessenen Festsetzung der wöchentlichen Entschädigung und gegebenenfalls von Pauschalbeträgen für dauerhafte Beeinträchtigungen:
(e) Sicherstellung eines positiven Umgangs der Antragsteller mit der Gesellschaft durch die Entwicklung und Anwendung eines Kodex für die Rechte der ACC-Antragsteller:
(f) Sicherstellung, dass Personen, die vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes Personenschäden erlitten haben, weiterhin Ansprüche erhalten, wo dies angemessen ist.
Einzelnachweise
Kategorie:Staatseigenes Unternehmen (Neuseeland) Kategorie:Unternehmensgründung 1974