mini|Wappen des ungarischen Komitats Zips in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts. Das integrierte kleine Wappen in der Mitte mit dem Bären mit drei Ähren und Stern über den Bergen ist das historische Wappen des Kleines Komitats des Stuhls der zehn Lanzenträger.Martin Homza; Stanisław A. Sroka (Hrsg.): Historia Scepusii II. Dejiny Spiša od roku 1526 do roku 1918. (slowakischer Titel)/ Historia Scepusii II. Dzieje Spisza od roku 1526 do roku 1918. (polnischer Titel, pdf, online, Inhaltsverzeichnis und Vorwort auf Deutsch: S. 15–17 und 30–35.) [„Historia Scepusii. Geschichte der Zips vom Jahr 1526 bis zum Jahr 1918.“] Bratislava, Krakau 2021, historische Abbildungen des Wappens auf S. 601. mini|Komitat des Stuhls der zehn Lanzenträger (grau) innerhalb der anfangs selbst autonomen Zips, später lösten sich weitere autonome Sonderprovinzen heraus (grün, rot, braun) mini|Lage der Zips in der heutigen Slowakei
Der Stuhl der zehn Lanzenträger oder Kleines Komitat (, auch Sedes superior „Oberster Stuhl“ oder Parvus comitatus „Kleines Komitat, Kleine Gespanschaft“; „Stuhl der X (zehn) Zipser Lanzenträger“, Mala župa „Kleine Gespanschaft“; „Zehnlanzenträger-Stuhl“, auch Szepességi székek „Zipser Stuhl“, Kisvármegye „Kleines Komitat“, seltener Felszék „Hoher Stuhl“, Hegyszék „Oberer Stuhl“ oder Középsőszék „Mittlerer Stuhl“) war eine sehr kleine separate Grafschaft (Komitat/Gespanschaft) des Königreichs Ungarn in der historischen Region Zips im Gebiet der heutigen Slowakei. Der Stuhl der zehn Lanzenträger ist erstmals in einer Privilegienurkunde 1243 nachweisbar und bestand nach seiner 1802 beschlossenen Auflösung bis zum Jahr 1803.
In den mehr als 550 Jahren seines Bestehens war er eine aus dem Komitat Zips administrativ ausgegliederte Sonderprovinz mit eigenem, durch königliche Privilegien zugesichertem autonomen Rechtssystem und Heeresfolgepflicht und Abgabenpflicht ausschließlich für den ungarischen König. Er ist die kleinste von mehreren regionalen Autonomien eigenen Rechts, die im Königreich Ungarn vom Mittelalter bis ins 19. Jahrhundert bestanden.
Name und autonome Rechte Der Begriff „Stuhl“ (, , ) bezeichnet im mittelalterlichen ungarischen Gewohnheitsrecht den Sitz eines Gerichtes und auch den damit verbundenen Gerichtsbezirk. Besonders häufig wird er bis heute für die Gerichtsbezirke und Gerichtssitze von Gemeinschaften mit autonomem Sonderrecht verwendet.
Der Stuhl der zehn Lanzenträger war eine interne Selbstverwaltung einiger vorwiegend slowakisch bewohnter Dörfer der Zips, die im Gegenzug für ihre Privilegien zehn Ritter, später Ulanen für das königlich-ungarische Heeresaufgebot zu stellen hatten. Er wurde 1243 erstmals in einer königlichen Privilegienurkunde von Bela IV. erwähnt, die ausdrücklich wesentlich ältere Vorrechte bestätigt. In ihr werden ihren Adelsgeschlechtern interne rechtliche und politische Autonomie und Privilegien, wie die Freiheit von Abgaben an den (übrigen) ungarischen Adel und einige Sonderregeln im Gewohnheits- und Erbrecht gegen Heeresfolgepflicht zugesichert. Das Komitat war damit nur dem König unmittelbar untergeordnet und abgabepflichtig, nicht den hochadligen Magnaten, die im übrigen Ungarn politisch dominierten. Dieser Urkunde folgten viele königliche Bestätigungen und Erweiterungen der autonomen Sonderrechte in späteren Privilegienurkunden, wie 1314 von Karl I. Robert von Anjou, in der zweiten Hälfte des 14. Jahrhunderts von Königin Maria, 1511 von Ladislaus II. dem Jagiellonen von Böhmen und Ungarn, von Ferdinand I. von Habsburg usw.Artikel im Ungarischen Katholischen Lexikon (Anfang). Die königlichen Privilegien und das Recht des Stuhls der zehn Lanzenträger waren von Anfang an sehr auf den „Lanzenadel“ (nobilitas lanceatorum), der diese zehn Lanzenträger stellte, zugeschnitten, aber die internen Rechts- und Machtverhältnisse änderten sich im Laufe der Entwicklung. Vom 13. Jahrhundert bis 16. Jahrhundert war er noch eine Selbstverwaltung meist slowakischsprachiger freier Bauern mit dem Lanzenadel an der Spitze, im 18. Jahrhundert dagegen eine kollektive Selbstverwaltung des Lanzenadels, der auch von unfreien, leibeigenen Bauern lebte, daneben gab es weniger freie Bauern. Zumindest zu einem Teil wurden die Leibeigenen im 17. und 18. Jahrhundert aus anderen Gebieten ins Komitat geholt, um die Bevölkerungsverluste der Zeit zu ersetzen.
