Hans von Dörnberg, auch Johannes/Hans von Doringenberg,Obwohl sein gleichnamiger Vater zweifellos älter war, wird er in der Sammlung Hessische Biografie des Hessischen Instituts für Landesgeschichte kurioserweise als „der Ältere“ bezeichnet, da er einen Neffen gleichen Namens hatte: Dörnberg, Hans der Ältere von. In: Hessische Biografie (LAGIS). (* 23. Juli 1427; † 1506 in Friedberg), war ein hessischer Adliger, landgräflich-hessischer Rat, Amtmann, Statthalter und Hofmeister und lange Zeit de facto Regent der Landgrafschaften Oberhessen und Niederhessen.

Familie Er entstammte dem hessischen Uradelsgeschlecht derer von Dörnberg und war der jüngste von vier SöhnenDie vier waren Alexander († 1458), Bernhard (* 1419; † 1469), Wilhelm (* 1425; † 1496) und Hans/Johannes (* 1427; † 1506); Rudolf von Buttlar-Elberberg (Bearb.): Stammbuch der Althessischen Ritterschaft, enthaltend die Stammtafeln der im ehemaligen Kurfürstenthum Hessen ansässigen zur althessischen Ritterschaft gehörigen Geschlechter. Hofbuchhandlung Gustaf Klauning, Kassel 1888 (gdz.sub.uni-goettingen.de). des landgräflichen Marschalls und Amtmanns Hans von Dörnberg d. Ä. († 1438). Er war zweimal verheiratet: von 1465 bis zu ihrem Tod 1482 mit Anna von Ebersberg genannt von Weyhers, und von 1484 bis zu deren Tod am 15. Oktober 1497 mit Liutgard („Luckel“) von Hatzfeld. Beide Ehen blieben kinderlos. Beide Frauen wurden im Landgrafenchor der Elisabethkirche in Marburg beigesetzt, wo sich ihre Epitaphien befinden, ebenso wie das des allerdings in Friedberg bestatteten Hans von Dörnberg.Friedrich Küch: Die Landgrafendenkmäler in der Elisabethkirche zu Marburg. In: Zeitschrift des Vereins für hessische Geschichte und Landeskunde (Neue Folge 26. Band; Ganze Folge 36. Band), Kassel 1903, S. 145—225, hier S. 196 ()

Leben Amtmann der Ziegenhainer Witwe Hans von Dörnberg, der bereits im Alter von elf Jahren seinen Vater verlor, wurde als Jugendlicher am Hof des Kurfürsten Friedrich II. von Sachsen erzogenLudwig Zimmermann: Die Zentralverwaltung Oberhessens unter dem Hofmeister Hans von Dörnberg. In: Quellen und Forschungen zur hessischen Geschichte. Band 28. Hrsg. Hessische Historische Kommission, Darmstadt, und Historische Kommission für Hessen, Marburg, 1974, ISBN 978-3-88443-114-6, S. 313 ff. . und trat 1445, als 18-Jähriger, in den Dienst des hessischen Landgrafen Ludwig I. Nach dem Tod Johanns II., des letzten Grafen von Ziegenhain, im Jahre 1450 und dem damit erfolgten Heimfall der Grafschaft an die Landgrafschaft Hessen, diente Dörnberg mit Zustimmung des Landgrafen als Amtmann der verwitweten Gräfin Elisabeth, die ihn im Dezember 1461 auch als einen ihrer Testamentsvollstrecker einsetzte, bis zu deren Tod im April 1462. Elisabeth herrschte in ihrem Wittum (Burg und Stadt Ziegenhain, Burg und Stadt Rauschenberg sowie Burg und Stadt Schwarzenborn) innerhalb der Landgrafschaft Hessen mit des Landgrafen Zustimmung ziemlich autonom.

Lehnsmann des Landgrafen Ludwig II. Landgraf Ludwig I. starb bereits 1458, und Dörnberg befand sich danach vorwiegend im Umfeld von dessen ältestem Sohn, Ludwig II., der die Teil-Landgrafschaft Niederhessen, allerdings ohne die einstige Grafschaft Ziegenhain, geerbt hatte. Ludwig II. sorgte bereits Ende 1458 dafür, dass Dörnberg unter die Femeschöffen am damals sehr angesehenen westfälischen Freistuhl zu Freienhagen aufgenommen wurde. Im April 1460 übertrug Ludwig II. ihm pfandweise für 1800 Gulden die Burg Ludwigstein für mindestens 5 Jahre.HStAM Fonds Urk. 83 No 3118: Revers über die Verpfändung von Ludwigstein an Hans von Dörnberg (1460 April 27)Dörnberg, Hans der Ältere von. In: Hessische Biografie (LAGIS). Noch bis mindestens März 1462 war er dienstlich für Ludwig II. unterwegs, und im Januar 1461 war er auch für Eberhard III. von Eppstein-Königstein (1413–1475) tätig, den Schwager des späteren Mainzer Erzbischofs Adolf von Nassau, der von Landgraf Ludwig II. in der sich anbahnenden Mainzer Stiftsfehde gegen seinen Gegenspieler Diether von Isenburg unterstützt wurde.

