Das FFH-Gebiet Strandseen der Hohwachter Bucht ist ein NATURA 2000-Schutzgebiet in Schleswig-Holstein im Kreis Plön in den Gemeinden Behrensdorf (Ostsee), Hohwacht (Ostsee), Blekendorf, Wangels und in Oldenburg in Holstein im Kreis Ostholstein. Es besteht aus sechs voneinander getrennten Flächen, die in vier Teilgebieten zusammengefasst sind. Das FFH-Gebiet liegt in der „Küstenlandschaft Hohwachter Bucht und Fehmarn“, die vom Bundesamt für Naturschutz (BfN) zu den bedeutsamen Landschaften in Deutschland gezählt wird. { "type": "FeatureCollection", "features": [

"type": "Feature", "properties": {"marker-symbol": "-letter", "marker-color": "208020"}, "geometry": { "type": "Point", "coordinates": [ 10.61868, 54.31766 ]

},

"type": "Feature", "properties": {"marker-symbol": "-letter", "marker-color": "208020"}, "geometry": { "type": "Point", "coordinates": [ 10.80669, 54.30396 ]

] }

Das nördlichste Teilgebiet „Großer Binnensee und kleiner Binnensee“ besteht aus dem Kleinen Binnensee östlich von Behrensdorf (Ostsee), dem südlich davon gelegenen Großen Binnensee und einem schmalen ein Kilometer langen Küstenstreifen östlich der Kreisstraße K 35. Das Teilgebiet liegt im Naturraum Probstei und Selenter See-Gebiet (Landschafts-ID 70203), in der Haupteinheit Ostholsteinisches Hügelland. Diese ist wiederum Teil der Naturräumlichen Großregion 2. Ordnung Schleswig-Holsteinisches Hügelland.

Das zweite Teilgebiet „Sehlendorfer Binnensee“ liegt südlich von Hohwacht und besteht im Wesentlichen aus dem Sehlendorfer Binnensee. Es liegt im Naturraum Bungsberggebiet (Landschafts-ID 70204), in der Haupteinheit Ostholsteinisches Hügelland.

Das dritte Teilgebiet „Weißenhäuser Brök“ ist ein bis zu 300 Meter breiter Küstenstreifen zwischen dem Ferienzentrum Weißenhäuser Strand und dem Strandbereich. Dieser liegt mehrheitlich im Naturraum Oldenburger Graben (Landschafts-ID 70205).

Das vierte Teilgebiet „Wesseker See“ liegt nur wenige hundert Meter südlich des Teilgebietes Weißenhäuser Brök und befindet sich ebenfalls im Naturraum Oldenburger Graben.

Das FFH-Gebiet Strandseen der Hohwachter Bucht hat eine Größe von 1319 Hektar. Die größte Ausdehnung des FFH-Gebietes erstreckt sich mit 16,1 Kilometer in Ostwestrichtung und liegt nördlich der Bundesstraße 202 zwischen Lütjenburg im Westen und Oldenburg in Holstein im Osten. Die höchste Erhebung mit 16 Meter über Normalhöhennull (NHN) wird am Westrand des Großen Binnensees erreicht, der niedrigste Wert ist mit einem Meter unter NHN der mittlere Wasserspiegel des Wesseker Sees, siehe Karte 1. Dieses Niveau wird durch Pumpwerke konstant gehalten.

Das FFH-Gebiet besteht zu drei Vierteln aus Binnengewässern, zu knapp einem Zehntel aus salzigen Sümpfen und Wiesen. Der Rest sind Sandstrände und Küstendünen, sowie ein Prozent Ackerland, siehe Diagramm 1.

FFH-Gebietsgeschichte und Naturschutzumgebung Der NATURA 2000-Standard-Datenbogen (SDB) für dieses FFH-Gebiet wurde im Juni 2004 vom Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) des Landes Schleswig-Holstein erstellt, im September 2004 als Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB) vorgeschlagen, im November 2004 von der EU als GGB bestätigt und im Januar 2010 national nach § 32 Absatz 2 bis 4 BNatSchG in Verbindung mit § 23 LNatSchG als besonderes Erhaltungsgebiet (BEG) bestätigt. Der SDB wurde zuletzt im Mai 2017 aktualisiert.

Im September 2023 hat das Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein einen Nationalpark Ostsee in die politische Diskussion eingebracht. Dies beruht auf einer Absprache im Koalitionsvertrag der Regierungsparteien CDU und Grüne aus dem Jahre 2022. Bis Ende des Jahres 2023 soll ergebnisoffen über Vor- und Nachteile eines Nationalparks Ostsee unter Beteiligung aller Interessenvertreter diskutiert werden. Das FFH-Gebiet Strandseen der Hohwachter Bucht wäre dann auf jeden Fall ein Teil dieses Nationalparks.

