mini|Regierungsräte des Kantons Bern:Evi AllemannAstrid BärtschiRaphael LanzPhilippe MüllerReto MüllerPierre Alain Schnegg (Präsident 2026/2027)Aline Trede;gewählt 2026 für 4 Jahre. mini|Berner Rathaus Der Regierungsrat () ist die Regierung des Kantons Bern. Er besteht aus sieben Mitgliedern (Regierungsräten), die jeweils eine Direktion der kantonalen Verwaltung führen (vergleichbar mit einem Departement des Bundesrats). Der Regierungsrat tagt in der Regel am Mittwoch im Regierungszimmer des Berner Rathauses. Nach der Sitzung werden der Öffentlichkeit zugängliche Beschlüsse und Traktanden publiziert.Sitzungen des Regierungsrates Ein ausführliches Sitzungsprotokoll gibt es aber nicht.

Die Mitglieder werden vom Volk im Majorzwahlverfahren gewählt. Die Amtsdauer beträgt vier Jahre. Eine Gesamterneuerungswahl fand 2026 statt. Der Regierungsrat veröffentlicht Richtlinien der Regierungspolitik für die Amtsperiode und jährlich einen Geschäftsbericht.

Die Direktionen bestehen aus einem Generalsekretariat und mehreren Ämtern. Staatskanzlei, Finanzkontrolle und DatenschutzbehördeDatenschutzbehörde unterstehen nicht dem Regierungsrat.

Der Regierungsrat ersetzte 1831 den Kleinen Rat. Er bestand anfänglich aus 17 Mitgliedern und wurde vom Grossen Rat gewählt. Die Anzahl war 9 von 1846 bis 1990, und die Volkswahl erfolgt seit 1906.

Geschichte Bis 1798 war der Kleine Rat die Regierung der Stadt und Republik Bern. Mit dem Franzoseneinfall und der Kapitulation Berns im Jahr 1798 wurde der Kleine Rat abgesetzt. Ab 1804 hiess die Regierung des neu gegründeten Kantons Bern Kleiner Rat, die Exekutive der Stadt Bern hiess Stadtrat.Regimentbuch 1804, S. 3. Ab 1831 hiess die Kantonsregierung Regierungs-Rath.

Die Verfassung von 1846 reduzierte die Anzahl der Mitglieder von 17 auf 9, und der traditionelle Titel Schultheiss wurde durch den eines Präsidenten des Regierungsrats ersetzt.

Seit 1906 werden die Mitglieder des Regierungsrates nicht mehr vom Grossen Rat, sondern vom Volk gewählt (seit der Einführung des Frauenstimmrechts 1971 auch von den Frauen).

1989 wurde eine Volksinitiative zur Reduktion der Anzahl von 9 auf 7 Mitglieder mit 54 % der Stimmen angenommen, entgegen der Empfehlung des Grossen Rates. In der Folge wurde die Anzahl Direktionen von 14 auf 7 reduziert.

Zusammensetzung Parteipolitische Zusammensetzung Die 1918 gegründete Bauern-, Gewerbe- und Bürgerpartei (BGB, später SVP) konnte 1920 bis 1938 immer fünf der neun Sitze im Regierungsrat besetzen. 1938 zogen erstmals zwei Sozialdemokraten (SP) in die Kantonsregierung ein, 1946 deren drei. Danach hatte die Formel mit vier BGB-, drei SP- und zwei FDP-Regierungsräten bis 1986 Bestand. In den Regierungsratswahlen von 1986 traten die FDP und die SVP erstmals mit getrennten Listen an. Die FDP verlor im zweiten Wahlgang ihre beiden Sitze an die Freie Liste, eine Oppositionsgruppe, die sich besonders für Umweltanliegen einsetzte. 1986 wurde erstmals eine Frau gewählt. Nach der Verkleinerung der Regierung von 9 auf 7 Sitze gingen diese 1990 wieder an die grossen traditionellen Parteien (drei SVP, zwei SP, zwei FDP). Dies blieb bis 2006 so. Als der bisher von der FDP besetzte Jurasitz von der SP errungen wurde und die Grünen wieder Einzug in den Regierungsrat hielten, hatten diese zusammen mit 4 Sitzen eine Mehrheit in der Regierung. Nach zehn Jahren ging der Jurasitz an einen SVP-Vertreter, und die bürgerlichen Parteien erreichten damit wieder eine Mehrheit.

Seit 2022 ist erstmals eine Vertreterin der Mitte in der Regierung, die Partei ist eine Fusion von BDP und CVP, wovon die CVP nie im Regierungsrat vertreten war.

