Als Auslandseinsätze der deutschen Polizei werden Einsätze deutscher Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamter im Rahmen internationaler Missionen bezeichnet. Sie erfolgen überwiegend im Kontext multilateraler Friedensmissionen internationaler Organisationen oder im Rahmen bilateraler Unterstützungsmaßnahmen zur Stabilisierung staatlicher Sicherheitsstrukturen. Zu den besonderen Auslandsverwendungen der Polizei zählen auch Einsätze außerhalb klassischer internationaler Polizeimissionen, etwa als Dokumenten- und Visumberater, Verbindungsbeamte, grenzpolizeiliche Unterstützungsbeamte, Personen- und Objektschutzkräfte sowie Einsätze im Rahmen humanitärer Aufnahmeverfahren.

Das Ziel klassischer Auslandseinsätze ist insbesondere der Aufbau und die Stärkung rechtsstaatlicher Polizeistrukturen in Krisen- und Transformationsstaaten. Dazu gehören unter anderem die Ausbildung und Beratung lokaler Polizeikräfte, die Unterstützung beim Aufbau staatlicher Sicherheitsinstitutionen sowie die Beobachtung und Begleitung sicherheitsrelevanter Reformprozesse. Internationale Polizeimissionen sind häufig Bestandteil umfassender Programme zur Reform des Sicherheitssektors (Security Sector Reform) und sollen langfristig zur Stabilisierung staatlicher Institutionen und zur Friedenssicherung beitragen.

Mandatgeber solcher Missionen sind vor allem die Vereinten Nationen, die Europäische Union sowie die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE). Internationale Polizeimissionen leisten dabei einen Beitrag zum Aufbau funktionsfähiger Sicherheitsstrukturen und zur Stabilisierung staatlicher Institutionen in Konflikt- und Postkonfliktregionen.

Rechtsgrundlagen

Die Verwendung von deutschen Polizeikräften in zwischenstaatlichen Organisationen betrifft die auswärtigen Angelegenheiten, für die der Bund die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz gem. Art. 73 Abs. 1 Nr. 1 GG i. V. m. Art. 87 Abs. 1 S. 1 GG hat (Auswärtige Gewalt).Schenke/Graulich/Ruthig: Sicherheitsrecht des Bundes, 2. Auflage, C.H. Beck, München 2019, § 8 Bundespolizeigesetz, Rn. 3. Die Entsendung erfolgt ausschließlich zu polizeilichen oder anderen nichtmilitärischen Aufgaben. Auslandseinsätze werden formal ausschließlich durch die Bundespolizei durchgeführt, welche in diesem Bereich die uneingeschränkte Polizeizuständigkeit hat.Schenke/Graulich/Ruthig: Sicherheitsrecht des Bundes, 2. Auflage, C.H. Beck, München 2019, § 8 Bundespolizeigesetz, Rn. 5. Die Rechtsgrundlage hierfür ist § 8 des Bundespolizeigesetzes, der eine Mitwirkung an internationalen Maßnahmen auf Ersuchen internationaler Organisationen oder im Rahmen entsprechender Abkommen vorsieht. Polizeibeamte der Länder können an klassischen Auslandseinsätzen (Polizeimissionen und Frontex-Einsätzen) mitwirken, werden jedoch zu diesem Zweck zur Bundespolizei abgeordnet (Organleihe) und handeln in deren Auftrag. Das Bundespolizeipräsidium weist in einem weiteren beamtenrechtlichen Schritt alle Beamtinnen und Beamten (Bund und Länder) gemäß § 29 Bundesbeamtengesetz (BBG) dem für den Einsatz verantwortlichen Mandatgeber zur Dienstverrichtung zu (Zuweisung). Besondere Formen polizeilicher Auslandsverwendungen, etwa das Verbindungsbeamtenwesen, der Einsatz als Dokumenten- und Visumberater, grenzpolizeiliche Unterstützungsmaßnahmen, der weltweite Personen- und Objektschutz, sowie Einsätze im Rahmen humanitärer Aufnahme- und Resettlementverfahren, werden ausschließlich durch die Bundespolizei ohne Beteiligung der Länder wahrgenommen.

Auslandseinsätze der Polizei sind damit von militärischen Auslandseinsätzen der Bundeswehr zu unterscheiden, die auf anderen verfassungs- und völkerrechtlichen Grundlagen beruhen.Schenke/Graulich/Ruthig: Sicherheitsrecht des Bundes, 2. Auflage, C.H. Beck, München 2019, § 8 Bundespolizeigesetz, Rn. 6–7. Polizeiliche Auslandseinsätze unterliegen nicht dem parlamentarischen Zustimmungsvorbehalt des Deutschen Bundestages. Anders als bei Auslandseinsätzen der Bundeswehr entscheidet über die Beteiligung deutscher Polizeikräfte an internationalen Missionen grundsätzlich die Bundesregierung im Rahmen ihrer Zuständigkeit für die auswärtigen Angelegenheiten nach Art. 32 des Grundgesetzes. Die Entsendung erfolgt in der Regel durch einen Kabinettsbeschluss der Bundesregierung. Der Deutsche Bundestag ist nach § 8 Abs. 1 Bundespolizeigesetz über die beabsichtigte Verwendung der Bundespolizei im Ausland zu unterrichten; ein förmliches Zustimmungserfordernis besteht jedoch nicht.

