Die Kommunalwahlen in Bayern 2026 fanden am 8. März 2026 statt. Bei diesen Wahlen wurden die kommunalen Vertretungen in den Städten, Gemeinden, Märkten und Landkreisen des Freistaates Bayern für ihre sechsjährigen Mandatsperioden sowie die meisten Bürgermeister bzw. Oberbürgermeister und Landräte neu gewählt. Eventuell notwendige Stichwahlen fanden zwei Wochen später am 22. März statt.

Wahlgebiete In allen 2056 bayerischen Gemeinden und kreisfreien Städten wurden Gemeinde- und Stadträte gewählt, zudem in den 71 Landkreisen die Mitglieder der Kreistage neu bestimmt. In fast allen Kommunen und Kreisen fand auch die Wahl zum Bürgermeister bzw. Landrat statt. Dies entfiel, wenn diese Ämter zuletzt außerhalb des normalen sechsjährigen Turnusses besetzt worden waren,www.br.de/nachrichten/bayern/kommunalwahlen-2026 so in drei kreisfreien Städten (Ingolstadt, Würzburg, Memmingen), neun Landkreisen (Neu-Ulm, Traunstein, Roth, Fürth, Neustadt, Dillingen, Regen, Lichtenfels und Kronach) und 134 kreisangehörigen Gemeinden. Im Landkreis Deggendorf stellte sich der Landrat freiwillig vorzeitig zur Wiederwahl, um so die Landratswahl wieder in den landesweiten Wahlturnus zu bringen.

In München wurden zudem die Bezirksausschüsse der Stadtbezirke gewählt.

Wahlrecht

Das Wahlrecht bei den Kommunalwahlen in Bayern wird durch das Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz (GLKrWG) geregelt. Das aktive Wahlrecht, also das Recht zu wählen, haben alle Personen, die am Wahltag Bürger der Europäischen Union sind, das 18. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens zwei Monaten ihren „Lebensschwerpunkt“ (vgl. gewöhnlicher Aufenthalt) im Wahlkreis haben und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz – GLKrWG, Art. 1 Das passive Wahlrecht, also das Recht, selbst gewählt zu werden, steht denjenigen Personen zu, die das aktive Wahlrecht besitzen und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Zur ersten Bürgermeisterin oder ersten Bürgermeister und Landrätin oder Landrat können nur Deutsche gewählt werden.GLKrWG; Art. 39; Wählbarkeit für das Amt der ersten Bürgermeisterin oder des ersten Bürgermeisters und der Landrätin oder des Landrats Personen, die bestimmte Strafen oder Gerichtsentscheidungen erlitten haben, können vom passiven Wahlrecht ausgeschlossen sein. Seit 2020 wird nach dem Sainte-Laguë-Verfahren ausgezählt.

Rechtsänderungen gegenüber den Kommunalwahlen 2020

Die bisherige Höchstaltersgrenze von 67 Jahren für die Kandidatur hauptamtlicher Bürgermeister und Landräte wurde im Juli 2023 durch einen Landtagsbeschluss abgeschafft. Zudem wurde die Schwelle, ab der ein Bürgermeisteramt regelmäßig hauptberuflich ausgeübt wird, von bisher 5000 auf 2500 Einwohner gesenkt.Marco Hadem, Christoph Trost: Landtag beschließt Kommunalrecht und kippt Altersgrenzen für OB, Bayerische Staatszeitung am 20. Juli 2023, abgerufen am 26. Februar 2026

Durch eine Änderung des Artikels 31 der Bayerischen Gemeindeordnung, die zum 1. Januar 2024 wirksam wurde, können Arbeitnehmer und Beamte der Gemeindeverwaltung generell keine ehrenamtlichen Ratsmitglieder ihrer Gemeinde werden. Die zuvor geltende Regelung begrenzte den Ausschluss auf Führungskräfte und hauptberufliche Mitarbeiter der Gemeinde; nun sind Teilzeitkräfte ebenfalls umfasst. Ausnahmen gelten für „überwiegend körperlich tätige Mitarbeiter“.Johannes Reichart: Kein Wahlmandat für Gemeindemitarbeiter: Fair oder überzogen?, BR.de am 2. September 2025, abgerufen am 26. Februar 2026

Bei vorausgehenden Gemeinderatswahlen galt für kleinere Gemeinden eine Ausnahme vom Grundsatz, dass jede Gemeinderatsliste nur so viele Kandidaten enthalten kann, wie Mandate zu vergeben sind: In Gemeinden mit bis zu 3000 Einwohnern konnte eine Liste bislang doppelt so viele Kandidaten umfassen. Dies ist 2026 nur noch zulässig, wenn die Liste der einzige in der Gemeinde eingereichte Wahlvorschlag ist.Svenja Bille-Liebner, Oliver Jauernig: Die Kommunalwahl 2026 – Vorabhandreichung, S. 7, SGK Bayern vom 1. Dezember 2024, abgerufen am 26. Februar 2026

