Als Gottesdienstordnung wird bezeichnet: in der katholischen Kirche die Termine und Orte der sonntäglichen und werktäglichen Gottesdienste (siehe auch Heilige Messe, Wort-Gottes-Feier, Gebetsmeinung). Sie werden im Pfarrblatt, auf der pfarrlichen Homepage, als Aushang und mündlich im Gottesdienst als Proklamandum bekanntgegeben. in der evangelischen Kirche die Agende, der Ablauf des einzelnen Gottesdienstes, wie er durch feststehende und wechselnde Stücke (Ordinarium und Proprium) geregelt ist.