Basisdaten Titel: Tarifvertrag für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Bundesagentur für Arbeit Abkürzung: TV-BA Verhandelnde Parteien: Arbeitgeberseite:Vorstand der Bundesagentur für ArbeitArbeitnehmerseite:ver.diDBB Beamtenbund und Tarifunion mit der vbba Unterzeichnung: 28. März 2006 Inkrafttreten: 1. Januar 2006 Letzte Änderungdurch: 1) Änderungstarifvertrag Nr. 26 vom 18. Oktober 2021 Inkrafttretender letzten Änderung: 1) Mindestlaufzeitder Regelungen: 1) 1) Bitte beachten Sie den Hinweis zur geltenden Fassung! Der Tarifvertrag für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Bundesagentur für Arbeit (TV-BA) ist der seit dem 1. Januar 2006 geltende Tarifvertrag für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Bundesagentur für Arbeit. Der Vorgänger war der Bundes-Angestelltentarifvertrag (BAT), welcher von 1961 bis 2006 galt. Der Tarifvertrag der Bundesagentur für Arbeit ist weitgehend an den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) angelehnt. Jedoch gibt es ein eigenständiges Bezahlungssystem, da die Bundesagentur für Arbeit eine bundesunmittelbare Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung ist.
Geltungsbereich Die TV-BA gilt für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die in einem Arbeitsverhältnis zur Bundesagentur für Arbeit (BA) stehen.
Für Nachwuchskräfte der BA, also für die circa 2200 Auszubildenden und 1500 Studierenden an der Hochschule der BA (HdBA), gilt der Tarifvertrag für Nachwuchskräfte (TVN-BA).
Arbeitszeitregelungen Die Beschäftigten arbeiten einheitlich 39 Stunden in der Woche.
Jahresurlaub Der Jahresurlaub beträgt (bei einer Fünftagewoche) 30 Arbeitstage. Der 24. und 31. Dezember gelten jeweils als zusätzliche arbeitsfreie Tage.
Entgeltgruppen Im TV-BA gilt eine einheitliche Entgelttabelle für alle Beschäftigten (Tarifbeschäftigte). Sie besteht aus 8 Entgeltgruppen (I–VIII) sowie 2 Funktionsstufen und 6 Entwicklungsstufen.
Jahressonderzahlung Die Jahressonderzahlung beträgt bei Beschäftigten in den Tätigkeitsebenen VIII bis V 90 v.H., in den Tätigkeitsebenen IV bis II 80 v.H. und in der Tätigkeitsebene I 60 v.H. des dem Beschäftigten in den Kalendermonaten Juli, August und September durchschnittlich gezahlten monatlichen Gehalts.
Weblinks Erläuterungen zum Tarifvertrag auf www.arbeitsagentur.de Tarifvertrag für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Bundesagentur für Arbeit (PDF)
Kategorie:Recht des Öffentlichen Dienstes (Deutschland) Kategorie:Tarifvertrag