mini|Arbeitsgruppe „Juden und Christen“ in der Messehalle am Funkturm im Rahmen des 10. evangelischen Kirchentags in West-Berlin am 21. Juli 1961 Das Verhältnis der deutschen Kirchen zum Judentum hat seit dem Holocaust allmählich eine grundlegende Erneuerung erfahren. Dabei hat die Erforschung und Überwindung von dessen Ursachen Vorrang, vor allem des christlichen Antijudaismus als Wurzel des Antisemitismus.
Entscheidende Anstöße zu einer Vergangenheitsbewältigung gab in der EKD der jüdisch-christliche Dialog seit etwa 1960, in der römisch-katholischen Kirche der erste Besuch eines Papstes in Israel 1964 4. Januar 1964 – Paul VI. besucht als erster Papst das Heilige Land. WDR, 4. Januar 2014 und das Zweite Vatikanische Konzil.
Die Erneuerung der kirchlichen Beziehungen zum Judentum vollzog sich in fünf Hauptbereichen: Diakonie als Hilfe für Opfer der Judenverfolgung des NS-Regimes, Entnazifizierung der eigenen Mitarbeiterschar, Schuldbekenntnisse und Erklärungen zur Erneuerung der christlich-jüdischen Beziehungen, einer Revision der Judenmission sowie Begegnungen und gemeinsamen Projekten mit Vertretern des Judentums im jüdisch-christlichen Dialog.
Hilfen für Verfolgte der NS-Zeit Nach Kriegsende 1945 ließ sich die Versorgung der deutschen Bevölkerung in weiten Teilen des Reichs nur noch mit strenger Lebensmittelrationierung aufrechterhalten. Dies betraf besonders etwa 290.000 meist osteuropäische Überlebende des Holocaust, die als sogenannte Displaced Persons (Entwurzelte, Heimatlose) in etwa 60 Lagern im Reichsgebiet untergebracht waren und großenteils so bald wie möglich aus Deutschland ausreisen wollten. Ihre Auswanderung war durch Geldmangel und restriktive Einreisegesetze in den USA, Palästina und Großbritannien erschwert. In den Lagern herrschten katastrophale Zustände, so dass in den ersten Nachkriegsjahren nochmals Tausende u. a. an Tuberkulose starben.
Ihnen halfen anfangs nur jüdische Organisationen wie die Jewish Agency for Israel und eine Flüchtlingsorganisation der UNO, vor allem aber der Joint aus den USA. Diese Gruppe sammelte und verteilte hochwertige Nahrungsmittel, Kleider und tägliche Gebrauchsartikel, vor allem für Mütter und Kleinkinder. In den Lagern wurden Schulen, Werkstätten, Theater eingerichtet, Journalisten, Lehrer und Landwirte ausgebildet, um in Israel – dem meistgewünschten Zielland – bessere Startchancen zu haben.
In der Evangelischen Kirche nahmen sich nach 1945 nur drei Personen der Probleme der ehemaligen Rasseverfolgten an: der Stuttgarter Vikar Fritz Majer-Leonhard, der in der NS-Zeit als „Mischling“ eingestuft worden war, der Dekan Hermann Maas in Heidelberg und der ehemalige Leiter des Hilfsbüros der Bekennenden Kirche für Judenchristen, Heinrich Grüber. Er hatte wie Maas das Konzentrationslager der Nationalsozialisten überlebt.
Evangelische Kirchen in Deutschland Stuttgarter Schuldbekenntnis 1945 Im Oktober 1945 versuchte das Stuttgarter Schuldbekenntnis erstmals im evangelischen Raum, eigene Mitschuld an den Verbrechen des Deutschen Reiches zu benennen. Der von Martin Niemöller eingefügte Kernsatz lautete:
Darin kamen weder die Juden noch der besondere christliche Antijudaismus vor. Kritisiert wurde an der Erklärung vor allem, dass sie für die evangelische Kirche pauschal einen ungenügenden Widerstand gegen das NS-Regime formulierte:
Darmstädter Wort 1947 1947 benannte der noch bestehende Bruderrat der Bekennenden Kirche mit dem Darmstädter Wort die Ursachen des Nationalsozialismus in der Geschichte Deutschlands und die Irrwege der Kirchen konkreter, um damit Tendenzen zur Restauration in der EKD und in Westdeutschland zu begegnen:
Trotz dieser in der Nachkriegszeit einzigartigen Einsicht unterblieb auch hier jeder Hinweis auf konkrete kirchliche Schuld gegenüber dem Judentum. Dies erstaunt umso mehr, als die Autoren des Darmstädter Worts, Hans Joachim Iwand und Karl Barth, enge Freunde und theologische Wegbegleiter von Dietrich Bonhoeffer waren. Für diesen war die Barmer Theologische Erklärung Verpflichtung, als Kirche der staatlichen Judenverfolgung insgesamt zu widerstehen. Deshalb nahm er als Christ an Planungen zur Ermordung Adolf Hitlers teil.
„Wort zur Judenfrage“ 1948 Dem „Wort zur Judenfrage“ des Reichsbruderrats vom April 1948 gingen etliche Vorstöße zu einem radikalen Schuldbekenntnis gegenüber den Juden und intensive theologische Vorarbeiten voraus. Besonders heftig umstritten war die Frage der Judenmission. Ergebnis der Diskussionen waren sechs theologische Sätze, denen das grundlegende Bekenntnis zum Judesein Jesu vorangestellt war: Er sei „ein Glied des durch Gottes Erwählung geschaffenen Volkes Israel.“
In diesen Sätzen lehnten die Vertreter der Bekennenden Kirche eine besondere Schuld des jüdischen Volkes am Tod Jesu ab, hielten aber an den Hauptmerkmalen der konfessionsübergreifenden, besonders im Luthertum verankerten Substitutionstheologie fest: Weil Gott nur in Jesus, dem Juden, erschienen sei und sein Volk ihn abgelehnt und getötet habe, habe es sich selbst vom Heil ausgeschlossen. Seine Erwählung sei an die Kirche aus Juden- und Heidenchristen übergegangen. Das historische Schicksal der Juden wurde gedeutet als Gottes Gericht und „Zeichen seiner Langmut“, auf dass sein Volk sich doch noch zu Christus bekehre. Seine einzige Zukunft lag demnach weiterhin in der Kirche, die Bekehrung anmahnt und sich ungebrochen zur Judenmission berufen fühlte.
Einige Sätze der Erklärung drückten eine konkrete Schuldanerkennung aus. Im ersten Teil, der über historische Gründe für das weitgehende Schweigen der Christen 1938 bis 1945 reflektierte, hieß es:
Im Anschluss hieß es:
Der dritte Teil wandte sich als Aufruf an Pastoren und Gemeinden. Er betonte die geheimnisvolle Verbundenheit zwischen Israel und der Kirche, warnte vor allem Antisemitismus und mahnte:
Bei der verfassunggebenden Kirchenversammlung der EKD im November 1948 wurde daraufhin beantragt, folgenden Satz in die Grundordnung aufzunehmen:
Der Antrag wurde aus theologischen und verfassungsrechtlichen Gründen zurückgezogen, die Frage der Judenmission wurde weiteren Beratungen aufgegeben.
Erklärung der EKD-Synode zur „Schuld an Israel“, Berlin-Weißensee 1950 Die Synode vom 23. bis 27. April 1950 stand unter dem Thema „Was kann die Kirche für den Frieden tun?“ Eine Debatte über das Verhältnis zum Judentum war nicht vorgesehen. Der Rat der EKD hatte zwar viele Anfragen und Vorschläge dazu erhalten, diese aber nicht beantwortet.
Im Vorfeld kam es zu antisemitischen Tumulten beim Prozess gegen Veit Harlan, den Regisseur des NS-Propagandafilms Jud Süß, sowie zu Grabschändungen auf jüdischen Friedhöfen. Bundeskanzler Konrad Adenauer bedauerte diese Vorfälle und betonte in der Presse, „dass wir als Deutsche und als Christen verpflichtet sind, das Unrecht, das an den Juden begangen worden ist, nach Kräften wiedergutzumachen und allen solchen Ausschreitungen mit Schärfe entgegenzutreten.“ Auch Bundesinnenminister Gustav Heinemann, der Präses der EKD-Synode war, missbilligte die Vorfälle am 15. April im Rundfunk und erklärte, an den Juden seien „solch ungeheure Untaten und Verbrechen begangen worden, dass wir allesamt wahrlich nur einen Anlass hätten, nämlich uns der ganzen Tragweite dessen, was in unserem Namen geschah, vor Gott und den Menschen zutiefst bewusst zu werden und uns alle zur Umkehr rufen zu lassen.“ Diese Rede lag den Synodalen schriftlich vor.
