Tödliche oder beinahe tödliche Hundeangriffe haben in Österreich in einigen der neun Bundesländer zu einer Verschärfung der bestehenden Gesetze zur Hundehaltung geführt. Die Haltung von Hunden im Allgemeinen, bestimmten Rassen und Hundetypen sowie auffällig gewordenen Hunden, ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt. So ist beispielsweise in Wien die Ausbildung zu Schutzhunden oder damit vergleichbares Angriffstraining gegen Menschen für Privatpersonen nicht erlaubt. Die Bundesländer Wien, Niederösterreich, Oberösterreich und Vorarlberg haben zusätzliche Vorschriften für bestimmte Rassen und Hundetypen (Stand 2024).

Dies ist eine Liste der durch Hunde verursachten menschlichen Todesfälle, die in Form von Berichten, Todesursachenstatistiken, wissenschaftlichen Arbeiten oder durch anderen Quellen öffentlich bekannt wurden. Für weitere Informationen über Todesursachen und Studien über Todesfälle durch Hunde, siehe Hundebiss.

Todesfälle von 1987 bis heute Hinweis: Dies ist eine unvollständige Liste. Du kannst helfen, indem du fehlende Einträge mit zuverlässigen Quellen hinzufügst. DatumOpferHundetyp (Anzahl)Ort – Umstände des Vorfalls52, WeiblichRottweilerNiederösterreich, Wilfleinsdorf – Die 52-Jährige war am 26. Juli gemeinsam mit ihren beiden Enkeln auf einer Straße unterwegs, als die Hündin namens „Kim“ aus einem Garten entkam, auf die Straße lief und mehrfach zubiss. Die gesamte Familie musste im Krankenhaus behandelt werden, die Kinder wurden leicht verletzt. Die Frau wurde 2,5 Monate intensivmedizinisch behandelt und starb an den Folgen ihrer Verletzungen. Die Hündin kam aus einer Züchtung des Bundesheers. Sie wurde nach dem Vorfall ins Militärhundezentrum Kaisersteinbruch ins Burgenland gebracht und später an eine tierheimähnliche Einrichtung übergeben, wo sich die Hündin unauffällig zeigte und nach 6 Monaten in ein neues Zuhause vermittelt wurde. Die zum Zeitpunkt des Vorfalls 20-jährige Tochter des Hundehalters wurde wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung angeklagt. Sie wurde am 10. Oktober 2024 am Bezirksgericht Bruck an der Leitha freigesprochen.Settele, H. Dok1. Der K(r)ampf mit dem Hund [Dokumentation]. Erstausstrahlung am 6. Dezember 2023. ORF. (46:30 Min)60, WeiblichAmerican Staffordshire Terrier (3)Oberösterreich, Naarn – Die Frau war in der Nähe ihres Hauses joggen, als sie auf die Hundehalterin traf. Ersten Angaben zufolge war es der Zuchtrüde „Elmo“ der die Frau tötete. Sie erlitt sehr schwere Verletzungen und verstarb, bevor Hilfe eintraf. Der Rüde wurde noch am Tag des Vorfalls eingeschläfert. Später wurde bekannt, dass die Hundehalterin mit drei Hunden gleichzeitig unterwegs war. Im Jänner 2024 wurde das Ergebnis der beauftragten DNA-Tests bekannt gegeben, es wurde auch DNA der zwei Hündinnen an dem Opfer gefunden. Die Polizisten wurden nach dem Einsatz vom Kriseninterventionsteam des Roten Kreuzes betreut. Die Obduktion des Rüden Elmo zeigte keinen Gehirntumor und keine Tollwutinfektion, in seinem Magen wurde Teile des Opfers gefunden. Die übrigen vier reinrassigen American Staffordshire Terrier und sieben Welpen aus der Zucht wurden kurz nach dem Vorfall von der Hundehalterin abgegeben. Der Bürgermeister sprach zusätzlich ein lebenslanges Hundehalteverbot für die Rasse American Staffordshire Terrier aus, wogegen der Anwalt der Hundehalterin Beschwerde einlegte. Die Hundehalterin wurde wegen grob fahrlässiger Tötung angeklagt. Sie wurde am 7. März 2024 am Landesgericht Linz schuldig gesprochen und zu 15 Monaten Haft verurteilt, davon 5 Monate unbedingt. Den Angehörigen wurde ein