Die Volksabstimmung über den Beitritt Dänemarks zur Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft fand am 2. Oktober 1972 statt. Die Abstimmung war zwingend erforderlich, da bei der Beschlussfassung des Folketing, des dänischen Parlaments, die laut Verfassung erforderliche Fünf-Sechstel-Mehrheit für die Abgabe von Souveränitätsrechten knapp verfehlt wurde. Der Beitritt Dänemarks zur Europäische Wirtschaftsgemeinschaft war in den Jahren zuvor verhandelt worden.

Bei einer sehr hohen Stimmbeteiligung von 90,1 %, sprachen sich 63,3 % der gültig Abstimmenden für den EWG-Beitritt des Landes aus. Das Plebiszit unterlag einem 30-%-Ablehnungsquorum, das zwar überschritten wurde, aber aufgrund der Mehrheit an „Ja“-Stimmen nicht zum Tragen kam.

Wenngleich das Plebiszit im Königreich Dänemark stattfand, waren die Färöer, die 1949 Autonomie erlangt hatten, davon ausgenommen. Dort hatte es aufgrund wirtschaftlicher Interessen im Zusammenhang mit der Fischerei erhebliche Vorbehalte gegen einen EWG-Beitritt gegeben. Ebenso war es in Grönland, das jedoch zu diesem Zeitpunkt noch über keine Form der Selbstverwaltung verfügte, im Referendum mitstimmte und schließlich zusammen mit Dänemark am 1. Januar 1973 der EWG beitrat.

Hintergrund mini|hochkant=1.2|Beitrittsverhandlungen zur EU 1970–72: Nach dem Zweiten Weltkrieg schloss sich Dänemark der westlichen Wertegemeinschaft an und wurde Mitglied in einigen supranationalen Organisationen wie der NATO und dem Europarat (beide 1949) sowie dem Nordischen Rat (1952).

Die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) wurde 1957 gegründet. Zu den sechs Gründungsmitgliedern gehörten Frankreich, die Benelux-Staaten, Italien und die Bundesrepublik Deutschland. Die EWG erwies sich schnell als wirtschaftliches Erfolgsmodell und in allen Mitgliedsstaaten kam es zu einem starken Wirtschaftsaufschwung.

In den 1960er Jahren äußerten das Vereinigte Königreich, Norwegen, Irland und Dänemark mehrfach ihr Interesse an einem Beitritt zur EWG. So ersuchte im August 1961 der damalige dänische Außenminister Jens Otto Krag den Folketing um Erlaubnis, Verhandlungen über eine Mitgliedschaft Dänemarks in der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft aufnehmen zu können. Am 10. August 1961 stellte Dänemark weitgehend parallel zu Norwegen, Irland und dem Vereinigten Königreich formell einen Antrag auf Aufnahme in die EWG.

Jedoch scheiterten die Verhandlungen stets am Veto des französischen Präsidenten Charles de Gaulle, der sich gegen einen Beitritt Großbritanniens wandte. Da die dänische Wirtschaft – ebenso wie die irische und norwegische – eng mit der britischen verflochten war, kam ein Beitritt alleine Dänemarks zur EWG nicht in Frage. Als Zwischenschritt trat Dänemark 1960 der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) bei. Bei der EFTA-Mitgliedschaft waren jedoch Landwirtschaft und Fischerei – zwei zentrale Bestandteile der dänischen Wirtschaft – ausgeklammert.

Nach dem zweiten gescheiterten Aufnahmeantrag versuchte sich Dänemark mit dem Plan einer „Nordischen Europäischen Gemeinschaft“ (Nordek) aus den skandinavischen Staaten mit Finnland, der aber letztlich aufgrund unterschiedlicher Vorstellungen nicht erfolgreich war. Erst nach dem Rücktritt de Gaulles im Jahr 1969 wurde der Weg für die Aufnahme Großbritanniens frei.

Am 22. Januar 1972 führten diese Verhandlungen schließlich zur Unterzeichnung des Beitrittsvertrages von Dänemark, Irland, Norwegen und dem Vereinigten Königreich zur EWG. Am 9. Mai 1972 erklärte das Europäische Parlament in einer Resolution seine Zustimmung zu dieser Norderweiterung.

