alternativtext=SDG-icon-DE-16|mini Das Ziel 16 für nachhaltige Entwicklung (SDG 16 oder Global Goal 16) ist eines der 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung, die 2015 von den Vereinten Nationen festgelegt wurden. Der offizielle Wortlaut lautet: „Friedliche und inklusive Gesellschaften für eine nachhaltige Entwicklung fördern, allen Menschen Zugang zur Justiz ermöglichen und leistungsfähige, rechenschaftspflichtige und inklusive Institutionen auf allen Ebenen aufbauen.“ Das Ziel umfasst 12 Unterziele und 23 Indikatoren.
Das Ziel 16 hat zehn Ergebnisziele: Alle Formen von Gewalt verringern; Beendigung von Missbrauch, Ausbeutung, Menschenhandel und Gewalt an Kindern; Förderung von Rechtsstaatlichkeit und gleichberechtigtem Zugang zur Justiz; Bekämpfung organisierte Kriminalität und illegaler Finanz- und Waffenströme; Verringerung von Korruption und Bestechung; Aufbau von leistungsfähigen, rechenschaftspflichtigen und transparenten Institutionen; Sicherstellung von bedarfsorientierten, inklusiven und repräsentativen Entscheidungsfindungen; Stärkung der Teilhabe an globalen Lenkungsinstitutionen; Sicherstellung einer allgemeinen rechtlichen Identität; Gewährleistung von öffentlichem Zugang zu Informationen und Schutz der Grundfreiheiten. Darüber hinaus gibt es zwei Umsetzungsziele: Stärkung nationaler Institutionen zur Bekämpfung von Gewalt, Terrorismus und Kriminalität; Förderung und Durchsetzung nichtdiskriminierender Gesetze und Politik. Hintergrund Die Ziele für nachhaltige Entwicklung sind eine Sammlung von 17 globalen Zielen, die von den Vereinten Nationen festgelegt wurden. Die Ziele hängen miteinander zusammen, obwohl jedes Ziel seine eigenen Unterziele hat, die es zu erreichen gilt. Die Entwicklungsziele decken ein breites Spektrum sozialer und wirtschaftlicher Entwicklungsthemen ab.
Das Ziel 16 befasst sich mit der Förderung von Frieden und integrativen Institutionen. Zu den Bereichen mit Verbesserungspotenzial zählen beispielsweise die Reduzierung tödlicher Gewalt, die Reduzierung ziviler Todesopfer in Konflikten und die Beseitigung des Menschenhandels.
Unterziele und Indikatoren Das Entwicklungsziel 16 hat zwölf Ergebnisziele oder Unterziele sowie vierundzwanzig Indikatoren. Drei der Ziele legen ihre Agenda bis zum Jahr 2030 fest. Im folgenden Abschnitt sind alle Unterziele mit einer Kurz- und einer Langfassung der Titel aufgeführt. Für die folgenden Indikatoren sind noch keine Daten verfügbar: 16.4.1, 16.4.2, 15.6.2, 16.7.2, 16.b.1. Für alle anderen Indikatoren sind Daten und Weltkarten verfügbar, um den Fortschritt zu visualisieren.
Unterziel 16.1: Alle Formen von Gewalt verringern Langfassung: „Alle Formen der Gewalt und die gewaltbedingte Sterblichkeit überall deutlich verringern.“
Dieses Unterziel hat vier Indikatoren:
Indikator 16.1.1: Anzahl der Opfer vorsätzlicher Tötung je 100 00 Einwohner/-innen, nach Geschlecht und Alter Indikator 16.1.2: Konfliktbezoge Todesfälle je 100 000 Einwohner/-innen, nach Geschlecht, Alter und Todesursache Indikator 16.1.3: Anteil der Bevölkerung, der in den vergangenen Monaten a) psychischer Gewalt, b) physischer Gewalt und/oder c) sexueller Gewalt ausgesetzt war Indikator 16.1.4: Anteil der Bevölkerung, der sich nach Einbruch der Dunkelheit in seiner Wohnumgebung allein sicher fühlt Tabelle zu Indikator 16.1.1: Opfer vorsätzlicher Tötung in Deutschland je 100.000 Einwohner: JahrInsgesamt20100,9920110,9220120,8220130,8520140,8820150,8320161,1720170,9820180,9520190,7520200,9420210,8420220,8220230,88
Unterziel 16.2: Beendigung von Missbrauch, Ausbeutung, Menschenhandel und Gewalt an Kindern Langfassung: „Missbrauch und Ausbeutung von Kindern, den Kinderhandel, Folter und alle Formen von Gewalt gegen Kinder beenden.“
