mini|hochkant=1.22|Brücke
Niederndorf (fränkisch: NiedandorfW. D. Ortmann: Landkreis Scheinfeld, S. 136. Dort nach den Regeln des HONB folgendermaßen transkribiert: „nīdəndǫrf“.) ist ein Gemeindeteil des Marktes Burghaslach im Landkreis Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim (Mittelfranken, Bayern). Die Gemarkung Niederndorf hat eine Fläche von 2,414 km². Sie ist in 391 Flurstücke aufgeteilt, die eine durchschnittliche Flurstücksfläche von 6174,78 m² haben.
Lage Das Dorf liegt am rechten Ufer der Haslach. Die Staatsstraße 2261 führt die Haslach entlang nach Burghaslach (1,4 km westlich) bzw. zur Anschlussstelle 77 der Bundesautobahn 3 (1,6 km nordöstlich). Gemeindeverbindungsstraßen führen zur Kreisstraße NEA 2 (1,1 südlich) und nach Gleißenberg ebenfalls zur NEA 2 (1 km südöstlich).
Geschichte Der Ort wurde im Würzburger Lehenbuch, das im Zeitraum von 1335 bis 1345 entstanden ist, als „Nyderndorf“ erstmals erwähnt. Der Ortsname ist eine Lagebezeichnung: Ausgehend von Burghaslach ist Niederndorf an der Haslach abwärts gelegen. Der Ort ist wohl eine Ausgründung von Burghaslach.W. D. Ortmann: Landkreis Scheinfeld, S. 136f. Niederndorf lag im Fraischbezirk der Castell’schen Cent Burghaslach. Grundherren waren das Castell’sche Amt Breitenlohe und das bambergische Amt Höchstadt.J. K. Bundschuh: Geographisches Statistisch-Topographisches Lexikon von Franken, Bd. 4, Sp. 9f.
Im Jahre 1806 kam Niederndorf zum Königreich Bayern. Im Rahmen des Gemeindeedikts (frühes 19. Jahrhundert) wurde Niederndorf dem Steuerdistrikt Burghaslach zugeordnet. Mit dem Zweiten Gemeindeedikt (1818) entstand die Ruralgemeinde Niederndorf. Sie war in Verwaltung und Gerichtsbarkeit dem Herrschaftsgericht Burghaslach und in der Finanzverwaltung zunächst dem Rentamt Scheinfeld zugeordnet, nach dessen Auflösung im Jahr 1818 dem Rentamt Iphofen. 1852 kam Niederndorf an das Landgericht Scheinfeld. Für die Verwaltung war ab 1862 das Bezirksamt Scheinfeld (1939 in Landkreis Scheinfeld umbenannt) und für die Finanzverwaltung ab 1879 das Rentamt Markt Bibart zuständig (1919–1929: Finanzamt Markt Bibart, von 1929 bis 1972: Finanzamt Neustadt an der Aisch, seit 1972: Finanzamt Uffenheim). Die Gerichtsbarkeit blieb bis 1879 beim Landgericht Scheinfeld, von 1880 bis 1973 war das Amtsgericht Scheinfeld zuständig, seitdem ist es das Amtsgericht Neustadt an der Aisch. 1964 hatte die Gemeinde eine Gebietsfläche von 2,471 km². Am 1. Januar 1972 wurde Niederndorf im Zuge der Gebietsreform in Bayern nach Burghaslach eingemeindet.
Baudenkmäler Haus Nr. 45: Mühle Brücke
ehemaliges Baudenkmal Haus Nr. 19: Erdgeschossiges Wohnstallhaus, im Türsturz bezeichnet „1848“. Verputzter Massivbau von drei zu drei Achsen im Wohnteil. Satteldach mit Traufe zur Straße.G. Hojer: Landkreis Scheinfeld, S. 221. Denkmalschutz aufgehoben, Objekt evtl. abgerissen. Ursprüngliche Hausnummerierung.
Einwohnerentwicklung Jahr 1818 1840 1852 1855 1861 1867 1871 1875 1880 1885 1890 1895 1900 1905 1910 1919 1925 1933 1939 1946 1950 1952 1961 1970 1987Einwohner 128 125 135 140 149 162 162 143 140 142 147 166 159 156 132 122 119 140 116 151 140 124 119 115 107HäuserEs sind nur bewohnte Häuser angegeben. Im Jahre 1818 werden diese als Feuerstellen bezeichnet, 1840 als Häuser und 1871 bis 1987 als Wohngebäude. 26 20 24 25 24 31 24 24 25 31Quelle
Religion Niederndorf ist seit der Reformation evangelisch-lutherisch geprägt und nach St. Ägidius (Burghaslach) gepfarrt.
Literatur
Weblinks
Fußnoten
Kategorie:Geographie (Burghaslach) Kategorie:Ort im Landkreis Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim Kategorie:Ehemalige Gemeinde (Landkreis Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim) Kategorie:Gemeindeauflösung 1971 Kategorie:Ort im Steigerwald Kategorie:Ersterwähnung 1335 Kategorie:Gemarkung im Landkreis Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim