mini|PLZ‑2-Gebiete von Japan (Regionen, die die ersten beiden Stellen der Postleitzahl beschreiben)

Das System der Postadressen in Japan (jap. , Jūsho) basiert nicht auf Straße und Hausnummer, sondern auf Verwaltungseinheiten und leitet sich von den historischen Einteilungen zur Besteuerung von Selbstverwaltungsgebieten ab.

In Südkorea war ein größtenteils identisches System in Gebrauch, das während der japanischen Kolonialzeit eingeführt wurde. Es wurde 2013 durch Straßennamen und Hausnummern ersetzt.

Aufbau Die Adressen enthalten folgende Komponenten in der Größe nach absteigender Reihenfolge mit den jeweiligen angehängten Kategoriebezeichnungen:

Postleitzahl, Präfektur inkl. Suffix (/-to, /-dō, /-fu oder /-ken; deutsch jeweils „Präfektur“) [bei kreisangehörigen Gemeinden (-machi oder -mura) außer bei Inselgemeinden in der Präfektur Tokio: Landkreis inkl. Suffix (/-gun/„Kreis“)] Gemeinde inkl. Suffix (/-shi/„[kreisfreie] Stadt“, /-ku/„[Sonder-]Bezirk“, /-machi/-chō/„[kreisangehörige] Stadt“ oder /-mura/-son/„Dorf“) [in designierten Großstädten (seirei shitei toshi): Stadtbezirk inkl. Suffix (/-ku/„Bezirk“)] Ortsteil (ggf. inkl. machi/chō und/oder mit vorgestelltem ōaza) und ggf. Nummer des Stadtteilabschnitts + /chōme (zusammen manchmal auch /chōchō genannt) Nummer des Häuserblocks + /ban oder Nummer der Parzelle /banchi (oder kurz: /ban) Nummer des Gebäudes + /gō oder Nummer der Teilparzelle Gebäudename (nach Ermessen) gegebenenfalls Appartementnummer + /gō bzw. Zimmernummer + /gōshitsu Personenname + /sama (höfliche Anrede)

Japanische Postleitzahlen (, Yūbin-bangō) sind seit 1998, FAQ 36: 郵便番号が7桁になったのはいつからですか? (japanisch: Wann wurden die Postleitzahlen siebenstellig?), abgerufen am 23. März 2021. siebenstellig, mit einem Bindestrich zwischen der dritten und vierten Ziffer. Auf Vordrucken wird gerne das Zeichen für die japanische Post () vorangestellt. Vor 1998 waren Postleitzahlen drei- oder mancherorts fünfstellig.

Eine Ortschaft oder ein Stadtteil kann in (ōaza) und diese wiederum in (koaza), kurz: (aza), unterteilt sein. Im Gegensatz zu den anderen Bezeichnern stehen diese vor dem Bezeichneten, werden oft aber auch weggelassen.

In einigen Städten werden Stadtteilabschnitte nicht mit chōme, sondern mit dem Iroha-System in Hiragana + /bu (in der Präfektur Ishikawa) oder mit Himmelsstämmen (z. B. in Tosa) durchnummeriert.

Der Stadtteilabschnitt chō () von -chōme () stellt auch heute noch eine Verwaltungseinheit von Bedeutung dar. Jeder chō wählt aus seiner Mitte von rund 100 Bewohnern einen Ältesten, der sich für seinen Abschnitt verantwortlich fühlt und über den entsprechende Kontakte laufen.

Wird die Adresse für internationale Sendungen in lateinischer Schrift (Japanisch: Rōmaji) geschrieben, empfiehlt die Japanische Post, die Reihenfolge der Komponenten in umgekehrter, d. h. international üblicher Reihenfolge zu verwenden. Die Landesangabe wird in einer weiteren, sich der Adresse anschließenden Zeile vermerkt.

Hausnummerierung In Japan besitzen Straßen größtenteils keine Namen, so dass die Adressierung nicht wie in Europa üblich nach Linien (Straßen, Wege usw.) erfolgt, sondern nach von diesen sowie natürlichen Hindernissen (z. B. Flüssen) eingeschlossenen Flächen. Hierfür gibt es ein historisch gewachsenes System, das Parzellen-System, und ein 1962 eingeführtes Gebäudeblock-System.

Parzellen-System Das Parzellensystem geht zurück auf die Meiji-Zeit. Seinen Ursprung hat es in dem 1871 zum Zwecke der Besteuerung eingeführten chiken seido (, dt. etwa: „Grundzertifikat-System“), bei dem jedes Grundstück auch einen Code erhielt und damit adressierbar war. 1886 erfolgte die Umsetzung eines „Grundbuch-Systems“ (, fudōsan tōki seido). 1898 wurde bei der Revision des „Personenstandsgesetzes“ (, koseki-hō) erstmals der Begriff banchi zur Adressierung des Hauptwohnsitzes (, honseki) verwendet.

