mini|Frankfurter Nationalversammlung in der Paulskirche mit Blick auf die Damengalerie rechts mini|Frankfurter Nationalversammlung mit Blick auf die Damengalerie im Hintergrund Die Damengalerie oder Damenloge der Frankfurter Nationalversammlung von 1848/49 waren 200 Plätze im Erdgeschoss der Rotunde der Paulskirche, die Frauen vorbehalten waren. Für den Zugang benötigten sie eine Eintrittskarte. Darin unterschieden sie sich von den Plätzen auf den Rängen und zeitweilig neben dem Germania-Gemälde, die allen Geschlechtern offen standen.
Frauen waren ab 1820 in einigen deutschen Landesparlamenten als Publikum zugelassen, aber nicht in der beratenden Versammlung vor der Wahl der Nationalversammlung (Vorparlament genannt). Die Abgeordneten der Nationalversammlung erlaubten Frauen den Zugang als Zuschauerinnen, da sie einen Teil der Nation repräsentierten. Doch ein weitergehendes politisches Engagement wurde den Frauen nicht zugestanden.
Die Damengalerie war bei fast allen Sitzungen des Parlaments überfüllt, auch die Plätze auf den Rängen wurden rege genutzt. Vor allem Frauen aus dem Frankfurter Bürgertum, aus dem künstlerischen Bereich sowie Ehefrauen und Töchter der Abgeordneten nutzten die Möglichkeit, bei den Verhandlungen dabei zu sein.
Die hinterlassenen Ego-Dokumente belegen das politische Interesse der Zuschauerinnen. Dagegen wird in zeitgenössischen Veröffentlichungen ein anderes Bild von den Zuschauerinnen gezeichnet: Karikaturen zeigen sie vor allem als neugierige Frauen, die es auf erotische Abenteuer anlegen und sich nur für Äußerlichkeiten der Abgeordneten interessieren.
Vorgeschichte mini|Zeitgenössische Darstellung einer Sitzung der Zweiten Kammer Badens im Jahr 1845, die etliche Zuschauerinnen im Publikum zeigt Die Erfahrungen in der Zeit der Französischen Revolution führten dazu, dass die mittel- und süddeutschen Staaten auf Verfassungen basierende Parlamente einrichteten. Die Verhandlungen dieser meist als Zwei-Kammer-Systeme organisierten Parlamente fanden in der Regel öffentlich statt. In den Verfassungen war die Zulassung von Zuschauerinnen nicht geregelt. So musste dieses Thema in den folgenden Jahren ausgehandelt werden, was zu Kontroversen führte.
Die Abgeordneten waren von Vorstellungen der Bipolarität natürlicher Geschlechtscharaktere geprägt, wonach Politik und Öffentlichkeit als männliche Bereiche galten, wogegen Frauen dem Privaten und dem häuslichen Raum zugeordnet waren. Zunächst forderten vor allem liberale Abgeordnete die Zulassung von Zuschauerinnen, wobei es ihnen nicht um eine dadurch geförderte Mündigkeit der Frauen ging. Vielmehr sollten Frauen eine gewisse patriotisch-liberale Bildung erhalten und so besser als Erzieherinnen vor allem der Söhne wirken können. Die Gegner des weiblichen Zuschauens argumentierten dagegen, dass die Zulassung von Zuschauerinnen ein erster Schritt hin zur Abschaffung der männlichen Führungsrolle in der Öffentlichkeit und der Familie wäre. Außerdem führten sie die Enge der Räumlichkeiten und die Schutzbedürftigkeit des „schwachen Geschlechts“ an.
Die Zweite Kammer Badens ließ 1820 als erstes Parlament Frauen im Publikum zu. Die Sitzungen waren sehr populär. Gerade aus dem beliebten Kurort Baden-Baden fuhren häufig Kurgäste, Männer und Frauen, ins nahegelegene Karlsruhe, um die Debatten mitzuerleben. Während das Großherzogtum Baden liberal agierte, wechselte im Königreich Bayern die gelebte Praxis immer wieder. Die zunächst großzügige Geschäftsordnung der Zweiten Kammer wurde 1825 auf Druck der bayerischen Regierung verschärft und insbesondere Frauen damit ausdrücklich als Zuschauerinnen ausgeschlossen. Nachdem die Opposition an die Macht gekommen war, wurde 1831 das Verbot wieder aufgehoben. Im Großherzogtum Hessen und im Königreich Württemberg schlossen jeweils beide Kammern (Württembergische Landstände) Frauen als Zuschauerinnen aus. Selbst prominente Liberale wie Ludwig Uhland und Albert Schott hatten sich gegen ihre Anwesenheit ausgesprochen.
