mini|300px|Urkunde vom 18. Januar 1074

Die Urkunde von 1074 für WormsKönig Heinrich IV. erlässt den Juden und Bürgern zu Worms Zölle. Stadtarchiv Worms, 1AI – Reichsstädtisches Archiv: Urkunden I, Nr. 1; siehe auch den Abschnitt „Editionen“ unten. ist die älteste erhaltene deutsche Königs-Urkunde für die Einwohner einer Stadt. König Heinrich IV. stellte sie für Worms aus. Datiert ist sie auf den 18. Januar 1074. Die Urkunde wird deshalb als ältestes Zeugnis entstehender kommunaler Selbstverwaltung gewertet.

Vorgeschichte mini|Heinrich IV. im Evangeliar von Sankt Emmeram

Der Beginn des Sachsenkrieges im Sommer 1073 endete für König Heinrich IV. in einem DesasterDie Ereignisse überliefert vor allem der Chronist Lampert von Hersfeld.: Er musste auf die Harzburg fliehen, wo ihn die sächsischen Aufständischen unter der Führung von Otto von Northeim und Bischof Burchard von Halberstadt belagerten. In der Nacht auf den 10. August 1073 konnte Heinrich mitsamt den Reichsinsignien aus der belagerten Burg entkommen. Er fand kaum noch Unterstützung bei den Fürsten des Reiches. Über Eschwege und Hersfeld floh er zunächst nach Würzburg, wo er bis Anfang November 1073 blieb.Bönnen: „… würdiger als alle Bürger“, S. 5 – Die Seiten in den Einzelnachweisen sind nach der gedruckten Monografie angegeben. Von hier begab er sich an den Oberrhein, wo die Stammlande seiner Familie lagen. Der zeitgenössische Chronist Lampert von Hersfeld berichtet, dass der König zunächst bis Ladenburg gelangt sei, etwa 35 km von Worms entfernt, wo er schwer erkrankte.Lampert von Hersfeld, S. 209. Ladenburg gehörte zum Einflussbereich des Bischofs von Worms, Adalbert II., eines Gegners des Königs. Ein anderer Gegner des Königs war Siegfried I., der Erzbischof von Mainz. Die Gegner des Königs planten zu diesem Zeitpunkt die Wahl Rudolfs von Rheinfelden als Gegenkönig.Lampert von Hersfeld, S. 205.

In dieser Situation „putschten“ die Einwohner von Worms – Ende November oder Anfang Dezember 1073 – gegen ihren Stadtherrn, Bischof Adalbert von Worms, der floh, und vertrieben dessen Militär. Es ist das früheste Zeugnis, dass die Einwohner einer Stadt als selbstorganisierter militärischer Verband auf- und gegen ihren Stadtherren antraten. Ob es sich dabei um eine Schwurgemeinschaft der Bewohner von Worms handelte, belegen die Quellen nicht, auch wenn das gelegentlich behauptet wird.Groten, S. 79. Die Einwohner von Worms boten dem König an, ihm in der stark befestigten Stadt Schutz zu gewähren.Bönnen: „… würdiger als alle Bürger“, S. 8; Lampert von Hersfeld, S. 209. Zur Reihenfolge der Ereignisse stellt das die Urkunde von 1074 so dar, dass der König sich an die Großen des Reiches um Unterstützung gewandt habe, nicht aber an die Einwohner von Worms. Dass diese vielmehr von sich aus in Treue zum König gehandelt hätten, weil der Bischof gegen den König rebelliert habe.Bönnen: „… würdiger als alle Bürger“, S. 8. Zu dem Konfliktpotential zwischen dem Bischof als Stadtherren von Worms und seinen Untertanen dort schweigen die Quellen fast vollständig. Bei Lampert von Hersfeld heißt es dazu, dass die Wormser „ihren Bischof, als er sich allzu übermütig benahm, aus der Stadt vertrieben“.Lampert von Hersfeld, S. 215. Der wieder gesundete König erhielt jedenfalls einen festlichen EmpfangLampert von Hersfeld, S. 209. in der Stadt und übernahm faktisch die Stadtherrschaft. Ein Bischof sollte für etwa ein halbes Jahrhundert – mit einem kurzen Zwischenspiel – nicht nach Worms zurückkehren.Bönnen: „… würdiger als alle Bürger“, S. 9. Die Situation des Königs in Worms war prekär: „Er lebte dort durchaus nicht so, wie es der königlichen Würde entsprochen hätte. […] Es befanden sich jedoch einige Fürsten bei ihm, aber sie waren nicht, wie sonst üblich, mit pomphafter Dienerschar und großem Gefolge von Kriegern und Schreibern, sondern nur mit ein paar Begleitern und fast wie Privatleute gekleidet zu Besuch gekommen, um nicht des offenkundigen Abfalls beschuldigt zu werden, wenn sie sich weigerten, auf eine Vorladung hin [nicht] zu Hofe zu kommen.“Lampert von Hersfeld, S. 215.

