Das Deutsche Rechtswörterbuch (DRW) ist ein auch online vorliegendes Nachschlagewerk für die historische deutsche Rechtssprache. Das Großwörterbuch behandelt in alphabetischer Ordnung den rechtlich bedeutsamen Wortschatz des Deutschen (sowie weiterer westgermanischer Sprachen) von der Spätantike bis ins 19. Jahrhundert. Derzeit sind gut 100.000 Artikel aus den Buchstabenbereichen von A (wie Aachenfahrt) bis U (wie umgarten) fertig gestellt. Vom fünfzehnten Band sind bereits die ersten Lieferungen gedruckt.Projekthomepage unter „Bisher erschienene Bände“; abgerufen am 22. August 2025.

Neben dem Deutschen Wörterbuch von Jacob und Wilhelm Grimm und dem Schweizerischen Idiotikon ist das DRW die umfassendste Darstellung deutscher Wortgeschichte.

mini|Die gedruckte Fassung des Deutschen Rechtswörterbuchs (DRW): Mittlerweile wird am vierzehnten Band gearbeitet. Über 100.000 Wortartikel auf 20.000 Druckspalten sind bislang publiziert.

Zielsetzung und Aufbau Als Wörterbuch im engeren Sinne erklärt das DRW die Bedeutungen der behandelten Wörter, geht zum Teil aber über reine Worterklärungen hinaus, indem es – wo nötig – mit knappen Erläuterungen auch auf (z. B. rechtliche) Zusammenhänge eingeht und einen möglichen Wortbedeutungswandel abzubilden sucht.Andreas Deutsch: Spannende Späne. Beispiele zum Wortbedeutungswandel aus der Werkstatt des Deutschen Rechtswörterbuchs. In: Luise Czajkowski, Sabrina Ulbrich-Bösch, Christina Waldvogel (Hrsg.): Sprachwandel im Deutschen. Berlin/Boston 2018, S. 135–146. Die alphabetisch angeordneten Wortartikel enthalten neben Lemma und Bedeutungserklärungen möglichst repräsentative Belegzitate, die sowohl die zeitliche als auch die geographische Verbreitung des jeweiligen Wortes widerspiegeln sollen. Da nicht nur Fachbegriffe des Rechts, sondern auch Wörter der Alltagssprache in das Wörterbuch aufgenommen werden, sobald sie in einem rechtlichen Kontext eine besondere Bedeutung erhalten, stellt das DRW ein wichtiges Hilfsmittel für alle historisch arbeitenden Disziplinen dar, die mit Textquellen des deutschen oder westgermanischen Sprachraums arbeiten. Nicht zuletzt in seiner allgemein und frei zugänglichen Onlineversion wird das Wörterbuch daher auch weit über die deutschen Grenzen hinaus genutzt.Jahresbericht des Deutschen Rechtswörterbuchs. In: Jahrbuch der Heidelberger Akademie der Wissenschaften für 2018 (PDF; 7,8 MB) Heidelberg 2019, S. 227 ff.

Die Aufgabe des DRW besteht darin, die Geschichte des älteren deutschen Rechtswortschatzes wie auch der rechtlich relevanten Bedeutungen des Allgemeinwortschatzes vom Beginn der schriftlichen Überlieferung im 5. Jahrhundert bis 1815 semasiologisch darzustellen. Die derzeit ältesten ins DRW aufgenommenen Belege stammen vor 384 n. Chr. bzw. 479 n. Chr.Andreas Deutsch: Oudfriese termen in het Deutsches Rechtswörterbuch. (PDF; 371 kB) De meertalige benadering van het woordenboek van historische Duitse juridische termen. In: Trefwoord – tijdschrift voor lexicografie 2019, S. 4. Das DRW deckt somit einen Zeitraum von rund 1400 Jahren ab – weit mehr als die meisten anderen Wörterbücher.Ingrid Lemberg: Lexikographie und Kulturgeschichte: 1400 Jahre Rechtskultur im Spiegel des Deutschen Rechtswörterbuchs. In: Heidrun Kämper, Ludwig M. Eichinger (Hrsg.): Sprache – Kognition – Kultur. Sprache zwischen mentaler Struktur und kultureller Prägung (= Jahrbuch des Instituts für Deutsche Sprache 2007) Berlin/New York 2008, S. 151 ff. Das DRW ist ein Hilfsmittel für das Verständnis von schriftlichen Quellen, die diesen Wortschatz benutzen, geht aber in dieser Funktion weit über die eines Wörterbuches zu einer der vielen Fach- oder Berufssprachen hinaus, weil es sich in seiner Quellengrundlage nicht auf deutschsprachige Rechtstexte beschränkt, sondern auf Grund der engen Verflechtung von Allgemein- und Rechtssprache grundsätzlich jede Textsorte auf rechtlich relevantes Wortmaterial hin untersucht. Die Rechtssprache in dem Sinn, wie er im DRW gilt, ist diejenige, mit der auf rechtlich relevante Institutionen und Sachverhalte Bezug genommen werden kann.