FFH-Teilgebiet Großer Binnensee und Kleiner Binnensee mini|300x300px|Diagramm 1ː FFH-Lebensraumklassen im FFH-Gebiet Strandseen der Hohwachter Bucht

Der Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE-1629-391 „Strandseen der Hohwachter Bucht“ und das Europäische Vogelschutzgebiet DE 1530-491„Östliche Kieler Bucht“ jeweils Teilgebiet „Großer Binnensee und Kleiner Binnensee“ wurde am 19. März 2019 veröffentlicht. Das FFH-Teilgebiet um den Kleinen Binnensee liegt vollständig im am 25. Februar 1957 geschaffenen Naturschutzgebiet Kleiner Binnensee und angrenzende Salzwiesen. Das gesamte FFH-Teilgebiet liegt vollständig im Europäischen Vogelschutzgebiet DE 1530-491„Östliche Kieler Bucht“. Das am 13. Dezember 1990 gegründete Naturschutzgebiet (NSG) Kronswarder und südöstlicher Teil des Großen Binnensees liegt vollständig im FFH-Teilgebiet. Ein großer Teil des Teilgebietes um den Großen Binnensee liegt im am 30. März 1999 gegründeten Landschaftsschutzgebiet (LSG) „Ostseeküste auf dem Gebiet der Gemeinden Behrensdorf und Hohwacht, des Großen Binnensees, des Unterlaufs der Kossau und Umgebung.“ Im Mündungsgebiet der Kossau in den großen Binnensee befindet sich das Archäologische Denkmal „Abschnittsburg, Alte Burg, Stöfs I“ mit der Identnummer aKD-ALSH-002449 des Archäologischen Landesamtes Schleswig-Holstein (ALSH). Das Teilgebiet liegt vollständig im Schwerpunktbereich Nr. 234 „Küstenbereich zwischen Behrensdorf-Neuland und Hohwacht“ des landesweiten Biotopverbundsystems.

Das FFH-Teilgebiet hat eine Fläche von 745 Hektar. Der Geltungsbereich des Managementplanes geht aber über diese Flächen hinaus. Dieser beinhaltet Flächen des Naturschutzgebietes Kleiner Binnensee und angrenzende Salzwiesen bei Klinthörn und des Landschaftsschutzgebietes bei Osterkamp mit der Behrensdorfer Weide. Somit entstand aus den drei Unterteilgebieten ein zusammenhängendes Managementteilgebiet mit einer Größe von 1001 Hektar. Auf den Flächen des Managementteilgebietes, die unter Naturschutz stehen, ist das Angeln und befahren mit Wasserfahrzeugen untersagt. Im äußersten Nordwesten ist an einem 230 Meter langen Strandabschnitt das Angeln erlaubt. Für das NSG Kleiner Binnensee und angrenzende Salzwiesen hat das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR) im März 2016 ein Faltblatt des landesweiten Besucher-Informationssystems (BIS) veröffentlicht, das an den Infotafeln des NSG in robusten eisernen Spendern dem Besucher zur Verfügung gestellt wird. Es kann auch im Internet aufgerufen werden. Das Teilgebiet ist touristisch mit Parkplätzen, Fuß- und Radwegen, sowie Infotafeln und Aussichtspunkten gut erschlossen.

Das Managementteilgebiet ist zu gut drei Vierteln in privatem Eigentum und knapp ein Fünftel im Besitz der Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein (SNSH). Der Rest ist in öffentlichem Eigentum. Mit der Gebietsbetreuung des NSG Kleiner Binnensee und angrenzende Salzwiesen sowie des NSG Kronswarder und südöstlicher Teil des Großen Binnensees wurde nach § 20 LNatSchG durch das LLUR der NABU Deutschland Landesverband Schleswig-Holstein e. V. beauftragt (Stand April 2023).

FFH-Teilgebiet Sehlendorfer Binnensee Der Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE-1629-391 „Strandseen der Hohwachter Bucht“ und das Europäische Vogelschutzgebiet DE-1530-491 „Östliche Kieler Bucht“ Teilgebiet „Sehlendorfer Binnensee“ wurde am 6. März 2017 veröffentlicht. Innerhalb des Teilgebietes liegt vollständig das 230 Hektar große Naturschutzgebiet Sehlendorfer Binnensee und Umgebung. Es wird vom NABU Schleswig-Holstein betreut, der auch ein Faltblatt zu diesem NSG herausgegeben hat. Das gesamte FFH-Teilgebiet liegt vollständig im Europäischen Vogelschutzgebiet DE 1530-491„Östliche Kieler Bucht“ und im HELCOM-Gebiet Küstenlandschaft Bottsand – Marzkamp und vorgelagerte Flachgründe der östlichen Kieler Bucht. Das FFH-Teilgebiet hat eine Flächen von 257 Hektar. Die Fläche des NSG Sehlendorfer Binnensee und Umgebung wurde im Jahre 2019 zur Wiesenvogelkulisse erklärt. Hiernach ist eine Umwandlung von Dauergrünland in Ackerland nur in engen Grenzen zulässig.