Ursprungshypothesen Der Ursprung des autonomen Stuhls und der mit ihm verbundenen gesonderten, rechtlich autonomen Provinz (Komitat) ist unbekannt, reicht möglicherweise bis ins 12. oder sogar bis ins 9.–11. Jahrhundert (vor der Zeit ungarischer Herrschaft über die Region) zurück.
Der Zipser Historiker Jozef Hradský (ungarisch József Hradszky) vermutete 1895, dass die Privilegien ehemalige ungarische Grenzwachen aus dem 11./12. Jahrhundert, als die ungarische Nordgrenze noch durch diese Region verlief, auszeichneten, nachdem die Grenze nach Norden verschoben worden war. Diese Hypothese vertrat 1934 auch der tschechische Historiker Vladimír Šmilauer.
Der ungarische Historiker Antal Fekete Nagy vermutete 1934, dass der Lanzenadel ehemalige Szekler (ungarischsprachige Grenzsiedler), möglicherweise aus der Region Gemer oder mit petschenegischen und kumanischen Ursprüngen, sind. Die Hypothese der Herkunft der Szekler von nach Ungarn geflüchteten nomadischen Kumanen und Petschenegen war bis über die Mitte des 20. Jahrhunderts hinaus historisch weit verbreitet, gilt aber heute als nicht ausreichend bewiesen, wurde auch von Fekete Nagy nicht als einzige Möglichkeit vertreten.
Der slowakische Historiker Ivan Chalupecký schlussfolgert aus den allein slawischen Namen der frühen Vertreter in der Urkunde 1243 und aus der Tatsache, dass sie dort als „Gesamtadel der Zips“ (universis nobilibus de Scepus) bezeichnet werden, dass es sich ursprünglich um altslawischen Stammesadel der Region handeln könnte, möglicherweise aus der im 10. Jahrhundert verlassenen frühstädtischen Siedlung mit slawischem Burgwall Myšia Hôrka, nahe Spišský Štvrtok (deutsch Donnersmark(t)), um die herum sich die meisten Ländereien gruppierten, und aus einigen weiteren alten Siedlungshügeln im Gebiet. Im Mittelalter fanden die Versammlungen des Lanzenadels immer in Donnersmark statt, das nie nachweisbar zum Territorium des Stuhls gehörte, was ebenfalls ein Argument für Chalupeckýs Hypothese eines Zusammenhangs zum historischen Siedlungshügel Myšia Hôrka am Ortsrand ist. Chalupecký räumt auch ein, dass die ungewöhnliche Erbregelung, nach der Geschlechtername und Besitz eines ohne männliche Nachkommen verstorbenen Lanzenadeligen von dessen Witwe oder Erbtochter auch ihrem späteren Ehemann vererbt werden kann, eher aus dem Erbrecht der Szekler und turksprachiger Nomaden bekannt ist, es könnten auch mehrere Traditionen zusammengeflossen sein, womöglich administrativ abgetrennt von den andersartigen autonomen Privilegien der Zipser Sachsen (basierend auf dem Zipser Freibrief), die besonders im 12./13. Jahrhundert bis 15. Jahrhundert die umgebende Zips prägten, später prägte zipser-sächsisches autonomes Sonderrecht (die Zipser Willkür) andere aus der Zips herausgelöste Sonderprovinzen.Chalupecký, zweiter bis neunter Absatz.