Daraufhin entwarf Heinrich Vogel spontan das „Wort zur Judenfrage“ in acht Punkten, das am 27. April beraten und mit einigen Änderungen angenommen wurde:Johann Michael Schmidt: Zur Vorgeschichte der Erklärung der EKD-Synode in Berlin-Weißensee vom 27. April 1950. (Stichworte darin sind: Theologischen Erklärung von Barmen (Mai 1934), Stuttgarter Schulderklärung des Rates der EKD vom Oktober 1945, Betheler Bekenntnis (Abschnitt „Die Kirche und die Juden“ im VII. Teil), 1947 – die Kirchenkanzlei der EKD setzte einen Referenten für die „Judenfrage“ ein (O. v. Harling), „Ein Wort zur Judenfrage“ vom Bruderrat der EKD im April 1948, Ersetzungslehre – wird ab 1950 nicht weiter vertreten)
Damit war die EKD nunmehr abgerückt von der „Verwerfung“ und „Verfluchung“ des Volkes Israel. Sie bekannte erstmals – wenn auch noch leicht verklausuliert – ihre Mitschuld am Holocaust, lehnte das Aufrechnen ab und verpflichtete alle Christen zum Widerstand gegen jeden Antisemitismus. Dies wurde als konkreter Schutz für jüdische Friedhöfe in vielen Kommunen danach auch realisiert. Dass der Terminus Judenfrage selber aus dem antisemitischen Wortschatz stammte, wurde damals noch niemandem bewusst.
Die Einsicht, dass jeder kirchliche Beitrag zum Frieden das Bekenntnis und die Aufarbeitung der eigenen Mitschuld am Holocaust voraussetzt, blieb in allen folgenden Anläufen zur Erneuerung des Verhältnisses zum Judentum präsent. Bei den Beratungen wurden aber auch Widerstände deutlich. Punkt 4 lautete in Vogels Entwurf zunächst: „Wir bekennen uns zu der Schuld der Deutschen am Massenmord an den Juden...“ Dies lehnten einige Synodalen ab, da man nicht für andere Schuld bekennen könne, kein „Generalurteil“ fällen und nichts anerkennen dürfe, was eventuell zu „materiellen Folgerungen“ (Reparationen) führe. Daraufhin ersetzte die Schlussfassung die „Deutschen“ durch „Menschen unseres Volkes“, „Massenmord“ durch „Frevel“ und „Schuld“ durch „Mitschuld“.
Erste EKD-Studie zum Verhältnis von Christen und Juden 1975 1967 berief der Rat der EKD die Studienkommission „Kirche und Judentum“, um unterschiedliche Auffassungen unter evangelischen Christen über ihre Haltung gegenüber dem Judentum zu klären. Daraus entstand die erste Studie „Christen und Juden“ von 1975. Sie zeigt die gemeinsamen Wurzeln von Juden und Christen in ihrem Glauben und Leben in der biblischen Überlieferung des Volkes Israel (Teil 1). Teil 2 führt aus, wie die Wege von Christen und Juden immer weiter auseinandergegangen sind. Teil 3 beschreibt die heutige Lage der Juden und welche Möglichkeiten der Begegnung und der gemeinsamen Verantwortung zwischen Juden und Christen sich bieten. Diese Studie erklärt, dass damit ein „weiterführendes Gespräch und vertiefendes Nachdenken“ ermöglicht werden soll, aber bei weitem nicht alle Fragen geklärt sind. „Dazu ist das Thema zu vielschichtig und von einer langen Tradition her zu sehr belastet.“
Rheinischer Synodalbeschluss 1980 Der „Synodalbeschluß zur Erneuerung des Verhältnisses von Christen und Juden“ der Landessynode der Evangelischen Kirche im Rheinland von 11. Januar 1980 Jewish-Christian Relations. Einsichten und Anliegen des christlich-jüdischen Gesprächs, abgerufen am 25. September 2016. beschloss unter dem Leitwort „Nicht du trägst die Wurzel, sondern die Wurzel trägt dich“ (Römer 11,18b) unter anderem die Abkehr von der Judenmission. Viele Landeskirchen rezipierten die „Erste Studie“ in mitunter umfangreichen Lern- und Arbeitsprozessen und folgten mit ähnlichen Erklärungen und Änderungen ihrer landeskirchlichen Verfassungen, meist in den Präambeln. So in Baden, die reformierte Kirche in Nordwestdeutschland, Berlin-Brandenburg (Berlin West), Greifswald, Württemberg, Sachsen, Berlin-Brandenburg/Ost, Pfalz. Dazu auch die Kirchenleitung der VELKD, der Bund der Evangelischen Kirchen in der DDR und der Reformierte Bund.Christen und Juden I–III, S. 60.
Zweite EKD-Studie 1991 Die Zweite EKD-Studie 1991 stellt fest, „dass sich seit 1975 die Art und Weise, in der innerhalb der EKD und ihrer Gliedkirchen mit den Fragen des Verhältnisses von Christen und Juden umgegangen wird, grundlegend verändert hat“, und zwar weg von einem unreflektierten Gebrauch traditioneller Theologie, die in der Regel in der Sache judenfeindlich war. Das neue Einverständnis bezieht sich auf die Absage an den Antisemitismus, das Eingeständnis christlicher Mitverantwortung und Schuld am Holocaust, die unlösbare Verbindung des christlichen Glaubens mit dem Judentum, die bleibende Erwählung Israels und die Bedeutung des Staates Israel.