Kommunion (griechisch κοινωνία koinonia, lateinisch communio „Gemeinschaft“) oder heilige Kommunion nennt man Spendung und Empfang der in einer Eucharistiefeier geheiligten Gaben von Brot und Wein, die der Leib und das Blut Christi sind, sowie die geistliche Wirkung des Genusses dieser heiligen Speisen. Über das Wesen der Eucharistie zum Gedächtnis Jesu Christi („Tut dies zu meinem Gedächtnis“ – siehe ) herrscht im Christentum Konsens; bezüglich einiger Aspekte bestehen jedoch Unterschiede in theologischer Deutung und gottesdienstlicher Praxis.
Römisch-katholisches Verständnis mini|Christus spendet den Aposteln die Kommunion in die Hand, Metamorphosis-Kirche in Palaichori, Zypern, 16. Jh. mini|Der hl. Karl Borromäus spendet dem hl. Aloysius Gonzaga die Kommunion. Goldbestickter Gobelin aus rotem Samt aus dem 19. Jhd. in Mailand
Das römisch-katholische Verständnis der Kommunion setzt den Glauben an die Realpräsenz Christi in den geheiligten Gaben voraus: In der heiligen Messe verwandeln „die Kraft der Worte und des Handelns Christi und die Macht des Heiligen Geistes“ während des Hochgebets die Opfergaben von Brot und Wein zum Leib und Blut Christi.Katechismus der Katholischen Kirche 1353: „In der Epiklese bittet die Kirche den Vater, seinen Heiligen Geist (oder ‚Segen in Fülle‘ [vgl. MR, Römisches Hochgebet 90]) auf Brot und Wein zu senden, damit sie durch dessen Kraft Leib und Blut Jesu Christi werden und die Teilnehmer an der Eucharistie ein einziger Leib und ein einziger Geist sind (einzelne Liturgien halten die Epiklese erst nach der Anamnese). Im Einsetzungsbericht machen die Kraft der Worte und des Handelns Christi und die Macht des Heiligen Geistes den Leib und das Blut Christi, sein am Kreuz ein für allemal dargebrachtes Opfer, unter den Gestalten von Brot und Wein gegenwärtig“. Dieser Vorgang wird Konsekration oder Wandlung genannt und in der Westkirche als Transsubstantiation erklärt, d. h. das Wesen der Materie von Brot und Wein bleibt äußerlich erhalten, aber von seiner Substanz her ist es etwas anderes geworden: der wahre Leib und das wahre Blut des Erlösers Christus. Das Verständnis der orthodoxen wie katholischen Ostkirchen entspricht hingegen eher dem, was man im Westen Konsubstantiation zu nennen pflegt.Hans-Joachim Schulz: „Wandlung“ im ostkirchlich-liturgischen Verständnis. Eine Orientierung im Disput um Transsubstantiation und Transsignifikation. In: Catholica 40 (1986) 270–286.
Die heilige Kommunion bezeichnet und bewirkt die sakramentale Einheit (κοινωνία, communio) zwischen dem auferstandenen und zur Rechten des Vaters erhöhten Herrn und der Kirche, der örtlichen Gemeinde und den einzelnen kommunizierenden, sprich die Kommunion empfangenden Gläubigen (Kommunikanten), indem sie Christus selbst als Speise zu sich nehmen, auch wenn die äußeren Merkmale von Brot und Wein für den Bereich des sinnlich Wahrnehmbaren erhalten bleiben. In der Messfeier sollen alle in der Kommunion von den Gaben empfangen, die in derselben Heiligen Messe konsekriert worden sind.2. Vatikanisches Konzil, Liturgiekonstitution Sacrosanctum Concilium Nr. 55; Allgemeine Einführung in das Römische Messbuch Nr. 56h; Instruktion Redemptionis Sakramentum – über einige Dinge bezüglich der heiligsten Eucharistie, die einzuhalten und zu vermeiden sind, Nr. 89
Die Kirchengebote verpflichten die Gläubigen, nach dem Empfang der Erstkommunion späterhin wenigstens in der österlichen Zeit sowie in Todesgefahr die heilige Kommunion zu empfangen (vgl. auch CIC can. 920). Im Codex Iuris Canonici can. 918 wird „mit Nachdruck“ empfohlen, dass die Gläubigen die Kommunion innerhalb der Feier der Eucharistie (Gemeindemesse) empfangen; wenn Gläubige aus einem gerechten Grund jedoch um den Empfang der Kommunion außerhalb der Feier der Eucharistie bitten, „ist sie ihnen außerhalb der Messe zu spenden; dabei sind die liturgischen Riten zu beachten“ (Kommunionfeier).