Für die Wahlunterlagen galt erstmals die Vorgabe, dass Bezeichnungen geschlechtsneutral oder durch Nennung beider Geschlechter abzufassen sind. Beim Stimmzettel zur Bürgermeisterwahl im oberbayerischen Riedering – auf dem nur ein einziger, männlicher Bewerber kandidierte – wurde dies nicht beachtet und führte im Vorfeld der Abstimmung zur Beschwerde einer Wählerin. Die 1800 Stimmzettel wurden in der Folge nicht neu gedruckt, der kommunale Wahlleiter erklärte aber, ausnahmsweise dürfe die weibliche Form handschriftlich hinzugefügt werden, ohne dass dies die Gültigkeit der Stimmabgabe berühre.Marius Antonini: Bürgermeisterin auf Stimmzettel vergessen, Sueddeutsche.de am 20. Februar 2026, abgerufen am 26. Februar 2026

Ergebnisse Stimmenanteile in kreisfreien Städten und Kreistagen

Bei den Wahlen zu den 96 Ratsgremien der oberen kommunalen Ebene – also den 71 Kreistagen und den Stadträten der 25 kreisfreien Städte – waren rund 5500 Mandate zu vergeben. Dabei wurde die CSU in 91 Gremien stärkste Partei (Wahl 2020: 88 Gremien). Die Grünen blieben stärkste Partei in den Städten München und Würzburg, verloren aber die 2020 erreichten relativen Mehrheiten in den Stadträten von Bamberg und Landshut an die CSU. Die SPD wurde wie 2020 stärkste Partei in den Städten Coburg und Fürth, sie gewann zudem die relative Mehrheit im Stadtrat von Schwabach hinzu, verlor sie aber in der Stadt Passau wieder an die CSU. Die Freien Wähler, die 2020 nur im Kreistag Landshut stärkste Partei geworden waren, verloren dort die relative Mehrheit, ebenfalls an die CSU.

Nach landesweiten gewichteten Stimmanteilen blieb die CSU mit weitem Abstand stärkste Partei, verlor aber 1,9 Prozentpunkte und erzielte mit 32,5 Prozent ihr niedrigstes Ergebnis seit der Kommunalwahl 1952. Die Grünen erreichten mit 13,6 Prozent trotz eines Verlusts von 3,9 Prozentpunkten die zweitmeisten Stimmen. Sie liegen damit vor der SPD, die mit 12,3 Prozent und einem Verlust von 1,4 Prozentpunkten ihr bislang niedrigstes bayerisches Kommunalwahlergebnis verzeichneten. Starke Gewinne von 7,5 Prozentpunkten erreichte die AfD, die mit 12,2 Prozent knapp hinter der SPD und ebenso knapp vor den Freien Wählern abschnitt, die sich mit 0,2 Prozentpunkten leicht auf 12,1 Prozent verbesserten.Petr Jerabek: Kommunalwahl: Minus für CSU, Grüne und SPD – AfD mit dickem Plus, BR.de am 11. März 2026

Nach erreichten Mandaten ergibt sich eine veränderte Rangfolge, weil in den Kreistagen mehr Mandate pro Einwohner vergeben werden als in den Städten. Da AfD und Freie Wähler in diesen ländlichen Gebieten überdurchschnittlich stark abschnitten, belegen sie aus Mandatsperspektive insgesamt gleichauf den zweiten Platz (jeweils 711 Mandate), Grüne und SPD (mit 666 bzw. 665 Mandaten ebenfalls nahezu gleichrangig) die Plätze vier und fünf. Die Linke erreichte 164 Mandate und konnte deren Zahl somit mehr als verdoppeln.

+ Stimmenanteile und Mandate in kreisfreien Städten und KreistagenZusammenfassung der Parteien und gemeinsamen Wahlvorschläge, bei denen die Partei an erster Stelle aufgeführt ist. Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik, Kommunalwahlen 2026 - Ergebnisse der Schnellmeldungen, Stand 11. März 2026 10:45 UhrParteiKreisfreie Städte %+/-Kreistage %+/-Insgesamt+/-Insgesamt MandateCSU 26,8−0,834,4−2,332,5−1,91817GRÜNE 20,3−3,511,5−4,013,6−3,9666SPD 18,1−2,310,4−1,212,3−1,4 665AfD 9,3+4,613,2+8,412,2+7,5711FW 4,9 +0,314,4+0,212,1+0,2711Wählergruppen 5,5−0,99,1−0,38,2−0,4 520DIE LINKE 6,1+3,02,6 +1,43,4+1,8164ÖDP 2,4 −1,12,3−1,12,3−1,1131FDP 2,8−0,51,8−1,02,1−0,9 113BP 0,2−0,10,3−0,30,3−0,2 15Die PARTEI 0,4−0,50,00,00,1−0,12Sonstige 3,1+1,90,1+0,10,8+0,527

Bei den bisherigen Kommunalwahlen in Bayern wurden die Stimmenanteile der gemeinsamen Wahlvorschläge mehrerer Parteien von der Landeswahlleitung gesondert ausgewiesen. Bei der Wahl 2026 werden sie den Parteien zugeordnet, die im Wahlvorschlag zuerst genannt werden. Daher die scheinbar abweichenden Zahlen beim Vergleich mit den Wahlen 2020.