Teilschmerzensgeld in der Höhe von € 40.000 zugesprochen. Eine von der Staatsanwaltschaft beantragte Einziehung der Hündinnen „Cookie“ und „Peanut“ wurde vom Richter abgelehnt. Eine Hündin lebt bei einem neuen Hundehalter in Niederösterreich und die andere Hündin wurde in einer Einrichtung in Oberösterreich untergebracht. Die zu verbüßende Haftstrafe wurde später in eine Geldstrafe in der Höhe von € 1.800 umgewandelt.31, MännlichBelgischer Schäferhund der Varietät Malinois (2)Niederösterreich, Wiener Neustadt – Das Opfer war mit der Fütterung der Diensthunde beauftragt. Die Hunde „Hati“ und „Ragna“ wurden von einem Beamten freilaufend aufgefunden. Der Hundeführer, der die Hunde zurückbringen sollte, fand das Opfer tot im Zwinger der Hunde. Während „Hati“ eingeschläfert wurde, wurde der jüngere Hund „Ragna“ an seinen Züchter und Besitzer zurückgegeben. Es wurde wegen grob fahrlässiger Tötung sowie der Gefährdung der körperlichen Sicherheit ermittelt, das Verfahren wurde 2020 eingestellt.1, MännlichRottweilerWien, Donaustadt – Der Hund „Joey“ riss sich von seiner alkoholisierten Besitzerin los, als er das Kind sah. Der Bub starb im Krankenhaus an seinen Verletzungen. Der Hund wurde in ein Tierheim gebracht, aber später eingeschläfert, nachdem er das Personal angegriffen hatte. Einige Monate vor dem tödlichen Vorfall hatte der Hund eine andere Person in den Hals gebissen. Die Besitzerin wurde wegen grob fahrlässiger Tötung zu 18 Monaten Haft verurteilt, davon 6 Monate unbedingt. Die Angehörigen erhielt ein Trauerschmerzensgeld von € 65.000 zugesprochen.62, WeiblichGolden RetrieverBurgenland, Sigleß – Die Frau wurde beim Besuch ihrer Schwägerin vom Hund des Nachbarn in den Oberarm gebissen und starb eine Woche nach dem Biss an Multiorganversagen. Ein Zusammenhang mit dem Biss wird aufgrund des zeitlichen Ablaufs vermutet, das Ergebnis der Obduktion wurde nicht veröffentlicht.79, WeiblichRottweiler (2)Niederösterreich, Lassee – Die Frau wurde von den beiden Hunden ihres Sohnes namens „Aaron“ und „Tico“ (oder „Diko“) angegriffen. Sie wurde später von einer Betreuerin der Hunde tot aufgefunden. Die beiden Rottweiler lebten seit fünf Jahren im Haus der 79-Jährigen, und sie hatte regelmäßig Kontakt zu den Hunden. Nach Angaben der Polizei gab es zuvor einen harmlosen Vorfall, bei dem eine Person an der Hand verletzt wurde. Beide Hunde wurden eingeschläfert.1, WeiblichRottweilerNiederösterreich, Staningersdorf – Das junge Opfer wurde vom Familienhund „Odin“ angegriffen. Als der Diensthundeführer von der Arbeit nach Hause kam und den Hund und seine Tochter, die an der Hand ihrer Großmutter zu ihm kam, begrüßen wollte, griff der Hund das Mädchen an. Der Hund soll ohne Vorwarnung angegriffen und in ihren Kopf gebissen haben. Dem Vater gelang es, sie von dem Hund zu befreien. Er brachte sie ins Krankenhaus, wo sie später starb. Der Hund wurde eingeschläfert.Juni 1987<1RottweilerWien – Das 4 Monate alte Kind wurde vom Familienhund getötet. Die Ehefrau und Tochter des Hundehalters wurden freigesprochen. Der Hund wurde nach dem Vorfall nicht euthanasiert. 1989 haben dieser Hund und ein kurz nach dem Todesfall angeschaffter zweiter Rottweiler einem 8-jährigen Buben, der gemeinsam mit weiteren Kindern auf einem nahegelegenen Grundstück spielte, schwere Verletzungen zugefügt. Das Landesgericht für Strafsachen Wien und das Oberlandesgericht Wien (Berufung) sprachen den Angeklagten wegen fahrlässiger schwerer Körperverletzung unter besonders gefährlichen Verhältnissen schuldig.Urteil des Oberlandesgericht Wien (OLG Wien 22 Bs 403/89) vom 15. November 1987