Im Königreich Sachsen wurde erst 1831 ein aus zwei Kammern bestehendes Parlament eingeführt. Wiederholte Anträge von verschiedenen Abgeordneten, Frauen als Zuschauerinnen zuzulassen, scheiterten. 1844/45 setzte sich die Schriftstellerin Louise Otto über die mangelnde Erlaubnis hinweg und besuchte gemeinsam mit weiteren Frauen Debatten der Zweiten Kammer, was von den Kammermitgliedern nicht unterbunden wurde. Kurz darauf war ein Antrag auf Zulassung der Zuschauerinnen bei der Ersten Kammer erfolgreich. Erst 1875 akzeptierte die Zweite Kammer des Königreichs Württemberg als letztes deutsches Parlament Frauen als Zuschauerinnen.
Zugang von Frauen zu Debatten in der Paulskirche mini|Zeitgenössischer Plan des Erdgeschosses der Paulskirche mit Damenloge links und Herren- und Diplomatenloge rechts vom Präsidenten. Die Journalistenbänke umschließen ringförmig die Plätze der Abgeordneten. mini|Eintrittskarte für Frau Dröge zur Damengalerie in der Frankfurter Nationalversammlung Am 31. März 1848 trat in der Paulskirche in Frankfurt am Main das sogenannte Vorparlament, eine beratende Versammlung von liberalen und demokratischen Politikern, zusammen, das die Wahlen zur Nationalversammlung vorbereiten sollte. Während der vier Tage dauernden öffentlichen Debatte erhielten Frauen offiziell keinen Einlass. Am letzten Tag gelang es mehreren Frauen, darunter der Schriftstellerin Malwida von Meysenbug, der Frankfurter Bürgerin Clotilde Koch-Gontard und mehreren Ehefrauen von Abgeordneten, auf der Kanzel hinter schwarz-rot-goldenen Tüchern versteckt heimlich die Verhandlungen mitzuverfolgen.
Zu den Sitzungen der Nationalversammlung waren Frauen ab der ersten Sitzung am 18. Mai 1848 zugelassen. Ihnen standen mehrere Möglichkeiten offen. In der Paulskirche waren alle parlamentarischen Funktionen im Erdgeschoss der Rotunde untergebracht. Von den Rängen, auf denen Frauen als reguläre Zuschauerinnen einen Platz einnehmen durften, konnte das Geschehen wie im Theater verfolgt werden. Zusätzlich wurden mehrere separate Bankreihen als Sitzgelegenheiten auf der Höhe der Abgeordneten eingerichtet, Damengalerie oder -loge genannt.
Zutritt zur Damengalerie, die 200 Plätze aufwies, hatten nur Frauen mit einer Eintrittskarte, die sie von einem Abgeordneten erhalten hatten. Die Abgeordneten wiederum erhielten die Karten im Sekretariat der Nationalversammlung. Etwas später richtete die Versammlung noch zusätzliche Plätze ein, die sich erhöht neben der von einem Germania-Gemälde verdeckten Orgel befanden und unabhängig vom Geschlecht vergeben wurden.
Einen etwas anderen Zugang zum Parlament hatte dagegen die damals 23-jährige Claire von Glümer. Sie assistierte ihrem Vater, einem politischen Journalisten, ein halbes Jahr bei der Parlamentsberichterstattung für die Magdeburger Zeitung. Dabei saß sie mit und ohne ihn auf den Journalistenbänken, die die Abgeordnetenplätze ringförmig einfassten.
Gelegentlich wurde die „parlamentarische Ordnung der Geschlechter“ auch durchbrochen. So setzten sich am 12. Juli 1848, während der Einführung des Reichsverwesers, „Hunderte von Damen“ auf von Abgeordneten frei gelassene Plätze. Die ganze Versammlung hätte daraufhin, so berichtete ein Abgeordneter „sehr gemischt und heiter und keineswegs feierlich ausgesehen“. Die Sängerin Wilhelmine Schröder-Devrient nahm sich bei ihrem Besuch am 28. März 1849, dem Tag der Kaiserwahl, die Freiheit, einen Platz auf den Journalistenbänken (neben Claire von Glümer) einzunehmen.