Adrian Vatter bezeichnete den Koalitionstyp der Berner Regierung in den 1980er und 1990er Jahren als Grosse Regierungskoalition, ausser für 1986–1990 (Regierung ohne Parlamentsmehrheit oder ).

Sitzanspruch des Berner Juras Der französischsprachige jurassische Kantonsteil hat Anspruch auf einen Sitz. Für dessen Besetzung ist das geometrische Mittel der von den Kandidaten im Gesamtkanton und im Berner Jura erzielten Stimmen massgeblich. Wählbar sind die französischsprachigen Stimmberechtigten, die in der Verwaltungsregion Berner Jura wohnen.

Zwischen 1950 und 1978 hatte der Berner Jura 2 garantierte Sitze im Regierungsrat (von 9). Die Gebietsreduktion infolge Abspaltung des Kantons Jura hatte auch die Verringerung der dem Berner Jura zustehenden Regierungsratssitze von zwei auf einen zur Folge. Vor 1950 verlangte die Verfassung nur «auf Vertretung der Minderheit angemessene Rücksicht zu nehmen».Verfassung von 1893, Art. 33

Wählbarkeit und Unvereinbarkeit In den Regierungsrat sind alle Stimmberechtigten des Kantons wählbar.Verfassung des Kantons Bern, Art. 67 Wählbarkeit Vorausgesetzt wird der politische Wohnsitz im Kanton und das Erreichen des 18. Altersjahrs (bis 1989: 20, bis 1968: 25).

Personen müssen ca. 2 Monate vor dem Wahltermin von 30 Wählern zur Wahl vorgeschlagen werden.

Für den Sitz des Berner Juras sind die französischsprachigen Stimmberechtigten wählbar, die in der Verwaltungsregion Berner Jura wohnen.

Auslandschweizer sind stimmberechtigt, wenn ihre Stimmgemeinde im Kanton liegt. Personen, die wegen dauernder Urteilsunfähigkeit unter umfassender Beistandschaft stehen oder durch eine vorsorgebeauftragte Person vertreten werden, sind vom Stimmrecht ausgeschlossen.

Regierungsräte dürfen nicht dem Grossen Rat oder einer kantonalen richterlichen Behörde angehören.Verfassung des Kantons Bern, Art. 68 Unvereinbarkeiten

Seit 1987 sind Regierungsräte nicht mehr in den Nationalrat oder den Ständerat wählbar.Verfassung des Kantons Bern, Art. 68 Unvereinbarkeiten Eine entsprechende Volksinitiative war mit 69 % Ja-Stimmen angenommen worden. 1929 war die Anzahl auf 4 (von 9) beschränkt.

Grundsätzlich dürfen die Mitglieder des Regierungsrates kein anderes Amt des Kantons oder einer Gemeinde bekleiden noch einen anderen Beruf oder ein Gewerbe ausüben.Gesetz über die Organisation des Regierungsrates und der Verwaltung (Organisationsgesetz, OrG, 152.01) vom 20.06.1995 (Stand 01.01.2022) Art. 17 Nebenbeschäftigung Für die letzten 6 Monate im Amt können Ausnahmen gemacht werden.

Im Regierungsrat dürfen nicht gleichzeitig Eltern und Kinder, Grosseltern und Enkelkinder, Geschwister, Ehegatten, eingetragene Partner, Personen in faktischer Lebensgemeinschaft, Schwager, Schwiegereltern und Schwiegerkinder, geschiedene Ehegatten und Personen aus aufgelöster eingetragener Partnerschaft Einsitz nehmen. Diese Personen dürfen auch nicht Stellen in der kantonalen Verwaltung bekleiden, die zum Familienmitglied im Regierungsrat untergeordnet sind.Gesetz über die Organisation des Regierungsrates und der Verwaltung (Organisationsgesetz, OrG, 152.01) vom 20.06.1995 (Stand 01.01.2022) Art. 45 Unvereinbarkeiten, Art. 46 Verwandtschaft und Schwägerschaft Onkel, Tanten, Neffen, Nichten, Cousins und Cousinen werden in der Regelung nicht erwähnt. Die Verfassungen von 1846 und 1893 schlossen «Oheim und Neffe im Geblüt» aus. 1965 wurde dies zu «Verwandte in der Seitenlinie bis und mit dem dritten Grade» erweitert.

Das Amt kennt keine Altersgrenze. Regierungsräte können für eine unbeschränkte Anzahl von Amtsperioden wiedergewählt werden. Im Zeitraum seit 1950 waren die meisten für 2 bis 4 Amtsperioden im Regierungsrat, wenige nur für eine. Robert Bauder trat 1980 nach 26 Jahren zurück.