Dass die Einwohner – einschließlich der JudenNoch für 1201 ist überliefert, dass auch die Männer der jüdischen Gemeinde bewaffnet und zur Verteidigung der Stadtmauer verpflichtet waren (Adolf Kober: Die deutschen Kaiser und die Wormser Juden. In: Ernst Róth: Festschrift zur Wiedereinweihung der Alten Synagoge zu Worms. Ner Tamid Verlag, Frankfurt am Main 1961, S. 184; Fritz Reuter: Warmasia – das jüdische Worms. Von den Anfängen bis zum jüdischen Museum des Isidor Kiefer (1924). In: Gerold Bönnen (Hg.): Geschichte der Stadt Worms. 2. Auflage. Theiss, Stuttgart 2015. ISBN 3-8062-1679-7, S. 664–690, hier: S. 669). – bewaffnet waren, stellt keine Überraschung dar, denn die Verteidigung der Stadtbefestigung von Worms oblag auch ihnen.Heribert Isele: Das Wehrwesen der Stadt Worms von den Anfängen bis zum Ende des 18. Jahrhunderts. Masch. Diss. Heidelberg [1951?]. Ob es in der ständisch organisierten Gesellschaft des Mittelalters problematisch war, dass hier der König mit Stadtbewohnern unter Umgehung des adeligen Stadtherren agierte,So Grote, S. 80. ist kaum zu beantworten. Zumindest ließ die akute Gefahr für seine Herrschaft den König solche Bedenken – so denn vorhanden – zurückstellen. Insgesamt zeichnete sich die Politik Heinrich IV. aber dadurch aus, dass er versuchte, an etablierten Eliten und Verfahren vorbei zu regieren, was oft Quelle von Konflikten war.Gerd Althoff: Heinrich IV. = Peter Herde: Gestalten des Mittelalters und der Renaissance. Wissenschaftliche Buchgesellschaft, Darmstadt 2006. ISBN 978-3-534-11273-9, S. 66ff.

Bereits 1068 gewährte König Heinrich IV. – auf Ersuchen ihres Bischofs Burchard II. – einer Gemeinschaft von Kaufleuten in Halberstadt Rechte. Es ist die älteste erhaltene Königsurkunde überhaupt, die einem Kollektiv Handeltreibender ausgestellt wurde.Bönnen: „… würdiger als alle Bürger“, S. 46.

Die Urkunde mini|300px|Darstellung der Urkundenübergabe auf der Ehrenbürger-Urkunde für Oberbürgermeister Wilhelm Küchler, 1898

Als Gegenleistung für die ihm erwiesene Treue stellt König Heinrich IV. unter dem 18. Januar 1074 eine Urkunde zugunsten der Wormser Fernhändler aus,Bönnen: „… würdiger als alle Bürger“, S. 11f (lateinisch mit deutscher Übersetzung). die sie von Zöllen an einer Reihe von Orten befreit.

Inhalt Invocatio und Intitulatio Der kurz gefasste Einleitungssatz entspricht dem Üblichen und verweist auf Heinrich IV. als Aussteller der Urkunde.

Arenga und Narratio Der geschilderte Kontext, in dem die Urkunde entstand, ist sehr ausführlich gehalten. Die hohe Bedeutung der Hilfe, die die Wormser dem König in einer politisch extrem prekären Situation leisteten, wird ausführlich hervorgehoben. Die für den König politisch katastrophale Lage wird mit den Worten beschrieben, dass „sich die Städte sogar einzeln gegen unsere [des Königs] Ankunft verriegelten“. Einzig Worms habe sich, unter allgemeiner Begeisterung der Bürger, bewaffnet für den König offen gehalten.Bönnen: „… würdiger als alle Bürger“, S. 12. Die Hilfeleistung der Stadt Worms wird als vorbildlich für andere Städte herausgestellt, die „aufopfernde Leistung ihres Dienstes“, die „mit größter und besonderer Treue“ „sich gleichsam in den Tod stürzten und gegen den Willen aller an unserer [des Königs] Seite“ verblieben, womit sie „würdiger als alle Bürger jeder anderen Stadt“ seien.Bönnen: „… würdiger als alle Bürger“, S. 11f. Zugleich stellt er die Wormser als vorbildlich auch für andere Städte dar, die er mit dem Text, einem politisch-programmatischen Manifest,Bönnen: Urkunde Heinrich V. für die Stadt Worms. auffordert, gegen ihre Stadtherren zu rebellieren, wenn diese sich gegen den König wenden.Bönnen: „… würdiger als alle Bürger“, S. 26.