Hofmeister des Landgrafen Heinrich III. Dann aber wechselte Dörnberg die Seiten. Nach dem offenen Ausbruch der Stiftsfehde am 21. August 1461 (als Papst Pius II. Diether von Isenburg bannte), trat u. a. der Fürstabt der Reichsabtei Fulda, Reinhard von Weilnau, dem Bündnis gegen Diether bei; Adolf von Nassau erkaufte sich diese Kriegshilfe, indem er im Januar 1462 dem Abt die Hälfte, 4000 Gulden, der an Kurmainz und Landgraf Ludwig II. geschuldeten Pfandsumme für die fuldischen Städte und Burgen Fulda, Hünfeld, Geisa und Rockenstuhl erließ. Ludwig II. stimmte am 5. Februar zu und schloss selbst ein Schutz- und Trutzbündnis mit Abt Reinhard.Franz Gundlach: Hessen und die Mainzer Stiftsfehde 1461–1463. Elwert, Marburg 1899, S. 31–32 (). Diether von Isenburg erkannte diesen Eingriff in Kurmainzer Pfandbesitz natürlich nicht an und ernannte im Gegenzug Hans von Dörnberg Anfang April 1462 zum obersten Amtmann und Hauptmann der Burgen, Städte, Dörfer und Gerichte im Stift Fulda und in der Buchonia, die dem Erzstift Mainz vom Fuldaer Abt verpfändet waren.Franz Gundlach: Hessen und die Mainzer Stiftsfehde 1461–1463. Elwert, Marburg 1899, S. 33 (). Kurz darauf trat Dörnberg in den Dienst des mit Erzbischof Diether verbündeten und in Marburg residierenden Landgrafen Heinrich III. von Oberhessen, der sich mit seinem Bruder Ludwig II. in heftigem Streit um die Grenzziehung zwischen Ober- und Niederhessen befand. Noch im gleichen Jahr machte ihn Heinrich III., mehr dem Vergnügen als Regierungsgeschäften zugeneigt, zu seinem Hofmeister und Rat. Dörnberg, ausgestattet mit überragender politischer und organisatorischer Befähigung, Tatkraft und Willen zur Macht, machte sein Amt zur zentralen Position am Hof und sich selbst ab Mitte der 1460er Jahre zum eigentlichen Herrscher Oberhessens. Seine Beziehungen zu Landgraf Ludwig II. beendete er gänzlich, und die ihm 1460 verpfändete Burg Ludwigstein gab er bereits im Juli 1464 vorzeitig auf; sie ging mit Einwilligung Ludwigs II. an den neuen Pfandgeber Georg von Buttlar.HStAM Fonds Urk. 13 No 3119: Georg von Buttlar bekundet, dass ihm Landgraf Ludwig von Hessen nach der Lösung von Schloss Ludwigstein von Hans von Dörnberg 1.800 Gulden schuldig sei und ihm dafür das Schloss verschrieben habe.Buttler, Georg der Ältere von. In: Hessische Biografie (LAGIS).

Als Hofmeister Heinrichs III. verbesserte Dörnberg die Landesverwaltung, zentralisierte die Finanzkontrolle, reformierte die Justizverwaltung, stärkte das Kanzleigericht und betrieb erfolgreich die Klosterreform in Oberhessen. Noch bedeutender waren seine außenpolitischen Leistungen. Er konsolidierte die Herrschaft Heinrichs III. in Oberhessen, insbesondere in den Auseinandersetzungen mit Landgraf Ludwig II. von Niederhessen um die Teilung des väterlichen Erbes. Durch seine Vermittlung des am 5. Oktober 1463 geschlossenen Friedens von Zeilsheim, an dessen Zustandekommen er maßgeblich beteiligt war, sicherte er den Gewinn Heinrichs III. und dessen Schwiegervaters Philipp von Katzenelnbogen in der Mainzer Stiftsfehde, obwohl beide auf der Seite des unterlegenen Diether von Isenburg gestanden hatten.Franz Gundlach: Hessen und die Mainzer Stiftsfehde 1461–1463. Elwert, Marburg 1899, S. 51, 55 ff. ().