Es gibt keine Quellen dazu, wie es zur allgemeinen Zulassung von Zuschauerinnen und der Einrichtung der Damengalerie kam. Der Historiker Henning Türk verweist auf die etablierte Praxis in den Landesparlamenten und die allgemeine revolutionäre Stimmung. Zudem sei es zu dieser Zeit üblich gewesen, dass Frauen an Versammlungen und Kämpfen des Vormärz, an Fahnenweihen, an karitativen Veranstaltungen oder Gerichtsverhandlungen teilnahmen. In dieser Situation wäre es anachronistisch gewesen, sie als Zuschauerinnen im Paulskirchenparlament auszuschließen. Neuere Forschungen hätten außerdem gezeigt, dass für das Paulskirchenparlament das Publikum symbolisch für die Nation des zu gründenden Staates stand. Die Redner sprachen – anders als in den Ständekammern – nicht mehr zum Präsidenten, sondern zu den Abgeordneten und dem Publikum. Frauen waren Teil der deutschen Nation. Durch ihre Teilnahme legitimierten sie die Arbeit der Abgeordneten.
Besucherinnen der Damengalerie mini|Clotilde Koch-Gontard im Salon des Koch’schen Stadthauses Verschiedenste Quellen berichten, dass die Damengalerie meist überfüllt war. Viele Frauen waren von den Parlamentsverhandlungen fasziniert und besuchten sie regelmäßig. Etliche Besucherinnen berichteten, dass die Reden sie derart fesselten, dass sie stundenlang ihre Plätze nicht verließen und erst abends dazu kamen, etwas zu essen.
Allein aus sozio-ökonomischen Gründen gehörten zu den Besucherinnen vor allem Frauen des Bürgertums wie auch aus dem Bereich der Kunst. Koch-Gontard, die einen politischen Salon ausrichtete, in dem mit Ausnahme der radikalen Linken Abgeordnete aller Gruppierungen des Parlaments verkehrten, veranlasste Serafine Jordan und Josefine Buhl, beides Ehefrauen von Abgeordneten, die Sitzungen regelmäßig zu besuchen. Weitere Besucherinnen, deren Eindrücke und Einstellungen sich in ihren Tagebüchern und Briefen nachvollziehen lassen, waren die Abgeordnetenehefrauen und ‑töchter Anna Claussen, Corradine Dröge, Amadore Freudentheil, Emilie Madai, Julie Pagenstecher, Emilie Uhland, Hermine Wurm und Louise Zimmermann.
Einige Besucherinnen, aber nicht alle, äußerten – zumindest im privaten Kreis – engagierte und selbstbewusste politische Ansichten. Dabei zeigten sich die Frauen frustriert von der Lücke zwischen ihrer erfolgten Politisierung und den geringen politischen Mitspracherechten. So schrieb Koch-Gontard in einem Brief 1848 an ihre Freundin Josefine Buhl: „Ich habe es in den letzten Zeiten recht schmerzlich empfunden, nur eine Frau sein zu müssen, die das Zusehen hat, und doch mit Gefühl und Tatkraft im Leben begabt ist.“
Die Damengalerie befand sich auf der vom Präsidenten aus gesehen linken Seite, die Frauen saßen also in der Nähe der politisch linken Abgeordneten. Den dort sitzenden Zuschauerinnen wurde daher von Kommentatoren oft zugeschrieben, überwiegend für die linken Abgeordneten zu schwärmen. Einige Besucherinnen, darunter Schröder-Devrient und die Schriftstellerin Fanny Lewald, die vier Monate in Frankfurt am Main verbrachte, waren durchaus links eingestellt. Trotzdem schwärmten sie keineswegs für die Abgeordneten. Andere wie Koch-Gontard oder Buhl präferierten entschieden andere politische Richtungen.
Zeitgenössische Rezeption Obwohl sie Frauen als Zuschauerinnen zugelassen hatten, scheinen die meisten Paulskirchenabgeordneten dennoch von getrennten Sphären von Männern und Frauen in der Politik ausgegangen zu sein. Diesen Schluss zog der Historiker Richard Höter aus Abgeordneten-Einträgen in Koch-Gontards Stammbuch, wobei er auf die häufigen Bezüge auf die Antike mit ihren tradierten Mechanismen der Zuweisung von Geschlechterrollen verwies.