Traditionell durften die katholischen Gläubigen nur einmal am Tag zur heiligen Kommunion gehen. Heute ist es bei einer Reihe von besonderen Anlässen jedoch gestattet, innerhalb einer gemeinschaftlichen Messfeier oder bei der Mitfeier der Wegzehrung am selben Tag die Kommunion nochmals zu empfangen.Instruktion Immensae caritatis der vatikanischen Sakramentenkongregation vom 29. Januar 1973 mit Aufzählung solcher Anlässe und Ermächtigung der Ortsordinarien, zusätzlich im Einzelfall die Erlaubnis zum zweimaligen Kommunionempfang am selben Tag zu geben.
Can. 912 CIC formuliert den Grundsatz: „Jeder Getaufte, der rechtlich nicht daran gehindert ist, kann und muss zur heiligen Kommunion zugelassen werden.“ Voraussetzungen für den Empfang der heiligen Kommunion sind: die Taufe, das Leben in der Taufgnade, das Festhalten am Glauben der Kirche, die rechte Absicht und, sofern der Empfänger sich einer schweren Sünde bewusst ist, im Normalfall der vorherige Empfang des Bußsakraments.CIC c. 916: „Wer sich einer schweren Sünde bewußt ist, darf ohne vorherige sakramentale Beichte die Messe nicht feiern und nicht den Leib des Herrn empfangen, außer es liegt ein schwerwiegender Grund vor und es besteht keine Gelegenheit zur Beichte; in diesem Fall muß er sich der Verpflichtung bewußt sein, einen Akt der vollkommenen Reue zu erwecken, der den Vorsatz miteinschließt, sobald wie möglich zu beichten.“ Im äußeren Bereich ist das Freisein von rechtlichen Hindernissen nötig sowie die Einhaltung der eucharistischen Nüchternheit, das heißt, innerhalb wenigstens einer Stunde vor dem Kommunionempfang darf der Gläubige keine festen oder flüssigen Nahrungs- oder Genussmittel zu sich nehmen, nur Wasser und Medikamente sind erlaubt. Kranke, Alte und deren Pflegepersonen sind jedoch vom Gebot der eucharistischen Nüchternheit ausgenommen.CIC c. 919.
In der römisch-katholischen Kirche nicht zur heiligen Kommunion zugelassen sind Ungetaufte, Nichtkatholiken – es sei denn, sie gehören entweder einer orthodoxen und orientalisch-orthodoxen Ostkirche anZur Kommunion orthodoxer Christen in katholischen Kirchen vgl. Ökumenisches Direktorium 125: „Die katholischen Spender können erlaubt die Sakramente der Buße, der Eucharistie und der Krankensalbung Mitgliedern der orientalischen Kirchen spenden, wenn diese von sich aus darum bitten und in rechter Weise disponiert sind“ oder aber sie besitzen die Erlaubnis eines katholischen Bischofs zum Empfang der Kommunion oder sie befinden sich in einer geistlichen Notlage (etwa in Lebensgefahr) – sowie alle Christen, die eine schwere Sünde begangen haben. Letztere müssen sich zunächst mit Gott und der Kirche versöhnen, indem sie das Bußsakrament empfangen oder, im Notfall, zumindest einen Akt der vollkommenen Reue erwecken.
Im Februar 2018 beschloss die Deutsche Bischofskonferenz, eine Handreichung für konfessionsverschiedene Ehepaare herauszugeben, der zufolge evangelische Ehepartner im Einzelfall und unter bestimmten Bedingungen die Kommunion empfangen könnten, wenn sie nach „reiflicher Prüfung in einem geistlichen Gespräch mit dem Priester oder einer anderen mit der Seelsorger beauftragten Person zu dem Gewissenurteil gelangt sind, den Glauben der katholischen Kirche zu bejahen sowie eine ‚schwere geistliche Notlage‘ beenden und die Sehnsucht nach der Eucharistie stillen“ wollen.Katholisch.de:Kommunion: Weg für evangelischen Partner geebnet Die Spendung der Kommunion an Konfessionsfremde war allerdings schon seit langem im Einzelfall möglich, wenn dem Spender bekannt war, dass der Empfänger der heiligen Kommunion das Eucharistieverständnis der katholischen Kirche teilt. Die Bischofskonferenz stellte mit ihrem Beschluss für ihren Einzugsbereich fest, dass in solchen Fällen ein „schwerwiegendes geistliches Bedürfnis“ vorliegen könne, bei dem das Kirchenrecht (CIC c. 844 § 4) eine Ausnahme vorsehe.