Organisation und Personalauswahl

Die Beteiligung deutscher Polizeikräfte an internationalen Polizeimissionen wird durch Bund und Länder gemeinsam organisiert. Zentrales Koordinierungsgremium ist die Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Internationale Polizeimissionen“ (AG IPM), ein ständiges Gremium der Innenministerkonferenz. Die Arbeitsgruppe befasst sich mit grundsätzlichen Erwägungen und bietet den Ländern eine Möglichkeit der Mitgestaltung. Die Entscheidung, ob sich Länder an Polizeimission beteiligen können, trifft jedoch ausschließlich die Bundesregierung. Die AG IPM unterhält eine Geschäftsstelle beim Bundesministerium des Innern und eine Organisationseinheit "Missionsbetreuung" beim Bundespolizeipräsidium, die organisatorische und administrative Aufgaben übernimmt. Die Ausstattung mit einheitlicher Uniform, Schutzausrüstung und Material erfolgt durch den Zentralen Logistikstützpunkt Auslandsverwendungen des Bundespolizeipräsidiums (ZLSPA).

Die Auswahl der Einsatzkräfte erfolgt durch die entsendenden Behörden nach einheitlichen Kriterien. Neben fachlicher Qualifikation werden insbesondere internationale Erfahrung, Fremdsprachenkenntnisse, Belastbarkeit und interkulturelle Kompetenz berücksichtigt. Vor der Entsendung absolvieren die ausgewählten Kräfte ein länderspezifisches Auswahlverfahren und anschließend eine bundeseinheitliche Vorbereitung, die aus einer Basisvorbereitung (Basisseminar für Auslandseinsätze) besteht. Nach erfolgter Bewerbung auf eine Funktion in einer Polizeimission absolvieren die Beamten missionsbezogene Vorbereitungsseminare (VBS), die gezielt auf die Verwendung in einem Einsatzgebiet vorbereiten.

Die Vorbereitung und Durchführung der Ausbildungsmaßnahmen erfolgt an zentralen Trainingsstandorten der Polizei von Bund und Ländern. Neben polizeifachlichen Inhalten umfasst die Ausbildung auch rechtliche Grundlagen internationaler Missionen, interkulturelle Kompetenzen, Sicherheits- und Verhaltenstraining sowie gesundheitliche und psychologische Vorbereitung.

Einsätze mini|Deutsche Polizisten in Afghanistan mini|Deutsche Polizisten bei der Ausbildung afghanischer Sicherheitskräfte

Seit August 1989 nehmen deutsche Polizisten an Auslandseinsätzen teil. Die ersten Polizeibeamten des Bundes wurden im Rahmen der UNTAG in Namibia eingesetzt. Nach Einsätzen in Kambodscha (UNTAC 1992), der Westsahara (MINURSO 1993) und auf der Donau (WEU Danube 1993) beteiligen sich seit 1994 auch Polizisten der Landespolizeien an Auslandseinsätzen. In Zusammenhang mit der Einrichtung der EU-Verwaltung für die Stadt Mostar unter WEU-Administrator Hans Koschnick wurden diese im Rahmen einer internationalen Mission in Bosnien und Herzegowina eingesetzt, um gemeinsam mit internationalen Kräften zur Stabilisierung der Sicherheitslage und zum Wiederaufbau lokaler Polizeistrukturen beizutragen.Sally Rohan: The Western European Union: International Politics Between Alliance and Integration. Routledge, 2014, S. 215.

Schwerpunktmäßig sind deutsche Polizisten auf dem Balkan (Bosnien und Herzegowina: WEU Mostar Administration, UNMIBH und EUPM; Albanien: WEU MAPE; Kroatien: OSCE PMG; Kosovo: OSCE KVM, UNMIK; Mazedonien: EU PROXIMA), aber auch in Georgien (UNOMIG), Afghanistan German Police Project Team (GPPT) und Liberia (UNMIL) sowie im Sudan (Darfur und Südsudan) mehr als 4.300-mal zum Einsatz gekommen. Viele Polizisten haben bis heute zum wiederholten Male an Auslandseinsätzen teilgenommen.

Im Krieg gegen den Terror treten deutsche Polizeikräfte bei ausländischen europäischen Sportgroßveranstaltungen auf.

Mit Stand 9. März 2026 sind insgesamt 443 Beamte, davon 318 Beamte des Bundes und 125 Polizeivollzugsbeamte der Bundesländer im Auftrag von FRONTEX, der Vereinten Nationen, der Europäischen Union und der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) eingesetzt.

