Klaus Bräunig (* 1944 in Mainz; † Oktober 2025) war ein deutscher Staatsbürger, der im Jahr 1972 wegen zweifachen Mordes zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt wurde. Der brutale Mord hatte bundesweit großes Aufsehen erregt. Die Verurteilung beruhte auf drei Geständnissen, die Bräunig aber widerrufen hatte. Seine Anwältin bemühte sich vergeblich um eine Wiederaufnahme des Verfahrens. Bräunig wurde im September 2023 auf Bewährung entlassen.

Leben Klaus Bräunig wurde in Mainz geboren, wo er auch aufwuchs. Nach seinem Schulabschluss war er einige Jahre lang als Hilfsarbeiter in verschiedenen Firmen und auf Baustellen tätig. Aus seinem Leben bis zu der Verhaftung sind nur wenige weitere Informationen veröffentlicht worden. Doch einige Bezugspersonen, die in einen näheren Kontakt mit ihm gekommen sind, haben – wie in der Dokumentation, Folge 1, wiedergegeben – als Zeugen in dem Prozess ausgesagt: Der Rechtsanwalt, der sich bald näher mit seinem Fall befasst hat, und sein späterer Therapeut schildern ihn als einen psychisch zurückgebliebenen, einfach strukturierten Menschen, als einen sozial inkompetenten jungen Mann, der „Schwierigkeiten hatte, Mädchen und junge Frauen kennenzulernen“. Eine Bekannte hat ihn als einen netten freundlichen jungen Mann kennengelernt, mit dem man sich gut anfreunden konnte – der nicht aufdringlich und nicht frech war.

Prozess und Urteil Da er mehrfach in Gärten geklettert war, um durch die Fenster junge Frauen voyeuristisch beobachten zu können, geriet er in den Verdacht, in der Nacht vom 12. zum 13. April 1970 in Mainz die 49-jährige Kinderärztin Margot Geimer und deren 17-jährige Tochter Dorothee in ihrem Einfamilienhaus erstochen zu haben. Am 19. Juli 1972 wurde er nach einem monatelangen Indizienprozess vom Schwurgericht am Landgericht Mainz wegen Doppelmordes zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt. Doch das Urteil war von Anfang an umstritten. Die Ermittler waren nach dem Doppelmord wochenlang nicht weiter gekommen und standen unter einem hohen Druck. Der Fall erregte bundesweit Aufsehen.

Das Urteil wurde allein auf der Grundlage der drei Geständnisse gefällt, nach einer Einschätzung mittels einer Fallanalyse der Polizei, in der Annahme, dass er sich von einem Spanner zum Gewaltverbrecher entwickelt habe. Die Tatwaffe, ein Messer, wurde nie gefunden. Es gab keinerlei Spuren eines gewaltsamen Einbruchs und keine Fingerabdrücke von ihm am Tatort. Während seiner Untersuchungshaft wurde er „beinahe pausenlos“ vernommen. „Weil er nicht mehr konnte, [und] weil er wollte, dass die Verhöre endlich aufhören“, legte er ohne Kenntnis seines Rechts auf einen Strafverteidiger ein Geständnis ab, widerrief es jedoch vier Tage später wieder. Bei seiner erneuten Vernehmung erklärte er, er habe nur gestanden, weil er gehofft habe, „einen Arzt zu bekommen“, um „davon geheilt zu werden“.

Strafvollzug mini|Hauptpforte der JVA Diez

Die Strafe verbüßte er in verschiedenen Justizvollzugsanstalten in Rheinland-Pfalz, zuletzt in der JVA Diez. Während der langen Strafhaft beantragte er zahlreiche Wiederaufnahmeverfahren, zu denen es jedoch nie kam. Nachdem die auf 25 Jahre festgelegte Mindestverbüßungsdauer abgelaufen war, stellte er mehrere Anträge auf Aussetzung des Strafrests zur Bewährung. Sie wurden erst vom Landgericht Koblenz, dann vom Bundesgerichtshof und vom Bundesverfassungsgericht abgelehnt. Er galt als Tatleugner, und damit als nicht resozialisierbar – mit der Begründung, er setze sich nicht mit seiner Tat auseinander. Der renommierte Strafrechtler Thomas Fischer hat dazu in einem Interview im Anschluss an die Wiederholung der vierteiligen Dokumentation jedoch festgestellt: Diese Argumentation ist in ihrer extremen Verkürzung offenbar „vollkommen falsch“. Jemand, der sich für unschuldig erkläre, könne ja keine Reue zeigen. Trotz der immer länger andauernden Haft ist es für Bräunig nie in Frage gekommen zu gestehen, um freizukommen. Immer wieder hat er seinen entschiedenen Willen bekundet, vom Vorwurf des Mordes freigesprochen zu werden. („Die sollen auf Hochdeutsch meinen Namen wieder sauber machen, was ich nicht gemacht habe.“)

