Das Amtsgericht Roßlau war von 1879 bis 1945 ein Amtsgericht im Herzogtum und Freistaat Anhalt mit Sitz in Roßlau.
Geschichte Im Herzogtum Anhalt bestand in Zerbst das Kreisgericht Zerbst (mit der Kreisgerichtskommission Roßlau) als Gericht erster und das Oberlandesgericht Dessau als Gericht zweiter Instanz.
Nach der Einführung der Reichsjustizgesetze 1879 entstand reichsweit eine neue Gerichtsstruktur.Gesetz, die Organisation der Gerichsbehörden betreffend vom 12. April 1879; in: Gesetzessammlung für das Herzogtum Anhalt-Dessau, S. 403 f., Digitalisat An der Spitze des Instanzenzugs stand nun das Reichsgericht, dem das gemeinsame Oberlandesgericht Naumburg nachgeordnet war. Das Herzogtum Anhalt bildete den Sprengel des Landgerichts Dessau. Unter den elf Amtsgerichten dieses Landgerichtes befand sich unter anderem das Amtsgericht Roßlau. Die bisherigen Gerichte wurden aufgehoben.
Am Gericht bestand 1880 eine Richterstelle. Sein Sprengel umfasste 8437 Gerichtseingesessene. Das Amtsgericht war damit ein kleines Amtsgericht im Landgerichtsbezirk.Carl Pfafferoth: Jahrbuch der deutschen Gerichtsverfassung. 1880, S. 451 online
Ab 1934 wurde das Rathaus Roßlau vom Amtsgericht genutzt. Zum Ende des Zweiten Weltkriegs wurde das Amtsgericht stillgelegt und nach dem Krieg nicht wieder eröffnet. Das Amtsgerichtsgebäude wurde in der Nachkriegszeit vom Amtsgericht Zerbst genutzt.A. Vössing, NJ 1947, 141–143
Siehe auch Liste der Gerichte im Herzogtum Anhalt
Einzelnachweise
Kategorie:Gericht (Dessau-Roßlau) Kategorie:Gericht (Herzogtum Anhalt) Kategorie:Gericht (Sachsen-Anhalt) Kategorie:Gerichtsgründung 1879 Kategorie:Aufgelöst 1945