Ende März 2018 baten – mit Ausnahme der Bistümer Würzburg und München-Freising – die Bischöfe der bayerischen Bistümer sowie der Bischof von Görlitz unter Federführung des Kölner Erzbischofs Rainer Maria Kardinal Woelki den Heiligen Stuhl in einem Schreiben um Klärung.Franz Rohleder: Streit um die Kommunion: Bayerns Bischöfe offenbar gegen Kardinal: Steht Marx mit dem Rücken zur Wand? www.merkur.de, 25. April 2019
Im Juni 2018 wandte sich der Vorsitzende der Glaubenskongregation Luis Kardinal Ladaria mit einem Schreiben an die deutschen Bischöfe und zitierte darin Papst Franziskus, der die vorbereitete Handreichung der deutschen Bischöfe als „nicht zur Veröffentlichung reif“ bezeichnet hatte; das Dokument werfe eine Reihe von ungelösten Problemen von erheblicher Tragweite auf.http://magister.blogautore.espresso.repubblica.it/2018/06/04/francis-blocks-the-document-by-the-german-bishops-in-favor-of-intercommunion-the-complete-text-of-the-letter/?refresh_cehttps://www.katholisch.de/aktuelles/aktuelle-artikel/kommunion-streit-ladaria-erklart-seinen-brief https://www.katholisch.de/aktuelles/aktuelle-artikel/papst-gegen-veroffentlichung-von-handreichung Die Frage der Zulassung evangelischer Christen zur Kommunion im Rahmen konfessionell verschiedener Ehen berühre unmittelbar den Glauben der Kirche und habe Bedeutung für sie als Ganzes. Daneben habe die Frage auch Bedeutung für die ökumenischen Beziehungen der Kirchen untereinander und ebenso nach dem Kirchenrecht, demzufolge katholische Spender die Sakramente nur katholischen Gläubigen spenden.
Geschiedene, die in einer „nichtkirchlichen“ Verbindung, beispielsweise einer lediglich standesamtlich geschlossenen Ehe, leben, sind von der Kommunion ausgeschlossen,Am 13. März 2007 veröffentlichte der Heilige Stuhl das apostolische Schreiben Sacramentum caritatis, in dem unter anderem die Nichtzulassung von Wiederverheirateten zur Kommunion aufrechterhalten wird. In Absatz 29 heißt es: „Die Bischofssynode hat die auf die Heilige Schrift (vgl. Mc ) gegründete Praxis der Kirche, wiederverheiratete Geschiedene nicht zu den Sakramenten zuzulassen, bestätigt, weil ihr Status und ihre Lebenslage objektiv jener Liebesvereinigung zwischen Christus und seiner Kirche widersprechen, die in der Eucharistie bedeutet und verwirklicht wird.“ es sei denn, sie verpflichten sich, sich „der Akte zu enthalten, welche Eheleuten vorbehalten sind“.Apostolisches Schreiben Familiaris consortio Nr. 84. In diesem Fall können sie zum Kommunionempfang hinzutreten, wobei, wie generell vorgeschrieben, „Ärgernis zu vermeiden“ ist (Kongregation für die Glaubenslehre). Darüber hinaus soll jeder Katholik, bevor er die Kommunion empfängt, sein Gewissen prüfen, seine Fehler bereuen und gute Vorsätze für die Zukunft fassen. Dabei ist mit Papst Franziskus daran zu erinnern, dass die Eucharistie „nicht eine Belohnung für die Vollkommenen, sondern ein großzügiges Heilmittel und eine Nahrung für die Schwachen“ ist (siehe auch Amoris laetitia).Apostolisches Schreiben Evangelii gaudium 44. In: AAS 105 (2013) S. 1039.
Altkatholisches und anglikanisches Verständnis
Die altkatholischen und anglikanischen Kirchen, die sowohl untereinander als auch miteinander in voller Gemeinschaft (full communion) stehen, bekennen die Realpräsenz Christi in den eucharistischen Gaben sowie den Opfercharakter der Eucharistie als realer Vergegenwärtigung des einen Opfers Christi (siehe Utrechter Erklärung), während die Lehre der Transsubstantiation von Brot und Wein abgelehnt wird. Stattdessen wird das Geheimnis der Wandlung betont, das sich philosophisch-scholastischen Kategorien entziehe.
Demzufolge wird auch die Auffassung abgelehnt, dass das Brot lediglich den Leib und der Wein lediglich das Blut Christi repräsentiere, sondern in jedem der beiden Elemente ist Christus „ganz und ungeteilt“ gegenwärtig (Konkomitanz).Joachim Vobbe: Brot aus dem Steintal. Bischofsbriefe. Bonn 2005, ISBN 3-934610-63-3, S. 156. Daher können Kinder und Alkoholkranke das Sakrament vollgültig ausschließlich im Brot empfangen, in Situationen wie etwa einer schweren Krankheit ist es andererseits auch möglich, dass lediglich die Lippen des Kommunikanten mit Wein benetzt werden.