Das Justizamt Gröbzig war bis 1850 eine Gerichts- und Verwaltungseinheit im Herzogtum Anhalt-Dessau mit Sitz in Gröbzig.

Geschichte Das Justizamt entsprach im Umfang der 1718 an Anhalt-Dessau gefallenen Herrschaft Gröbzig. Ab 1819 wurden die landesherrlichen Verwaltungs- und Gerichtseinheiten in Anhalt-Dessau einheitlich Justizamt genannt. Es umfasste die Stadt Gröbzig, zwei Pfarrdörfer, zwei Kirchdörfer und sechs Dörfer ohne Kirche mit 428 Häusern und 2683 Einwohnern (1817). Die Dörfer waren Pfaffendorf, Werdershausen, Kattau, Dohndorf, Ilbersdorf, Pfitzdorf, Körmigk, Sixdorf, Wiendorf, Berwitz und Gerlebogk.

Das Justizamt war sowohl Gericht erster Instanz als auch Verwaltungsbehörde. Als Appellationsgerichte diente die herzogliche Regierung in Dessau.

Neuorganisation 1849/50 Mit der Märzrevolution war eine umfassende Verwaltungs- und Justizreform verbunden. Die Trennung der Rechtsprechung von der Verwaltung wurde eingeführt und die Patrimonialgerichte abgeschafft. Die Verwaltungsaufgaben übernahmen die Kreisdirektionen und die Gerichtsfunktionen die Kreisgerichte und Kreisgerichtskommissionen.Verordnung über die Aufhebung der Patrimonial-Gerichtsbarkeit und des eximirten Gerichtsstandes, so wie über die anderweitige Organisation der Gerichtsbehörden vom 28. August 1850; in: Gesetzessammlung für das Herzogtum Anhalt-Dessau, S. 1841 f., Digitalisat

Für die Justiz entstand so das Kreisgericht Köthen mit einer Kreisgerichtskommission in Gröbzig. Dieses war dem Oberlandesgericht Dessau in zweiter und Oberappellationsgericht Jena letzter Instanz übergeordnet. Die Verwaltungsaufgaben übernahm die Kreisdirektion Köthen.

Quellen Heinrich Lindner: Geschichte und Beschreibung des Landes Anhalt. 1833, S. 304–311, Digitalisat.

Einzelnachweise

Kategorie:Südliches Anhalt Kategorie:Gericht (Herzogtum Anhalt) Kategorie:Gerichtsgründung 1819 Kategorie:Aufgelöst 1850