Neue Verfahren und Freilassung Im Jahr 2018 übernahm eine Expertin für Wiederaufnahmeverfahren das Mandat für Klaus Bräunig. In einer psychiatrischen Begutachtung wurde eine von ihm ausgehende Gefahr verneint. Ende März 2023 erhielt das Landgericht Koblenz vom Bundesverfassungsgericht die Anweisung, die Verwehrung seiner Entlassung erneut zu überprüfen. Bei dieser langen Haftzeit hätten das Alter und der Freiheitsanspruch ein großes Gewicht. Am 9. September 2023 schließlich wurde Klaus Bräunig nach insgesamt 53 Jahren und drei Monaten auf Bewährung entlassen. Er ist damit einer der am längsten inhaftiert gewesenen Strafgefangenen in Deutschland. Nach seiner Entlassung lebte er in Hessen.

Es sind während des Strafverfahrens und während der Haft immer wieder Zweifel an seiner Täterschaft geäußert und vorgebracht worden – von verschiedenen Seiten. Auch die beiden Anstaltsleiter waren von seiner Unschuld überzeugt. Das Phänomen des falschen Geständnisses ist seit Langem bekannt. Nach Mitteilung der Journalistin Marion Mück-Raab in einem Interview sagen Fachleute: Es kommt häufig vor, dass Menschen Taten gestehen, die sie nicht begangen haben – „einfach um der Situation, der sie nicht gewachsen sind, zu entkommen“. Das könnte bei Klaus Bräunig „durchaus der Fall gewesen sein“. Der Rechtswissenschaftler Karl Peters, der sich bereits seit Langem mit dem Phänomen des Falschgeständnisses befasst hatte, hat auch den Prozess gegen Bräunig untersucht. Aus seiner Überzeugung, dass hier ein Justizirrtum vorliegt, hat er sich bis zu seinem Tod im Jahre 1998 um ein Wiederaufnahmeverfahren bemüht.

Nach seiner Haftentlassung lebte Klaus Bräunig in einem Pflegeheim. Er war schwer krank, aber froh darüber, nicht im Gefängnis sterben zu müssen. Ihm war bewusst, dass er „vom Leben nichts mehr erwarten kann“. Doch er wollte noch freigesprochen werden und dadurch spät noch Gerechtigkeit erfahren.

Im Februar 2024 lehnte das Landgericht Bad Kreuznach eine Wiederaufnahme des Falles mit der Begründung ab, „die neu vorgelegten Tatsachen der Verteidigerin“ seien „nicht für eine geringere Strafe oder Freisprechung geeignet“. Das Landgericht Mainz habe „schon sämtliche Gesichtspunkte für ein falsches Geständnis berücksichtigt.“ Es sei auszuschließen, dass ein anderer Verdächtiger den Mord begangen habe. Gegen diese Entscheidung legte Klaus Bräunigs Anwältin sofortige Beschwerde ein. Seither befasst sich das Oberlandesgericht Koblenz in nächster Instanz mit dem Wiederaufnahmeantrag. Bei erneuter Ablehnung des Antrags bliebe nur noch der Weg vor das Bundesverfassungsgericht.

Klaus Bräuning verstarb im Oktober 2025.

Berichterstattung im TV ARD Crime Time – Staffel 7 Folge 1: 52 Jahre unschuldig im Knast?, 24. Juni 2022. (ARD Mediathek, YouTube) Folge 2: Das Geständnis, 24. Juni 2022. (ARD Mediathek, YouTube) Folge 3: Der letzte Wunsch, 24. Juni 2022. (ARD Mediathek, YouTube) Folge 4: Lebenslänglich, 26. Juni 2023. (ARD Mediathek, YouTube)

Weblinks Björn Strauss: Der Fall Klaus Bräunig: 52 Jahre lang Unschuldig im Knast? In: Tag24, 28. Juni 2022 Christian Rath: Nach 52 Jahren in Haft: Verurteilter Mörder könnte freikommen in: RND Redaktionsnetzwerk Deutschland, 31. März 2023 Chiara Prestin: Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde nach über 50 Jahren Haft in: Legal Tribune Online, 31. März 2023 Klaus (79) sitzt seit 53 Jahren im Gefängnis und kämpft um seine Freiheit in: Focus Online, 6. Juli 2023. Thomas Schmidt: Abgrundtief: Unschuldig im Knast? Der Fall Klaus Bräunig in: Allgemeine Zeitung, 17. September 2023 Nach 53 Jahren aus Haft entlassen in: Die Tageszeitung, 20. September 2023 Doppelmord in Mainz - Klaus Bräunig nach mehr als 53 Jahren frei in: SWR Aktuell, 20. September 2023 Timo Steppat: Mainzer kommt nach 53 Jahren aus dem Gefängnis frei in: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 21. September 2023 „Ich will draußen sterben“ – Inhaftierter 52 Jahre lang unschuldig im Gefängnis? In: Focus Online, 14. Oktober 2023

Einzelnachweise

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