In den Verfassungen von 1846 (und 1893 bis 1906) wurden Regierungsräte verlangt, welche «der beiden Landessprachen kundig sein sollen»Verfassung Art. 33. In der Praxis hiess dies aber nicht, dass sie deren auch «mächtig» seien.

Direktionen Die Regierungsräte leiten jeweils eine der folgenden Direktionen der kantonalen Verwaltung (Departemente):

Direktionen des Regierungsrats des Kantons Bern Bezeichnung Kennzahlen Name Abk Frühere Namen Mitarbeiter Ende 2022 Bau- und Verkehrsdirektion BVD Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (vor 2020) 875 Bildungs- und Kulturdirektion BKD Erziehungsdirektion des Kantons Bern (vor 2020) 1639 Finanzdirektion FIN 1159 Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion GSI Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern (vor 2020) 443 Direktion für Inneres und Justiz DIJ Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion des Kantons Bern (vor 2020) 1151 Sicherheitsdirektion SID Polizei- und Militärdirektion des Kantons Bern (vor 2020) 4552 Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion WEU Volkswirtschaftsdirektion des Kantons Bern (vor 2020) 1542

Direktionen bestehen aus einem Generalsekretariatfrüher Direktionssekretariat und mehreren Ämtern. Diese können nach Bedarf Stäbe, Abteilungen, Unterabteilungen und Dienststellen bilden.

Der Aufbau ist meist zentralisiert, d. h. die Ämter der Direktionen sind für den ganzen Kanton zuständig. Einzelne sind dezentralisiert mit Ämtern oder Zweigstellen, die nur für ein bestimmtes Gebiet zuständig sind.

Der StaatskalenderStaatskalender des Kantons Bern (Titel bis 1837: Regimentsbuch der Republik Bern) gibt Auskunft über die Struktur der Verwaltung und ihre Beamten.

Die Organisationsverordnung jeder Direktion weist ihr zudem ständige Kommissionen, Anstalten und Staatsbeteiligungen an Unternehmen in ihrem Aufgabenbereich zu.

Die Staatskanzlei des Kantons Bern (französisch Chancellerie d’État) ist die Stabs- und Verbindungsstelle des Regierungsrates und des Grossen Rates (Legislative). Sie wird vom Staatsschreiber geleitet, der vom Grossen Rat gewählt wird.

Frühere Direktionen und Departemente 1971 bestanden folgende Direktionen, die vom Grossen Rat den 9 Mitgliedern des Regierungsrates zugeteilt wurden:

Die Präsidialabteilung mit dem Staatsschreiber unterstand dem Regierungspräsidenten.

1832 war die Verwaltung in sieben Departemente eingeteilt: Diplomatisches Departement Departement des Innern Justiz- und Polizeidepartement Finanzdepartement Erziehungsdepartement Militärdepartement Baudepartement

Änderungen der zugehörigen Ämter Änderungen der zugehörigen Ämter Datum Amt von nach 1. Januar 2020 Amt für Umweltkoordination und Energie Bau- und Verkehrsdirektion Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion Kantonales Laboratorium (KL) Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion

Zusammenarbeit Verwaltungsweite Programme Der Regierungsrat hat für die Amtsperiode 2022 bis 2026 folgende Delegationen eingesetzt: Delegation Digitale Verwaltung Juradelegation Delegation für die Konzessionsstrategie Wasserkraft Finanzkontrollgremium

Sie bestehen meist aus 3 Regierungsräten und dienen der Vorbereitung von Entscheiden für die ganze Regierung.Delegationen

Gemeinden Die Gemeinden des Kantons Bern sind grundsätzlich autonom. Die Abteilung Gemeinden des Amtes für Gemeinden und Raumordnung der Direktion für Inneres und Justiz ist zuständig für die Beratung und Aufsicht der Gemeinden. Sie koordiniert zwischen Kanton und Gemeinden.

Der Regierungsrat kann durch Beschluss eine Gemeinde bilden, aufheben oder ihr Gebiet verändern (Gemeindefusion). Bei schwerwiegenden Organisationsproblemen kann der Regierungsrat Massnahmen treffen, diese zu beheben, z. B. für die Gemeinde eine besondere Verwaltung einsetzen, das Budget und die Steueranlage beschliessen.

Berner Gemeinden beurteilen die Zusammenarbeit mit dem Kanton leicht kritischer als die anderer Kantone (65 % positiv, 67 % schweizweit; 2,3 % negativ, 4,6 % schweizweit; Gemeindebefragung 2017).

Interkantonale Zusammenarbeit Im Rahmen der interkantonalen Zusammenarbeit nehmen die Regierungsräte entsprechend ihrem Aufgabenbereich an den Konferenzen mit den anderen Kantonsregierungen teil.Interkantonale Konferenzen