Das Teilgebiet liegt vollständig im Schwerpunktbereich Nr. 244 des landesweiten Biotopverbundsystems.

Der Sehlendorfer Binnensee hat als einziger Strandsee des FFH-Gebietes einen ungehinderten Zugang zur Ostsee. Das Teilgebiet ist durch Parkplätze am Nord- und Südrand, die über einen Wanderweg miteinander verbunden sind, touristisch erschlossen. Kurz vor der Mündung der Kossau in die Hohwachter Bucht führt eine Brücke über die Kossau, die den Nord- mit dem Südteil des Teilgebietes verbindet.

FFH-Teilgebiet Weißenhäuser Brök Der Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE-1629-391„Strandseen der Hohwachter Bucht“ Teilgebiet „Weißenhäuser Brök“ wurde am 15. Dezember 2014 veröffentlicht. Im Teilgebiet liegt das im Jahre 1942 eingerichtete Naturschutzgebiet Weißenhäuser Brök. Das Teilgebiet grenzt im Norden an das FFH-Gebiet Meeresgebiet der östlichen Kieler Bucht, im Osten an das FFH-Gebiet Putlos und im Süden an das FFH-Gebiet Tal der Kükelühner Mühlenau. Am Ostrand des NSG Weißenhäuser Brök befinden sich zwei Archäologische Kulturdenkmale. Es handelt sich um zwei Grabhügel mit den Identnummern aKD-ALSH-002343 und aKD-ALSH-002344 des Archäologischen Landesamtes Schleswig-Holstein (ALSH).

FFH-Teilgebiet NSG Wesseker See Der Managementplan DE-1629-391„Strandseen der Hohwachter Bucht“ Teilgebiet NSG „Wesseker See“ wurde am 1. September 2014 veröffentlicht. Er beinhaltet auch den Managementplan für das europäische Vogelschutzgebiet DE-1530-491 „Östliche Kieler Bucht“ Teilgebiet „Westlicher Oldenburger Graben“. Das FFH-Teilgebiet beinhaltet dieselbe Fläche wie das Naturschutzgebiet Wesseker See. Es liegt vollständig im Europäischen Vogelschutzgebiet „Östliche Kieler Bucht“ und im HELCOM-Gebiet „Küstenlandschaft Bottsand - Marzkamp“ und vorgelagerte Flachgründe der östlichen Kieler Bucht.

Es liegt im 846 Hektar großen Schwerpunktbereich Nummer 288 des landesweiten Biotopverbundsystems.

Mit der Gebietsbetreuung des NSG Wesseker See und des Europäischen Vogelschutzgebietes „Östliche Kieler Bucht“ Teilgebiet „Westlicher Oldenburger Graben“ wurde nach § 20 LNatSchG durch das LLUR der NABU Deutschland Landesverband Schleswig-Holstein e. V. beauftragt (Stand April 2023). Das FFH-Teilgebiet ist für Besucher nur im östlichen Teil teilweise zugänglich. Es gibt aber Wander- und Radwege außerhalb um das Teilgebiet herum. Außerdem sind auf diesen Wegen mehrere Infotafeln des landesweiten Besucher-Informationssystems (BIS) aufgestellt. Das LLUR hat im September 2009 ein BIS-Faltblatt über das Naturschutzgebiet Wesseker See herausgegeben, das an den BIS-Tafeln in Spendern dem Besucher zur Verfügung gestellt wird.

Der Wasserstand des Wesseker Sees (früher auch Dannauer See genannt) wird durch ein bewegliches Wehr () zwischen dem Fließgewässer Oldenburger Graben West und dem Ausfluss des Wesseker Sees mit der Gewässernummer 1.79 (ehemalige Bökerau) auf einem Meter unter NHN gehalten. Das Wasser wird danach über das Dauerschöpfwerk Weißenhaus auf Meeresniveau gehoben und fließt über einen Kanal in die Ostsee. Das Gebiet der ehemaligen Bökerau und des Wesseker Sees ist in den letzten 150 Jahren durch einen Landdeich und eingedeichte Fließgewässer vollständig vom Meer abgetrennt. Ein natürlicher Zulauf von salzigem Meerwasser bei Hochwasser ist nicht mehr gegeben.

FFH-Erhaltungsgegenstand mini|300x300px|Diagramm 2ː FFH-Lebensraumtypen im FFH-Gebiet Strandseen der Hohwachter Bucht

Laut Standard-Datenbogen vom Juni 2014 sind folgende FFH-Lebensraumtypen (LRT) und Arten als FFH-Erhaltungsgegenstände mit den entsprechenden Beurteilungen zum Erhaltungszustand der Umweltbehörde der Europäischen Union gemeldet worden (Gebräuchliche Kurzbezeichnung (BfN)):

FFH-Lebensraumtypen nach Anhang I der EU-Richtlinie:

1140 Vegetationsfreies Schlick-, Sand- und Mischwatt (Gesamtbeurteilung B)