mini|Stammwappen des Hauses Hessen mini|Stammwappen nach Oskar Roick, ca. 1900 mini|Wappen des Hauses Hessen um 1548 mini|Großes Kurhessisches Staatswappen mini|Wappen des Großherzogtums Hessen und bei Rhein Das Haus Hessen ist ein deutsches Adelsgeschlecht, das von 1263 bis 1918 die Herrscher verschiedener Fürstentümer stellte, aus denen das heutige Land Hessen hervorgegangen ist.
Der Begründer der Dynastie war Heinrich I. aus dem brabantischen Zweig der Reginare, der als Ergebnis des Thüringisch-hessischen-Erbfolgekriegs im Jahr 1263 erster Landgraf von Hessen wurde. Seine Nachkommen teilten sich 1568 in zwei und später in weitere Linien auf. Sie herrschten zu unterschiedlichen Zeiten über verschiedene Gliedstaaten des Heiligen Römischen Reichs Deutscher Nation, des Rheinbunds, des Deutschen Bunds und des Deutschen Reichs, zuletzt bis 1866 als Kurfürsten von Hessen-Kassel und Landgrafen von Hessen-Homburg sowie bis 1918 als Großherzöge von Hessen-Darmstadt.
Herkunft Das Haus Hessen entstammt im Mannesstamm den im Herzogtum Brabant herrschenden Reginaren und über die weibliche Linie einem Zweig der Ludowinger, die bis zu ihrem Aussterben im Mannesstamm die Landgrafen von Thüringen stellten. Als Schutzpatronin und Stammmutter des Hauses gilt daher die heilige Elisabeth von Thüringen. Die Ludowinger waren 1122 durch Heirat an die hessischen Grafschaften der Gisonen gekommen, ehe sie wenig später (1131) zu Landgrafen von Thüringen erhoben wurden.
Durch die Tatkraft der Tochter Elisabeths, der Landgrafentochter Sophie, verheiratete Herzogin von Brabant, erlangte deren Sohn Heinrich (* 24. Juni 1244; † 21. Dezember 1308 in Marburg) die Stellung eines Landgrafen von Hessen. Sophie setzte nach dem Aussterben der Ludowinger im Mannesstamm im Thüringisch-Hessischen Erbfolgekrieg (1247–1264) ein eigenes hessisches, von Thüringen getrenntes Territorium für ihren Sohn durch, während Thüringen an die sächsischen Wettiner fiel, die es in die Ernestinischen Herzogtümer aufteilten.
Landgraf Hermann I. von Thüringen (* 1155; † 1217) Landgraf Ludwig IV., der Heilige, von Thüringen (* 1200; † 1227) ⚭ Elisabeth von Ungarn, Heilige Elisabeth, (* 1207; † 1231) Landgraf Hermann II. von Thüringen (* 1222; † 1241) Sophie von Thüringen (* 1224; † 1275) ⚭ Herzog Heinrich II. von Brabant (* ?; † 1248) Landgraf Heinrich I. von Hessen, „das Kind“ (* 1244; † 1308) Gertrud (* 1227; † 1297), Äbtissin in Kloster Altenberg Heinrich Raspe (* 1204; † 1247), 1246 gewählter römischer (Gegen-)König ⚭ Elisabeth von Brandenburg (* ?; † 1231) Konrad (* ?; † 1240), Hochmeister des Deutschen Ordens
Mit Heinrich I. von Hessen beginnt die eigentliche Stammlinie des Hauses Hessen. Für die ausführliche Stammliste siehe Stammliste des Hauses Hessen.
Landgrafen von Hessen bis 1567 1292 wurde die Landgrafschaft Hessen für Landgraf Heinrich I. von Hessen von König Adolf von Nassau als Reichsfürstentum bestätigt und damit endgültig von Thüringen getrennt.
Die hessische Landgrafschaft umfasste zunächst im Wesentlichen Teile des heutigen Nordhessen in Niederhessen und Oberhessen, wobei das damalige Oberhessen nur zu einem geringen Grad deckungsgleich war mit der gleichnamigen Provinz des Großherzogtums Hessen im 19. Jahrhundert. Diese Gebiete basierten auf den ehemaligen Grafschaften der Gisonen an Lahn und Ohm und der Grafen Werner an Eder und Fulda. Nicht zur Landgrafschaft gehörten insbesondere die beiden Grafschaften Waldeck und Ziegenhain, der erhebliche Streubesitz des Erzbistums Mainz und die Gebiete der beiden Reichsabteien Fulda und Hersfeld.
Erbteilung 1567 mini|150px|Philipp von Hessen Nach dem Tod Philipps des Großmütigen, Landgraf von Hessen, am 31. März 1567 wurde die Regierung der mittlerweile territorial erheblich gewachsenen und arrondierten Landgrafschaft Hessen unter seinen vier Söhnen aus erster Ehe aufgeteilt.Schätze des Staatsarchivs Marburg: Vertrag der Erbeinigung zwischen Wilhelm, Ludwig, Philipp und Georg, den vier Söhnen des Landgrafen Philipp von Hessen, 28. Mai 1568. Sie bildeten nun vorerst vier regierende Linien des Hauses in Hessen: Hessen-Kassel umfasste etwa die Hälfte des Landes und die hessische Hauptstadt Kassel. Diese älteste Linie existiert noch heute in den Zweigen Hessen(-Kassel)-Rumpenheim und Hessen(-Kassel)-Philippsthal-Barchfeld. Weiterhin besteht das Haus der Fürsten von Hanau als morganatische Nachkommen des letzten regierenden Kurfürsten von Hessen-Kassel bis in die Gegenwart fort.
Hessen-Marburg und Hessen-Rheinfels starben schon nach einer Generation aus. Hessen-Darmstadt, die jüngste Linie bestand ebenfalls bis ins 20. Jahrhundert. Ihr Erbe fiel an Hessen(-Kassel)-Rumpenheim.
Diese Teilung der Landgrafschaft war mitursächlich für den geschwundenen Einfluss Hessens auf die Politik im Reich, die beiden verbliebenen Linien standen sich zudem häufig feindlich gegenüber. Die Teilung bestimmte die Geschichte Hessens bis zum 19. September 1945, als durch die Proklamation Nr. 2 der amerikanischen Militärregierung die ehemaligen preußischen Provinzen Kurhessen, Nassau und der Volksstaat Hessen zum Land „Großhessen“ vereinigt wurden.
Grafen von Diez Die Grafen von Diez waren die unebenbürtigen Nachkommen aus der zweiten, bigamistischen Ehe Philipps des Großmütigen mit Margarethe von der Saale.
Hessen-Kassel und Nebenlinien Bis 1866 regierten Philipps Nachkommen in der älteren Kasseler Linie, zunächst als Landgrafen und ab 1803 als Kurfürsten die Landgrafschaft Hessen-Kassel. Als ein Ergebnis des Wiener Kongresses und des Beitritts von Hessen-Kassel zum Deutschen Bund wurde ab 1815 die Bezeichnung Kurfürstentum Hessen, oder kurz Kurhessen, allgemein gebräuchlich.
Landgrafschaft Hessen-Kassel
Stammlisten: Stammliste des Hauses Hessen#Linie Hessen-Kassel (bis Karl (Hessen-Kassel)) Stammliste des Hauses Hessen#Linie Hessen-Kassel (ab Karl (Hessen-Kassel))
Kurfürstentum Hessen
Mit der Bezeichnung Kurfürstentum Hessen, kurz Kurhessen, wurde Hessen-Kassel ab 1815 als Staat des Deutschen Bundes geführt, da der Herrscher der Landgrafschaft Hessen-Kassel 1803 die erbliche Würde eines Kurfürsten erhalten hatte. Zwar blieb Hessen-Kassel bis zu seinem Ende 1866 staatsrechtlich eine Landgrafschaft, sein Herrscher hatte jedoch Präzedenz gegenüber dem Vetter im Großherzogtum Hessen-Darmstadt.
Die Titulatur des regierenden Fürsten in Kassel lautete ab der nachnapoleonischen Konsolidierung: Kurfürst und souveräner Landgraf von Hessen, Großherzog von Fulda, Fürst zu Hersfeld, Fürst zu Hanau, Fürst zu Fritzlar und Fürst zu Isenburg, Graf zu Katzenelnbogen, Graf zu Dietz, Graf zu Ziegenhain, Graf zu Nidda, Graf zu Schaumburg, etc., etc.
Die zweite und dritte Ehe des Kurfürsten Wilhelm II. und die Ehe des Kurfürsten Friedrich Wilhelm waren morganatisch und also ohne thronberechtigte Nachkommen.
Wilhelm II. dankte faktisch nach der Julirevolution von 1830 im Jahr 1831 zugunsten seines Sohnes Friedrich Wilhelm ab. Dieser, 1866 durch Preußen abgesetzt, war der letzte hessische Kurfürst. Wegen seiner morganatischen Ehe ging nach seinem Tod die Landgrafenwürde sowie der Anspruch auf den kurhessischen Thron auf Friedrich Wilhelm aus der Nebenlinie Hessen-Kassel-Rumpenheim über.
König von Schweden Durch Abdankung seiner Gemahlin Ulrika Eleonore regierte Friedrich von Hessen-Kassel von 1720 bis zu seinem Tod im Jahre 1751 das Königreich Schweden.
