mini|Erik Jayme (2018) Erik Jayme (* 8. Juni 1934 in Montreal, Kanada; † 1. Mai 2024 in Baden-BadenTraueranzeige in der Süddeutschen Zeitung vom 11. Mai 2024, abgerufen am 11. Mai 2024, Deutschland) war einer der international renommiertesten deutschen Rechtswissenschaftler und bis zu seiner Emeritierung Direktor des Instituts für ausländisches und internationales Privat- und WirtschaftsrechtVgl. Seite des Instituts für ausländisches und internationales Privat- und Wirtschaftsrecht. der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg.

Leben Erik Jayme wurde am 8. Juni 1934 als Sohn des einer südfranzösischen, später piemontesischen Hugenotten-Familie entstammenden Chemikers Georg Jayme und dessen Ehefrau Hjordis Jayme, geb. Roseth, einer aus wohlhabender, im Eisenwarengroßhandel tätigen Unternehmerfamilie stammenden Norwegerin, in Montréal geboren.Vgl., auch für das Folgende, Erik Jayme: Kollisionsrecht und kulturelle Identität – Rechtsvergleichung und Kunstgeschichte. In: Zeitschrift für Europäisches Privatrecht 23, 2015, 4, S. 817–837. Beide Eltern verfügten neben der deutschen Staatsbürgerschaft auch über ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht in Kanada, die Mutter nach einer Unterbrechung wegen ihrer Eheschließung mit einem Deutschen auch über die norwegische Staatsbürgerschaft. Jayme wuchs ab 1936 allerdings in Darmstadt auf. Dorthin war die Familie 1936 übergesiedelt, nachdem sein Vater einen Ruf an die Technische Hochschule angenommen hatte, und dort ging er zur Schule. Nach Ablegung des Abiturs am humanistischen Ludwig-Georgs-Gymnasium studierte er zwischen 1954 und 1958 Jura an den Universitäten Frankfurt am Main, München und Pavia, wo der ausgewiesene Spezialist für das internationale Privatrecht Rodolfo De Nova sein wichtigster Lehrer wurde.Vgl. I professori dell'Università di Pavia (1859 - 1961): Rodolfo De Nova; pellegrini del sapere: Rodolfo De Nova; Rudolfo De Nova, Scritti di diritto internazionale privato (= Studi nelle scienze giuridiche e sociali, Band 19). CEDAM, Padua 1977, ISBN 978-88-13-14496-8 (mit Schriftenverzeichnis), vgl. die Rezension und Gesamtwürdigung De Novas von Kurt Lipstein, in: The Cambridge Law Journal 37, 2, 1978, S. 374 Rezension von K. Lipstein. In München studierte er zusätzlich Kunstgeschichte bei Hans Sedlmayr. Sommerkurse in Italien (Perugia) und Frankreich (Dijon) dienten der Vertiefung der Sprachkenntnisse und der Begegnung mit der Literatur, Kunst und Kultur der jeweiligen Länder. 1960 wurde er aufgrund der im Wesentlichen in Pavia geschriebenen Dissertation Spannungen bei der Anwendung italienischen Familienrechts durch deutsche Gerichte in München zum Dr. jur. promoviert.Erik Jayme: Spannungen bei der Anwendung italienischen Familienrechts durch deutsche Gerichte (= Schriften zum deutschen und europäischen Zivil-, Handels- und Prozessrecht, Band 13). E. und W. Gieseking Bielefeld 1961. Die Dissertation wurde betreut von Murad Ferid und Rodolfo De Nova, dem Jayme im Vorwort dafür dankte, dass er ihn „in vielen Gesprächen in die Eigenheiten des italienischen Rechtsdenkens eingeführt“ habe. Bereits in dieser Arbeit, mit der er beabsichtigte, angesichts der beklagten weitgehenden – durchaus einseitigen Vgl. Erik Jayme, Spannungen bei der Anwendung italienischen Familienrechts durch deutsche Gerichte (= Schriften zum deutschen und europäischen Zivil-, Handels- und Prozessrecht, Band 13). E. und W. Gieseking Bielefeld 1961, S. 6, wo der Autor hervorhebt, die italienische Forschung habe „immer wieder den Blick nach Norden gerichtet und mit einer weltoffenen Selbstverständlichkeit deutsche Quellen verwandt oder zitiert, während bei uns bedeutende italienische Werke, von einzelnen Rechtsgebieten, wie z. B. dem römischen Recht, abgesehen, weniger bekannt geblieben sind.