Der Weg zum Referendum Abstimmung im Parlament Die maßgeblich von Ministerpräsident Hilmar Baunsgaard von der sozialliberalen Radikale Venstre ab 1968 angestrengten Nordik-Verhandlungen scheiterten im Februar 1970. Die Regierung Baunsgaard nahm nun erneut Verhandlungen mit dem Europarat in Luxemburg für einen EWG-Beitritt auf. Sie setzte damit die Politik der sozialdemokratischen Vorgängerregierungen Krag I und Krag II. Noch während der laufenden Verhandlungen führte die Folketingswahl vom September 1971 zu einem Regierungswechsel. Erneut kam es zu einer sozialdemokratischen Minderheitsregierung unter Jens Otto Krag. In der Frage des EWG-Beitritts vertrat die Regierung Krag III jedoch die gleiche Haltung und führte die Verhandlungen zum Abschluss.

Während die meisten bürgerlichen Parteien den Beitritt unterstützten, lehnten die linken Oppositionsparteien, insbesondere die Sozialistische Volkspartei, das Vorhaben ab. Aber auch in der regierenden Socialdemokratiet als auch in der Radikale Venstre gab es kritische Stimmen gegen einen EWG-Beitritt. Bei der entscheidenden Abstimmung im Folketing am 8. September 1972 stimmten 141 Abgeordnete für und 34 Abgeordnete gegen das EWG-Beitrittsgesetz, davon zwölf Abgeordnete der Sozialdemokraten und vier der Radikale Venstre.

Nach der dänischen Verfassung von 1953 brauchten Gesetze die eine Abgabe nationaler Souveränitätsrechte vorsahen, einer 5/6-Mehrheit (= 150 „Ja“-Stimmen) um angenommen zu werden, andernfalls war eine zwingende Volksabstimmung abzuhalten. Da die erforderliche Mehrheit um neun Stimmen verfehlt wurde, musste es zum Referendum kommen, das auf den 2. Oktober 1972 festgelegt wurde.

Abstimmungskampf Im Abstimmungskampf sprachen sich alle größeren Wirtschaftsverbände, Gewerkschaften und Zeitungen für den EWG-Beitritt aus. Entschiedenster Gegner des Beitritts war die radikale Linke mit der Sozialistischen Volkspartei sowie die einige Monate zuvor gegründete („Volksbewegung gegen die EG“). Meinungsumfragen vor der Abstimmung zeigten, dass auch Anhänger der zum Teil euroskeptischen Sozialdemokraten mehrheitlich für den EWG-Beitritt waren.

Bedeutsam für die Debatte war auch der Blick auf die Debatte in den anderen Beitrittskandidaten. Während sich im Mai 1972 in Irland eine sehr große Mehrheit im Referendum für den Beitritt ausgesprochen hatte, erschien die Haltung in Norwegen uneindeutiger. Auch dort hatte sich eine „Volksbewegung gegen eine norwegische Mitgliedschaft in der EWG“ formiert, die vor allem die Interessen der ländlichen Bevölkerung und der Fischerei vertrat.

In Dänemark stellte sich die Situation jedoch genau umgekehrt heraus. Hier waren es vor allem linke Parteien und die proletarischen Stimmkreise um Kopenhagen herum, die sich gegen den EWG-Beitritt aussprachen. Für den Beitritt setzte sich wiederum vor allem die ländliche Bauernschaft ein, die hochgradig vom Export abhängig war. Die Fischereifrage war zwar auch in Dänemark wichtig, jedoch vor allem für Grönland und die Färöer. Die seit 1949 autonomen Färöer Inseln waren von den dänischen Beitrittsverhandlungen ausdrücklich ausgenommen und nahm entsprechend auch nicht am Referendum teil. Grönland hingegen, in dem es ebenfalls starke Befürchtungen gab, dass ein EWG-Beitritt die heimische Fischerei bedrohen könnte, verfügte 1972 noch nicht über eine Selbstverwaltung. Da die grönländischen Stimberechtigten nur 0,7 % des gesamten Stimmvolks Dänemarks ausmachten, konnte hiervon keine nennenswerte Beeinflussung des Ergebnisses ausgehen.