Im Parzellensystem werden die Parzellen (, banchi, kurz auch: , ban) eines Stadtteils durchnummeriert. Wenn die Parzelle aufgeteilt wird, wird daran eine weitere laufende Nummer gehängt, früher häufig noch mit einem abgetrennt. Die Adressen , und sind daher äquivalent und beziehen sich auf die erste Teilparzelle der 123. Parzelle. Sollte diese Parzelle n Teilparzellen besitzen und eine davon in m aufgespalten werden, so würde an die bestehende Teilparzellennummer keine weitere Nummer gehängt, sondern es würde mit neuen Teilparzellen weitergezählt, so dass es dann n + m - 1 Teilparzellen gibt, wie in der folgenden Grafik dargestellt:

→nach Aufteilungder ersten Parzelle

Das Parzellensystem hat mehrere Nachteile. Zum einen ähnelt es den Konskriptionsnummern, mit dem gleichen Nachteil, dass die Nummer einer Teilparzelle und damit die Adresse eines Gebäudes von ihrem Entstehungszeitpunkt abhängt und nicht von ihrer Position, so dass eine konkrete Adresse schwer zu finden ist. Zum anderen können auf einer Teilparzelle mehrere Gebäude stehen, die dann alle dieselbe Adresse haben.

Gebäudeblock-System Daher wurden im Mai 1962 mit dem „Gesetz über Wohnsitzkennzeichnungen“ (, jūkyo hyōji ni kansuru hōritsu) ein neues „System zur rationalen Wohnsitzkennzeichnung und die zu ihrer Durchführung erforderlichen Maßnahmen“ eingeführt. Gemäß Artikel 2 beginnt eine Wohnsitzkennzeichnung mit den Namen von Präfektur (, todōfuken), Landkreis (, ‚gun), Stadt einschließlich der Sonderbezirke Tōkyōs (, shi, tokubetsu ku) und Bezirk (, ku). Nach Artikel 2 Ziffer 1 endet sie in einer Wohnungsangabe im „Blockformat“ (, gaikuhōshiki) oder, nach Ziffer 2, im „Straßenformat“ (, dōrohōshiki): „Blockformat“ – bestehend aus dem Namen des Orts- (, chō) oder Gemeindeteils (, aza) gefolgt von einer Bezeichnung des Teilgebiets (im Gesetz „Block“ (, gaiku) genannt), das durch den Verlauf einer Straße, Eisenbahn oder Gleisanlage bzw. durch eine andere permanente Einrichtung, einen Fluss, eine Wasserstraße o. ä. abgegrenzt ist, schließlich gefolgt von der Hausnummer (im Gesetz „Wohnsitznummer“ (, jūkyobangō) genannt); „Straßenformat“ – bestehend aus dem Namen der Straße gefolgt von der Wohnsitznummer des Gebäudes, das an die Straße angrenzt bzw. einen zu ihr führenden Durchgang besitzt.

Die genauen Details werden gemäß Artikel 3 des Gesetzes durch einen Ratsbeschluss der Gemeinde festgelegt, der zu veröffentlichen ist.

Während die Hausnummerierung nach dem „Straßenformat“ kaum Anwendung findet, z. B. nur wenn die Häuser eines Ortsteils hauptsächlich entlang von Straßen konzentriert liegen, wurden im Jahr 1963 die „Durchführungsrichtlinien für Wohnsitzkennzeichnungen im Blockformat“ (, Gaiku hōshiki ni yoru jūkyo hyōji no jisshi kijun) vom Innenministerium erlassen. In der Fassung von 1985 werden im ersten Abschnitt Richtlinien für Wohnsitzkennzeichnungen und im zweiten Abschnitt die für Beschilderungen festgelegt. Für Wohnsitzkennzeichnungen gelten folgende Grundsätze: Ortsgebiete werden unter Beachtung der historischen und regionalen Gegebenheiten rational unterteilt. Insbesondere gilt dies für die Festlegung der Ortsgrenzen unter Nutzung „permanenter“ Einrichtungen wie Wasserwege, Eisenbahnlinien und Straßen sowie der Form der Ortsteile (zusammenhängend, ohne Exklaven) und der Anzahl der Blocks (abhängig von Nutzung und Dichte, „weder zu viel noch zu wenig“). Falls neue Ortsnamen festgelegt werden, sind die historischen Gegebenheiten zu berücksichtigen, die chinesischen Schriftzeichen des Namens sollen leicht lesbar sein und Ähnlichkeiten mit anderen Namen vermieden werden. Wird ein Ort in Stadtteilabschnitte (, chōme) unterteilt, so ist eine Anzahl von 4 oder 5 angemessen. Die Blockbezeichnung verwendet arabische Ziffern und die Nummerierung der Blocks (, ban) erfolgt, nach Festlegung eines Punktes in der Gemeinde als Ausgangspunkt, bei dem diesem Punkt am nächsten liegenden Block beginnend aufsteigend und in einer festzulegenden Reihenfolge. Die Blockeinteilung erfolgt unter Berücksichtigung permanenter Einrichtungen und der Bebauungsdichte, wobei als Referenz ein Häuserblock von drei- bis fünftausend Quadratmeter Größe und mit etwa 30 Häusern angemessen ist. Die Nummerierung der Häuser in einem Block (, gō) verwendet arabische Ziffern; beginnend in der Ecke des Blocks, die dem oben genannten Punkt am nächsten liegt, wird die Blockgrenzlinie im Uhrzeigersinn in Abschnitte eingeteilt, die mit einer aufsteigenden Nummer versehen werden (in den Richtlinien „Basiszahl“ (, kisobangō) genannt); dabei sind die Abschnitte von der typischen Länge von 10 bis 15 Metern so zu legen, dass möglichst wenige doppelte oder fehlende Wohnsitznummern anfallen; das Haus, dessen Eingang an einem Abschnitt liegt, erhält dessen Basiszahl als Wohnsitznummer („Hausnummer“).