“ – Vernachlässigung der italienischen Rechtsliteratur durch die deutsche Rechtswissenschaft „einen kleinen Beitrag dazu (zu) leisten, der italienischen Rechtsliteratur auf diesem Spezialgebiet gerecht zu werden,“ Erik Jayme, Spannungen bei der Anwendung italienischen Familienrechts durch deutsche Gerichte (= Schriften zum deutschen und europäischen Zivil-, Handels- und Prozessrecht, Band 13). E. und W. Gieseking Bielefeld 1961, S. 6. treten die für die gesamte weitere Arbeit entscheidenden Einstellungen und Kompetenzen zutage: die Offenheit für eine fremde Rechtskultur, der Respekt vor den Leistungen ihrer Repräsentanten und die auf der Basis solider Sprachkenntnisse erfolgte intensive Auseinandersetzung mit deren Fachliteratur. Nur fünf Jahre später, 1966, folgte aufgrund der von Albert Armin Ehrenzweig – nach eigener Einschätzung seinem „große(n) Lehrmeister für mein wissenschaftliches und persönliches Leben“ und dem „größte(n) lebende(n) Genie, dem ich in meinem Leben begegnet bin“ – angeregten Arbeit Interspousal Immunity. Revolution and Counterrevolution in American Tort Conflicts der LL.M. (Master of Laws) an der Universität Berkeley,Erik Jayme: Interspousal Immunity. Revolution and Counterrevolution in American Tort Conflicts In: Southern California Law Review 40 (1967), 307–350. 1969 aufgrund der Habilitationsschrift Die Familie im Recht der unerlaubten Handlungen die Habilitation in Mainz,Erik Jayme: Die Familie im Recht der unerlaubten Handlungen (= Schriften der Wissenschaftlichen Gesellschaft für Personenstandswesen und verwandte Gebiete, Band 9). Metzner, Frankfurt am Main 1970, ISBN 978-3-7560-1803-1. wo er anschließend als Privatdozent tätig war. Auch in dieser dritten seiner Qualifikationsarbeiten spielten wieder die rechtsvergleichende Methode und die Auseinandersetzung mit dem Kollisionsrecht, hier nun erweitert um die Berücksichtigung rechts- und mentalitätsgeschichtlicher Aspekte sowie des, gerade im Bereich des Ehe- und Familienrechts, stark ins Gewicht fallenden Wandels des Zeitgeistes eine wesentliche Rolle. Zwischen den in diesem Bereich hinsichtlich des Schutzes der Ehe und möglichen Haftungsgründen im Falle einer Ehestörung anzutreffenden extremen Meinungen vertrat Jayme eine vermittelnde Position.

Jayme war von 1973 bis 1974 Professor an der Westfälischen Wilhelms-Universität in Münster, anschließend an der Universität München, ab 1983 an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg, wo er sich von der intensiven Gutachtertätigkeit der Münchner Jahre zurückzog und seinen Studien eine stärker geisteswissenschaftliche und historische Ausrichtung gab. Als seine Lehrmeister aus der Geschichte bezeichnete er zum einen Pasquale Stanislao Mancini, in dem er den in der Tradition der neapolitanischen Aufklärung (Giambattista Vico) stehenden Verfechter der Menschenrechte, der Freiheit des Individuums, des Vorrangs der nationalen Identität sowie des Prinzips der Parteiautonomie und damit noch vor Friedrich Carl von Savigny den lange verkannten eigentlichen Vater des „heutige(n) kontinentaleuropäische(n) internationale(n) Privatrecht(s)“ erblickte,Vgl. Erik Jayme: Pasquale Stanislao Mancini – Internationales Privatrecht zwischen Risorgimento und praktischer Jurisprudenz (= Münchener Universitäts-Schriften, Juristische Fakultät, Abhandlungen zur rechtswissenschaftlichen Grundlagenforschung, Band 45), hg. von Sten Gagnér, Arthur Kaufmann, Dieter Nörr. Gremer, Ebelsbach 1980, hier S. VIIf.; S. 1f. zum anderen Antonio Canova, bei dem er den Gedanken des nationalen Kulturgutes sowie das Prinzip der Restitution desselben gegen das damals vorherrschende Beuterecht des Siegers durchgesetzt fand.Vgl. Erik Jayme: Antonio Canova (1757–1822) als Künstler und Diplomat – Zur Rückkehr von Teilen der Bibliotheca Palatina nach Heidelberg in den Jahren 1815 und 1819. Universität Heidelberg, Heidelberg 1994. Bis zu seiner Emeritierung 2002 war er Ordinarius für Bürgerliches Recht, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung sowie geschäftsführender Direktor des Instituts für ausländisches und internationales Privat- und Wirtschaftsrecht der Universität Heidelberg. Regelmäßig lehrte er auch an der Universität Ferrara. Er hat die Erforschung der lusitanischen Rechtsfamilie und die Deutsch-Lusitanische Juristenvereinigung (DLJV) Vgl. Website der DLJV. begründet.