Ergebnis mini|hochkant=1.5|Ergebnis nach Aufstellungskreisen Beim Referendum am Montag, den 2. Oktober 1972 waren etwas über 3,4 Millionen Personen ab 20 Jahren stimmberechtigt, hiervon beteiligten sich 3.113.121 (= 90,1 %). Das Plebiszit unterlag einem 30-%-Ablehnungsquorum, das bedeutet, dass der EWG-Beitritt nur abgelehnt worden wäre, wenn eine Mehrheit der Abstimmenden mit „Nein“ gestimmt und diese „Nein“-Stimmen zugleich mindestens 30 % der Stimmberechtigten ausgemacht hätten.

Von den abgegebenen gültigen Stimmen sprach sich eine klare Mehrheit von 1.958.043 (= 63,3 %) für den Beitritt Dänemarks zur Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft aus, dagegen stimmten 1.135.755 Personen (= 31,7 %). Das Ablehnungsquorum war damit gegenstandslos, auch wenn es knapp überschritten wurde.

In den Regionen Jütland und Øerne sprach sich jeweils eine große Mehrheit (68,65 % und 63,9 %) für den EWG-Beitritt aus, die letztlich ausschlaggebend für die gesamtdänische Annahme war. In der Hauptstadtregion wiederum überwogen die „Nein“-Stimmen knapp (52,5 %), während in Grönland eine sehr große Mehrheit den EWG-Beitritt ablehnte (70,25 %).

Die Zahl der ungültigen Stimmen fiel überall mit 0,6 % gering aus und war nur in Grönland mit 2,5 % erhöht.

Endergebnis des Referendums über den Beitritt Dänemarks zur EWG am 2. Oktober 1972Danmarks Statistik (Hrsg.): Folkeafstemningen den 2. oktober 1972 om Danmarks tiltrædelse af De europmiske Fællesskaber. Region Stimm­berechtigte(a) abgegebeneStimmen (b) gültigeStimmen (b) ungültigeStimmen Ja Nein Anzahl Anzahl Anteil(an a) Anzahl Anteil(an b) Anzahl Anteil(an b) Anzahl Anteil(an c) Anzahl Anteil(an c) Anteil(an a) Hauptstadtregion 541.551 481.443 88,90 % 478.668 99,42 % 2.775 0,58 % 227.490 47,53 % 251.178 52,47 % 46,38 % Øerne 1.394.471 1.268.933 91,00 % 1.261.077 99,38 % 7.856 0,62 % 806.388 63,94 % 454.689 36,06 % 32,60 % Jütland 1.493.368 1.348.736 90,32 % 1.340.405 99,38 % 8.331 0,62 % 920.175 68,65 % 420.230 31,35 % 28,14 % Grönland 24.373 14.010 57,48 % 13.656 97,47 % 354 2,53 % 4.062 29,75 % 9.594 70,25 % 39,36 % 3.453.763 3.113.121 90,14 % 3.093.798 99,38 % 19.323 0,62 % 1.958.043 63,29 % 1.135.755 37,71 % 32,88 %

Folgen Als Ergebnis des Referendums trat Dänemarks am 1. Januar 1973 der EWG bei. Dies betraf auch Grönland, das zu diesem Zeitpunkt noch keine Autonomieverwaltung hatte. Der färische Løgting, das Parlament der Färöer, fasste hingegen Anfang 1973 einen einstimmigen Beschluss, dass die autonomen Inseln der EWG nicht beitreten würden.

In Grönland führte der EWG-Beitritt, der von einer großen Mehrheit der Abstimmenden abgelehnt worden war, zu viel Unmut und befeuerte das Gefühl, von der dänischen Regierung in Kopenhagen fremdbestimmt zu werden. Nach Einführung der Hjemmestyre im Jahr 1979 bemühte sich Grönland um einen Austritt, was 1982 in einem Referendum bestätigt wurde.

Literatur

Weblinks

Einzelnachweise

#1972 Danemark Danemark 1972 Danemark 1972