Das Landgericht Eisenach war von 1879 bis 1949 ein in Eisenach bestehendes Landgericht, das dem Oberlandesgericht Jena zugeordnet war.

Geschichte Im Zuge der 1850 im Großherzogtum Sachsen-Weimar-Eisenach erfolgten Trennung der Rechtsprechung von der VerwaltungGesetz über die Neugestaltung der Staatsbehörden vom 5. März 1850 () und der zeitgleichen Aufhebung der PatrimonialgerichtsbarkeitGesetz, die Aufhebung der Patrimonialgerichtsbarkeit betreffend vom 9. März 1850 () wurden Justizämter und Stadtgerichte als Eingangsgerichte geschaffen.Ministerial-Bekanntmachung vom 21. Juni 1850 () Damit entstanden in Eisenach das Justizamt Eisenach und das Stadtgericht Eisenach. Gericht zweiter Instanz und damit Vorläufer des Landgerichtes war das Kreisgericht Eisenach.

Das Landgericht Eisenach entstand mit Einführung des Reichsgerichtsverfassungsgesetzes im Herzogtum Sachsen-Weimar-Eisenach im Jahr 1879. Es war für das frühere Sachsen-Eisenach zuständig und dem Oberlandesgericht Jena zugeordnet.

Darunter waren folgende 8 Amtsgerichte angesiedelt: Amtsgericht Eisenach in Eisenach Amtsgericht Geisa in Geisa Amtsgericht Gerstungen in Gerstungen Amtsgericht Kaltennordheim in Kaltennordheim Amtsgericht Lengsfeld in Stadtlengsfeld Amtsgericht Vacha in Vacha Amtsgericht Ostheim vor der Rhön in Ostheim vor der Rhön Amtsgericht Ilmenau in Ilmenau (für die Exklaven)

Nachdem im Jahr 1920 der Freistaat Sachsen-Weimar-Eisenach im Land Thüringen aufgegangen war, wurde der Gerichtssprengel angepasst. Das Amtsgericht Ostheim vor der Rhön kam zum Landgericht Meiningen, das Amtsgericht Ilmenau zum Landgericht Gotha. Im Gegenzug kamen das Amtsgericht Thal-Heiligenstein und das Amtsgericht Vacha zum Landgericht Eisenach.Gesetz über die Sitze und Bezirke der ordentlichen Gerichte im Lande Thüringen vom 15. Juni 1923 (Ges.-S. S. 449)

Mit dem Gesetz über die Änderung von Gerichtsbezirken im Lande Thüringen vom 19. Mai 1949 (Reg.Bl. I S. 32)Digitalisat wurde das Landgericht Eisenach zum 1. September 19491. Durchführungsverordnung zum Gesetz über die Änderung von Gerichtsbezirken im Lande Thüringen vom 19. Mai 1949 (Ges.-S. S. 32) vom 1. August 1949 (Reg. Bl. I S. 41) Digitalisat aufgehoben.

Das Landgericht Meiningen als Nachfolger bestand bis 1993 (1952 bis 1990 unter der Bezeichnung Bezirksgericht Suhl). Nach der Wiedervereinigung wurde in Eisenach kein Landgericht mehr eingerichtet.

Gebäude Das Gericht bezog 1910 das Gerichtsgebäude Theaterplatz 5. Später wurde es vom Amtsgericht Eisenach und vom Arbeitsgericht Suhl genutzt. Es steht unter Denkmalschutz.

Richter Julius Appelius Landgerichtspräsident

Siehe auch Liste historischer deutscher Gerichte Liste der Gerichte im Großherzogtum Sachsen-Weimar-Eisenach

Literatur

Einzelnachweise

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