In den Einsatzgebieten Bosnien und Herzegowina, Mazedonien, Afghanistan, Kosovo, Georgien, Liberia und im Sudan sind sie fester Bestandteil der friedenssichernden und -erhaltenden UN-Missionen oder engagieren sich im Rahmen des Zivilen Krisenmanagements der EU. Im Jahr 2016 wurden die bei UNMISS beteiligten deutschen Polizisten auf Grund der Sicherheitslage ausgeflogen. Als Reaktion luden die Vereinten Nationen Deutschland aus der Mission aus.tagesschau.de: Mittlerweile beteiligt sich Deutschland wieder an der UNMISS und stellt derzeit den Police-Commissioner.

+Einsatzstärke deutscher Polizeieinheiten im Ausland (Stand: 11. März 2026) Nr. Staat Name der Mission Eingesetzte Polizisten Beginn der Mission Mandatende 1 EUBAM Rafah 1 Polizeibeamte November 2005 30. Juni 2026 2 EUPOL COPPS 1 Polizeibeamte Januar 2006 30. Juni 2026 3 (Darfur) UNAMID 2 Polizeibeamte Januar 2008 31. Dezember 2020 4 EUMM Georgien 27 Polizeibeamte Oktober 2008 14. Dezember 2026 5 GPPT German Police Project Team (bilateral) 181 Polizeibeamte (Höchststand) April 2002 30. April 2021 6 / EUBAM Moldova 3 Zollbeamte / 2 Polizeivollzugsbeamte November 2005 30. November 2025 7 UNMIK 3 Polizeivollzugsbeamte Juli 1999 nicht festgelegt 8 EULEX Kosovo 9 Juni 2008 14. Juni 2027 9 UNMIL 5 Polizeivollzugsbeamte November 2004 30. März 2018 10 MINUSMA 10 Polizeivollzugsbeamte Juli 2013 30. Juni 2023 11 OSCE SMM 0 Polizeivollzugsbeamte März 2014 31. März 2021 12 EUAM Ukraine 5 Polizeivollzugsbeamte Juli 2014 31. Mai 2027 13 EUAM Irak 6 Polizeivollzugsbeamte November 2017 30. April 2026 14 EUCAP Sahel Mali 0 Polizeivollzugsbeamte Januar 2015 31. Januar 2027 15 EUCAP Sahel Niger 2 Polizeivollzugsbeamte Dezember 2016 30. Juni 2024 16 EUBAM Libyen 0 Polizeivollzugsbeamte Februar 2013 30. Juni 2027 17 MINUJUSTH 0 Polizeivollzugsbeamte Oktober 2017 15. Oktober 2019 18 UNSOM 3 Polizeivollzugsbeamte Mai 2016 31. Oktober 2024 19 , , , ,, , , FRONTEX 344 Polizeivollzugsbeamte November 2015 nicht festgelegt 20 UNMISS 7 Polizeivollzugsbeamte seit Juli 2011 31. Oktober 2026 21 EUCAP Somalia 6 Polizeivollzugsbeamte 16. Juli 2012 28. Februar 2027 22 , , , EUSDI GoG 2 Polizeivollzugsbeamte 3. August 2023 2. August 2025 (in Verlängerung) 23 EUMA 17 Polizeivollzugsbeamte 20. Februar 2023 19. Februar 2027 24 UNFICYP 5 Polizeivollzugsbeamte 4. März 1964 31. Januar 2027

Arbeitsschwerpunkte Multikulturelle Kompetenz, Charakterstärke, Teamfähigkeit, hohe Einsatzbereitschaft, Selbstmanagement und diplomatisches Geschick sind die Grundvoraussetzungen für die deutschen Polizisten in internationalen Friedenseinsätzen. Die bundesweit zwei ausgewiesenen Trainingsstandorte für polizeiliche Auslandsverwendungen in Lübeck (Bundespolizei) und Brühl (Landesamt für Aus- und Fortbildung und Personalangelegenheiten – LAFP) tragen diesen Umständen durch eine gezielte Einsatzvorbereitung besondere Rechnung.

Je nach Missionsmandat ergeben sich für die deutschen Polizisten unterschiedliche Aufgabenschwerpunkte. Ein Exekutivmandat übten sie exklusiv im Kosovo, im Rahmen der United Nation Interim Administration Mission in Kosovo (UNMIK) aus. Die Beratung, Unterstützung und Überwachung des Aufbaus der lokalen Polizeiorganisationen steht normalerweise im Fokus der internationalen Gemeinschaft. Eine funktionierende, nach demokratischen Grundsätzen operierende, verlässliche und vertrauenswürdige Polizeiorganisation ist für die Stabilität und die Rekonstruktion eines Post-Konflikt-Gebietes von essentieller Bedeutung.