Fürsten von Hessenstein
Die Grafen bzw. Fürsten von Hessenstein entstammten einer außerehelichen Beziehung zwischen König Friedrich I. von Schweden, regierender Landgraf von Hessen-Kassel, und der schwedischen Gräfin Hedvig Ulrika Taube. Die 1741 geschaffene Linie bestand nur aus den beiden Brüdern Friedrich Wilhelm (1735–1808) und Karl Eduard (1737–1769) und erlosch mit dem Tod von Friedrich Wilhelm.
Freiherren von Cornberg
Die Freiherren von Cornberg gingen aus der außerehelichen Verbindung zwischen Landgraf Wilhelm IV. und Elisabeth Wallenstein hervor und gehören somit adelsrechtlich nicht zum Haus Hessen.
Rotenburger Quart
Landgraf Moritz der Gelehrte von Hessen-Kassel errichtete durch Hausvertrag vom 12. Februar 1627 und 1. September 1628 zur Ausstattung seiner Söhne aus zweiter Ehe mit Juliane von Nassau-Dillenburg einen teil-souveränen Herrschaftsbereich, die sogenannte Rotenburger Quart. Er etablierte damit nach dem Volljährigwerden von Julianes Söhnen die Linien Hessen-Rotenburg, Hessen-Eschwege und Hessen-Rheinfels, die jedoch zügig zu Hessen-Rheinfels-Rotenburg konsolidierten.
Die Rotenburger Quart (Quart = lat. Viertel) umfasste etwa ein Viertel des Hessen-Kasseler Territoriums und blieb bis zum Heimfall an Hessen-Kassel reichsrechtlich – im Besonderen in Angelegenheiten der Außenpolitik und der Verteidigung – unter der Oberhoheit von Hessen-Kassel. Das gemeinschaftliche Erbe der Quart umfasste die Nieder-Grafschaft Katzenelnbogen mit der Festung Rheinfels, die Ämter und Städte Rotenburg an der Fulda, Wanfried, Eschwege, Treffurt, Ludwigstein, die Herrschaft Plesse, und das Amt Gleichen.
Die in der Quart regierenden Linien spalteten sich wiederholt auf und vereinigten sich im Erbgang wieder; sie werden unter dem Oberbegriff Hessen-Rheinfels-Rotenburg bzw. Hessen-Rotenburg zusammengefasst. Schon in der ersten Generation hatte nach Erbgang lediglich die Linie Hessen-Rheinfels-Rotenburg Bestand, die sich später nur noch Hessen-Rotenburg nannte. Bis zur Einführung der Primogenitur entstanden jedoch auch aus Hessen-Rotenburg wiederholt kurzlebige Nebenlinien.
Die Linie Hessen-Rotenburg erlosch 1834 im Mannesstamm, und 1851 starb auch der letzte weibliche Namensträger kinderlos. Damit erlosch 1834 die Rotenburger Quart und 1851 die einzige römisch-katholisch gewordene Linie im Haus Hessen.
Hessen-Rotenburg
Hessen-Rotenburg entstand als teilsouveräne Landgrafschaft mit der Errichtung der Rotenburger Quart, erlangte im Erbgang die Besitzungen von Hessen-Eschwege, um dann selbst schon in der ersten Generation mit dem Tod des kinderlosen Landgrafen Hermann von Hessen-Rotenburg (* 15. August 1607 in Kassel; † 25. März 1658 in Rotenburg) im Erbgang mit Hessen-Rheinfels zu Hessen-Rheinfels-Rotenburg zu verschmelzen.
Nach einer von Hessen-Kassel genehmigten Anpassung der Erbregelungen im Hausvertrag zur Rotenburger Quart verschwand später „Rheinfels“ aus der Titulatur, und die Linie nannte sich fortan nur noch Hessen-Rotenburg.
Hessen-(Rheinfels)-Rotenburg
Landgraf Ernst von Hessen-Rheinfels erbte bereits in der ersten Generation die Teilfürstentümer Hessen-Eschwege und die namensgebende Landgrafschaft Hessen-Rotenburg. Er übernahm damit die gesamte Rotenburger Quart und nannte sich fortan Landgraf von Hessen-Rheinfels-Rotenburg. Seine Nachkommen nannten sich nach einer Änderung der Erbregeln in der Rotenburger Quart später nur noch Landgrafen von Hessen-Rotenburg.
Zusammen mit seiner Familie wurde Ernst 1652 katholisch. Da Ernst erster Gesamterbe der Rotenburger Quart war, waren alle Zweige der Linie Hessen-Rheinfels-Rotenburg in der Folge ebenfalls katholisch.
Hessen-Eschwege
Hessen-Eschwege entstand als teil-souveräne Landgrafschaft mit der Errichtung der Rotenburger Quart, erlosch jedoch mit dem Tod von Landgraf Friedrich schon in der ersten Generation.
Hessen-Wanfried