Vor der Reform gab es viele verschiedene Ortsnamen, die ab 1962 in Tokyo meist durch die Bezeichnung „Name plus chōme“ und die Anzahl der „chōme“ vereinheitlicht wurden. In Minato zum Beispiel gab es in Akasaka 1956 etwa zwanzig Ortsteile verschiedenster Größe und Form wie Akasaka Omotechō () oder Akasaka Daimachi (), während Akasaka bis Juli 1966 in die neun Ortsteile Akasaka itchōme () bis Akasaka kyūchōme () unterteilt wurde.

Im weit verbreiteten Blockformat sind für die jeweiligen Gemeindeteile insbesondere folgende Dinge festzulegen: ein Ort als Ausgangspunkt für die Nummerierungen, bei Ortsnamen, die mit „chōme“ enden, die Nummerierreihenfolge der „chōme“, die Nummerierreihenfolge der Häuserblocks.

In Tōkyō wurden 1963 die „Allgemeinen Richtlinien zur Durchführung der Wohnsitzkennzeichnungen in der Präfektur Tōkyō“ erlassen, die 1967 revidiert wurden. Darin wird bei Ortsnamen mit Endung „chōme“ deren Nummerierreihenfolge als strahlen- oder als ringförmig festgelegt. Ferner gilt für den Ausgangspunkt: in den 23 „ku“-Bezirken ist dieser bei strahlenförmiger (, hōshashiki) Reihenfolge der Kaiserpalast und bei ringförmiger (, kanjōshiki) Reihenfolge ein Punkt in der Nähe des geographischen Mittelpunktes, um den die „chōme“ vom Kaiserpalast aus gesehen ringförmig nummeriert werden; andere Städte Tōkyōs richten sich entweder nach dieser Festlegung oder legen als Ausgangspunkt für eine strahlen- bzw. ringförmige Nummerierung einen Punkt in ihrem geographischen Zentrum fest. Die Nummerierung der Häuserblocks innerhalb des Ortes beginnt bei dem Block, der diesem Ausgangspunkt am nächsten und von diesem aus gesehen rechts liegt, und erfolgt rechts herum in Serpentinenform.

In anderen Präfekturen, aber auch in Tōkyōs Städten und Bezirken, kann der Gemeinderat andere Ausgangspunkte festlegen, wie das Stadtzentrum (z. B. in Sapporo), das Rathaus (z. B. in Konan oder in Suzuka), einen Bahnhof (z. B. in Funabashi) oder auch den „Südosten“ als fiktiven Punkt (z. B. in Tomakomai oder in Setagaya). Im Tōkyōter Bezirk Shinjuku wird in strahlenförmig zu nummerierenden Ortsteilen „Tōkyō Marunouchi“ () und in ringförmig zu nummerierenden Ortsteilen „Shinjuku dōri“ () oder „Ōme kaidō“ () als geographischer Mittelpunkt mit „Tōkyō Marunouchi“ als Referenz festgelegt, während in Minato im ringförmigen Fall auch der Hafen von Tōkyō der geographische Mittelpunkt sein kann.

Das Beispiel Setagaya zeigt, dass letztendlich der Gemeinderat lokale Abweichungen von den allgemeinen Bestimmungen festlegen kann: Nr. 1 „Festlegung des Ortsnamens“, Ziffer 5 – Die „chōme“-Reihenfolge ist strahlenförmig oder fallweise ringförmig; im strahlenförmigen Fall ist der Ausgangspunkt der Fundamentalpunkt (, dōro genpyō) Nihonbashi, im ringförmigen Fall ist von Süden nach Norden vorzugehen, und bei einer weder strahlen- noch ringförmigen Reihenfolge soll sie auf diesen beiden basieren. Nr. 6 „Vergabe der Wohnblockbezeichnung“, Ziffer 2 – Der Ausgangspunkt der Wohnblocknummerierung ist die südöstliche Ecke (s. o.) bzw. je nach Gegebenheit ein Häuserblock in der Nähe der südöstlichen Ecke.