Zuletzt sichtete der ungarische Historiker Péter Galambosi 2022 lokale Übertragungs- und Stiftungsurkunden aus den Anfangsjahrzehnten etwa von der ersten Privilegienurkunde 1243 bis in den Jahren nach der zweiten Privilegienurkunde von 1314. Dabei kam er zu dem Schluss, mit Ausnahme der Behauptung in der Urkunde 1243 seien keine Hinweise in älteren Quellen zu finden, dass schon vor 1243 ein rechtlich autonomer, politisch organisierter Stuhl existierte. Auch danach findet er in den überlieferten Personennamen des Lanzenadels (Familien- und Geschlechternamen waren in der Zeit noch nicht üblich) deutliche Hinweise, dass sie keine alte, ethnisch homogene Gruppe waren, wie die Szekler im benachbarten Komitat Gemer, sondern heterogener, multiethnischer Herkunft. Es gibt Namen, die auf ungarischsprachige oder szeklerische Herkunft schließen lassen, neben slawischen, deutschsprachigen und sogar wallonisch-französischsprachigen Personen- und Herkunftsnamen (z. B. Gallicus=der Gallier, aus Gallien). Daraus kommt er zu der These, dass der Stuhl vor 1243 nicht existierte, sondern mit der ersten Urkunde als Antwort auf die große mongolische Invasion in Ungarn 1241–42, die auch die Zips als eine ihrer Einfallstore schwer zerstörte, gebildet wurde, um den überlebenden, teilweise neu angesiedelten Kleinadel steuerlich zu begünstigen und die Kleinadeligen zum Grenzschutz und für das königliche Heeresaufgebot wehrfähiger zu organisieren. Auch nach 1243 war er anfangs womöglich noch kein organisierter Rechtsbezirk mit eigenem Gericht („Stuhl“) und auch noch kein politisch abgegrenztes Sonderkomitat, denn die Urkunden erwähnen noch immer einzelne Kleinadlige als Handelnde, nie die Gruppe des gesamten Lanzenadels. Beides bildete sich nach Galambosi wahrscheinlich erst in den folgenden Jahrzehnten bis spätestens zur gesicherten Quellenerwähnung 1397, auch als Schutz gegen die Expansion der gleichzeitig königlich privilegierten, aber hier mit Freiheit von Abgaben an den Adel, auch den Lanzenadel begünstigten Zipser Sachsen. Spätestens mit der Herauslösung des auch nach seiner Meinung anfangs zentralen Hauptortes Donnermark (ursprünglicher Name St. Ladislaus / Szent László / Svetý Vladislav) nach Besiedlung durch zahlreiche von Abgaben freigestellte zipser-sächsische Siedler, die ihm seinen Namen nach dem Donnertags-Markttag gaben und als sächsische Stadt organisierten, was das Lanzenadels-Gebiet in Teilgebiete fragmentierte, organisierte sich der Lanzenadel zunehmend als geschütztes Sonderkomitat mit autonomem Gericht, das das autonome Adelsrecht verteidigte.Galambosi (gesamter resümierender Artikel)
Lanzenadel Aus den über 550 Jahren seines Bestehens sind über 50 kleinadelige Geschlechter der nobilitas lanceatorum bekannt, die durch ihre sehr kleinen Besitztümer beinahe mittellos waren. Die Geschlechternamen des Lanzenadels stammten noch im 16. Jahrhundert vorwiegend aus dem Slowakischen, seltener aus dem Ungarischen oder dem Deutschen. Das lässt nicht automatisch auf die Herkunft der Familien schließen, wie ältere Historiker vermuteten. Die Namen können auch durch Einflüsse der ungarischen Umgangssprache des Adels und der im Mittelalter in der Zips verbreiteten deutschen Umgangssprache entstanden sein. Wie überall in Ungarn war die Amtssprache Latein, aber die Protokolle der Versammlungen des Lanzenadels, die vom Anfang des 17. Jahrhunderts erhalten sind, wurden im Gegensatz zum übrigen Ungarn nie auf Latein oder Deutsch, seltener auf Ungarisch, sondern meistens auf Slowakisch bzw. der etablierten tschechischen Schriftsprache mit slowakischen Einflüssen verfasst. Nationale Identitäten als Ungarn, Slowaken oder Deutsche waren vom 13. bis zum Anfang des 19. Jahrhunderts auch nicht relevant.
Zwei Lanzenadels-Geschlechter stiegen über den Umweg sehr erfolgreicher städtebürgerlich-unternehmerischer Aktivitäten im 16. Jahrhundert in den überregionalen Hochadel auf: die Familien Thurzo und etwas später die ihnen verwandten Henckel von Donnersmarck (ein jüngerer Thurzo hatte die Witwe der nachkommenlosen Henckel im 14. Jahrhundert geheiratet und das Geschlecht weitergeführt). Ebenfalls dem Lanzenadel entstammte der Kamaldulensermönch Romuald Hadbavný (1714–1780), der die älteste vollständige Bibelübersetzung ins Slowakische schuf.Chalupecký, drittletzter Absatz.
Interner Aufbau mini|Das Thurzo-Schloss in Betlanovce, Stammsitz der Thurzo und im 18. Jahrhundert Versammlungsort des Lanzenadels vom Stuhl der zehn Lanzenträger mini|Grundmauern des Komitatshauses neben der Dorfkirche St. Cosmas und Damian in Betlanovce mini|Verfallenes Barockhaus in Betlanovce mini|Klassizistische Landeskurie in Betlanovce