Das Kreisgericht Zeitz war von 1849 bis 1879 ein preußisches Kreisgericht mit Sitz in Zeitz.

Geschichte Die „Verordnung über die Aufhebung der Privatgerichtsbarkeit und des eximierten Gerichtsstandes sowie über die anderweitige Organisation der Gerichte“ vom 2. Januar 1849Verordnung über die Aufhebung der Privatgerichtsbarkeit und des eximirten Gerichtsstandes sowie über die anderweitige Organisation der Gerichte von 2. Januar 1849 (PrGS S. 1–13; insbes. §§ 18, 24–26, erlassen in Ausführung von Art. 88 der Verfassung von 1848) hob dann auch die Patrimonialgerichtsbarkeit auf. Gleichzeitig wurde das Appellationsgericht Naumburg geschaffen, dem Kreisgerichte, darunter das Kreisgericht Zeitz zugeordnet waren. Sein Sprengel umfasste:

Sprengel Gerichtseingesessene 1849 Kreis Zeitz 34.081 Ein Teil des Kreises Weißenfels: Bröditz, Döbris, Döschwitz, Droyßig, Gladitz, Groitzschen, Gaumnitz, Groß-Pötewitz, Hassel, Hollsteitz, Kretzschau, Kirchsteitz, Klein-Pötewitz, Königshofen, Luckenau, Meineweh, Mutschau, Nonnewitz, Nixditz, Naundorf, Näthern, Oberschwöditz, Pirkau, Podebuls, Priesen, Quesnitz, Reußen im Grunde, Romsdorf, Schwerzau, Streckau, Schleckweh oder Schleckau, Stolzenhain, Theißen, Trebnitz, Trebnitz an der Elster, Thierbach, Unterschwöditz, Weidau, Weißenborn, Wetterzeube 6.962 Summe 41.043Amts-Blatt der Königlichen Regierung zu Merseburg, 1849, S. 68, Digitalisat

Nach der Auflösung des Kreisgerichts Weißenfels wurde die Gerichtskommission in Hohenmölsen dem Kreisgericht Zeitz zugeordnet.

Mit den Reichsjustizgesetzen wurden die Gerichte im Deutschen Reich vereinheitlicht. Das Kreisgericht Zeitz wurde 1879 aufgehoben. Neu eingerichtet wurde nun das Amtsgericht Zeitz im Bezirk des Landgerichtes Halle.

Einzelnachweise

Zeitz Kategorie:Organisation (Zeitz) Kategorie:Gerichtsgründung 1849 Kategorie:Aufgelöst 1879