Vermögensanhäufung mini|Schloss Hausen (2006) Dass er zeitlebens den eigenen Vorteil zu wahren wusste, ist u. a. daran ersichtlich, dass er schon 1461 das Schloss Hausen bei Oberaula und die kurmainzische Hälfte der Gerichte Oberaula und Breitenbach vom „verfeindeten“ Erzbischof Adolf II. als Pfandschaft übernahm und dann am 28. Oktober 1463, drei Wochen nach dem Zeilsheimer Friedensschluss, Schloss und Gerichte mit allen Zubehörungen und der mainzischen Hälfte der Burg Herzberg als kurmainzisches Erblehen erhielt. Die andere Hälfte der Burg Herzberg und des damit verbundenen Gerichts Breitenbach war 1450 von Ziegenhain auf die Landgrafen von Hessen übergegangen, und 1477 gab Landgraf Heinrich III. auch diese Hälfte als Lehen an Hans von Dörnberg als Ausgleich für Schulden, die er bei ihm hatte. Dieser ließ die Burg Herzberg zwischen 1480 und 1497 durch den Hofbaumeister Hans Jakob von Ettlingen zu einer starken Festung um- und ausbauen. Im Jahr 1490 wurde Dörnberg durch Landgraf Wilhelm III. erneut mit der Burg belehnt, was Kaiser Friedrich III. 1492 bestätigte. mini|Burg Herzberg (2012) Dies waren noch nicht alle Belohnungen Dörnbergs für seine Bemühungen während der Stiftsfehde und dem Zustandekommen des Friedensvertrags. Am 29. Oktober 1463 erhielt er die Belehnung mit 25 rheinischen Gulden jährliche Gülte auf den Rheinzoll bei Lahnstein (ablöslich mit 300 Gulden)Später auf 100 Gulden jährliche Zinsen und eine Ablösesumme von 2400 Gulden erhöht [Franz Gundlach: Hessen und die Mainzer Stiftsfehde 1461–1463. Elwert, Marburg 1899, S. 56, Fn. 244 ().] am 30. Oktober 1463 25 Gulden Manngeld, am 23. Januar 1464 das Präsentationsrecht der Pfarrstelle in Oberaula, und am 20. November 1464 die Pfandschaft über Neustadt, wiederlöslich für 2000 Gulden, zu gemeinsamem Pfandbesitz mit Stamm von Schlitz genannt von Görtz,Erbmarschall des Stifts Fulda und kurmainzischer Amtmann zu Amöneburg, Neustadt und Nellenburg; † 1479. wofür dann die Schuld über die 2400 Gulden Rheinzollablöse als erledigt angesehen wurde. Weiterhin erhielt Dörnberg am 14. Januar 1466 die Kirchenhoheit über Hausen mit Ibra und Weißenborn und am 5. März 1467 einen Burgsitz zu Amöneburg. Die Nellenburg bei Neustadt erhielten die beiden Pfandinhaber von Neustadt, Stamm von Schlitz und Hans von Dörnberg, am 17. März 1467 pfandweise verschrieben, aber bereits am 24. März 1467 ging sie in den alleinigen Besitz Dörnbergs über, der Stamm von Schlitz mit 1000 Gulden abfand.Franz Gundlach: Hessen und die Mainzer Stiftsfehde 1461-1463. Elwert, Marburg 1899, S. 55–57 (). 1477 kam Neustadt gänzlich an Hans von Dörnberg, der sich dann von 1477 bis 1489 auf dem steinernen Unterbau der alten Burg nach Plänen von Hans Jakob von Ettlingen sein Schloss Dörnberg errichten ließ.

mini|Das Dörnbergsche Schloss in Neustadt

Grafschaft Katzenelnbogen Die größte und wichtigste mittelalterliche Erbschaft Hessens, die der Grafschaft Katzenelnbogen im Jahre 1479, wurde von Dörnberg umsichtig vorbereitet und gegen erhebliche außenpolitische Bedrohungen gesichert. Landgraf Heinrich III. hatte bereits 1457 Anna, die Erbtochter Philipps I. (1402–1479), des letzten Grafen von Katzenelnbogen, geheiratet und 1470 übertrug Philipp seinem Schwiegersohn die Verwaltung der Obergrafschaft mit Darmstadt, der Festung Auerberg an der Bergstraße, Groß-Gerau und Rüsselsheim. Da Philipps Söhne Eberhard und Philipp d. J. bereits 1453 und 1456 verstorben waren, fiel die gesamte Grafschaft Katzenelnbogen nach seinem Tod 1479 an Heinrich III., der seinen Beinamen „der Reiche“ aufgrund dieses Erbes erhielt.

Katzenelnbogener Giftmordprozess