Dieses Unterziel hat drei Indikatoren:
Indikator 16.2.1: Anteil der Kinder im Alter von 1-17 Jahren, die im vorangegangenen Monat körperlicher Züchtigung und/oder psychischer Aggression durch Betreuungspersonen ausgesetzt waren Indikator 16.2.2: Anzahl der Opfer von Menschenhandel je 100 000 Einwohner/-innen, nach Geschlecht, Alter und Form der Ausbeutung Indikator 16.2.3: Anteil junger Frauen und Männer im Alter von 18-29 Jahren, die vor Vollendung des 18. Lebensjahrs sexuelle Gewalt erlebt haben Tabelle zu Indikator 16.2.1: Akute Kindeswohlgefährdung mit Anzeichen für Misshandlung in Deutschland (in %): JahrWeiblichMännlich20120,080,0720130,080,0720140,080,0720150,090,0820160,100,0920170,100,0920180,120,1120190,140,1320200,150,1320210,160,1320220,170,15
Unterziel 16.3: Förderung von Rechtsstaatlichkeit und gleichberechtigtem Zugang zur Justiz Langfassung: „Die Rechtsstaatlichkeit auf nationaler und internationaler Ebene fördern und den gleichberechtigten Zugang aller zur Justiz gewährleisten.“
Dieses Unterziel hat drei Indikatoren: mini|Eine Weltkarte für Indikator 16.3.2 - Anteil der nicht verurteilten Gefangenen an der gesamten Gefängnispopulation. Indikator 16.3.1: Anteil der Opfer von a) physischer, b) psychischer und/oder c) sexueller Gewalt in den vorangegangenen 12 Monaten, die den zuständigen Behörden oder anderen offiziell anerkannten Mechanismen zur Konfliktbeilegung diese Gewalt angezeigt haben Indikator 16.3.2: Nicht strafrechtlich verurteilte Inhaftierte im Verhältnis zur gesamten Gefängnisbevölkerung Indikator 16.3.3: Anteil der Bevölkerung, der in den vorangegangenen zwei Jahren eine Streitigkeit durchlebt und einen formellen oder informellen Streitbeilegungsmechanismus in Anspruch genommen hat, nach Art des Mechanismus
Unterziel 16.4: Bekämpfung organisierter Kriminalität und illegaler Finanz- und Waffenströme Langfassung: „Bis 2030 illegale Finanz- und Waffenströme deutlich verringern, die Wiedererlangung und Rückgabe gestohlener Vermögenswerte verstärken und alle Formen der organisierten Kriminalität bekämpfen.“
Dieses Unterziel hat zwei Indikatoren:
Indikator 16.4.1: Gesamtwert der ein- und ausgehenden illegalen Finanzströme (in aktuellen US-Dollar) Indikator 16.4.2: Anteil der beschlagnahmten, aufgefundenen oder abgegebenen Waffen, deren illegaler Ursprung oder Kontext im Einklang mit internationalen Übereinkünften von einer zuständigen Behörde rückverfolgt oder nachgewiesen wurde
Unterziel 16.5: Verringerung von Korruption und Bestechung Langfassung: „Korruption und Bestechung in allen ihren Formen erheblich reduzieren.“
Dieses Unterziel hat zwei Indikatoren:
Indikator 16.5.1: Anteil der Personen, die in den vorangegangenen 12 Monaten mindestens einen Kontakt mit einem/einer öffentlichen Bediensteten hatten und eine Bestechungszahlung an diese Person geleistet haben oder von ihr dazu aufgefordert wurden Indikator 16.5.2: Anteil der Unternehmen, die in den vorangegangenen 12 Monaten mindestens einen Kontakt mit einem/einer öffentlichen Bediensteten hatten und eine Bestechungszahlung an diese Person geleistet haben oder von ihr dazu aufgefordert wurden
Unterziel 16.6: Aufbau von leistungsfähigen, rechenschaftspflichtigen und transparenten Institutionen Langfassung: „Leistungsfähige, rechenschaftspflichtige und transparente Institutionen auf allen Ebenen aufbauen.“
Dieses Unterziel hat zwei Indikatoren:
Indikator 16.6.1: Primärausgaben des Staates im Verhältnis zum ursprünglich genehmigten Budget, nach Sektor (oder nach Haushaltscode oder Ähnlichem) Indikator 16.6.2: Anteil der Bevölkerung, der mit seiner letzten Erfahrung mit öffentlichen Dienstleistungen zufrieden war
