Das Justizamt Mühlingen war bis 1847 eine Gerichts- und Verwaltungseinheit im Herzogtum Anhalt-Bernburg mit Sitz in Großmühlingen.
Geschichte Das Justizamt entsprach im Umfang dem bisherigen Amt Mühlingen. Ab 1810 wurden die landesherrlichen Verwaltungs- und Gerichtseinheiten in Anhalt-Bernburg einheitlich Justizamt genannt. Das Justizamt Mühlingen war eine Exklave und war von der preußischen Provinz Sachsen umgeben. Es bestand aus den beiden Dörfern Groß- und Kleinmühlingen. Im Jahr 1821 wurden 1366 Einwohner in 165 Häusern gezählt. Es war das kleinste Justizamt in Anhalt-Bernburg. Das Justizamt war sowohl Gericht erster Instanz als auch Verwaltungsbehörde. Als Appellationsgericht diente die herzogliche Regierung in Bernburg.
Neuorganisation 1847 Im Jahr 1847 wurde das Stadt- und Landgericht Bernburg als „Untergericht mit kollegialischer Verfassung“ und erweiterten Befugnissen gebildet. Es übernahm die Aufgaben der Justizämter Bernburg, Plötzkau und Mühlingen sowie des Stadtgerichts Bernburg.
Siehe auch Liste der Gerichte im Herzogtum Anhalt
Quellen Heinrich Lindner: Geschichte und Beschreibung des Landes Anhalt. 1833, S. 431–419, Digitalisat. Behördengeschichte beim Landesarchiv.
Kategorie:Bördeland Kategorie:Gericht (Herzogtum Anhalt) Muhlingen Kategorie:Aufgelöst 1847