In die Bezeichnung „deutsch“ im Titel sind unter anderem das Altsächsische, Altenglische, Altfriesische, Mittelniederländische und Mittelniederdeutsche einbezogen worden. Im Interesse der Lesbarkeit der Artikel wurden den altenglischen und altfriesischen Texten Übersetzungen beigegeben.Projekthomepage unter „Was ist das DRW?“; abgerufen am 23. März 2020.

Im DRW berücksichtigte Sprachen bzw. Sprachstufen Ungefährer Belegzeitraum Volkssprachliche Wörter in frühen lateinischen Texten 450–800 Altenglisch 600–1100 Althochdeutsch 600–1050 Langobardisch 650–1000 Altniederländisch 700–1200 Altsächsisch 800–1200 Altfriesisch 800–1500 Mittelniederländisch 1200–1600 Mittelniederdeutsch 1200–1650 Frühneuhochdeutsch 1350–1650 Neuhochdeutsch ab 1650 (– 1815/35 im DRW)

Geschichte mini|Ein sogenannter Belegzettel aus der Anfangszeit des Deutschen Rechtswörterbuchs: Hier wurde eine Fundstelle zum Wort „Morgengabe“ vermerkt. Rund 2,5 Millionen solcher Belegzettel sind die Basis für die Erstellung des Wörterbuchs. Heute kommt eine elektronische Datenbank hinzu.

Das DRW wurde, einer Anregung von Gottfried Wilhelm Leibniz aus dem Jahre 1700 folgend, im Jahre 1896/97 als Forschungsvorhaben der Preußischen Akademie ins Leben gerufen. Der Gründungskommission gehörten wichtige Persönlichkeiten der Zeit an: die Rechtshistoriker Karl von Amira, Heinrich Brunner, Ferdinand Frensdorff, Otto von Gierke und Richard Schröder sowie der Historiker Ernst Dümmler und der Sprachhistoriker Karl Weinhold. Der Heidelberger Rechtsgelehrte Richard Schröder übernahm die organisatorische Leitung; 1917 folgte ihm der Rechtshistoriker Eberhard Freiherr von Künßberg. Sitz des Wörterbuchunternehmens war von Anfang an in Heidelberg.Zur Geschichte des Projekts etwa: Ingrid Lemberg, Heino Speer: Bericht über das Deutsche Rechtswörterbuch. In: Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte. Germanistische Abteilung. Band 114, 1997, S. 679–697; Andreas Deutsch: Von „tausend Wundern“ und einem „gewaltigen Zettelschatz“. Aus der Geschichte des Deutschen Rechtswörterbuchs. In: Ders. (Hrsg.): Das Deutsche Rechtswörterbuch – Perspektiven. Heidelberg 2010, S. 21–45; Andreas Deutsch: Von der Idee eines Wörterbuchs zur älteren Rechtssprache – und der Geburt eines Großprojekts im Jahre 1897: Zur Konzeption des Deutschen Rechtswörterbuchs und seiner Vorläufer als vergangenheitsbezogene Nachschlagewerke. In: Michael Prinz, Hans-Joachim Solms (Hrsg.): vnuornemliche alde vocabulen – gute, brauchbare wörter. Zu den Anfängen der historischen Lexikographie = Zeitschrift für deutsche Philologie, Sonderheft zum 132. Band, 2014, S. 269–298.

Projektgründung 1897 Publikationsbeginn 1912 (Quellenheft) Erste Wörterbuchlieferung 1914 Konzeptionelle Reform 1970.

Träger des Deutschen Rechtswörterbuchs ist seit 1959 die Heidelberger Akademie der Wissenschaften. Seit 1980 wird das Rechtswörterbuch durch das Akademienprogramm finanziert.Seite über das Rechtswörterbuch. Akademieunion; abgerufen am 21. Mai 2020für das Jahr 1980 siehe Wissenschaftspolitische Stellungnahme des Wissenschaftsrates zum Akademienprogramm, 2018. (PDF; 1,1 MB) Tabelle S. 87; abgerufen am 21. Mai 2020 Als Laufzeitende ist das Jahr 2036 angegeben.Wissenschaftspolitische Stellungnahme zum Akademienprogramm, Wissenschaftsrat 2020, PDF, abgerufen am 3. August 2024, Seite 87

Mit der kostenfreien Internetpräsentation der gedruckten Bände und weiterer Materialien einschließlich digitalisierter Quellen seit 1999 gilt das DRW auf dem Feld der historischen Wörterbücher als ein Pionier bei der Nutzung der neuen Medien. Ab 1989 erfolgte elektronischer Textsatz, ab 1990 elektronische Belegerfassung und Manuskripterstellung, ab 1993 Umstellung auf eine lexikographische Datenbank. Heute verfügt DRW-OnlineDRW-Online über zahlreiche zusätzliche Recherchemöglichkeiten und Verlinkungen. Zudem werden in DRW-Online für Wörter, die zwar im DRW-Archiv nachgewiesen sind, aber (z. B. wegen später Erstbelegung) keinen Wortartikel erhalten haben, bei einer Erstbelegung bis einschließlich 1835 Kurznachweise (sog. Wortbelegungen) gezeigt.Zu den Funktionen der Onlineversion: Almuth Bedenbender: Das Deutsche Rechtswörterbuch im Netz. (PDF) In: Andrea Abel, Lothar Lemnitzer (Hrsg.): Vernetzungsstrategien, Zugriffsstrukturen und automatisch ermittelte Angaben in Internetwörterbüchern. Mannheim 2014, S. 22–28.