Ein weiterer Schwerpunkt seiner Forschung war das internationale Kunst- und Urheberrecht. Bis ins höchste Alter blieb er aufgeschlossen für neue Problem- und Fragestellungen, auf die er innovative Antworten suchte. Noch in einer seiner letzten Publikationen leistete er etwa einen weiteren Beitrag zu der im letzten Viertel des zwanzigsten Jahrhunderts aufgekommenen, aber erst nach der Jahrtausendwende zu erheblicher Breitenwirkung gelangten Postkolonialismusdebatte, also der vieldiskutierten Problematik des angemessenen Umgangs mit Kunst- und Kulturgütern kolonialer Provenienz in westlichen Sammlungen, an der er sich frühzeitig beteiligt hatte.Erik Jaime: Entleerte Museen: Kolonialgut im Kunstrecht. In: Bulletin Kunst&Recht 2021/2.2022/1, S. 5–16. Die erste einschlägige Publikation Jaymes, der zahlreiche weitere folgen sollten, stammt aus dem Jahr 1990: Erik Jayme: Internationaler Kulturgüterschutz: Lex originis oder lex rei sitae in: Praxis des internationalen Privat- und Verfahrensrechts (IPRax) 10, 1990, S. 347–348. Er warb hier für eine Kultur des interkulturellen Dialogs, die dazu führen könne, dass „die Kunst […] zugleich den Weg zu Versöhnung und Frieden“ zu bereiten vermöge.S. auch unten die Anm. zu Imi Knoebel. Die bescheidene Rolle des Rechts in diesem Prozess erblickte er darin, dass es „nur helfen“ könne, „gütliche und verbindliche Lösungen zu finden und zu festigen.“ In diesem Zusammenhang betonte er die Notwendigkeit der „Entwicklung einer Theorie, welche die faktische Erfüllung moralischer Gebote als ersten Schritt zur Entstehung von Rechtsregeln begreift.“ Eine solche habe anzuknüpfen an die wichtige rechtsschöpferische Funktion der von Albert Armin Ehrenzweig in die Debatte eingeführten „,inchoate rules‘, also die unfertigen, beginnenden Regeln, welche sich auf Gespräche und Verhandlungen oder erste faktisch erfüllte Forderungen stützen können.“Erik Jayme: Entleerte Museen: Kolonialgut im Kunstrecht. In: Bulletin Kunst&Recht 2021/2.2022/1, S. 16; S. 13. Mit seiner Unterstützung gelang 2010 aufgrund einer Einigung die Rückführung eines koptischen Zauberbuchs (P. Heid. Inv. Kopt. 686)https://www.ub.uni-heidelberg.de/papyri/view/p_kopt_686/ P. Heid. Inv. Kopt. 686 auf der Seite des Heidelberger Instituts für Papyrologie]. mit bildlichen Darstellungen der Gottesmutter und des Erzengels Michael in die Sammlung des Instituts für Papyrologie der Universität Heidelberg, das nach dem Ende des II. Weltkrieges unter ungeklärten Umständen abhandengekommen und in faktischen, rechtlich jedoch anfechtbaren Privatbesitz gelangt war.Vgl. „Ägyptische Magie im Wandel der Zeiten. Eine zauberhafte Reise durch Text- und Bildwelten vom Alten Ägypten bis in die arabische Welt“. 9. März bis 13. Juni 2011 im Universitätsmuseum; Katalog „Ägyptische Magie im Wandel der Zeiten. Eine Ausstellung des Heidelberger Instituts für Papyrologie in Zusammenarbeit mit dem Institut für Ägyptologie der Universität Heidelberg“. Zuvor war der Fall von Erik Jame und Andrea Jördens, der Direktorin des Instituts für Papyrologie, auf dem Dritten Heidelberger Kunstrechtstag am 9. und 10. Oktober 2009 behandelt worden.Vgl. Erik Jayme: Ersitzung im Kunstrechtsstreit am Beispiel der Heidelberger Papyrussammlung. In: Matthias Weller u. a. (Hrsg.), Kunst im Markt – Kunst im Recht. Tagungsband des Dritten Heidelberger Kunstrechtstags am 09. und 10. Oktober 2009 (= Schriften zum Kunst- und Kulturrecht, Band 6). Nomos Verlag, Baden-Baden 2010, S. 129–138; Andrea Jördens, Die Heidelberger Papyrussammlung. In: Matthias Weller u. a. (Hrsg.), Kunst im Markt – Kunst im Recht. Tagungsband des Dritten Heidelberger Kunstrechtstags am 09. und 10. Oktober 2009 (= Schriften zum Kunst- und Kulturrecht, Band 6). Nomos Verlag, Baden-Baden 2010, S. 139–143.

Bis zu seinem Tod hielt er weiterhin regulär Vorlesungen und veröffentlichte regelmäßig Beiträge und Schriften.