Unterziel 16.7: Sicherstellung von bedarfsorientierten, inklusiven und repräsentativen Entscheidungsfindungen Langfassung: „Dafür sorgen, dass die Entscheidungsfindung auf allen Ebenen bedarfsorientiert, inklusiv, partizipatorisch und repräsentativ ist.“
Dieses Unterziel hat zwei Indikatoren:
Indikator 16.7.1: Anteil der Stellen in nationalen und lokalen Institutionen, einschließlich a) Gesetzgebungsorganen, b) des öffentlichen Dienstes und c) Rechtsprechungsorganen, im Vergleich zur nationalen Stellenverteilung, nach Geschlecht, Alter, Menschen mit Behinderungen und Bevölkerungsgruppen Indikator 16.7.2: Anteil der Bevölkerung, der der Ansicht ist, dass die Entscheidungsfindung inklusiv und bedarfsorientiert ist, nach Geschlecht, Alter, Menschen mit Behinderungen und Bevölkerungsgruppen
Unterziel 16.8: Stärkung der Teilhabe an globalen Lenkungsinstitutionen Langfassung: „Die Teilhabe der Entwicklungsländer an den globalen Lenkungsinstitutionen erweitern und verstärken.“
Dieses Unterziel hat einen Indikator:
Indikator 18.8.1: Mitglieder- und Stimmrechtsanteil von Entwicklungsländern in internationalen Organisationen
Unterziel 16.9: Sicherstellung einer allgemeinen rechtlichen Identität mini|220x220px|Weltkarte für Indikator 16.9.1 – Anteil der Kinder unter 5 Jahren, deren Geburten bei einer Zivilbehörde registriert wurden. Langfassung: „Bis 2030 insbesondere durch die Registrierung der Geburten dafür sorgen, dass alle Menschen eine rechtliche Identität haben.“
Dieses Unterziel hat einen Indikator:
Indikator 16.9.1: Anteil der Kinder unter 5 Jahren, deren Geburt von einer Zivilbehörde registriert wurde, nach Alter
Unterziel 16.10: Gewährleistung von öffentlichem Zugang zu Informationen und Schutz der Grundfreiheiten Langfassung: „Den öffentlichen Zugang zu Informationen gewährleisten und die Grundfreiheiten schützen, im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften und völkerrechtlichen Übereinkünften.“
Dieses Unterziel hat zwei Indikatoren:
Indikator 16.10.1: Anzahl der bestätigten Fälle von Tötung, Entführung, Verschwindenlassen, willkürlicher Inhaftierung und Folter von Journalisten und zugehörigem Medienpersonal, Gewerkschaftern und Menschenrechtsanwälten in den vorangegangenen 12 Monaten Indikator 16.10.2: Anzahl der Staaten mit verfassungsmäßigen, gesetzlichen und/oder politischen Garantien für den öffentlichen Zugang zu Informationen
Unterziel 16.a: Stärkung nationaler Institutionen zur Bekämpfung von Gewalt, Terrorismus und Kriminalität Langfassung: „Die zuständigen nationalen Institutionen namentlich durch internationale Zusammenarbeit beim Kapazitätsaufbau auf allen Ebenen zur Verhütung von Gewalt und zur Bekämpfung von Terrorismus und Kriminalität unterstützen, insbesondere in den Entwicklungsländern.“
Dieses Unterziel hat einen Indikator:
Indikator 16.a.1: Existenz unabhängiger nationaler Menschenrechtsinstitutionen, die mit den Pariser Grundsätzen übereinstimmen
Unterziel 16.b: Förderung und Durchsetzung nichtdiskriminierender Gesetze und Politik Langfassung: „Nichtdiskriminierende Rechtsvorschriften und Politiken zugunsten einer nachhaltigen Entwicklung fördern und durchsetzen.“
Dieses Unterziel hat einen Indikator:
Indikator 16.b.1: Anteil der Bevölkerung, der sich in den vorangegangenen 12 Monaten wegen eines nach den internationalen Menschenrechtsnormen verbotenen Diskriminierungsgrunds persönlich diskriminiert oder belästigt gefühlt hat
Überwachung und Fortschritt Der Generalsekretär der Vereinten Nationen veröffentlicht hochrangige Fortschrittsberichte für alle Entwicklungsziele. Der aktuellste Bericht ist eine Sonderausgabe und stammt aus dem Jahr 2023. alternativtext=Todesfälle pro 100.000 Menschen. Beide Todesfälle aufgrund von Konflikten innerhalb und zwischen Ländern eingeschlossen.|mini|Sterblichkeitsrate durch Konflikte und Terrorismus, 2019