Bürgermeisterwahlen sowie Gemeinde- und Stadtratswahlen in den kreisangehörigen Kommunen Bei den Bürgermeisterwahlen in 191 kreisangehörigen Kommunen mit mehr als 10.000 Einwohnern erreichten im ersten Wahlgang 109 Kandidaten die nötige absolute Mehrheit (67 der CSU, 13 der SPD, 5 der Freien Wähler, sowie 30 Kandidaten sonstiger Gruppierungen), in 89 dieser größeren Kommunen finden am 22. März Stichwahlen statt. Die AfD war in 34 Kommunen mit einem eigenen Kandidaten angetreten, erreicht aber in keiner die Mehrheit oder Stichwahl.

Eine zentrale Veröffentlichung der Wahlergebnisse für die Bürgermeister in kleineren Kommunen sowie der Ergebnisse für die rund 31.800 Gremienmandate in den 2031 kreisangehörigen Städten und Gemeinden ist vom Bayerischen Statistischen Landesamt für Juli 2026 angekündigt.Bayerisches Landesamt für Statistik: Kommunalwahlen in Bayern am 8. März 2026 - Wahlvorschläge, Bewerber, abgerufen am 10. März 2026, S. 279

Oberbürgermeisterwahlen in kreisfreien Städten Bei den Oberbürgermeisterwahlen in 22 kreisfreien Städten erreichten im ersten Wahlgang nur 5 Kandidaten die notwendige absolute Mehrheit. Nach den Stichwahlen am 22. März stellte die SPD 10 der 22 neugewählten Mandatsträger, die CSU 9, die Freien Wähler 2 und die Grünen einen. Hohe Beachtung fand das Wahlergebnis für die Landeshauptstadt München, wo der Amtsinhaber Dieter Reiter (SPD) in der Stichwahl dem bisherigen zweiten Bürgermeister der Grünen unterlag. In der zweitgrößten bayerischen Stadt, Nürnberg, konnte der Amtsinhaber in einer Stichwahl sein Mandat für die CSU verteidigen. Dagegen verlor in Augsburg die Amtsinhaberin Eva Weber (CSU) ihr Mandat an den Kandidaten der SPD.

Die Wahlbeteiligung beim ersten Wahlgang betrug 53,6 Prozent, beim zweiten Wahlgang 44,1 Prozent.Bayerisches Landesamt für Statistik: Kommunalwahlen 2026 - Wahlbeteiligung, Stand 22. März 2026

Kreisfreie StadtOberbürgermeister(in)WahlvorschlagStichwahlAmbergMichael Fritz (54,6 %)FWFW vs. CSUAnsbachThomas Deffner (60,6 %)CSUCSU vs. Die AnsbacherAschaffenburgMarkus Schlemmer (56,3 %)CSUCSU vs. SPDAugsburgFlorian Freund (56,6 %)SPDSPD vs. CSUBambergSebastian Martins Niedermaier (56,7 %)SPDSPD vs. GrüneBayreuthAndreas Zippel (62,8 %)SPDSPD vs. CSUCoburgDominik Sauerteig (51,8 %)SPD—ErlangenJörg Volleth (51,4 %)CSUCSU vs. SPDFürthThomas Jung (72,1 %)SPD—HofStefan Schmalfuß (60,1 %)CSUCSU vs. SPDIngolstadtMichael Kern, abweichender Wahltermin (zuletzt Februar 2025)CSUKaufbeurenStefan Bosse (56,9 %)CSU—Kempten (Allgäu)Christian Schoch (55,0 %)FWFW vs. CSULandshutThomas Haslinger (52,5 %)CSUCSU vs. GrüneMemmingenJan Rothenbacher, abweichender Wahltermin (zuletzt März 2023)SPDMünchenDominik Krause (56,4 %)GrüneSPD vs. GrüneNürnbergMarcus König (55,5 %)CSUCSU vs. SPDPassauAndreas Rother (65,6 %)SPDSPD vs. CSURegensburgThomas Burger (53,2 %)SPDSPD vs. CSURosenheimAbuzar Erdogan (53,4 %)SPDSPD vs. CSUSchwabachPeter Reiß (63,0 %)SPD—SchweinfurtRalf Hofmann (67,7 %)SPDSPD vs. CSUStraubingMarkus Pannermayr (64,4 %)CSU—Weiden in der OberpfalzBenjamin Zeitler (65,7 %)CSUCSU vs. SPDWürzburgMartin Heilig, abweichender Wahltermin (zuletzt Mai 2025)Grüne

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