Todesfälle durch Tollwut Österreich gilt seit 2008 als tollwutfrei. Der letzte importierte Tollwutfall trat 2004 auf. Ein Mann wurde in Marokko von einem infizierten Hund gebissen und starb an den Folgen in Österreich. Weltweit sterben jährlich ca. 60.000 Menschen an von Hunden übertragener Tollwut. Bei einer Verletzung eines Menschen durch einen wutverdächtigen Hund muss die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde informiert werden. In Österreich sind weiterhin Vorsichtsmaßnahmen gegen den Import von Tollwut in Kraft. Hunde müssen bei der Einreise nach Österreich eine gültige Impfung vorweisen können und je nach Einreiseland auch eine zusätzliche serologische Tollwutuntersuchung. Welpen dürfen grundsätzlich erst ab einem Alter von 16 Wochen nach Österreich importiert werden, da diese Art der Impfung erst ab 12 Wochen möglich ist und die Zeit bis der Impfschutz wirksam wird 21 Tage beträgt. Mit einer Bewilligung der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde ist ein früherer Import von zum Beispiel zukünftigen Assistenzhunden möglich, sofern eine ausreichende Begründung vorliegt. Ebenso gibt es eine Ausnahme für zukünftige Diensthunde des Bundes.

Rechtliches Tödliche Hundeangriffe können je nach den Umständen als Unfall, fahrlässige Tötung () oder grob fahrlässige Tötung () eingestuft werden.

In Fällen von Hundeangriffen, die zu lebensbedrohlichen Verletzungen von Menschen führen, können die österreichischen Behörden den Hund beschlagnahmen und nach einer Prüfung seine Euthanasie anordnen. Wenn ein Hund aggressives Verhalten gezeigt hat, leiten die Behörden in der Regel einen Wesenstest ein, um den Hund zu beurteilen. Wenn der Hund als gefährlich eingestuft wird, muss er wahrscheinlich einen Maulkorb tragen und an der Leine geführt werden. Die Euthanasie nach einem Hundebiss ist äußerst selten und erfolgt nur wenn der Hund eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellt. Im Jahr 2018 riss sich der Rottweiler „Joey“ von seiner Besitzerin los und griff einen einjährigen Jungen an, der auf der anderen Straßenseite ging. Der Junge wurde schwer verletzt und starb 18 Tage später im Krankenhaus. Der Hund wurde in einem Tierheim untergebracht, wo man sich weigerte, ein gesundes Tier einzuschläfern und versuchte, ihn zu resozialisieren. Nachdem der Hund jedoch die Mitarbeiter des Tierheims angegriffen hatte, entschied man sich, ihn doch einzuschläfern.

Gesetzesänderungen nach Vorfällen Oberösterreich 2024: Im Oktober 2023 wurde eine Joggerin durch die Attacke von drei American-Staffordshire-Terriern getötet. Die Hundebesitzerin war zwar anwesend, aber nicht in der Lage, ihre Hunde unter Kontrolle zu bringen und die Attacke rechtzeitig zu beenden. Der gewaltsame Tod der Joggerin führte zu einer lang anhaltenden und intensiven Debatte über Kampfhunde und letztendlich zu einer Verschärfung der bestehenden Gesetze zur Hundehaltung in Oberösterreich. Das neue Gesetz trat am 1. Dezember 2024 in Kraft.

Folgende Änderungen wurden beschlossen (Auswahl):

Neben dem Sachkundenachweis, der für alle Hundebesitzer vorgeschrieben ist, müssen Halter großer Hunde zusätzlich eine Alltagstauglichkeitsprüfung bestehen. Als große Hunde gelten Hunde mit einer Widerristhöhe über 40 Zentimeter oder einem Gewicht von über 20 kg. Bullterrier, American-Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Dogo Argentino, American-Pit-Bull-Terrier und Tosa-Inu sowie deren Kreuzungen gelten als potenziell gefährliche Hunde. Für sie gelten automatisch die Vorschriften für große Hunde. Ein Hundehalter darf nicht mehr als zwei große Hunde gleichzeitig führen. Die Zucht und das Abrichten von Hunden zum Zweck der Steigerung ihrer Aggressivität sowie die Abgabe dieser Hunde sind verboten.

Wien 2018: Nach dem Tod des 17 Monate alten Waris C., der am 10. September 2018 beim Spazierengehen mit seinen Großeltern von einem fremden Hund gebissen wurde und später im Krankenhaus verstarb, kam es noch im selben Jahr zu Gesetzesänderungen. Die Hundehalterin war zum Zeitpunkt des Vorfalls alkoholisiert. Die damalige Stadträtin Ulli Sima (SPÖ) präsentierte am 10. Oktober 2018 gemeinsam mit dem Polizeipräsidenten Gerhard Pürstl die 11. Novelle des Wiener Tierhaltegesetzes. In der Sitzung vom 29. November 2018 wurde die Änderung des Wiener Tierhaltegesetzes mehrstimmig beschlossen.Wiener Landtag. 32. Sitzung vom 29. November 2018. (PDF)

Folgende Änderungen wurden beschlossen (Auswahl):