Quellen und Materialbasis Ca. 8.500 Quellensiglen; eine Sigle kann hierbei für eine einzelne Rechtsquelle stehen (wie etwa den Sachsenspiegel oder den Klagspiegel) oder für eine Quellensammlung (etwa die Monumenta Germaniae Historica) oder auch ganze Zeitschriftenreihen (z. B. die Savigny-Zeitschrift oder Signa Iuris). Zettelarchiv mit ca. 2,5 Millionen Belegen; erstellt in der Anfangszeit des Projekts. Zusätzlich ein elektronisches Textarchiv mit mehreren Millionen Wörtern.Andreas Deutsch: Zur Symbiose zwischen „Zettelkasten“ und „Datenbank“ bei der Artikelerstellung im Deutschen Rechtswörterbuch. In: Anja Lobenstein-Reichmann, Peter O. Müller (Hrsg.): Historische Lexikographie zwischen Tradition und Innovation. Berlin/Boston 2016, S. 271–286.

Publikationsstand Quellenheft: Publikationsbeginn 1912

Wörterbuchlieferungen: Publikationsbeginn 1914 (Wörterbuch der älteren deutschen Rechtssprache) Band 1: Band 2: Band 3: Band 4: Band 5: Band 6: Band 7: Band 8: Band 9: Band 10: Band 11: Band 12: Band 13: Band 14: Band 15: Andreas Deutsch, unter Mitarbeit von Almuth Bedenbender u. a.: Triumph bis […]. In: Heidelberger Akademie der Wissenschaften (Hrsg.): Deutsches Rechtswörterbuch. Band 15, [begonnen 2025]. Voraussichtlicher Abschluss 2036 mit 16 Bänden.

Info-Video Ein von der Forschungsstelle erstelltes gibt Auskunft über die Arbeit am Wörterbuch und die Geschichte des Projekts.

Literatur Andreas Deutsch: Die große Suche nach dem Rechtswortschatz. Zu den Anfängen des Deutschen Rechtswörterbuchs vor 125 Jahren. In: Zeitschrift für Neuere Rechtsgeschichte 44 (2022), S. 177–217, DOI:10.5771/0250-6459-2022-3-4-177. Andreas Deutsch: Anforderungen an eine Bedeutungserklärung im Fachwörterbuch zu Zeiten von Google und Wikipedia – dargestellt am Beispiel des Deutschen Rechtswörterbuchs. In: Gerhard Diehl, Volker Harm (Hrsg.): Historische Lexikographie des Deutschen. Perspektiven eines Forschungsfeldes im digitalen Zeitalter (= Lexicographica. Series Maior 161). Berlin/Boston 2022, S. 37–56. Andreas Deutsch: Wenn die Maus wissen will, was Schirmherr heißt. Rechtssprachgeschichte im Deutschen Rechtswörterbuch und ihre Vermittlung auch an nichtwissenschaftliche Zielgruppen. In: Volker Harm, Holger Runow, Leevke Schiwek (Hrsg.): Sprachgeschichte des Deutschen. Positionierungen in Forschung, Studium, Unterricht. Stuttgart 2016, S. 103–115. Andreas Deutsch: Von der Idee eines Wörterbuchs zur älteren Rechtssprache – und der Geburt eines Großprojekts im Jahre 1897: Zur Konzeption des Deutschen Rechtswörterbuchs und seiner Vorläufer als vergangenheitsbezogene Nachschlagewerke. In: Michael Prinz, Hans-Joachim Solms (Hrsg.): vnuornemliche alde vocabulen – gute, brauchbare wörter. Zu den Anfängen der historischen Lexikographie = Zeitschrift für deutsche Philologie, Sonderheft zum 132. Band, 2014, S. 269–298. Andreas Deutsch: Von „tausend Wundern“ und einem „gewaltigen Zettelschatz“. Aus der Geschichte des Deutschen Rechtswörterbuchs. In: Ders. (Hrsg.): Das Deutsche Rechtswörterbuch – Perspektiven. Heidelberg 2010, S. 21–45. Andreas Deutsch: Das Deutsche Rechtswörterbuch – ein Sprachwörterbuch zur Rechts- und Kulturgeschichte. In: Mitteilungen des Deutschen Germanistenverbandes 57/4 (2010): Historische Lexikographie des Deutschen. Hrsg. von Holger Runow, S. 419–431.