Mit dem Kontrollratsgesetz Nr. 16 erließ der Alliierte Kontrollrat am 20. Februar 1946 im besetzten Deutschland ein neues Ehegesetz, das dort das Gesetz zur Vereinheitlichung des Rechts der Eheschließung und der Ehescheidung im Lande Österreich und im übrigen Reichsgebiet von 1938 ablöste. Dagegen gilt gilt dieses Gesetz in Österreich stark verändert bis heute (Stand 2026) weiter, siehe Ehegesetz (Österreich).
Nach Gründung der Bundesrepublik Deutschland galt das Kontrollratsgesetz Nr. 16 als vorkonstitutionelles Recht fort ( Abs. 1, GG) und wurde in das BGBl. III 404-1 aufgenommen.
Deutsche Demokratischen Republik Nach Gründung der DDR wurde für deren Gebiet das Ehegesetz durch die Verordnung über Eheschließung und Eheauflösung vom 24. November 1955 (GBl. I S. 849 f.) abgelöst und diese 1965 in das neu geschaffene Familiengesetzbuch (FGB) integriert.
Bundesrepublik Deutschland Das Ehegesetz 1946 wurde vom bundesdeutschen Gesetzgeber mehrfach geändert.
Änderungen erfolgten z. B. durch das Gleichberechtigungsgesetz vom 18. Juni 1957. Erst mit dem Ersten Gesetz zur Reform des Ehe- und Familienrechts (1. EheRG) vom 14. Juni 1976 wurde ein Teil der eherechtlichen Bestimmungen (Scheidungsrecht, Versorgungsausgleich) in das BGB zurückgeführt, aus dem sie 1938 herausgelöst worden waren.
Wiedervereinigung Mit Anlage I Kapitel III Sachgebiet B Abschnitt III Ziffer 11 des Einigungsvertrags vom 31. August 1990. wurde der Geltungsbereich in seiner Fassung nach dem Gesetz vom 25. Juli 1986 mit Wirkung vom 3. Oktober 1990 auf ganz Deutschland ausgeweitet:
Rückführung in das Bürgerliche Gesetzbuch Die Rückführung des Eherechts in das BGB erfolgte erst mit dem Gesetz zur Neuordnung des Eheschließungsrechts vom 4. Mai 1998 ().vgl. Karlheinz Muscheler: Der Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Eheschließungsrechts. JuristenZeitung 1997, S. 1142–1149.
Art. 14 Abs. 1 dieses Gesetzes hob das Ehegesetz (BGBl III 404-1) mit Wirkung vom 1. Juli 1998 auf und beendete damit ein 52 Jahre währendes Provisorium.
Literatur
Reinhard von Godin, Hans Godin: Ehegesetz vom 20. Februar 1946. Mit Abdruck der noch in Kraft befindlichen Bestimmungen der Durchführungsverordnungen zum Ehegesetz vom 6. Juli 1938. Hrsg. von Walter Tölke, 1947, Reprint 2020, De Gruyter, ISBN 978-3-11-103525-3.
Weblinks
Sabine Engelhardt: Die missglückte Regelung des Rechts der fehlerhaften Ehe durch das Eheschließungsrechtsgesetz 1998. Dissertation. Humboldt-Universität zu Berlin, Berlin 2004, , doi:10.18452/15217.
Kontrollratsgesetz Nr. 16 vom 20. Februar 1946. In: Amtsblatt des Kontrollrats in Deutschland, Nummer 4 vom 28. Februar 1946, S. 77 ff., Digitalisat der Deutschen Nationalbibliothek: . (Berichtigung des deutschen Textes In: Amtsblatt des Kontrollrats in Deutschland, Nummer 17 vom 31. Oktober 1947, S. 294, Digitalisat der Deutschen Nationalbibliothek: )
Einzelnachweise
Kategorie:Rechtsquelle (20. Jahrhundert) Kategorie:Rechtsquelle (alliiertes Besatzungsrecht in Deutschland nach 1945) Kategorie:Familienrecht (Deutschland) Kategorie:Politik 1946