Dispositio Der König befreit die Wormser von königlichen Zöllen, insbesondere in Frankfurt am Main, Boppard, Hammerstein, Dortmund, Goslar und Angeren. Diese Gegenleistung des Königs für die ihm zuteil gewordene Hilfe spiegelt damit zugleich den Aktionsradius der begünstigten Wormser Kaufleute.Bönnen: „… würdiger als alle Bürger“, S. 11f., 26. Die Befreiung ist in mehrfacher Hinsicht außerordentlich: Es ist die erste überhaupt, die eine Stadtgemeinde begünstigtBönnen: „… würdiger als alle Bürger“, S. 43., und es war auch die erste neue Zollbefreiung, die seit 100 Jahren ausgestellt worden war und es blieb die letzte bis in frühstaufische Zeit.Friedrich Pfeiffer: Rheinische Transitzölle im Mittelalter. Akademie Verlag, Berlin 1997. ISBN 3-05-003177-8, S. 338.

Adressaten Die Adressaten der Urkunde werden an drei Stellen – jeweils mit unterschiedlichen Begriffen – angesprochen: habitores (Bewohner), cives (Bürger) und judei et coeteri Uvormatienses (Juden und die übrigen Wormser). Wer da auf Seiten und für „die Wormser“ auftrat, wer konkret Adressat der Urkunde war, bleibt im Dunkeln. Aus der Vorgeschichte der Urkunde aber wird klar, dass die Einwohnerschaft in der Lage war, sich unabhängig von ihrem Stadtherren und dem König autonom – auch wehrtechnisch – hoch effizient zu organisieren und dass es in Worms eine Gruppe jüdischer und christlicher Fernhändler gab, die – denn sie sind die erstrangigen Nutznießer des königlichen Privilegs – wohl an der Spitze dieser „bürgerlichen“ Bewegung standen. Erstmals sind hier die Einwohner einer Stadt Adressaten eines königlichen Privilegs, nicht der Stadtherr, und erstmals wird in einem solchen Zusammenhang der Begriff cives für die Einwohner einer Stadt verwendet.Bönnen: „… würdiger als alle Bürger“, S. 23f. Mit einer einzigen Ausnahme wird unter Heinrich IV. der Begriff cives in der Folgezeit nur in Privilegien für italienische StädteBergamo, Cremona, Lucca (1081), Mantua (1091), Modena, Pavia, Parma und Pisa (1081) – Bönnen: „… würdiger als alle Bürger“, S. 24, 61f.; siehe auch: Tilman Struve: Salierzeit im Wandel. Zur Geschichte Heinrichs IV. und des Investiturstreites. Böhlau, Köln 2006. ISBN 978-3-412-08206-2, S. 145–176, 341–361. verwandt, wo die Stadtkultur bei weitem fortgeschrittener war als in Deutschland.Bönnen: „… würdiger als alle Bürger“, S. 24. Die Urkunde bezeugt so den Beginn von etwas wirklich Neuem, das in einer städtischen Ratsverfassung mündet, die in Worms dann Ende des 12. Jahrhunderts belegt ist.Gerold Bönnen: Die Anfänge kommunaler Führungsgremien in Worms (1180 bis 1233) und vergleichendem Blick: Befunde und Thesen zur frühen Ratsbildung. Wernersche Verlagsgesellschaft, Worms 2021. ISBN 978-3-88462-407-4 Wie die städtische Verfassung am Ende des 11. und im 12. Jahrhundert aussah, dazu liegen keine Zeugnisse vor. Die Bewahrung der Urkunde von 1074 und weiterer vier Herrscher-UrkundenUrkunden aus den Jahren 1112 (Bestätigung der Urkunde von 1074), 1114, 1184 und 1208 (auch die beiden letztgenannten sind Bestätigungen der Urkunde von 1074) – Bönnen: „… würdiger als alle Bürger“, S. 25. aus der Zeit bis zum beginnenden 13. Jahrhundert in städtischem Besitz lässt ebenfalls darauf schließen, dass es auch in diesem Zeitraum eine Selbstorganisation der Bürger gegeben haben muss, die auch die Bewahrung dieser Urkunden dauerhaft sicherteBönnen: „… würdiger als alle Bürger“, S. 25. und dass damit zumindest die rudimentäre Vorstufe einer institutionalisierten Stadtgemeinde bestand.Bönnen: Urkunde Heinrich V. für die Stadt Worms.

Nirgendwo festgehalten wird, ob die Tatsache, dass der König hier in einer Koalition mit Nicht-Adeligen zusammenarbeitete, Fragen des Rangs und der Ehre – hoch sensible Themen in der mittelalterlichen GesellschaftVgl. etwa Knut Görich: Friedrich Barbarossa. Der erste Stauferkaiser. C. H. Beck, München 2022. ISBN 978-3-406-78197-1, S. 38. – berührte, ob und wie das wahrgenommen oder problematisiert wurde.Groten, S. 80.

Zeugen mini|Siegel Heinrich IV.